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Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds

Im Dokument Fürst Fugger Privatbank Wachstum OP (Seite 27-30)

Alle Vermögensgegenstände dieses Fonds dürfen mit Genehmigung der BaFin auf ein anderes bestehendes oder durch die Verschmelzung neu gegründetes Investmentvermögen übertragen werden, welches die Anforderungen an einen OGAW erfüllen muss, das in Deutschland oder in einem anderen EU- oder EWR-Staat aufgelegt wurde. Sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds dürfen auch auf eine bestehende oder durch die Verschmelzung neu gegründete inländische Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital übertragen werden. Die Übertragung wird zum Geschäftsjahresende des Fonds (Übertragungsstichtag) wirksam, sofern kein anderer Übertragungsstichtag bestimmt wird.

Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds

Die depotführenden Stellen der Anleger des Fonds übermitteln diesen spätestens 37 Tage vor dem geplanten Übertragungsstichtag in Papierform oder in elektronischer Form Informa-tionen zu den Gründen für die Verschmelzung, den potenziellen Auswirkungen für die Anleger, deren Rechte in Zusammenhang mit der Ver-schmelzung sowie zu maßgeblichen Verfahrens-aspekten. Die Anleger erhalten weiterhin die wesentlichen Anlegerinformationen für das Investmentvermögen, auf den die Vermögens-gegenstände des Fonds übertragen werden.

Die Anleger haben bis fünf Arbeitstage vor dem geplanten Übertragungsstichtag entweder die Möglichkeit, ihre Anteile ohne weitere Kosten, mit Ausnahme der Kosten zur Deckung der Auf-lösung des Fonds, zurückzugeben, oder ihre Anteile gegen Anteile eines anderen offenen Publikums-Investmentvermögens umzutauschen, das ebenfalls von der Gesellschaft oder einem Unternehmen desselben Konzerns verwaltet wird und dessen Anlagegrundsätze mit denen des Fonds vergleichbar sind.

Am Übertragungsstichtag werden die Netto-inventarwerte des Fonds und des übernehmen-den Investmentvermögens berechnet, das Umtausch verhältnis wird festgelegt und der gesamte Umtauschvorgang wird vom Abschluss-prüfer geprüft. Das Umtauschverhältnis ermittelt sich nach dem Verhältnis der Nettoinventarwerte je Anteil des Fonds und des übernehmenden Investmentvermögens zum Zeitpunkt der Übernahme. Der Anleger erhält die Anzahl von Anteilen an dem übernehmenden Investment-vermögen, die dem Wert seiner Anteile an dem Fonds entspricht.

Sofern die Anleger von ihrem Rückgabe- oder Umtauschrecht keinen Gebrauch machen, wer-den sie am Übertragungsstichtag Anleger des übernehmenden Investmentvermögens. Die Gesellschaft kann gegebenenfalls auch mit der Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Investmentvermögens festlegen, dass den An legern des Fonds bis zu 10% des Wertes ihrer Anteile in bar ausgezahlt werden. Mit der

Übertragung aller Vermögenswerte erlischt der Fonds. Findet die Übertragung während des lau-fenden Geschäftsjahres des Fonds statt, muss die Gesellschaft auf den Übertragungsstichtag einen Bericht erstellen, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht.

Die Gesellschaft macht im Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- und Tageszeitung oder auf der Inter-netseite dws.de bekannt, wenn der Fonds auf ein anderes von der Gesellschaft verwaltetes Investmentvermögen verschmolzen wurde und die Verschmelzung wirksam geworden ist. Sollte der Fonds auf ein Investmentvermögen ver-schmolzen werden, das nicht von der Gesell-schaft verwaltet wird, so übernimmt die Verwaltungsgesellschaft die Bekanntmachung des Wirksamwerdens der Verschmelzung, die das aufnehmende oder neu gegründete Invest-mentvermögen verwaltet.

Auslagerung

Die folgenden Tätigkeiten hat die Deutsche Asset Management Investment GmbH ausgelagert.

