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Raum für Zusatzanwendungen

- Keine Ergänzungen - Zu 7.8.2 Betriebsmittel

Die Spannungsversorgung für die Betriebsmittel im Raum für Zusatzanwendungen ist wie folgt zu entnehmen:

a) Verwendung von elektronischen Haushaltszählern (BKE-I und BKE-AZ):

Die Spannungsversorgung erfolgt aus dem netzseitigen Anschlussraum vor der Trennvorrichtung für die Kundenanlage (im ungezählten Bereich) gemäß VDE-AR-N 4100 Kapitel 7.8.2 Betriebsmittel. Das externe Schutzschaltgerät ist im netzseitigen Anschlussraum zu installieren.

b) Verwendung von Messeinrichtungen mit Dreipunktbefestigung:

Die Spannungsversorgung für die Zusatzeinrichtungen erfolgt über die Messspannungen innerhalb des Zählers aus dem ungezählten Bereich

Sofern bei BKE-AZ die Spannungsversorgung aus dem netzseitigen Anschlussraum vor der Trennvorrichtung für die Kundenanlage mit vertretbarem Aufwand nicht hergestellt werden kann, ist in begründeten Fällen auch die Spannungsversorgung direkt aus der BKE-AZ (im ungezählten Bereich) zulässig.

Schalt- und Steuerboxen die zukünftig im Rahmen der intelligenten Messsysteme eingesetzt werden, sind im Raum für Zusatzanwendungen zu installieren.

Zu 8 Stromkreisverteiler

- Keine Ergänzung -

Zu 9 Steuerung und Datenübertragung, Kommunikationseinrichtungen

Sofern die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen (wie Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Bemessungsleistung > 12 kVA (vgl. Kap. 10.6.4)) oder auf Wunsch des Anschlussnutzers) oder von Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG vorgesehen ist, so sind diese fest anzuschließen und es ist eine technische Einrichtung zur Vorgabe der Sperrzeiten bzw. Steuersignale zu installieren. Darüber hinaus ist nach Vorgabe der Westnetz auch eine plombierbare Schalteinrichtung (z. B. ein Schütz) zu installieren. Die Auswahl, Installation und Parametrierung dieser Einrichtung erfolgt grundsätzlich gemäß Vorgabe der Westnetz und ist mit ihr abzustimmen.

Bei Wärmespeicheranlagen sieht der Planer oder der Errichter gemäß den Vorgaben der Westnetz eine Aufladesteuerung nach DIN EN 50350 vor.

Weitere Details sind dem separaten Hinweis zur Anbindung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungender Westnetz zu entnehmen. Diesen stellt Westnetz auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Zu 10 Betrieb der Kundenanlage

Zu 10.1 Allgemeines

Die von der Kundenanlage bezogene maximale Scheinleistung darf die mit Westnetz vereinbarte Netzanschlusskapazität nicht überschreiten.

Mit dem Einsatz eines Lastmanagements durch den Anschlussnehmer besteht die Möglichkeit, die aus dem Netz bezogene Leistung zu überwachen und sicher zu stellen, z.B. durch das zeitlich begrenzte Reduzieren der Ladeleistung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge.

Hinweise zur Umsetzung können dem Kapitel „5.5.2 PAV,E-Überwachung (Einspeisebegrenzung)“ der VDE-AR-N 4105 entnommen werden.

Zu 10.2 Spannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel - Keine Ergänzung -

Zu 10.3 Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen

Gemäß § 16 Abs. 2 NAV hat die Anschlussnutzung mit einem Verschiebungsfaktor (cos φ) zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv zu erfolgen. Andernfalls kann der Netzbetreiber den Einbau ausreichender Kompensationseinrichtungen verlangen.

Bei Erfordernis führt der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer – in Abstimmung mit Westnetz – zur Einhaltung des angegebenen Verschiebungsfaktors cos φ auf seine Kosten eine seinen tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindleistungskompensation durch. Die einzubauenden Kompensationsanlagen werden entweder abhängig vom Verschiebungsfaktor cos φ gesteuert oder im Falle der Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet.

Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht zulässig. Eine eventuelle Verdrosselung der Kompensationsanlage stimmt der Anschlussnehmer mit Westnetz ab.

Die besonderen Anforderungen an das Blindleistungsverhalten für Speicher (Kapitel 10.5.6), Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (10.6.3) und Erzeugungsanlagen (Kapitel 5.7.2 der VDE-AR-N 4105) sind zu beachten.

Zu 10.4 Notstromaggregate Zu 10.4.1 Allgemeines

Hinweis: In Abhängigkeit der gesetzlichen Vorgaben kann eine Wirkarbeitserfassung des Notstromaggregats erforderlich sein. Es sind insbesondere die Regelungen zur EEG-Umlage zu berücksichtigen.

Zu 10.4.2 Netzparallelbetrieb

Im Falle von im Probebetrieb netzparallel betriebenen Notstromaggregaten wird seitens Westnetz grundsätzlich zunächst auf den Einbau der technischen Einrichtung zur Wirkleistungsreduzierung verzichtet. Diese kann jederzeit durch Westnetz nachgefordert werden und ist innerhalb einer angemessenen Frist einzubauen und kommunikativ mit Westnetz zu verbinden.

Zu 10.4.3 Besondere Anforderungen an den Anschluss und Betrieb von USV-Anlagen - Keine Ergänzung -

Zu 10.5 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Speichern Zu 10.5.1 – 10.5.2

- Keine Ergänzung -

Zu 10.5.3 Anforderungen an Mess- und Betriebskonzepte

Der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen erfolgt über die im Online-Anmeldeprozess abgefragten Angaben oder über das Formblatt B.2 inkl. der zugehörigen Anhänge.

Zu 10.5.4 – 10.5.5

- Keine Ergänzung –

Zu 10.5.6 Blindleistung

Die Blindleistungsfahrweise im Betriebsmodus „Energielieferung“ (Entladevorgang) erfolgt analog zu Erzeugungsanlagen. Siehe hierzu Kapitel 5.7.2.4 und Anhang F der VDE-AR-N 4105 und die zugehörigen Ergänzungen in dieser TAB Niederspannung.

Zu 10.5.7 Wirkleistungssteuerung

In den definierten Fällen installiert der Anlagenbetreiber auf seine Kosten einen Funkrundsteuerempfänger zur Wirkleistungsreduzierung. Die spätere Umstellung der Vorgabe zur Wirkleistungsreduzierung über ein intelligentes Messsystem + FNN-Steuerbox ist vorzubereiten. In Abstimmung mit Westnetz und sofern gesetzliche Regelungen dem nicht wiedersprechen (z.B. Einspeiseranking nach EEG) kann für die Erzeugungsanlage und den Speicher der gleiche Funkrundsteuerempfänger zur Signalvorgabe genutzt werden.

Weitere Details sind Kapitel 5.7.4.2.2 (zu VDE-AR-N 4105) dieser TAB Niederspannung und der separaten Spezifikation des Funkrundsteuerempfängers zu entnehmen. Dieses stellt Westnetz auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Zu 10.5.8 – 10.5.10 - Keine Ergänzung -

Zu 10.6 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge Zu 10.6.1 – 10.6.2

- Keine Ergänzung - Zu 10.6.3 Blindleistung

Die Blindleistungsfahrweise im Betriebsmodus „Energielieferung“ (Entladevorgang) erfolgt analog zu Speichern. Siehe hierzu Kapitel 10.5.6 dieser TAB bzw. Kapitel 5.7.2.4 und Anhang F der VDE-AR-N 4105 und die zugehörigen Ergänzungen in dieser TAB Niederspannung.

Im Falle von DC-Ladeeinrichtungen sowie induktiven Ladeeinrichtungen von Elektrofahrzeugen mit einer Bemessungsleistung > 12 kVA ist für den Betriebsmodus „Energiebezug“ (Ladevorgang) die Q(U)-Kennlinie gemäß Kapitel 5.7.2.4 der VDE-AR-N 4105 in dem Bereich zwischen cos φ von 0,90übererregt und 0,90untererregt einzustellen.

