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2 Literaturübersicht

2.2 Blutspende in Deutschland

2.2.1 Regelung der Blutspende in Deutschland

Das sogenannte „Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens“ (Transfu-sionsgesetz – TFG) des Bundesministeriums für Gesundheit, legt die Rahmen-bedingungen für die Blutspende in Deutschland fest (Bundesgesetzblatt 2017 – Transfusionsgesetz). Die Auswahl der spendenden Personen erfolgt aus-schließlich durch das geschulte ärztliche Personal der Spendeeinrichtung. Nach Ausfüllen eines ausführlichen Anamnesebogens wird ein großes Blutbild bei dem potenziellen Spender erstellt um allgemeine Erkankungen und Infektionen auszuschließen. Neben der Überprüfung des Allgemeinzustandes des Spende-willigen (Alter, Gewicht, Temperatur, Blutdruck, Puls) wird der orale Gesund-heitszustand durch den Transfusionsmediziner soweit wie möglich betrachtet und beurteilt. Ein prüfender Blick in die Mundhöhle ermöglicht dabei dem zahn-medizinisch ungeschulten Untersuchenden lediglich eine grobe Einschätzung, ob eindeutig sichtbare pathologische orale Verhältnisse vorliegen, wie z. B.

kariös zerstörte Zähne und/oder Wurzelreste sowie gingivale Wunden und Ulzera. Die Verdachtsdiagnose einer vorliegenden Parodontitis kann unter diesen Umständen allerdings nicht gestellt werden.

Die Blutspende muss freiwillig und unentgeltlich geschehen (Bundesgesetzblatt 2017 – Transfusionsgesetz). Eine Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blut-bestandteilen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts besagt:

„Jeder Blutspender muss sich nach ärztlicher Beurteilung in einem gesund-heitlichen Zustand befinden, der eine Spende ohne Bedenken zulässt. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den Gesundheitsschutz des Spenders als auch für die

Herstellung von möglichst risikoarmen Blutprodukten und Plasmaderivaten“

(Bundesärztekammer 2017). Dabei zeigt sich, dass bei der Spenderauswahl ein hohes Maß an Verantwortung für die Transfusionsmediziner und die Blut-spender selbst vorausgesetzt wird. Zur Erstblutspende werden Frauen und Männer zwischen 18 und 60 Jahren zugelassen. Nach individueller ärztlicher Entscheidung können auch ältere Patienten an einer Blutspende teilnehmen.

So liegt das Höchstalter bei Wiederholungsblutspendern bei 68 Jahren.

Des Weiteren müssen folgende Kriterien eingehalten werden (Bundesärzte-kammer 2017):

• Körpergewicht von mindestens 50 kg

• Hämoglobin-Wert: Frauen ≥ 125 g/l (7,75 mmol/l); Männer ≥ 135 g/l (8,37 mmol/l)

• Hämatokrit-Wert: Frauen ≥ 0,38 l/l; Männer ≥ 0,40 l/l

• Blutdruck: Systolisch 100-180 mmHg, diastolisch < 100 mmHg

• Puls: unauffällig, Frequenz 50-110/min (bei intensiv Sporttreibenden ist ein Puls mit einer Frequenz von weniger als 50/min nach individueller ärztlicher Entscheidung zulässig)

• guter Allgemeinzustand (kein Fieber, keine erkennbaren Krankheits-zeichen)

• die Haut an der Punktionsstelle muss frei von Läsionen sein.

In Tabelle 2 sind die wichtigsten Punkte der aktuellen Ausschlusskriterien (vor-übergehend und dauerhaft) der Bundesärztekammer (2017) aufgelistet:

Tabelle 2: Auszug aus den Kriterien zum dauerhaften sowie zeitlich begrenzten Ausschluss von der Blutspende (Bundesärztekammer 2017)

Dauerhafter Ausschluss Zeitlich begrenzte Rückstellung

schwere neurologische Erkrankungen

schwere Herz-Kreislauferkrankungen

klinisch relevante Blutgerinnungsstörungen

wiederholte Ohnmachts- o. Krampfanfälle

schwere aktiven oder chronische Krankheiten des gastrointestinalen, urogenitalen,

hämatologischen, immunologischen, metabo-lischen, renalen oder respiratorischen Sys-tems, bei denen die Blutspende eine Ge-fährdung des Spenders oder des Empfängers nach sich ziehen kann

