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Publikation Ergebnisse, Validierung Wahlen bzw. Erwahrung

1 Abstimmungen

3.9 Publikation Ergebnisse, Validierung Wahlen bzw. Erwahrung

Erwahrung Abstimmungsergebnisse 3.9.1 Publikation der Ergebnisse

Die Wahl- und Abstimmungsergebnisse (Protokolle) sind im Publikations-organ der Gemeinde (Anzeiger) oder durch öffentlichen Anschlag zu pub-lizieren (§ 121 GpR; § 49 Abs. 2 VpR).

Nach den Ergebnissen ist folgende Rechtsmittelbelehrung anzufügen:

Rechtsmittel:

Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisse (§§ 157 und 160 GpR).

3.9.2 Validierung der Wahlen

Der Gemeinderat validiert die Gemeindewahlen, d.h. er erklärt die Wahl-ergebnisse als gültig, wenn keine Beschwerde dagegen erhoben wurde (§ 119 d GpR). Die Validierung ist im Publikationsorgan der Gemeinde oder

durch öffentlichen Anschlag zu publizieren (§ 49 Abs. 2 VpR). Bei der aus-serordentlichen Gemeindeorganisation ist das Gemeindeparlament für die Validierung zuständig.

Muster siehe Anhang 9

3.9.3 Erwahrung der Abstimmungsergebnisse

Bei Gemeindeabstimmungen erwahrt das Gemeindepräsidium die Abstim-mungsergebnisse (§ 120 Abs. 2 GpR). Die Ergebnisse der Abstimmung und die Erwahrung sind gleichzeitig zu publizieren (§ 121 GpR).

Anhang 1:

Kommunale Erneuerungswahlen (Muster Publikation der Wahldaten/Anmeldefristen)

Publikation der Wahldaten/Anmeldefristen

Im Amtsblatt vom […] hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtli-che an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen ein-berufen. Der Gemeinderat beschliesst nur noch die Wahldaten.

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde […], gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

1. In der Einwohnergemeinde […] finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am […] statt.

1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, [Da-tum], 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, [Datum], bis Freitag, [Datum], bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m.

§ 19 VpR1)).

1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, [Datum], 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen (siehe Frist Einbe-rufung Regierungsrat).

2. In der Einwohnergemeinde […] findet die Erneuerungswahl für den Ge-meindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin (sowie den Vizege-meindepräsidenten oder die Vizegemeindepräsidentin) am [Datum]

statt.

2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin (sowie den Vizegemeindepräsidenten oder die Vizegemeindepräsidentin) sind bis Montag, [Datum], 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Freitag, [Datum], 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

________________

1)In den Gemeinden, welche hauptamtliches Personal besitzen, können die auf-gelegten Wahlvorschläge während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden. In den übrigen Gemeinden erfolgt die Auflage täglich während min-destens 2 Stunden. Ort und Zeit der Auflage sind entweder in der Gemeinde-ordnung festzulegen oder vor jeder Wahl öffentlich bekanntzugeben.

2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am [Datum] statt.

3. In der Einwohnergemeinde […] finden die Erneuerungswahlen für die Rechnungsprüfungskommission am [Datum] statt.

3.1. Wahlvorschläge für die Wahl der Rechnungsprüfungskommission sind bis Montag, [Datum], 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

3.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, [Datum], bis Freitag, [Datum], bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m.

§ 19 VpR1)).

3.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, [Datum], 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

4. In der Einwohnergemeinde […] finden die Kommissionswahlen in der Kompetenz des Gemeinderates am [Datum] statt. An diesem Datum wählt der Gemeinderat die Mitglieder der folgenden Kommissionen:

[…]

Interessierte Stimmberechtigte können sich bei der Gemeindekanzlei, [Adresse/Tel.Nr.] melden. Anmeldeschluss: [Datum]

[Ort, Datum] EINWOHNERGEMEINDERAT […]

Gemeindepräsident/-in: Gemeindeschreiber/-in:

Verteiler:

Publikation im Amtsanzeiger oder mit schriftlicher Einladung, die durch die Post an alle Stimmberechtigten zugestellt wird (§ 18 Abs. 1 Bst. c VpR)

Hinweis:

Bei Gesamterneuerungswahlen sind sämtliche Termine spätestens 3 Monate vor der ersten Wahl zu publizieren (§ 32 Abs. 2 GpR).