Das Verfahren „Q(U)-Kennlinie“ kommt nur bei 3-phasig angeschlossenen Ladeeinrichtungen zum Einsatz.

Die Vorgabe der Blindleistungsfahrweise über eine Schnittstelle ist gegenwärtig nicht vorgesehen.

Zu 10.6.4 Wirkleistungssteuerung

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung > 12 kVA müssen eine Möglichkeit zur Steuerung/ Regelung (z. B. in 10 %-Schritten), eine intelligente zeitliche Steuerung oder Regeleinrichtungen zur Netzintegration über eine Unterbrechbarkeit jeweils durch den Netzbetreiber aufweisen.

Es kann grundsätzlich zunächst auf den Einbau einer zusätzlichen technischen Einrichtung zur Vorgabe der Wirkleistungsreduzierung verzichtet werden, jedoch kann diese jederzeit durch Westnetz nachgefordert werden und ist innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist am zentralen Zählerplatz einzubauen und kommunikativ mit der seitens Westnetz vorgegebenen Schnittstelle zu verbinden. In jedem Fall ist eine Datenverbindung zwischen der technischen Einrichtung am zentralen Zählerplatz und der Ladeeinrichtung vorzubereiten (z.B. mittels Leerrohr).

Sofern eine Nutzung der Ladeeinrichtung oder einer anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG vereinbart wird, ist die Steuerung nach Vorgabe der Westnetz wie folgt umzusetzen:

Für die Steuerung ist die Messlokation mit einer der von der Westnetz jeweils im Rahmen der nachfolgend beschriebenen möglichen Steuerungstechniken auszustatten, dazu ist ggf. der Einbau einer entsprechenden technischen Einrichtung zur Wirkleistungsreduzierung erforderlich.

Die Verwendung gesonderter Steuerungstechnik ist gegebenenfalls entbehrlich, sofern die betroffene Messstelle gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist, über welches der Westnetz GmbH die Steuerung möglich ist.

Intelligente Grid Application (InGA)

Standardverfahren zur Umsetzung einer entsprechenden kommunikativen Anbindung ist die Anbindung über

Messsystem zum Einsatz kommt, kann gegebenenfalls die Kommunikation im Rahmen der jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben über dieses erforderlich sein. Die dafür ggf. erforderlichen Anpassungen in der Kundenanlage obliegen dem Anschlussnehmer.

Schaltuhr

Alternativ zur zuvor beschriebenen Möglichkeit der kommunikativen Anbindung über InGA , kann mit Zustimmung der Westnetz auch eine Steuerung über potenzialfreie Kontakte eines von Westnetz freigegebenen Steuergerätes (derzeit noch Schaltuhr – perspektivisch Umstellung auf Steuerung über intelligentes Messsystem) umgesetzt werden. Sofern die Ladeeinrichtung nicht über entsprechende Eingänge zur Verarbeitung dieser Signale (EVU-Kontakte) verfügt, ist ein Schütz einzubauen, das die Energieversorgung der Ladeeinrichtung unterbricht. Weitere Details zur Steuerung über das seitens Westnetz freigegebene Steuergerät können der entsprechenden Spezifikation entnommen werden, die Westnetz auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.

Die Ansteuerung über ein intelligentes Messsystem und Steuerbox kann durch Westnetz nachgefordert werden und ist nach Einbau des intelligenten Messsystems am zentralen Zählerplatz kommunikativ mit der seitens Westnetz vorgegebenen Schnittstelle zu verbinden.

Westnetz greift im Rahmen von Maßnahmen mit Wirkleistungsbegrenzung nicht unmittelbar in die Steuerung der Ladeeinrichtungen ein, sondern stellt lediglich die entsprechenden Signale auf der jeweils vorhandenen Schnittstelle gemäß technischer Spezifikation zur Verfügung und fordert den Anschlussnutzer zu entsprechender Umsetzung des Steuerbefehls der Westnetz auf, steuert insofern mittelbar. Der Kunde ist für die Umsetzung der Signale in der Kundenanlage verantwortlich und hat diese im Rahmen der Steuerung über InGA gegenüber der Westnetz zu belegen.