Erkrankung an Krebs

Diabetes mellitus, sofern mit Insulin behandelt

Hepatis B, Hepatitis C

infektiöse Hepatitis (Gelbsucht)

HIV-Infektion

HTLV Typ 1 oder Typ 2 (HTLV-1/-2)

Protozoonosen: Babesiose, Trypanosomiasis (z. B. Chagas-Krankheit), Leishmaniose

Syphilis

Malaria, Osteomyelitis, Tuberkulose sowie Infektionen mit Salmonella typhi und paraty-phi (Ausnahme nach gesicherter Ausheilung gemäß dokumentierter ärztlicher Beurteilung)

andere chronisch persistierende bakterielle Infektionen (u. a. Brucellose, Fleckfieber, Lepra)

Personen mit dem Risiko der Übertragung spongiformer Enzephalopathien (TSE)

Empfänger von Xenotransplantaten, Frisch-zellen tierischen Ursprungs

Personen, die Drogen konsumieren oder Medikamente missbräuchlich zu sich neh-men, oder bei denen ein begründeter Ver-dacht dessen besteht

Infektionen:

o nach gesicherter Ausheilung von Q-Fieber für 2 Jahre

o nach Abklingen der Symptome einer To-xoplasmose für 6 Monate

o nach Abschluss der Behandlung eines rheumatischen Fiebers für 2 Jahre o nach einer Hepatitis A für 4 Monate o nach fieberhaften Erkrankungen und/

oder Durchfallerkrankungen unklarer Ur-sache für 4 Wochen

o nach Abklingen der Symptome anderer als der oben erwähnten Infektionskrank-heiten für mindestens 4 Wochen o nach einem unkomplizierten Infekt für 1

Woche

Exposition mit dem Risiko, eine übertrag-bare Infektion zu erwerben:

o Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infekti-onskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV, bergen, für 12 Monate

o Personen, die mehr als 6 Monate in ei-nem Endemiegebiet/Hochprävalenzland für HBV, HCV oder HIV verbracht haben für 4 Monate

o während einer Haft und nach Haftent-lassung für 4 Monate

o nach Tätowierungen, Piercings o. ä. für 4 Monate

o nach Empfang allogener Gewebetrans-plantate/zellulärer Blutprodukte/Plasma und nach Durchführung großer

Operationen für 4 Monate

o nach einem kleinen operativen Eingriff/

einer Zahnextraktion für 1 Woche und nach abgeschlossener Wundheilung o nach zahnärztlicher Behandlung sowie

prof. Zahnreinigung für 1 Tag

Impfungen

o nach Verabreichung von Lebend-impfstoffen (z. B. gegen Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Typhus, Cholera) für 4 Wochen

o nach Impfung gegen Tollwut bei Verdacht auf Exposition für 12 Monate o nach Hepatitis-B-Impfung für 1 Woche

Die Blutentnahme selbst erfolgt durch geschultes Personal der Spende-einrichtung und ist nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von 2017 geregelt (Bundesärztekammer 2017). Nach sorgfältiger zweimaliger Des-infektion der Einstichstelle wird ein sogenanntes predonation sampling entnommen. Hierbei werden die ersten 15 ml der Spende verworfen um das Risiko einer bakterielle Kontamination zu minimieren. Der Arbeitskreis Blut des Bundesministeriums für Gesundheit aktualisierte 2013 die „Mindestanforde-rungen an die mikrobiologische Kontrolle von Blutkomponenten zur Trans-fusion“, in dem festgelegt wurde wie häufig welche Testferfahren durchzuführen sind um eine höchstmögliche Sicherheit für transfundierte Patienten zu gewährleisten (Bundesgesetzblatt 2013). Zur Qualitätssicherung und zu Rück-verfolgungszwecken werden Plasma- bzw. Serumproben bis zu ein Jahr nach der Blutentnahme aufbewahrt (Montag et al. 1999).