________________

1)In den Gemeinden, welche hauptamtliches Personal besitzen, können die auf-gelegten Wahlvorschläge während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden. In den übrigen Gemeinden erfolgt die Auflage täglich während min-destens 2 Stunden. Ort und Zeit der Auflage sind entweder in der Gemeinde-ordnung festzulegen oder vor jeder Wahl öffentlich bekanntzugeben.

Anhang 2:

Kommunale Ersatzwahl (während der Amtsperiode/

Majorz); Muster für die Ausschreibung eines Amtes und Einberufung der Wahlberechtigten

Ausschreibung/Ersatzwahl für das Amt des/der […] und Einberufung der Wahlberechtigten für den Urnengang vom [Datum]

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde (od. Bürger-/Kirchgemeinde) […]

gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996(BGS 113.111), beschliesst:

1. Ausschreibung / Wahlfestsetzung / Einberufung

In der Gemeinde […] ist das Amt des/der […] neu zu besetzen. Die Ersatz-wahl für dieses Amt für den Rest der Amtsperiode 20xx- 20xx findet am [Da-tum] statt. Die Wahlberechtigten der Gemeinde […] werden zu diesem Ur-nengang einberufen. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzwahlverfahren (§

41 ff. und § 113 ff. GpR).

2. Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am [Datum] (4-6 Wochen nach dem 1. Wahlgang oder am besten an einem eidg. Abstimmungstermin) statt.

3. Wählbarkeitsvoraussetzungen

Wählbar ist, wer in der Einwohnergemeinde […] stimmberechtigt ist. Wähl-bar ist auch, wer sich verpflichtet, vor Amtsantritt die Stimmberechtigung in der Gemeinde und die Wählbarkeitsvoraussetzungen zu erwerben (§ 32 Abs. 2 GG).

Bei der Vizegemeindepräsidentenwahl: Wählbar ist, wer Mitglied des Ge-meinderates der Einwohnergemeinde […] ist (§ 130 GG).

[Evtl. spezielle Wählbarkeitsvoraussetzungen, sofern die Gemeindeordnung solche vorsieht.]

4. Teilnahme an der Wahl

Es dürfen sich nur Kandidaten und Kandidatinnen an der Wahl beteiligen, die sich innert Frist (s. Ziff. 5.) angemeldet haben.

5. Wahlvorschlag/Anmeldung

Ein Wahlvorschlag ist auf einem amtlichen Formular «Wahlvorschlag für Be-amtenwahlen» aufzuführen, welches bei der Gemeindeverwaltung bezo-gen werden kann. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Ein-wohnergemeinde […] Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Der Wahlvor-schlag ist spätestens bis Montag, [Datum], 17 Uhr, bei der Gemeindeverwal-tung einzureichen (bei Beamtenwahlen i.d.R. der 6. letzte Montag).

6. Wahlzettel

Für die Gestaltung und den Druck der Wahlzettel ist die Gemeindeverwal-tung verantwortlich.

7. Wahlpropagandamaterial

Die Wahlpropagandaschrift darf (gefaltet) höchstens das Format A5 aufwei-sen und nicht mehr als 50 Gramm wiegen. Sie ist in genügend Exem-plaren spätestens bis am Montag, [Datum], 12 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung abzuliefern (bei Abstimmungen wird das Stimmmaterial den Gemeinden i.d.R. spätestens bis zum 5. letzten Montag, 12 Uhr abgeliefert).

8. Zustellung an die Stimmberechtigten

Die Zustellung des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten erfolgt bis am Samstag, [Datum] (i.d.R. 4. letzter Samstag, sofern die Frist für die briefliche Stimmabgabe in der Einberufung nicht verkürzt wurde).