Einige der Tätigkeiten wurden an andere Auslage-rungsunternehmen weiter übertragen:

Lfd. Nr. Auslagerungsunternehmen Auslagerungsmaßnahme Interessenkonflikte*

1 BlackRock Financial Management, Inc., Nutzung der IT-Software zur Unterstützung der Portfolioverwaltung Variante 1 New York (USA) sowie der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften

(Anlagegrenzprüfung und Risikomanagement) Unter-/Weiterverlagert an: Teil der Auslagerungsmaßnahme:

1a Oracle Financial Services Software Inc, Weiterverlagerung von Tätigkeiten im Zusammenhang Variante 1 Bangalore und Mumbai (India) mit der Erstellung der sogenannten „Green Package Reports“

(Portfolio Risiko Management und Compliance Reports) 1b BlackRock Capital Management, Inc.,

Wilmington (USA)

1c BlackRock Investment Management, LLC, Wilmington (USA)

1d BlackRock Institutional Services, Inc., Wilmington (USA)

1e BlackRock Institutional Trust Company, N.A., San Francisco (USA)

1f BlackRock Asset Management Investor Weiterverlagerung von Tätigkeiten im Zusammenhang Variante 1 Services Limited, London (Großbritannien) mit der Nutzung der IT-Software Aladdin zur Sicherstellung

1g BlackRock Investment Management (UK) Limited, einer globalen, zeitzonenübergreifenden ITZ- und

German Branch, Frankfurt Anwenderunterstützung

1h BlackRock Investment Management (UK) Limited, German Branch, Frankfurt

1i BlackRock Services India Pvt. Ltd, Gurgaon (India)

1j BlackRock Japan Co., Ltd., Tokyo (Japan)

1k BlackRock Advisors Singapore Pte Limited, Singapore (Singapore)

2 Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Unterstützung im Bereich Risikomanagement Variante 2 (vormals DB Risk Center GmbH, Berlin)

3 RC Banken Software KG, Buxtehude Periodische Berechnung und Lieferung von Risikoindizes Variante 1 4 Deutsche Asset Management (Hong Kong), Durchführung des Handels von Wertpapieren, Derivaten Variante 2

Hong Kong (China) und Devisen aus dem asiatisch-pazifischen Raum.

In Ausnahmesituationen können auch Wertpapiere, Derivate und Devisen aus anderen Regionen gehandelt werden.

5 Deutsche Asset Management (UK) Limited, Durchführung des Handels von Wertpapieren, Derivaten und Variante 2 London (Großbritannien) Devisen vorwiegend, aber nicht ausschließlich, aus Großbritannien

und aus weltweit aufstrebenden Märkten.

6 Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche Variante 2 und der Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen

strafbaren Handlungen

7 DWS Holding & Service GmbH, Rechtsberatung und Unterstützung bei rechtlichen Belangen Variante 2 Frankfurt am Main

Unter-/Weiterverlagert an: Teil der Auslagerungsmaßnahme:

7a Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Allgemeine Rechtsberatung Variante 2

8 Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Compliance: Variante 2

Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, Überwachung der Einhaltung der Geldwäschevorschriften, Transaktions- und Positionsmonitoring

Unter-/Weiterverlagert an: Teil der Auslagerungsmaßnahme:

8a DBOI Global Services Private Ltd., Compliance: Variante 2

Mumbai (India) Überwachung von Handelsaktivitäten der Mitarbeiter

9 Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Unterstützung bei der Überwachung und Einhaltung Variante 2 (vormals DB Risk Center GmbH, Berlin) der Anlagerichtlinien

10 Deutsche Investment Management Americas Inc., Durchführung des Handels von Wertpapieren, Variante 2 New York Branch (USA) Derivaten und Devisen für sämtliche Regionen,

aber mit Fokus auf den amerikanischen Raum.

11 DWS Holding & Service GmbH, Global Product Platform Vertragsmanagement, Variante 2 Frankfurt am Main einschließlich Prüfung und Aufnahme von Kunden (KYC)

Unter-/Weiterverlagert an: Teil der Auslagerungsmaßnahme:

11a Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Unterstützung des Global Product Platform Team bei dem Variante 2 (vormals DB Risk Center GmbH, Berlin) Vertragsmanagement sowie bei der Implementierung

der Konten, Investmentrichtlinien und Ausschreibungsverfahren

11b Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Unterstützung bei der Prüfung und Aufnahme von Kunden (KYC/KYI) Variante 2 (vormals DB Risk Center GmbH, Berlin)

* Interessenkonflikte bei Auslagerungen:

Variante 1: Es werden keine Interessenkonflikte gesehen. Potenzielle Interessenkonflikte würden durch die Gestaltung des Auslagerungsvertrags mitigiert werden.

Variante 2: Das Auslagerungsunternehmen ist ein mit der Verwaltungsgesellschaft verbundenes Unternehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Vertrag in anderer Form abgeschlossen worden wäre, wenn eine Verwaltungsgesellschaft involviert wäre, die nicht gesellschaftsrechtlich oder personell verflochten ist.

