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Mit einer Fläche von 2586 km2 und 460000 Einwohnern ist Luxemburg das zweitkleinste Land Europas. Zum guten Verständnis dieses etwas eigenartigen Kontextes ist es notwendig, alle Beteiligten an der Entstehung eines integrierten Umweltinformationssystems zu ermitteln. Alle projektrelevanten Partner und Rahmenbedingungen werden deshalb hier in der Systemlandschaft aufgeführt.

2.1.1 Das Umweltressort

Abbildung 2-1: Organigramm des Umweltressort

Mit einer Belegschaft von 26 Mitarbeitern gehört das Umweltministerium zu den kleineren Ressorts der Luxemburger Regierung.

Die Aufgaben des Umweltministeriums sind unter anderem:

• die Umsetzung des Umweltprogramms der Regierung;

• die Koordinierung des nationalen Plans für eine nachhaltige Entwicklung (PNDD);

• der Schutz der menschlichen und natürlichen Umwelt, insbesondere durch

• die Bekämpfung der Umweltverschmutzung, der Klimaveränderung und des Lärms;

• die Sensibilisierung zur Energieeinsparung, sowie die Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien;

• Vorbeugung und Entsorgung der Abfälle;

• die Bodensanierung;

• die Genehmigung von klassifizierten Einrichtungen;

• die umweltbezogene Koordinierung und Zusammenarbeit auf interregionaler und internationaler Ebene.

Das Ministerium ist ebenfalls im Energiebereich aktiv und schätzt die möglichen Auswirkungen bestimmter Projekte auf den natürlichen Lebensraum durch Umweltverträglichkeitsprüfungen ab. Es trägt an interministeriellen Studien oder Projekten bei, wie z.B. dem IVL1-Projekt (Integratives Verkehrs und Landesentwicklungskonzept für Luxemburg). Eine zusätzliche Aufgabe des Umweltministeriums ist, die der Förderung von ökologiefreundlichen Technologien.

Aus diesem Grund finanziert das Umweltministerium die Aktivitäten des „Centre de Ressources des technologies de l’Environnement“ (CRTE). Das CRTE2 wurde erschaffen, um den industriellen, handwerklichen und kommerziellen Sektoren seine Hilfe in Form von Gutachten, Rat oder technischem Beistand anzubieten und insbesondere im Bereich der neuen umweltgerechten Techniken umzusetzen.

Um verschiedene Maßnahmen zu finanzieren, die für die Umwelt von großer Bedeutung sind, wird das Ministerium mit einem „Fonds“ für den Umweltschutz ausgestattet.

Unter der Schirmherrschaft des Umweltministers befinden sich auf nationaler Ebene zwei Verwaltungen:

„die Umweltverwaltung und die Forstverwaltung“ (vgl. folgende Kapitel)

Auf internationaler Ebene ist das Umweltministerium der nationale Verbindungs-punkt der europäischen Umweltagentur3 (EUA). Diese wurde im Jahre 1990 nach der Verordnung n° 1210/90/EWG vom 7. März 1990 gegründet und ist in Kopenhagen lokalisiert. Sie hat als Hauptaufgabe die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen,

Diese Informationen richten sich sowohl an die politischen Entscheidungsträger, wie an die Öffentlichkeit. Ziel ist ein grenzenloses UIS in Europa zu erstellen und dadurch einen Beitrag zur messbaren Verbesserung der Umwelt in Europa zu liefern. Die aktuellen Schwerpunkte der Strategie der EUA sind u.a., weiterhin an den Informationssystemen zu arbeiten, am Klimaschutz, an der Konservierung der Biodiversität, …

Als Mitglied der EUA, liefert das Ministerium den luxemburgischen Beitrag bei der Ausarbeitung des Programms der Agentur und trägt, durch seine Ansichten und Kommentare, zu den wissenschaftlichen Arbeiten bei. Über das EIONET4 (Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz), das von der EUA geschaffen wurde, um die Sammlung und den Austausch von Umweltinformationen in allen Mitgliedstaaten zu vereinfachen, werden komplette Umweltdatensätze an die Agentur abgeliefert. Diese benutzt die Daten zu Analysezwecken und für eine Abschätzung des Zustandes der Umwelt in Europa.