9. Briefliche Stimmabgabe

Sobald die Stimmberechtigten das amtliche Wahlmaterial erhalten haben, können sie bis Samstag, [Datum] (vor dem Wahltag), spätestens bis […] Uhr (von der Gemeinde bestimmt) brieflich wählen.

[Ort, Datum] EINWOHNERGEMEINDERAT […]

Gemeindepräsident/-in: Gemeindeschreiber/-in:

Verteiler:

Publikation im Amtsanzeiger oder mit schriftlicher Einladung, die durch die Post an alle Stimmberechtigten zugestellt wird (§ 18 Abs. 1 Bst. c VpR)

Anhang 3:

Muster für die Publikation stiller Proporzwahlen gemäss

§§ 67 und 68 GpR (Erneuerungswahlen)

Publikation stille Wahlen […]

Für die nach Proporzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen in den Gemeinderat oder Kommission […] der Einwohnergemeinde […] für die Amtsperiode 20xx- 20xx sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kan-didaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.

Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der ange-setzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 67 und 68 GpR).

Als Mitglieder des Gemeinderats oder der Kommission […] sind gewählt:

FDP.Die Liberalen

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, etc.

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, etc.

CVP

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, etc.

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, etc.

SP

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, etc.

Als Ersatzmitglieder sind gewählt:

[…]

[Ort, Datum] GEMEINDEVERWALTUNG […]

Gemeindeschreiber/-in:

Rechtsmittel:

Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).

Anhang 4:

Muster für die Publikation stiller Wahlen bei Vakanzen (Proporz) – Nachnomination gemäss § 127 Absatz 1-3 GpR

Mutation im Gemeinderat/Nachnomination und stille Wahl

Infolge Demission scheidet [Name, Vorname, Partei] per [Datum] aus dem Gemeinderat oder der Kommission […] aus. Kann ein Sitz (evt. auch meh-rere) nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Lis-tenvertretung aufzufordern innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der Liste […], eingegangen am [Datum], wird somit für den Rest der Amtsperiode 20xx-20xx per [Datum] als ordentliches Mit-glied des Gemeinderates oder der Kommission […] der EG […] als gewählt erklärt:

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, etc.

[Ort, Datum] GEMEINDEVERWALTUNG […]

Gemeindeschreiber/-in:

Rechtsmittel:

Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).

Anhang 5:

Muster für die Publikation stiller Wahlen bei Vakanzen (Proporz) – Ersatzwahl gemäss § 127 Absatz 4 und 4

bis

GpR

Publikation stille Wahlen […]

Für die gemäss § 127 Absatz 4 und 4bis vorzunehmende Ersatzwahl in den Gemeinderat oder Kommission […] der Einwohnergemeinde […] für den Rest der Amtsperiode 20xx- 20xx sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der an-gesetzte Wahlgang findet nicht statt (§ 127 Abs. 4bis GpR).

Als Mitglieder des Gemeinderats oder der Kommission […] sind gewählt:

CVP

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, etc.

SP

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, etc.

Ort, Datum GEMEINDEVERWALTUNG […]

Gemeindeschreiber/-in:

Rechtsmittel:

Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).

Anhang 6:

Muster für die Publikation stiller Majorzwahlen (§ 70 Abs 2 GpR)

Publikation stille Wahlen […]

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende [Erneuerungswahl oder Ersatzwahl] des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde […] für die Amtsperiode 20xx - 20xx (bei Ersatzwahl:

für den Rest der Amtsperiode 20xx – 20xx) sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.

§/Artikel […] der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandi-daten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der/Die Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§/Art. […] GO i.V.m.

§§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

Als Gemeindepräsident/Gemeindepräsidentin ist gewählt:

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, etc.

Ort, Datum GEMEINDEVERWALTUNG […]

Gemeindeschreiber/-in:

Rechtsmittel:

Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).

Anhang 7:

Muster Informationsblatt und Wahlzettel Proporzwahlen

Logo Einwohnergemeinde […]

Informationsblatt Gemeinderatswahlen

Wie wählen?