Zusätzliche Informationen

Die Liste der Auslagerungsunternehmen befindet sich auf dem Stand des auf der Titelseite dieses Verkaufsprospektes angegebenen Datums. Auf Verlangen übermit-telt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Liste der Auslagerungs- und Unterauslagerungsunternehmen sowie zu den Interessen-konflikten, die sich aus den Auslagerungen ergeben können. Die Liste der Auslagerungs- und Unterauslagerungsunternehmen sowie der Interessenkonflikte, die sich aus den Auslagerungen ergeben können, ist zudem auf der Internetseite – http://www.dws.de/RechtlicheHinweise – in ihrer jeweils aktuellsten Fassung abrufbar.

12 Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Interne Revision (IT) Variante 2

13 DWS Holding & Service GmbH, Frankfurt am Main Finance (Buchhaltung, Rechnungswesen & Reporting) Variante 2 Unter-/Weiterverlagert an: Teil der Auslagerungsmaßnahme:

13a Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Finance: Rechnungswesens- & Buchhaltungsdienstleistungen Variante 2 14 Securities Class Action Services LLC, Rechtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sammelklagen Variante 1

Rockville (USA)

15 Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Unterstützung von produktbezogenen Tätigkeiten, Variante 2 (vormals DB Risk Center GmbH, Berlin) rechtlichen Prüfungen von Investment-Fonds und dazugehörigen

Fondsdokumenten, Erfassen von Handelstransaktionen sowie Unterstützung im Rahmen der Vertragserstellung von Auslagerungs-und Beratungsverträgen

16 DWS Holding & Service GmbH, Operations & Fondsbuchhaltung & Reporting Variante 2 Frankfurt am Main

Unter-/Weiterverlagert an: Teil der Auslagerungsmaßnahme:

16a DBOI Global Services Private Ltd., Unterstützung bei Operations und Fondsbuchhaltung, Variante 2

Mumbai (India) insbesondere Konten- und Wertpapierabstimmung,

Reporterstellung, Datenabgleich

16b IDS GmbH, München Erstellung von Solvency II Reports und Analysen Variante 1

für Versicherungskunden

16c StatPro GmbH, Frankfurt am Main Performancemessungen Variante 1

17 State Street Bank International GmbH, München Collateral Services für OTC-Geschäfte, Variante 1 Wertpapierdarlehensgeschäfte und Wertpapier-Pensionsgeschäfte

18 Telefon-Servicegesellschaft der Kundeninteraktion Variante 2

Deutschen Bank mbH, Frankfurt am Main

19 Deutsche Asset Management International GmbH, Outsourcing Client Interaction (Service Center) Variante 2 Frankfurt am Main (vormals

Deutsche Asset & Wealth Management International GmbH, Frankfurt am Main)

20 Deutsche Bank AG, Frankfurt Unterstützung für Asset Allocation, Implementierung, Variante 2 (vormals DB Risk Center GmbH, Berlin) Modelportfolioanalyse für die Bereiche Active und

Passiv Management

21 The Bank of New York Mellon, Verwaltung von Sicherheiten für Wertpapier-Darlehensgeschäfte Variante 1 Zweigniederlassung London (Großbritannien) einschließlich gegebenenfalls Derivategeschäfte

Unter-/Weiterverlagert an: Teil der Auslagerungsmaßnahme:

21a BNY Mellon International Operations (India) Verwaltung von Sicherheiten für Wertpapier-Darlehensgeschäfte Variante 1 Private Limited, Pune (India) einschließlich gegebenenfalls Derivategeschäfte

21b The Bank of New York Mellon, Verwaltung von Sicherheiten für Wertpapier-Darlehensgeschäfte Variante 1 Zweigniederlassung New York (USA) einschließlich gegebenenfalls Derivategeschäfte

Von der unter 21b genannten Einheit Teil der Auslagerungsmaßnahme:

unter-/weiterverlagert an:

21ba The Bank of New York Mellon, Verwaltung von Sicherheiten für Wertpapier-Darlehensgeschäfte Variante 1 Zweigniederlassung Singapore (Singapore) einschließlich gegebenenfalls Derivategeschäfte

21bb The Bank of New York Mellon SA/NV, Verwaltung von Sicherheiten für Wertpapier-Darlehensgeschäfte Variante 1 Zweigniederlassung Brüssel (Belgium) einschließlich gegebenenfalls Derivategeschäfte

Lfd. Nr. Auslagerungsunternehmen Auslagerungsmaßnahme Interessenkonflikte*

Faire Behandlung der Anleger /

Im Dokument Fürst Fugger Privatbank Wachstum OP (Seite 27-30)