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Rückblick auf die Entwicklungen seit 2011

1 Veranlassung und Grundlagen der Abfallwirtschaftsplanung

2.1 Rückblick auf die Entwicklungen seit 2011

Der Abfallwirtschaftsplan 2011 hatte Ziele und Handlungsempfehlungen benannt, deren Um-setzung rückblickend geschildert wird:

Ausrichtung der Abfallwirtschaftskonzepte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger auf die fünfstufige Abfallhierarchie

In den Abfallwirtschaftskonzepten haben sich die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicher-stellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zum Ziel gesetzt und im Zuge der Organisation der Abfallwirtschaft vermehrt umge-setzt. Die verstärkte Nutzung elektronischer Identsysteme bei der Abfallerfassung in Verbin-dung mit einer verursachergerechten Gebührenkalkulation schaffen Anreize das Abfallauf-kommen zu verringern bzw. nicht vermeidbare Abfälle stärker getrennt zu sammeln.

Die Menge der getrennt erfassten Abfälle konnte insbesondere für die Bioabfälle deutlich ge-steigert werden. Damit wurde eines der wesentlichen abfallwirtschaftlichen Ziele des AWP 2011 „Ausbau der getrennten Erfassung von Abfällen“ von den öffentlich-rechtlichen Entsor-gungsträgern weitgehend aufgegriffen.

Stabilisierung und Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung

Projekte und Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen werden im Land Sachsen-Anhalt er-folgreich umgesetzt. Bereits seit vielen Jahren bildet die Abfallberatung und Öffentlichkeits-arbeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine wesentliche Grundlage. Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe, Grundstückseigentümer, Wohnungsbaugesellschaften, öf-fentliche Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen haben die Möglichkeit ihre Fragen schriftlich, telefonisch oder gar im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung an die Mitarbeiter der Ab-fallberatung zu richten. Im Jahr 2014 waren im Land Sachsen-Anhalt insgesamt 46 Abfallbe-rater tätig, um die Abfallerzeuger für abfallwirtschaftliche Themen, darunter auch die vermeidung zu sensibilisieren und zu motivieren. Printmedien wie Flyer, Broschüren, Abfall-kalender und Tourenübersichten, Pressemitteilungen, Abfallratgeber/-Abfall-kalender mit Hinweisen zur Minimierung und richtigen Trennung von Abfällen, Veröffentlichungen im Amtsblatt und Kundenzeitschriften sowie Internetauftritte und Apps der öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger dienen der Informationsbereitstellung.

Die Landkreise und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt beteiligen sich damit aktiv an der Weiterentwicklung einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Recycling: Analyse der Chancen und Risiken der Einführung einer Wertstofftonne Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben sich in den vergangenen fünf Jahren mit den Möglichkeiten einer Wertstofferfassung mittels Wertstofftonne auseinandergesetzt. Vor dem Hintergrund der unklaren Rechtsentwicklung in diesem Bereich (ein Wertstoffgesetz wurde zwar diskutiert, aber nicht erlassen) wurden nur vereinzelt Wertstofftonnen von den öf-fentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingeführt (Burgenlandkreis) bzw. in Modellversu-chen erprobt (so z. B. durch die öffentlich-rechtliModellversu-chen Entsorgungsträger der Landkreise An-halt-Bitterfeld und Mansfeld-Südharz). Vielerorts setzen die öffentlich-rechtlichen Entsor-gungsträger auf ein Bringsystem, mit dem die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen auf Wertstoffhöfen angenommen werden können.

Recycling: Ausbau der getrennten Erfassung von Bioabfällen und Verbot der Brenntage

Die getrennte Erfassung von Bioabfällen mittels Holsystemen (Biotonne) und Bringsystemen wird von den Bürgern des Landes Sachsen-Anhalt immer stärker genutzt, so dass hier in den vergangenen Jahren steigende Verwertungsmengen zu verzeichnen waren. Eine im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt erarbeitete Biomassepotenzialstudie hat je-doch auch noch Optimierungsansätze aufgezeigt [Biomassepotenzialstudie 2012]; so steht noch ein flächendeckender Ausbau der getrennten Erfassung von Bioabfällen aus. Um die im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Quote zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling zu erreichen, sind deshalb weitere Anstrengungen zu unternehmen.