Sie verwenden entweder den Wahlzettel einer der folgenden Listen oder den Wahlzettel ohne Parteibezeichnung (am Schluss) und führen die von Ihnen bevorzugten Kandidatinnen und Kandidaten (Namen und Nummer) auf. Leere Linien ergeben Zusatzstimmen für die unter der Listenbezeich-nung aufgeführte Liste. Wenn sie darauf eine ParteibezeichListenbezeich-nung aufführen, zählen leere Linien für diese Liste (fehlt eine Parteibezeichnung, zählen sie als leere Stimmen). Sie können die Wahlchancen eines Kandidierenden er-höhen, indem Sie einen Namen ein zweites Mal aufführen (kumulieren). Sie können auch Namen streichen und Kandidierende anderer Listen aufführen (panaschieren).

Liste 1 Freisinnig-demokratische Partei FDP Liste 2 Schweizerische Volkspartei SVP

Liste 3 Christlich-demokratische Volkspartei und Junge CVP Liste 4 Sozialdemokratische Partei SP

Wahlzettel ohne Parteibezeichnung Regeln für die Gemeinderatswahlen 1. Nur die amtlichen Wahlzettel sind gültig.

2. Der Wahlzettel muss wenigstens einen gültigen Kandidatennamen enthalten.

3. Der Wahlzettel darf höchstens so viele Namen enthalten, als Mitglie-der des GemeinMitglie-derates zu wählen sind.

4. Der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen oder abzuändern.

5. Bei handschriftlich eingesetzten Kandidaten und Kandidatinnen Na-men und VornaNa-men angeben (in Blockschrift und mit Kand.-Nr.) 6. Verweisungen wie "dito" oder ähnliche sowie Gänsefüsschen sind

ungültig.

7. Wahlzettel mit ehrverletzenden Äusserungen oder mit offensichtli-cher Kennzeichnung sind ungültig.

8. Es sind nur die Namen gültig, die auf einem der vorgedruckten Wahlzettel stehen.

9. Keinen Namen mehr als zweimal auf Ihrem Wahlzettel aufführen.

Bitte dieses Informationsblatt nicht als Wahlzettel verwenden!

Logo Einwohnergemeinde […]

Wahlzettel

1)

für die Erneuerungswahl von […] Mitgliedern des Gemeinderates vom [Da-tum]

Listen-Nr.

1 Freie Liste

2)

[allfällige Listenverbindungen hier aufführen]

leer lassen

Kandidaten-

Nr. Kandidatinnen und Kandidaten3) 1.01 Muster Peter, Student

1.02 Meier Martin, kaufm. Angestellter 1.03 Müller Georg, Landwirt

1.04 Steiner Karin, Biologin

... ...

... ...

... ...

leer lassen

Bei Änderungen bitte die zum Namen gehörende Nummer angeben!

Der gleiche Name darf höchstens zweimal auf der Liste stehen.

________________

1) Jeder Wahlzettel hat so viele Zeilen wie Sitze zu vergeben sind (Kandidaten + leere Zeilen = Anzahl Gemeinderäte).

2) Für jede Liste ist ein analoger Wahlzettel zu erstellen. Reihenfolge gemäss Ein-gang Wahlvorschläge (§ 51 Abs. 2 GpR).

3) Reihenfolge Kandidatinnen und Kandidaten und allfällige Kumulationen sind eins zu eins vom Wahlvorschlag zu übernehmen!

Logo Einwohnergemeinde […]

Wahlzettel

1

)

für die Erneuerungswahl von […] Mitgliedern des Gemeinderates vom [Da-tum]

Listen-Nr.

...

...

leer lassen

Kandidaten-

Nr. Kandidatinnen und Kandidaten

... ...

... ...

... ...

... ...

... ...

... ...

... ...

leer lassen

Bitte die zum Namen gehörende Nummer angeben!

Der gleiche Name darf höchstens zweimal auf der Liste stehen.

________________

1) Der Wahlzettel ohne Parteibezeichnung ist nach der letzten Liste anzufügen.

