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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Die Wiener Rechtswissenschaftliche Fakultät ist die größte und bedeutendste in Österreich. In ihren Lehraufgaben legt sie den Schwerpunkt auf die wissenschaftliche Berufsausbildung in den „klassischen“ Rechtsberufen. Im Rahmen der klassischen juristischen Grundlagenfächern bilden jene Fächer, die sich allgemein mit Genese, Formen und Dynamik des juristischen Denkens befassen, einen besonderen Schwerpunkt.

Die internationalen Kooperationen sollen intensiviert werden, wobei eine Fokussierung auf Mittel- und Osteuropa erfolgt. Des weiteren wird die Zusammenarbeit im Rahmen des UNICA-Netzwerks (Hauptstadtuniversitäten) verstärkt.

Globalisierung und Internationalisierung stellen die Rechtsentwicklung vor neue interkulturelle Herausforderungen, die in der Forschung zunehmend an Bedeutung gewinnen.

3.2. Forschungsschwerpunkte

Österreichisches, europäisches und internationales Gesundheits- und Medizinrecht

Angesprochen sind dabei Fragen der Bioethik, des Gentechnikrechts, der haftungsrechtlichen Konsequenzen von Fortpflanzungstechniken, die internationale Absicherung sozialer Grundrechte bis hin zu krankenanstalten- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

Die Bearbeitung dieser Themen bedarf internationaler und interdisziplinärer Kooperationen, beispielsweise im Rahmen der interfakultären Forschungsplattform Ethik und Recht in der Medizin.

Europäische Verfassungsentwicklung

Angesprochen sind dabei insbesondere Forschungen auf dem Gebiet der „Verfassung“ der Europäischen Union, die Schnittstellen zum nationalen österreichischen Verfassungsrecht, der Grund- und Menschenrechtsschutz sowie die Rechtsvergleichung auf diesem Gebiet.

Wirtschaftsrechtliche Integration und wirtschaftsrechtliche Aspekte der Globalisierung

Mit der zunehmenden rechtlichen und wirtschaftlichen Integration innerhalb Europas gewinnt diese Fragestellung zunehmend an Bedeutung (z. B. Forschungen auf den Gebieten des Zivilrechts, des Unternehmensrechts inkl. der öffentlichen – ausgegliederten oder beliehenen – Unternehmen, zu den europäischen Grundfreiheiten, aber auch zu Fragen des Wirtschaftsstrafrechts, des Umweltrechts, des Vergaberechts, des Steuerrechts, des Energierechts; Fragen des internationalen Investitionsrechts und des Welthandelsrechts gewinnen ebenfalls an Bedeutung).

Recht vor dem Hintergrund gesellschaftlichen und politischen Wandels

Dieser Schwerpunkt umfasst insbesondere Forschungen aus dem Kultur- und Bildungsrecht sowie dem Migrations- und Integrationsrecht. Dieser Forschungsschwerpunkt kann in vielen Bereichen sinnvollerweise nur „grenzüberschreitend“ und interdisziplinär behandelt werden.

Dabei ist insbesondere die Frage angesprochen, wie Gesellschaften mit dem Problem der rapiden Alterung der Bevölkerung, der ökonomischen und kulturellen Effekte der Globalisierung und Informatisierung umgehen. Zu hinterfragen sind hier Fragen der Beteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen (Jugendliche, PensionistInnen) am Normsetzungsprozess (z. B. im Bereich der sozialen Sicherheit) oder die Verlagerung bestimmter Entscheidungen auf regionale oder personell abgegrenzte Einheiten. In Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungseinrichtungen soll es für alle beteiligten Einrichtungen Aufschlüsse geben, wie und mit welchen Mitteln die angesprochenen Probleme gelöst werden können.

Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes sind aber auch Folgewirkungen der europäischen Integration zu behandeln. Die verstärkte europäische Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und der Sicherheit hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Stellung der UnionsbürgerInnen. Die Aufnahme biometrischer Daten in Reisedokumente ermöglicht erweiterte Kontrollen der Reisebewegungen, die Bekämpfung der internationalen Kriminalität verlangt auch im nationalen Bereich nach neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Kriminalitätsforschung wird in diesem Zusammenhang erheblich an Bedeutung gewinnen.

Die Universität Wien ist die einzige Institution in Österreich, die sich mit diesem Problem wissenschaftlich und auch praktisch befasst. Die Forschung soll – international vernetzt – ausgebaut werden.

Technologierecht

Ein wichtiges und praktisch bedeutsames Forschungsgebiet sieht die Fakultät überdies auf dem Gebiet des Technologierechts. Die Forschungstätigkeit dieser Querschnittsmaterie konzentriert sich auf Rechtsfragen, die aus der Entwicklung (Innovation) und Anwendung neuer Technologien resultieren. Besonderes Augenmerk wird auf gemeinschaftsrechtliche und internationale Rechtsentwicklungen gelegt. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der „frontier technologies“, insbesondere der Informationstechnologie (z. B. E-Government, IT-Einsatz in der Justiz und in der Sozialversicherung, E-Commerce/E-Business), Biotechnologie (z. B.

