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Qualifikation des in der IT–Betreuung eingesetzten Personals

Im Dokument Bericht des Rechnungshofes (Seite 121-124)

30.1 (1) Für die IT–Kustodinnen und –Kustoden an den Bundesschulen waren die Quali-fikationserfordernisse in der Nebenleistungsverordnung geregelt, wonach ein fach-einschlägiger Studienabschluss und eine mindestens dreijährige facheinschlägige Tätigkeit an einer Schule oder in der Wirtschaft oder entsprechende IT–Zertifikate nachzuweisen waren. Eine verpflichtende facheinschlägige Weiterbildung im Aus-maß von 15 Stunden war jährlich zu absolvieren.

Da die Schulleitungen für die Bestellung der IT–Kustodinnen und –Kustoden verant-wortlich waren, hatten die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien keine gesamthafte Übersicht über deren Qualifikationen. Die Landesschulräte für Bur-genland, Oberösterreich, Steiermark und Tirol führten anlässlich der Gebarungs-überprüfung durch den RH eine Umfrage zur Qualifikation der IT–Kustodinnen und –Kustoden durch. Nach den Ergebnissen dieser Befragungen war davon auszuge-hen, dass die Qualifikationen der IT–Kustodinnen und –Kustoden den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.

Die Kontrolle, ob und in welchem Ausmaß die IT–Kustodinnen und –Kustoden die verpflichtenden Weiterbildungen absolvierten, oblag ebenfalls den Schulleitungen.

Laut einer Erhebung des Landesschulrats für Steiermark hatten rd. 47 % der dorti-gen IT–Kustodinnen und –Kustoden im Schuljahr 2015/16 die vorgeschriebenen 15 Stunden Weiterbildung nicht absolviert.

Das Ministerium setzte Maßnahmen wie bspw. die Entwicklung und Durchführung eines modularen Ausbildungslehrgangs an der Pädagogischen Hochschule Nieder-österreich für IT–Kustodinnen und –Kustoden sowie für IT–Systembetreuerinnen und –betreuer. Ab 2017 wird ein neuer Lehrgang „Managing Microsoft School Infrastructure“ angeboten. Die einmal jährlich von der AINAC (Austrian

Internatio-nal Networking Academy Conference) veranstaltete Fachtagung bot ebenfalls so-wohl für IT–Kustodinnen und –Kustoden als auch IT–Systembetreuerinnen und – betreuer spezifische Vorträge.

Weiters stellte das Ministerium eine Vernetzungsplattform für das IT–Management und eLearning an Schulen zur Verfügung. Darüber hinaus schloss das Ministerium einen All–you–can–read–Nutzungsvertrag für IT–Kustodinnen und –Kustoden als auch IT–Systembetreuerinnen und –betreuer ab (jährliche Auszahlungen rd. 7.000 EUR).

(2) Für die IT–Kustodinnen und –Kustoden an den Pflichtschulen gab es keine dezi-dierten Qualifizierungserfordernisse. Über die Vergabe eines IT–Kustodiats ent-schieden die Schulleitungen, die auch für die Qualifikation und adäquate Weiterbil-dung der IT–Kustodinnen und –Kustoden verantwortlich zeichneten. Die Dienstbehörden hatten keine Übersicht über die Qualifikation der IT–Kustodinnen und –Kustoden an den Pflichtschulen. Die Länder mit Gebietsbetreuungsmodellen hatten i.d.R. eine Übersicht über die Qualifikation der IT–Gebietsbetreuerinnen und –betreuer.

In der Praxis waren IT–Kustodinnen und –Kustoden häufig erfahrene Lehrpersonen, die bereits mehrere Jahre am Schulstandort tätig waren. An den Neuen Mittelschu-len und Polytechnischen SchuMittelschu-len verfügten sie meist über eine Lehramtsprüfung im Fachgegenstand Informatik.