Der Wahlzettel ohne Parteibezeichnung muss so viele leere Linien haben wie Sitze zu vergeben sind.

Anhang 8:

Muster Informationsblatt und Wahlzettel Majorzwahlen

Logo Einwohnergemeinde […]

Informationsblatt für die Wahl des Gemeindepräsidenten / der

Gemeindepräsidentin vom [Datum]

Kandidatennamen (alphabetische Reihenfolge):

1 Muster Max, Lehrer, SVP, bisher 2 Weber Anna, Unternehmerin, CVP

Wie wählen?

• Sie trennen den Wahlzettel vom Informationsblatt ab und führen den Kandidatennamen auf der leeren Linie des Wahlzettels handschriftlich auf.

• Sie können nur einen Namen aufführen.

• Es sind nur die oben aufgeführten Personen wählbar.

• Wahlzettel mit ehrverletzenden Äusserungen oder mit offen-sichtlicher Kennzeichnung sind ungültig.

D ie s e s I n f o r m a t io n s b la t t n ic h t a ls W a h lz e t t e l b e n u t z e n !

Logo Einwohnergemeinde […]

Wahlzettel

für die Wahl des Gemeindepräsidenten / der Gemeindepräsidentin für die Amtsperiode vom 20xx – 20xx

vom [Datum]

Kand.-Nr. Kandidatenname

... ...

• Der Wahlzettel darf nur einen Namen enthalten.

• Wahlzettel bitte abtrennen!

Anhang 9:

Muster für die Validierung der Wahlen

Validierung der Gemeinderatswahlen vom […]

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde […]

gestützt auf § 119 Buchstabe d des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

1. Von den Ergebnissen der Erneuerungswahlen des Gemeinderates vom [Datum], publiziert im Anschlagkasten oder im Bezirksanzeiger Nr. […]

vom [Datum], wird Kenntnis genommen.

2. Innerhalb der 3-tägigen Beschwerdefrist (§ 160 GpR) wurde keine Be-schwerde erhoben.

3. Das Wahlprotokoll wird genehmigt und die Gemeinderatswahlen wer-den validiert.

[Ort, Datum] EINWOHNERGEMEINDERAT […]

Gemeindepräsident/-in: Gemeindeschreiber/-in:

Zu publizieren im Publikationsorgan der Gemeinde oder durch öffentlichen Anschlag (§ 49 VpR).

Anhang 10:

Muster für die Publikation der Gewählterklärung bei einer Mutation/Nachrücken im Gemeinderat gemäss

§ 126 GpR

Logo Einwohnergemeinde […]

Mutation im Gemeinderat/Gewählterklärung

Infolge Demission scheidet [Name, Vorname, Partei] per [Datum] aus dem Gemeinderat aus. Gemäss § 126 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) erklärt die Gemeindeverwaltung als gewählt, wer auf der be-treffenden Liste unter den Nichtgewählten am meisten Stimmen erzielt hat.

Für den Rest der Amtsperiode 20xx-20xx wird somit [Name, Vorname, Par-tei] der Liste […] per [Datum] als ordentliches Mitglied des Gemeinderates der EG […] als gewählt erklärt.

[Ort, Datum] GEMEINDEVERWALTUNG […]

Gemeindeschreiber/in:

Rechtsmittel:

Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der Gewählterklärung mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).

Zu publizieren im Publikationsorgan der Gemeinde oder durch öffentlichen Anschlag (§ 49 VpR).

Anhang 11:

Muster für die Publikation stiller Wahlen bei Vakanzen Ersatzmitglieder (Proporz) – Nachrücken/Nachnomination gemäss § 127

bis

GpR

Nachrücken Ersatzmitglied und stille Wahl (wenn Wahlen stattgefunden ha-ben und es noch (nicht gewählte) Personen auf der Liste hat, welche nach-rücken können)

Infolge Demission (oder durch Nachrücken) scheidet [Name, Vorname, Par-tei] per [Datum] als Ersatzmitglied des Gemeinderates aus. Gemäss § 127bis Absatz 1 i.V.m. § 126 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) erklärt die Gemeindeverwaltung als Ersatzmitglied als gewählt, wer auf der betreffenden Liste unter den Nichtgewählten am meisten Stimmen erzielt hat.