Westnetz behält sich für sonstige Steuerungsvarianten vor, die Umsetzung der vorgegebenen Signale zu überprüfen.

Zu 10.6.5 Wirkleistungsverhalten bei Über- und Unterfrequenz

Hinsichtlich des Wirkleistungsverhalten bei Über- und Unterfrequenz von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge siehe Kapitel 5.7.4.3 der VDE-AR-N 4105 und der zughörigen Spezifikationen dieser TAB Niederspannung.

Zu 10.6.6 Dynamische Netzstützung - Keine Ergänzung -

Zu 10.6.7 Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen

Mit der Komformitätserklärung für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die Energie aus dem öffentlichen Netz beziehen oder in dieses einspeisen weist der Hersteller die vollständige Einhaltung der VDE-AR-N 4100 sowie der weiteren einschlägigen anerkannten Regeln der Technik nach. Die Konformitätserklärung ist Westnetz im Zusammenhang mit dem Anmeldeformular B.3 zur Verfügung zu stellen.

Zu 11 Auswahl von Schutzmaßnahmen

Zu 11.1 Allgemeines

Grundsätzlich gilt für das gesamte Netzgebiet der Westnetz die Netzform TN-System. Ausnahmen treten insbesondere im Außenbereich und bei Sonderanschlüssen auf; die Ausnahmen gibt Westnetz vor.

Der zum Errichtungszeitpunkt in der Kundenanlage gemessene Wert der Schleifenimpedanz kann sich z. B. durch Änderungen im Netzaufbau verändern. Die Schleifenimpedanz kann daher vom Netzbetreiber weder angegeben noch kann der gemessene Wert dauerhaft garantiert werden.

Die Anwendung der Schutzmaßnahme "Schutz durch automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen"

erfolgt immer in Eigenverantwortung des Anlagenerrichters.

Zu 11.2 Überspannungsschutz - Keine Ergänzung -

Zu 12 Zusätzliche Anforderungen an Anschlussschränke im Freien

Zu 12.1 – 12.3

- Keine Ergänzung -

Zu 12.4 Hausanschlusskasten (HAK) Zu 12.4.1 Allgemeines

Hinsichtlich der Ausführung der Übergabestelle siehe auch Kapitel 5.2.1 der VDE-AR-N 4100 und der zughörigen Spezifikationen dieser TAB.

Zu 12.4.2 – 12.5

- Keine Ergänzung - Zu 12.6 Schließeinrichtung

Westnetz stellt Schließzylinder mit seiner Schließung zur Verfügung. Es sind Schließzylinder mit einer Schließseite (Halbzylinder) nach DIN 18252 mit einer Baulänge von 31,5 mm zu verwenden.

Zu 13 Vorübergehend angeschlossene Anlagen

Zu 13.1 – 13.2

- Keine Ergänzung -

Zu 13.3 Anschluss an das Niederspannungsnetz

Anschluss- und Anschlussverteilerschränke sind in Abstimmung mit Westnetz mittels flexibler Anschlussleitung (Cu feindrähtig) ggf. über ein ortsfestes, erdverlegtes Anschlusskabel (Cu oder Al eindrähtig oder mehrdrähtig) an das Netz der Westnetz anzuschließen. Der Mindestquerschnitt beträgt 16 mm2.

Die Anschlussleitung darf nur über öffentliche Verkehrswege geführt werden, wenn eine geeignete Absicherung gewährleistet ist. Dazu ist ein Anschlussschrank am Netzanschlusspunkt vorzusehen. Bei einem vorübergehenden Netzanschluss ist auf ausreichend niederohmige Erdung zu achten.

Sofern ein 5-adriges Kabel verwendet wird, ist die nicht benötigte Ader (grün/gelb bei TT-System oder blau bei TN-System, vgl. Anhang I der VDE-AR-N 4100) beideitig nicht zu belegen und isoliert abzulegen.

Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung

Die Inbetriebnahme einer vorübergehend angeschlossenen Anlage erfolgt durch den Netzbetreiber.