Schutz von biotechnologischen Erfindungen, In-Verkehr-Bringen von genetisch veränderten Organismen) und Nanotechnologie (z. B. internationale Regulierungskonzepte, Patentierbarkeit von Nanotechnologie, Technologietransfer, internationale Verhaltenskodices, Nanotechnologie und Novel Food).

Interfakultäre Forschungsplattform Ethik und Recht in der Medizin siehe S. 41

Zur leichteren Übersicht sind hier sämtliche zum Stichtag 1. Oktober 2004 bestehenden oder in Verhandlung befindlichen Professuren (inkl. allfälliger Vorziehprofessuren) angegeben. Diese Momentaufnahme präjudiziert in keiner Weise die im folgenden Abschnitt vorgenommenen und die zukünftigen Professurenwidmungen.

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- und Sozialrecht II

Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht I

Bürgerliches Recht III

Europarecht

Finanzrecht

Finanzrecht

Handels- und Wertpapierrecht

Handels- und Wertpapierrecht I

Handels- und Wertpapierrecht II

Kirchenrecht II

Medizinrecht

Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsverwaltungsrechtes

Öffentliches Recht, insbesondere vergleichendes Verfassungsrecht

Österreichische und europäische Rechtsgeschichte

Österreichisches Privatrecht I

Österreichisches Privatrecht II

Privatrechtsvergleichung und Internationales Privatrecht

Rechtsgeschichte Österreichs und Grundzüge der europäischen Rechtsentwicklung unter Berücksichtigung der Sozial und Wirtschaftsgeschichte

Rechtsphilosophie und Methodenlehre der Rechtswissenschaften

Rechtsvergleichung im europäischen Raum; insbesondere im Bereich der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Bereich des materiellen Zivil- und privaten Wirtschaftsrechts

Römisches Recht

Römisches Recht

Römisches Recht (unter Berücksichtigung der Privatrechtsentwicklung im Rechtsvergleich)

Römisches Recht I

Staats- und Verwaltungsrecht II

Staatslehre, österreichisches Verfassungsrecht, Verwaltungslehre und österreichisches Verwaltungsrecht

Strafrecht und Kriminologie

Strafrecht und Strafprozessrecht I

Strafrecht und Strafprozessrecht II

Strafrecht und Strafprozessrecht III

Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Völkerrecht

Völkerrecht

Völkerrecht und internationale Beziehungen

Zivilgerichtliches Verfahren

Zivilgerichtliches Verfahren

Zivilgerichtliches Verfahren I

Zivilgerichtliches Verfahren II

3.4. Fachliche Widmung von Professuren und Umsetzung

Wiederbesetzungen im Einklang mit den Forschungsschwerpunkten und zur Sicherung der Grundlagenfächer

Bei den vier genannten Professuren handelt es sich um ausgewählte Nachbesetzungen in rechtswissenschaftlichen Kern- und Grundlagenfächern, die zur Aufrechterhaltung des universitären Wissenschaftsbetriebs und auch als Grundlage für die Forschungsschwerpunkte zweckmäßig sind. Jeder auszuschreibenden Professur steht zumindest eine freiwerdende Professur gegenüber. Darüber hinaus ist eine Professur (bisherige Widmung: „Kriminologie“) bereits vakant. Die Wiederbesetzung kann im Jahr 2006 nach einer entsprechenden Evaluierung im Hinblick auf die Forschungsschwerpunkte im Entwicklungsplan festgelegt werden. Darüber hinaus werden 14 weitere Professuren im Zeitraum von 2008 bis 2012 voraussichtlich frei werden. Entsprechend neuen Schwerpunktsetzungen, die insbesondere auch im Bereich der Curriculumgestaltung zu erwarten sind, kann eine fachliche Widmung entsprechender neu auszuschreibender Professuren im nächsten Schritt der Entwicklungsplanung der Universität Wien festgelegt werden.

• Fachliche Widmung: Strafrecht und Kriminologie

Bezug: Sicherung der Grundlagenfächer für die

Forschungsschwerpunkte

Besetzungszeitpunkt: nach Freiwerden der Professur „Strafrecht und Kriminologie“ (voraussichtlich 1. Oktober 2007)

• Fachliche Widmung: Öffentliches Recht

Bezug: Sicherung der Grundlagenfächer für die

Forschungsschwerpunkte

Besetzungszeitpunkt: nach Freiwerden der Professur „Öffentliches Recht, insbesondere vergleichendes Verfassungsrecht“

(voraussichtlich 1. Oktober 2007)

• Fachliche Widmung: Zivilrecht

Bezug: Sicherung der Grundlagenfächer für die

Forschungsschwerpunkte

Besetzungszeitpunkt: nach Freiwerden der Professur „Bürgerliches Recht“

(voraussichtlich 1. Oktober 2007)

• Fachliche Widmung: Zivilrecht

Bezug: Sicherung der Grundlagenfächer für die

Forschungsschwerpunkte

Besetzungszeitpunkt: nach Freiwerden der Professur „Österreichisches Privatrecht“ (voraussichtlich 1. Oktober 2007)

4. Fakultät für Wirtschaftswissenschaften