Die Mehrzahl der Landkreise und kreisfeien Städte des Landes Sachsen-Anhalt haben die Verbrennung von Gartenabfällen auf Privatgrundstücken verboten oder eingeschränkt. Die-ses Vorgehen steht im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorschriften. Gemäß der im KrWG formulierten Vorgaben steht die Verwertung pflanzlicher Abfälle grundsätzlich vor de-ren Beseitigung (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 KrWG), wobei die Gartenabfallverbde-rennung auf dem eigenen Grundstück zu letzterem zu zählen ist. Vor diesem Hintergrund unterstützt das Land Sachsen-Anhalt die Planungen weiterer Landkreise einer Abschaffung der Gartenab-fallverbrennung auf Privatgrundstücken.

Entstehungsnahe Verwertung und Beseitigung der überlassenen Abfälle

Dem Prinzip der Nähe folgend werden Transportentfernungen zunehmend bei Ausschrei-bungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als Wertungskriterium einbezogen.

Thermische Abfallbehandlung

Alle im Land Sachsen-Anhalt installierten thermischen Abfallverbrennungsanlagen erfüllen das sogenannte R1-Kriterium gemäß KrWG und sind somit im rechtlichen Sinn Anlagen zur energetischen Verwertung.

Im abgelaufenen Planungszeitraum von 2011 bis 2016 sind keine neuen Anlagen zur ener-getischen Verwertung von Abfällen gebaut worden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger können aufgrund der im Land Sachsen-Anhalt ausreichenden Anlagenkapazität auch bei den im Prognosezeitraum ab 2016 anstehenden Neuausschreibungen den Wettbewerb nutzen.

Zur Auslastung der im Land Sachsen-Anhalt vorhandenen thermischen Gesamtkapazitäten (Müllverbrennungsanlagen, EBS-Kraftwerke, Zementwerke) und damit auch zur Bereitstel-lung der geplanten Energie (Strom, Wärme) aus Abfällen werden von den Betreibern u. a.

Gewerbeabfälle, Sortierreste und andere brennbare Abfälle auch aus anderen Bundeslän-dern und aus dem Ausland beschafft.

Schonende Auslastung vorhandener Deponierestvolumina

Das im AWP 2011 aufgezeigte Deponierestvolumen der Deponieklassen DK I und II in Höhe von 6,99 Mio. m³ ist im Planungszeitraum weiter verfüllt worden. Zusätzlich sind vier neue Deponien planfestgestellt worden, für die die privaten Betreiber den Bedarf im Einzelfall nachgewiesen haben. Mit Stand April 2016 beträgt das genehmigte Deponievolumen1 20,8 Mio. m³.

Damit ist die Entsorgung für die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen und von privaten Unternehmen auf Deponien zu beseitigenden Abfälle im Planungszeitraum jederzeit gesichert gewesen.

Tendenziell ist auf der Basis aktueller Untersuchungen festzustellen, dass einerseits relevte Mengen nicht gefährlicher Massenabfälle aus anderen Bundesländern importiert und

1 incl. DK I - Deponie Profen-Nord

dererseits nicht gefährliche Massenabfälle, wie z. B. Schlacken aus den Anlagen zur energe-tischen Abfallverwertung, nicht in gleich hohem Maße wie früher recycelt werden. Zu Fragen der Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle wurde deshalb 2014 ein Arbeitskreis

„Entsorgung mineralischer Abfälle“ gebildet, an dem Vertreter der betroffenen Ministerien, Fachbehörden sowie Wirtschaft und Verbände teilnehmen.

Keine verbindliche Festlegung zu Behandlungsverfahren, Anlagenstandorten und Abfalleinzugsbereichen

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der Ansatz, weder Behandlungsverfahren noch Anlagenstandorte verbindlich festzulegen oder sogar Abfalleinzugsbereiche vorzuge-ben, richtig war. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund ausreichender Entsorgungska-pazitäten, dem Erhalt einer hohen Flexibilität in der Abfallbewirtschaftung sowie dem Um-stand einer weitgehend privatwirtschaftlich organisierten Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt.