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Auswahl der Studienschwerpunkte

Entrepreneurship und

Mittelstands-Management

Produktions- und Logistikmanagement

Umwelt- und

Nachhaltigkeits-Management

Marketing Investition und

Finanzierung

Personal und Organisation Rechnungswesen

Betriebliche Steuerlehre

Schwerpunkte

Digital Business

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Fachpraktikum

Betriebliche Tätigkeit, die bevorzugt in Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen

absolviert werden soll.

Wissenschaftliches Arbeiten (SB 3)

Arbeits 80 tage 4 SWS

Projektmanagement 2 SWS

Unternehmenssimulation 3 SWS

Bachelorarbeit und Kolloquium 8 KW

spätestens im

5. Semester belegen!

5. Semester

7. Semester

Praxisphasen im 5. und 7. Semester

Zeitverluste.

Studienablauf und Wahlmöglichkeiten

n Entscheidungsfragen für die kommenden Semester:

• Wahl der Variante 1, 2 oder 3 bei AWE / Fremdsprachen-Wahlpflichtmodule:Ein späterer Wechsel muss (formlos) schriftlich beim Prüfungsamt beantragt werden und ist kompliziert.

• Auswahl der Vertiefungen:Ein späterer Wechsel muss (formlos) schriftlich beim

Prüfungsamt beantragt werden, ist nur einmalig möglich und ist kompliziert. Bitte nur als Ausnahme !!!

• Praktikum:

• Auslandsstudium:

• Bachelorarbeit: Das Kolloquium muss innerhalb von von 12 Monaten nach Abgabe der Abschlussarbeit erfolgen. Ansonsten ist die Abschlussprüfung nicht bestanden (§25 RStPO).

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Wöchentlicher Arbeitsaufwand

n ACHTUNG: SemesterWochenStunden (SWS) sind keine LeistungsPunkte (LP)

§ Beispiel: Die Veranstaltung „Einführung in die Betriebswirtschaft, Personal und Organisation“ hat 4 SWS Präsenz und 5 LP

§ Ein Leistungspunkt (LP) entspricht rechnerisch 27 Stunden Arbeitsaufwand

§ Der Arbeitsaufwand beträgt damit 135 Stunden in der Vorlesungs- und

Prüfungszeit (17 Wochen): also ca. 8 Stunden pro Woche und nicht 4 Stunden n Gesamte Arbeitsbelastung eines Studenten:

§ 1620 Stunden pro Jahr (= Workload laut Studienordnung)

§ Beispielrechnungen:

=> 31 Stunden pro Woche alle 52 Wochen durchgängig oder

=> 48 Stunden pro Woche bei 17 Wochen Vorlesungs- und Prüfungszeit

Industrial Sales and Innovation Management

Arbeits- und Personalmanagement

International Business

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Corporate Law, Corporate Governance & Management Liabilities

Investment Analysis and Business Valuation

Corporate Finance & Risk Management

Reporting & Performance Management

Ertragsteuer-, Unternehmens,- Umsatzsteuer-, Verfahrensrecht

Handels-, Steuerbilanzrecht, Internationales Steuerrecht

Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften

Steuerwirkungs- und Gestaltungslehre sowie Umsatzsteuerrecht

Angebotsmanagement, Markt- & Wettbewerbsforschung

Industrielles Service- & Logistikmanagement

Vertriebsplanung, -organisation & -controlling

Projekt- und Teammanagement

Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik

Wirtschaftsethik

Managing People in Organizations

Arbeitsökonomie und Arbeitsbeziehungen

Global Business Strategy and Supply Chain Management

International Economic Environment and Policy

Global Financial Markets and Multinational Business Finance

Marketing in International Business

Konsekutive Masterangebote BWL am Fachbereich 3 der HTW mit ausgewählten Modulen

Finance, Accounting, Corporate Law and

Taxation

Unternehmens-steuerrecht

n Studienorganisation

• Prüfungen

• Studentische Gruppen

Die Prüfungsregeln lassen sich leichter verstehen, wenn Sie folgende Grundsätze beachten:

n Gleichstellungsgrundsatz: Für alle Studierenden innerhalb eines Prüfungszeitraumes sollen die gleichen Bedingungen gelten. Wir haben alle je nach Situation unsere individuellen Herausforderungen (Nebenberuf, Familie, Leistungssport, etc.), dass erlaubt aber nur in seltenen Fällen (z.B. körperliche Behinderungen) Sonderregelungen für Einzelne.

n Sie sind als Studierender eher ein selbstständiger Unternehmer als ein Angestellter:

• Die Prüfungsordnung betrachtet Sie als eigenverantwortlich für Ihre Tätigkeiten, Sie müssen selber aktiv werden und sind für Ihren Gesamterfolg verantwortlich.

• Wenn Sie aus diversen Gründen (z.B. Krankheit etc.) eine Prüfung (vgl. Kundenauftrag) nicht wahrnehmen können, dann müssen Sie die nächste Chance (vgl. der nächste Kunde) abwarten, Sie können keine halben Leistungen erbringen.

• Für Ihre individuellen Herausforderungen gibt es einige Sicherheitsnetze (siehe nächste Folien, z.B. 3 –Semesterregel, mehrere Prüfungszeiträume) die Unternehmer eigentlich nicht haben, damit sollten aber alle individuellen Probleme berücksichtigt sein, ohne Sonderregelungen.

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Anmeldungen über das LSF-System bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums. (Anmeldezeiten im LSF beachten, §13 RStPO). Sie müssen das Modul vorher (erst-)belegt haben. Seien Sie fair und treten Sie an, wenn Sie sich angemeldet haben.

Insbesondere bei computerbasierten Präsenzprüfungen sind Plätze knapp.

n Klausurtermine: 1. Prüfungszeitraum hat drei Wochen, 2. Prüfungszeitraum hat zwei Wochen. Es kann neben der abschließenden Prüfung auch zusätzlich bis zu zwei

modulbegleitende geprüfte Studienleistungen außerhalb der Prüfungszeiträume geben (§9 Abs.

1 RStPO). Bei diesen gilt die Themenwahl bereits als verbindliche Prüfungsanmeldung!

n Wiederholbarkeitsfristen: eine nicht bestandene Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden (§15 Abs. 3 RStPO). Achtung, aufgrund von Corona-Sonderregelungen, gelten regulär nicht bestandene Prüfungen im Wintersemester 2021/2022 als nicht angetreten und zählen somit nicht zu den Prüfungsversuchen. Regulär bedeutet, dass Täuschungsversuche und verpasste Individualprüfungen davon ausgenommen sind. Ein Fach muss innerhalb von 3 Semestern abgeschlossen sein, ansonsten droht Exmatrikulation von der Hochschule (§15 Abs. 5 RStPO). Es sind insgesamt 6 Termine möglich. Die Frist beginnt mit der Erstbelegung (!!!), nicht mit der Prüfungsanmeldung. Derzeit wird die Prüfungsordnung überarbeitet, die Regeln werden sich also vermutlich ändern.

Prüfungsrelevantes

n Prüfungsverhinderung wegen Krankheit: Krankheit ist kein Hinderungsgrund für Fristenaufschub. Die Frist läuft trotz Krankheit. Die Wiederholbarkeitsfristen sind genau dafür gemacht worden, dass Sie unbürokratisch (ohne Nachweise), eine Prüfung auch später schreiben können. Aber eine Anmeldung zum nächsten Prüfungszeitraum ist notwendig.

Noch ein gesonderter Hinweis dazu: Bitte missverstehen Sie nicht die 3-Semester-Regel

(Wiederholbarkeitsfrist). Absolvieren Sie Prüfungen zügig und verschieben Sie unangenehme Prüfungen nicht nach hinten. Dies ist ein Hauptgrund für das endgültige Nichtbestehen von Prüfungen. Ein sorgsamer Umgang ist gegeben, wenn Sie versuchen möglichst gleich die Prüfung zu absolvieren. Die Regel ist dafür da eventuelle Krankheitsfälle und ähnliches abzudecken und nicht zum Prokrastinieren. Wenn Sie bis zum letzten Termin warten und dann an diesem verhindert sind (z.B. krank), fallen Sie automatisch durch. Es gibt nur in seltenen begründeten Härtefällen weitere Chancen.

n Wiederholung von Prüfungen:

Bereits bestandene Prüfungen (mindestens 4,0) dürfen nicht wiederholt werden (§15 Abs. 1 RStPO).

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n Einfache Täuschungsversuche: Bei einem festgestellten „einfachen“ Täuschungsversuch

(nicht zugelassene Hilfsmittel, fehlende Quellenverweise, unerlaubte Zusammenarbeit, etc.) wird das gesamte Modul mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet (§17 Abs. 1 RStPO)

n Schwere Täuschungsversuche: Stellt der Prüfungsausschuss die besondere Schwere eines Falles fest (insbesondere wiederholte Täuschung, Vollplagiat, Ghostwriter, besonderer

Organisationsaufwand), wird die Prüfungsleistung als „endgültig nicht bestanden“ gewertet und es erfolgt die Exmatrikulation (§17 Abs. 4 RStPO).

Prüfungsrelevantes

n Generelle Prüfungshinweise:

• Es ist kein Problem, eine Prüfung mal nicht zu bestehen, dafür gibt es Sicherheitsnetze!

Nutzen Sie diese aber bitte nur als Sicherheitsnetz, nicht für Verzögerungs- oder Optimierungsstrategien!

• Es ist relativ einfach sein Studium zu verzögern, unliebsame Prüfungen aufzuschieben, etc.

Am Ende nutzt Ihnen das aber nichts. Die Probleme holen Sie später ein! Es ist deutlich mehr Arbeit sich auf eine Prüfung vorzubereiten, bei der die Lehrveranstaltung lange zurückliegt. Schließen Sie ab, was Sie abschließen können, taktieren Sie nicht!

• Seien Sie fair zu anderen Studierenden! Die Plätze in Kursen sind knapp, geben Sie Ihren Platz frei, wenn Sie ohnehin nicht mehr aktiv am Kurs teilnehmen

• Es ist kein Problem, wenn Sie feststellen, dass BWL nicht der richtige Studiengang für Sie ist. Das Prüfungssystem wird ihnen diese Rückmeldung aber erst sehr spät geben (in den meisten Fällen erst ab dem Ende des dritten Semesters, wahrscheinlich eher im 4. oder 5.).

Treffen Sie diese Entscheidung für sich und warten Sie nicht auf unsere Rückmeldung! Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass das nicht nötig ist und Sie die bestmögliche Studienwahl getroffen haben.

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Notenskala

Studien- und Prüfungsordnung

n Praktikum und Bachelorarbeit dürfen nicht im gleichen Semester absolviert werden.

n Notwendige Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Fachpraktikum ist der erfolgreiche Abschluss von Modulen der drei Basissemester im Umfang von 84 Leistungspunkten.

n Während des Fachpraktikums darf nur zusätzlich neben dem Modul „wiss. Arbeiten“ ein Modul im Umfang von maximal 5 LP (bei Statistik max 6 LP) belegt und zur Prüfung

angemeldet werden. Module, die bereits in der Vergangenheit belegt wurden, dürfen ohne erneute Belegung zur Prüfung angemeldet werden.

n Voraussetzung für das Anmelden der Bachelorarbeit sind 185 LP und im Ausnahmefall 175LP.

n Vertiefungs-Module des 6. Semesters haben teilweise Vertiefungs-Module des 4. Semesters als Voraussetzung.

n Nicht-Beachtung der 3-Semester-Regel führt zur Exmatrikulation. Die 3-Semester-Regel beginnt mit der Erstbelegung. (Die Hälfte der Studierenden treten nicht zu den angemeldeten Prüfungen an.)

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Erstsemester-Buddy-Programm Zug Buddy

1 Joëlle Eickhoff; joelle.eickhoff@student.htw-berlin.de 1 Marvin Jankowiak; marvin.jankowiak@student.htw-berlin.de 2 Marcelina Thiele; 3. FS Marcelina.Thiele@Student.HTW-Berlin.de 2 Luca Leonie Liedtke; 3. FS Luca.Liedtke@Student.HTW-Berlin.de 3 Andrea Loth; 6. FS Andrea.Loth@Student.htw-berlin.de

3 Howard Hartmann; 6. FS Howard.Hartmann@Student.htw-berlin.de 4 Julia Kilias; Julia.Kilias@student.htw-berlin.de

4 Mara Knade; Mara.Knade@student.htw-berlin.de

5 Lion Neugebauer; 5.FS Lion.Neugebauer@Student.HTW-Berlin.de

5 Sophie Schmiedeknecht; 5.FS Sophie.Schmiedeknecht@Student.HTW-Berlin.de

Herzlich Willkommen, unter diesem QR-Code könnt Ihr

unserer Zug 1 Gruppe beitreten.

Joëlle Eickhoff: joelle.eickhoff@student.htw-berlin.de

Marvin Jankowiak: marvin.jankowiak@student.htw-berlin.de

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Marcelina Thiele 3. Semester BWL

Marcelina.Thiele@Student.HTW-Berlin.de

Luca Leonie Liedtke 3. Semester BWL

Luca.Liedtke@Student.HTW-Berlin.de

Andrea Loth

Andrea.Loth@Student.htw-berlin.de BWL 6. Semester

Howard Hartmann

Howard.Hartmann@Student.htw-berlin.de BWL 6. Semester

Tritt der WhatsApp-Gruppe bei!

Herzlich Willkommen im Studiengang

Betriebswirtschaftslehre an der HTW!

WhatsApp Gruppe für Fragen und Infos:

https://chat.whatsapp.com/IXp407y6YZN5NTKV 4WMyP5

Lion Neugebauer 5.Fachsemester Sophie Schmiedeknecht 5.Fachsemester

Lion.Neugebauer@Student.HTW-Berlin.de Sophie.Schmiedeknecht@Student.HTW-Berlin.de

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Marketing zwischen Theorie und Praxise.V.

Praktische Marketingarbeit zusammen mit Unternehmen

Fachvorträge und Workshops mit und von Unternehmen /

Networking

Börsenwissen, Finanzinstrumente

Berliner Campus Projekt e.V.

an der HTW Berlin gegründet

Studentische Beratung von Unternehmen

AIESEC e.V.: Größte internationale Studentenorganisation weltweit mit insgesamt 780 Lokalkomitees in 124 Ländern

AIESEC ist eine internationale Austauschorganisation, die Praktika und soziale Projekte für junge Menschen imAusland vermittelt.

Studentische Gruppen

Formula Student e.V. an der HTW Berlin

Konstruktion, Fertigung und Vermarktung (Business Plan) eines Formel-Rennwagens sowie die erfolgreiche Teilnahme an internationalen Wettbewerben und

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