Die Inbetriebsetzung der Anschlussnutzeranlage erfolgt mittels Trennstelle in der Kundenanlage nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen.

Die Anschluss- und Anschlussverteilerschränke können in TN-C- und TT-Systemen gleichermaßen ohne Umrüstung verwendet werden. Der vierte Leiter übernimmt die Funktion des PEN-Leiters im TN-C-System oder die des Neutralleiters im TT-System. Die Funktion des vierten Leiters ist zu kennzeichnen.

Außerbetriebnahme der vorübergehend angeschlossenen Anlage

Die Trennung der Anschlussleitung am Netzanschlusspunkt erfolgt durch den Netzbetreiber.

Eigentumsgrenzen

Grundsätzlich gilt: Bei der Verwendung von kundeneigener flexibler Anschlussleitung befindet sich die Eigentumsgrenze zwischen Netzbetreiber und Anschlussanlage an der letzten Abgangsklemme im Verteilungsnetz bzw. den Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens.

Direktmessungen > 63 A

Direktmessungen über 63 A sind grundsätzlich mit dem VNB [Netzbetreiber] abzustimmen. Für Direktmessungen bis 100 A ist eine Schrankinnenverdrahtung mit einem Aderquerschnitt von 16 oder 25 mm² Cu feindrähtig und mit 25 mm langen Aderendhülsen auszuführen.

Wandlermessungen

Wandlermessungen sind nach DIN 43868-2 zu errichten und mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

Zu 13.4 Erdung (Ausführung)

Im TN-System ist zur Sicherstellung einer sicheren Erdverbindung grundsätzlich eine zusätzliche Erdung des Schutzleiters in jedem Verteiler vorzunehmen.

Hinweis : Typische Umsetzungen:

- Betriebsmittel außerhalb von Gebäuden:

Versorgen Anschlussschränke und Hausanschlusssäulen Betriebsmittel, die nicht in einem Gebäude untergebracht sind oder weitere technische Einrichtungen (z.B. Ampelanlagen), so ist eine Erdung vorzunehmen.

- Betriebsmittel in Gebäuden ohne Erdungsanlage:

Bei der Anbindung von Gebäuden ohne Erdungsanlage oder ohne Angabe zum Vorhandensein einer Erdungsanlage sind Anschlussschränke und Hausanschlusssäulen grundsätzlich zu erden.

- Betriebsmittel in Gebäuden mit Erdungsanlage:

Bei Gebäuden mit Erdungsanlagen (z.B. Neubauten) ist eine Erdung der Anschlussschränke und Hausanschlusssäulen nicht notwendig.

Zu 14 Erzeugungsanlagen und Speicher - Keine Ergänzung -

Anhang

Zu Anhang A (normativ) Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten (HAK) und vor Hauptverteilern

- Keine Ergänzung -

Zu Anhang B (informativ) Vordrucke

Die Vordrucke finden Sie separat auf der Internetseite der Westnetz unter www.westnetz.de.

Dies sind:

B.1 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen B.2 Datenblatt für Speicher

B.3 Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“

B.4 Datenblatt „Notstromaggregate“

Zu Anhang C (informativ) Erläuterungen nach 5.4 Netzrückwirkungen

- Keine Ergänzung -

Zu Anhang D (informativ) Anschlussbeispiele im Hauptstromversorgungssystem

- Keine Ergänzung -

Zu Anhang E (informativ) Schematische Darstellungen und Anschlussbeispiele

Zu E.1 bis E.5

- Keine Ergänzung -

Zu E.6 Wandlermessung

Beispiel 1: Anordnung der Einbauplätze für einen Zählpunkt (Zählerwechseltafel-Schrank/DIN-Zählerschrank)

300 mm

520 mm

Zählerwechseltafel Größe 1

Ca 400 mm

Ca 700 mm

Zählerwechseltafel-Schrank Größe 1

Berührungsschutz Klemmen und Leitungen plombierbar

Raum für APZ

anlagenseitiger Anschlussraum

Raum für Zusatz-anwendungen

anlagenseitiger Trennvorrichtungsraum

250 mm 250 mm

300 mm450 mm300 mm300 mm

1350 mm

netzseitiger

Anschluss-raum

Feld 1 Feld 2

300 mm450 mm300 mm300 mm

Wandlerraum

Zähler-feld

Wandlerzusatz-raum

Beispiel 2: Wandlersekundärverdrahtung vom Wandler bzw. Spannungsabgriff zur Trennklemmenleiste

Achtung: Beim Blockwandler EMKDS ist die Kurzschlussleistungsbegrenzung integriert.