2.1.2 Die Umweltverwaltung

Die Kompetenzen der verschiedenen Abteilungen der Umweltverwaltung sind durch das Gesetz vom 27ten November 19805 und durch das Gesetz vom 19 März 20036 geregelt. Insgesamt besteht die Umweltverwaltung aus 71 Mitarbeitern.

Die Hauptaufgaben der Umweltverwaltung sind:

• Vermeiden von Umweltverschmutzung durch Sensibilisierungsmaßnahmen

• Bodenschutz

• Abfallwirtschaftsplanung, Altlastensanierung, Genehmigung der Abfall-entsorgung

• Messtechnische Überwachung der Luftqualität und des Lärmpegels

• Untersuchung und Bewertung der Böden und der Lärmbelästigung

• Kontrolle der Einhaltung der Umweltgesetze

• Laboratoriumsarbeiten auf Anfrage des öffentlichen Sektors, der Wirtschaft oder einzelner Bürger

• Genehmigung der Errichtung und des Betriebes größerer Anlagen

• Kontrolle von Emissionen und Reinigungsanlagen

2.1.3 Die Forstverwaltung

Die 1840 entstandene Forstverwaltung (AEF) gehört zu den ältesten Verwaltungen des luxemburgischen öffentlichen Dienstes. Ihre derzeitigen Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz vom 5. Juli 19897, und dem Gesetz vom 4. Juli 19738. Sie wird vor allem mit der Konservierung, der Verwaltung und der Überwachung unserer Wälder beauftragt. Sie ist auch zuständig die Öffentlichkeit im Bereich des Naturschutzes zu informieren. Die Forstverwaltung besteht aus 119 Mitarbeitern, die über das gesamte Territorium in regionalen Strukturen verteilt sind.

2.1.4 Die Koordinierungskommission für die Modernisierung des Staates Um die Koordinierung zwischen den Ministerien und den Verwaltungen einerseits und dem öffentlichen Sektor und dem Privatsektor andererseits, bei der Einführung des Aktionsplans eLuxemburg zu bewältigen, hat der Regierungsrat die Entscheidung getroffen, die „nationale Koordinierungs-Kommission für die Modernisierung des Staates (CCME)“ zu gründen. Diese wurde also beauftragt, die Implementierung des eLuxemburg Aktionsprogramms zu gewährleisten, durch Planen des Projektes und durch ressortübergreifende Koordinierung der verschiedenen Initiativen. Der Vorsitz der CCME wird vom Minister des öffentlichen Dienstes gewährleistet. Die CCME besteht aus 15 Mitgliedern der verschiedenen Ressorts.

2.1.5 Die eLuxemburg Taskforce

Mit ihren 14 Mitarbeitern ist die eLuxemburg Taskforce mit der praktischen Umsetzung des eGovernment Aktionsplans beauftragt. Sie ist sozusagen die operationelle Einheit der CCME und ist zusammengesetzt aus Beamten oder Angestellten anderer Ministerien oder Verwaltungen, sowie aus externen Experten. Sie verwaltet die finanziellen Mittel, die für eGovernment bereitgestellt wurden und hat die Aufgabe die eLuxemburg Projekte zu begleiten und zu beobachten.

2.1.6 Die interministerielle GIS-Arbeitsgruppe

Im Jahre 1994 wurde auf Impuls vom Staatsminister, eine interministerielle GIS-Arbeitsgruppe (GTIM-SIG) aus Vertretern verschiedener Ministerien und Verwaltungen gegründet. Hauptaufgabe dieses Gremiums war damals, die Koordinierung über die verschiedenen Datenerhebungsprojekte zu übernehmen und dies hauptsächlich aus

gearbeitet, vor allem an der topografisch- kartografischen Datenbank (Base de données Topo/Cartographique du Luxembourg, BDLTC). Weiterhin wurden von dem GTIM-SIG noch einige Interministerielle GIS Projekte geleitet und betreut.

Leider kann diese Arbeitsgruppe aus Zeitmangel der verschiedenen Mitglieder nicht oft genug zusammenkommen.