Daneben setzten der Bund und die Länder entsprechende Maßnahmen für eine Basisausbildung bzw. zur Qualifizierung. So durchliefen bspw. in Tirol IT–Kustodin-nen und –Kustoden im Zeitraum von 2005 bis 2009 eiIT–Kustodin-nen eigens dafür konzipierten Betreuungslehrgang. Laufende Weiterbildungsangebote der Pädagogischen Hoch-schule Tirol und Vernetzungstreffen mit der TiBS–Regionalbetreuung ergänzten deren Qualifizierung. Verschiedene Institutionen führten in Vorarlberg in den Jah-ren 2002 bis 2004 eine Serie mehrtägiger Veranstaltungen und im Jahr 2005 einen Akademielehrgang Netzwerktechnik zur Professionalisierung der IT–Kustodinnen und –Kustoden an Pflichtschulen und auch an allgemein bildenden höheren Schu-len durch. Ebenso veranstaltete die Pädagogische Hochschule Wien laufend IT–

Kustoden–Schulungen.

30.2 Der RH anerkannte die vielfältigen Initiativen des Ministeriums und der Länder zur Qualifizierung des in der IT–Betreuung eingesetzten Personals. Der RH verkannte nicht, dass eine Vielzahl der – v.a. technischen – Qualifizierungsmaßnahmen des Ministeriums der IT–Betreuung NEU bzw. der neuen Bedienstetengruppe der IT–

Systembetreuerinnen und –betreuer geschuldet war. Dennoch vertrat er die

An-IT–Betreuung an Schulen

sicht, dass für Lehrpersonen v.a. die pädagogisch–digitale Schulentwicklung samt entsprechender Weiterbildungen im Vordergrund stehen sollte.

Der Autonomiegedanke sprach für die Eigenständigkeit der Schulleitungen bei Be-stellung und Überwachung der Weiterbildungspflichten der IT–Kustodinnen und – Kustoden. Allerdings wies der RH kritisch auf die Ergebnisse der Erhebung des Landesschulrats für Steiermark hin, wonach beinahe die Hälfte der IT–Kustodinnen und –Kustoden im Schuljahr 2015/16 die vorgeschriebene Weiterbildung nicht ab-solvierte.

Der RH empfahl dem Ministerium, die notwendigen Maßnahmen für die Einhal-tung der WeiterbildungsverpflichEinhal-tungen der IT–Kustodinnen und –Kustoden an den Bundesschulen zu setzen.

Der RH hielt weiters fest, dass es für die IT–Kustodinnen und –Kustoden an den Pflichtschulen – anders als bei den Bundeslehrpersonen – keine Qualifikationser-fordernisse gab.

Im Rahmen der empfohlenen rechtlichen Änderung für Landeslehrpersonen in der IT–Betreuung in TZ 8 empfahl der RH dem Ministerium, auch auf die Aufnahme von Qualifikationserfordernissen in Bezug auf eine pädagogisch–digitale Schulentwick-lung hinzuwirken.

30.3 (1) Laut Stellungnahme des Ministeriums obliege die Überprüfung der Einhaltung von Weiterbildungsverpflichtungen der bzw. dem Dienstvorgesetzten, im Fall von IT–Kustodinnen und –Kustoden der Schulleitung bzw. von IT–Systembetreuerinnen und –betreuern der Schulleitung der clusterführenden Schule. Die Sicherstellung und Kontrolle habe durch die Schulaufsicht zu erfolgen. Einschlägige Fort– und Weiterbildungsveranstaltungen würden laufend stattfinden.

(2) Laut den gleichlautenden Stellungnahmen des Landes Niederösterreich und des Landesschulrats für Niederösterreich gebe es für die IT–Gebietsbetreuerinnen und –betreuer in Niederösterreich einen eigenen Lehrgang an der Pädagogischen Hoch-schule Niederösterreich „IT PROFESSIONAL“, in dem entsprechende Kenntnisse ver-mittelt werden.

30.4 Der RH stellte gegenüber dem Ministerium nicht in Abrede, dass die Schulleitungen bei den IT–Kustodinnen und –Kustoden für die Überprüfung der Einhaltung von Weiterbildungsverpflichtungen verantwortlich waren. Da die Einhaltung von Wei-terbildungsverpflichtungen auch Auswirkungen auf die Unterrichtsqualität hatte, war nach Ansicht des RH eine übergeordnete Steuerungsverantwortung des Minis-teriums gegeben. Er verblieb daher bei seiner Empfehlung, Maßnahmen für die

Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtungen der IT–Kustodinnen und –Kustoden an den Bundesschulen zu setzen.

Im Dokument Bericht des Rechnungshofes (Seite 121-124)