1

Zur Absicherung der Spannungspfade vor den Messwandler-Trennklemmen ist im Zählerwechseltafel-Schrank ein 3-poliger Sicherungsträger nach IEC 60947-1 zur Aufnahme von zylindrische Sicherungen 10x38 vorzusehen (z.B.

Fabrikat Wöhner Typ AMBUS).

Es sind Sicherungseinsätze 10x38 (z.B. Fabrikat Siemens Typ SITOR Zylindersicherungs-Einsatz) Betriebsklasse aR, mit einem Bemessungsstrom (Nennstrom) von 3 A zu verwenden.

Verdrahtung vom Wandler / Spannungsabgriff bis zur Trennklemmenleiste

Die Verdrahtung vom Wandler / Spannungsabgriff bis zur Trennklemmenleiste ist grundsätzlich ungeschnitten, in kurzschluss- und erdschlusssicherer Bauart auszuführen und muss eindeutig gekennzeichnet sein.

Ausführung: Einadrige Leitung H07V-K / H07V-U

Ausführung: Mehradrige Kabel/Leitung NYM / NYY / NYCY / H07 / H05

Die Leitungen des Spannungsabgriffs sind in einem separaten Kabel zu verlegen.

Einfache Länge der Kabel / Leitungen

[m]

Leiterquerschnitte in (Cu) [mm²]

für

Beispiel 3: Verdrahtung zwischen Trennklemmenleiste und Zählerplatz bzw. Platz für Zusatzeinrichtungen

Aderbezeichnung Aderfarbe/Querschnitt

Aderbezeichnung Länge/Aderendhülse

S1L12,5 qmm / braun118 mm S2L12,5 qmm / braun318 mm S1L22,5 qmm / schwarz418 mm S2L22,5 qmm / schwarz618 mm S1L32,5 qmm / grau718 mm S2L32,5 qmm / grau918 mm L11,5 qmm / braun218 mm L21,5 qmm / schwarz518 mm L31,5 qmm / grau818 mm N1,5 qmm / blau1118 mm

Zähler-feld

300mm450mm300mm300 mm

Raum für APZ

Raum für Zusatz- anwendun

gen

Wandlerzusatz-raum

1350mm

Zählerfeld

Trennklemmenleiste

Zu Anhang F (informativ) Anschlussbeispiele für Notstromaggregate

- Keine Ergänzung -

Zu Anhang G (informativ) Einsatz von SPDs Typ 1 in unterschiedlichen Netzsystemen

- Keine Ergänzung -

Zu Anhang H (informativ) Beispiele für die Anordnung der Funktionsflächen von Anschlussschränken im Freien

- Keine Ergänzung -

Zu Anhang I (informativ) Anschlussbeispiele von Baustromverteilern

- Keine Ergänzung -

Zu Anhang J (informativ) Anschlussbeispiele zur Einhaltung der DIN VDE 0100-740 (VDE 0100 740)

- Keine Ergänzung -

Anhang K Übersicht geeigneter Räume zur Errichtung von Anschlusseinrichtungen

Errichtung Anschluss- einrichtungen zulässig?

Kellerraum ja

Flur, Treppenraum nicht über Treppenstufen 1)

Zählerraum ja

Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade-, Duschräume nein

Feuchter bzw. nasser Raum nach DIN

VDE 0100-200 (VDE 0100-200) nein

Lagerraum für Heizöl in Abhängigkeit des

Tankvolumens 1)

Brennstofflagerraum für Holzpellets in Abhängigkeit des

Lagervolumens 1)

Brennstofflagerraum für sonstige feste Brennstoffe

in Abhängigkeit des

Lagervolumens 1)

Raum mit Feuerstätten

→ flüssige Brennstoffe

→ gasförmige Brennstoffe in Abhängigkeit von der Nennleistung 1)

→ feste Brennstoffe in Abhängigkeit von der Nennleistung 1)

Räume mit Wärmepumpen in Abhängigkeit der Antriebsleistung 1)

Räume mit BHKW in Abhängigkeit der Gesamtleistung 1)

Raum mit erhöhter

Umgebungstemperatur dauernd > 30 °C nein

(Tief-)Garagen, Hallen bis 100 m2  IP X4 ja 2),3)

(Tief-)Garagen, Hallen über 100 m2 nein

Feuergefährdeter Bereich nein

Explosionsgefährdeter Bereich nein

Batterieräume / Speichersysteme nein 4)

Aufzugsraum nein

1) Bei der Planung sind die Anforderungen der Landesbauordnung, der Feuerungsverordnung sowie der Leitungsanlagenrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an den Brandschutz sowie die Anforderungen hinsichtlich erforderlicher Mindest-Gangbreiten.

2) mechanischer Schutz (Anfahrschutz) notwendig

3) nur wenn der Zugang zum Netzanschluss für den Netzbetreiber sichergestellt wird.

4) nur in Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dem Hersteller des Speichersystems

Anhang L Übersicht geeigneter Räume für den Einbau von Zählerschränken

Raumarten Einbau Zählerschrank zulässig?

Zählerraum ja

Hausanschlussraum ja 1)

Hausanschlusswand ja 2)

Hausanschlussnische ja

Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade-, Duschräume nein

Flur, Treppenraum nicht über Treppenstufen 3)

Kellerraum ja

Feuchter bzw. nasser Raum nach DIN

VDE 0100-200 (VDE 0100-200) nein

Lagerraum für Heizöl (Zählerschrank

außerhalb der Auffangwanne) in Abhängigkeit des Tankvolumens 3)

Brennstofflagerraum für Holzpellets in Abhängigkeit des Lagervolumens 3) Brennstofflagerraum für

sonstige feste Brennstoffe in Abhängigkeit des Lagervolumens 3)

Raum mit Feuerstätten für

→ flüssige Brennstoffe

→ gasförmige Brennstoffe in Abhängigkeit von der Nennleistung 3)

→ feste Brennstoffe in Abhängigkeit von der Nennleistung 3) Räume mit erhöhter

Umgebungstemperatur dauernd über 30 °C nein

Räume mit Wärmepumpen in Abhängigkeit der Antriebsleistung 3)

Räume mit BHKW in Abhängigkeit der Gesamtleistung 3)

(Tief-) Garagen, Hallen bis 100 m2 ≥ IP X4 ja 4),5)

(Tief-) Garagen, Hallen über 100 m2 nein

Feuergefährdete Betriebsstätte nein

Explosionsgefährdeter Bereich nein

Batterieräume / Speichersysteme nein 6)

Aufzugsraum nein

1) ab mehr als 5 Anschlussnutzer vorgeschrieben 2) bis zu 5 Anschlussnutzer möglich

3) Bei der Planung sind die Anforderungen der Landesbauordnung, der Feuerungsverordnung sowie der Leitungsanlagenrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an den Brandschutz

sowie die Anforderungen hinsichtlich erforderlicher Mindest-Gangbreiten.

4) gilt auch für Tiefgaragen

5) mechanischer Schutz (Anfahrschutz) notwendig

6) nur in Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dem Hersteller des Speichersystems

Anhang M Anpassung von Zählerplätzen aufgrund von Änderungen in der Kundenanlage

In der nachfolgenden Tabelle sind Anpassungen bestehender Zählerplätze aufgrund von bestimmten in der Praxis häufig anzutreffenden Änderungen der Kundenanlage oder der Messeinrichtungen nach MsbG beschrieben. Grundsätzlich sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls für eine Entscheidung über die Anpassungsnotwendigkeit heranzuziehen.

Darf ein vorhandener Zählerplatz bei Änderung weiterhin verwendet werden?

Vorhandener 1. Leistungserhöhung in der

Anschlussnutzeranlage nein nein nein ja 4) ja 4) ja ja

2. Umstellung Zählerplatz auf

Drehstrom nein nein nein ja 4) ja 4) ja ja

4. Umstellung von Eintarif-

auf Zweitarifmessung nein ja 2) 3) 4) ja 4) ja 4) ja 4) ja ja

1) selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. SH-Schalter) gemäß VDE-AR-N 4100 2) netzseitiger Anschlussraum mit Klemmstein oder Schalter

3) anlagenseitiger Anschlussraum mit zentraler Überstromschutzeinrichtung (Kundenhauptsicherung)

4) Vorgaben des Netzbetreibers sind zu beachten. Flexible Zählerplatzverdrahtung mindestens 10 mm² (gem. DIN VDE 0603-2-1) muss vorhanden sein 5) auch TGL Norm (ehemalige DDR)

Anhang N Übersicht erforderliche Unterlagen für den Anmeldeprozess

3 vorübergehend angeschlossene Anlagen

( z. B. Baustellen und Schaustellerbetriebe) X X

4.1 PV-Anlagen X X

mit Aufstellungsort der Anlage X X

(NA Schutz + EZE) X wenn von EZA abweichend bzw.

X X X

6 Notstromaggregate X X

mit Aufstellungsort der Anlage X X

7 Ladeeinrichtungen für

Elektrostraßenfahrzeuge X X

X

Sofern Energie geliefert wird (Entladevorgang) 8 Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung

(ausgenommen ortsveränderliche Geräte) X X

9 schaltbare Verbrauchseinrichtungen

nach Abschnitt 10.2 X X

10 Einzelgeräte mit einer Nennleistung > 12 kVA X X

Anhang O Übersicht erforderliche Unterlagen Inbetriebsetzungsprozess

Anmeldevarianten

Inbetriebsetzungsprozess

Inbetriebsetzungsauftrag/ AntragzumZähle/Fertigmeldung des Hauptstromversorgungssystems Angaben zum Aufbau und zur Betriebsweise Inbetriebsetzungsanmeldung/- protokollEZA (gemäß AnhangE.8 VDE-ARN4105) und ggf. Nachweis Einspeisemanagement Weitere behördliche und abrechnungsrelevante Unterlagen

1 neue Kundenanlagen

(nicht zeitlich begrenzt) X

2

Anlagenerweiterung, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte

gleichzeitig

benötigte Leistung überschritten wird

X

3 vorübergehend angeschlossene Anlagen

( z. B. Baustellen und Schaustellerbetriebe) X

4.1 PV-Anlagen X

X

Übersichtschaltplan mit Messung, Modul und WR

Zuordnung je Gebäude

X X

4.2 BHKW / KWK-Anlagen X

X

Beschreibung der Art und Betriebsweise, Art der Zuschaltung im Netz

X X

5 Speicher nach Abschnitt 14

(ohne Netzparallelbetrieb) X X X

6 Notstromaggregate

(ohne Netzparallelbetrieb) X

7 Ladeeinrichtungen für

Elektrostraßenfahrzeuge > 3,6 kVA X

8 Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung

(ausgenommen ortsveränderliche Geräte) X

9 schaltbare Verbrauchseinrichtungen

nach Abschnitt 10.2 X

10 Einzelgeräte mit einer Nennleistung > 12

kVA X

11

Anlagen (z.B. Schweißgeräte), die die Grenzwerte gemäß Kapitel 5.4 der

VDE-AR-N 4100 nicht einhalten

X

Ergänzungen zur VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)“

Zu 1 Anwendungsbereich

Diese TAB Niederspannung gilt auch für Änderungen in Kundenanlagen, die wesentliche Auswirkungen auf die elektrischen Eigenschaften der Kundenanlage (bezogen auf den Netzanschlusspunkt) haben.

Die in der VDE-AR-N 4105 benannten wesentlichen Änderungen werden um die Nutzungsänderung „Teilnahme am

Die in der VDE-AR-N 4105 benannten wesentlichen Änderungen werden um die Nutzungsänderung „Teilnahme am