Für den Rest der Amtsperiode 20xx-20xx wird somit [Name, Vorname, Par-tei] der Liste […] per [Datum] als Ersatzmitglied des Gemeinderates der EG […] als gewählt erklärt.

oder

Nachnomination Ersatzmitglied und stille Wahl (wenn kein Nachrücken möglich ist)

Infolge Demission (oder durch Nachrücken) scheidet [Name, Vorname, Par-tei] per [Datum] als Ersatzmitglied des Gemeinderats aus. Auf Antrag der betreffenden Liste oder der Gemeinde fordert die Eingabestelle die Listen-vertretung auf, innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127bis Abs.

1 i.V.m. § 127 Abs. 1 GpR).

Gemäss § 127bis Absatz 1 i.V.m. § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politi-schen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl als Er-satzmitglied gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der Liste […], eingegangen am [Datum], wird somit für den Rest der Amtsperiode 20xx-20xx per [Datum] als Ersatzmitglied des Gemeinderates der EG […] als gewählt erklärt:

Name Vorname, Jahrgang, Beruf, Partei

[Ort, Datum] GEMEINDEVERWALTUNG […]

Gemeindeschreiber/-in:

Rechtsmittel:

Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).

Anhang 12:

Vorkommnisse aus vergangenen Wahljahren

Wir sind bestrebt, die Wahlen zu optimieren. Aus diesem Grunde führen wir nachfolgend ein paar Vorkommnisse / Fehler aus vergangenen Wahljahren auf, aus welchen die Lehren zu ziehen sind:

• Wahlzettel für Majorzwahlen wurden mit dem Kandidatenamen vorge-druckt (anstelle der leeren Linie; Muster im Anhang 8).

• Auf Proporz-Wahlzettel wurden nicht so viele Linien (Kandidaten + leere Linien ≠ Anzahl Gemeinderatssitze) aufgeführt wie Sitze zu verge-ben sind oder die Anzahl leere Linien auf dem Wahlzettel ohne Partei-bezeichnung war falsch (siehe Fussnoten Muster im Anhang 7).

• Ein Briefkasten in einem Ortsteil wurde nicht geleert oder in einem Schrank wurden noch Zustellkuverts gefunden. In der Folge mussten Nachzählungen angeordnet und die Ergebnisse berichtigt werden.

Wir ersuchen daher die Gemeindeverwalter-/innen, darauf zu achten, dass alle Zustellkuverts den Wahlbüros übergeben werden.

• Stimmberechtigte haben das Wahlmaterial doppelt erhalten. Grund: Pa-pierstau bzw. Druckerfehler beim Ausdrucken der Stimmrechtsausweise / mangelnde Kontrollen.

• Zudem wurde in einigen Bürger- oder Kirchgemeinden Wahlmaterial versandt, obwohl die Adressaten nicht (mehr) stimmberechtigt waren.

Grund: Die Stimmregister dieser Bürger- und Kirchgemeinden wurden nicht laufend nachgeführt (Wegzüge oder Kirchenaustritte waren nicht erfasst).

• Die Wahl- und Abstimmungsbriefkästen waren zu klein und überquol-len (z.T. wurden sie ins Paketfach gelegt, wo sie jeder entwenden konnte). Oft stand nur der Privatbriefkasten des Gemeindeschreibers bzw. der Gemeindeschreiberin zur Verfügung. Wir empfehlen grosse Wahl- und Abstimmungsbriefkästen beim Schul- oder Gemeindehaus einzurichten, welche nur zwei Personen miteinander (z.B. der Gemein-deschreiber und/oder der Wahlbüropräsident und/oder der Vizepräsi-dent) öffnen können. Damit kann allfälligem Misstrauen in jenen Fällen, in welchen der Gemeindeschreiber/die Gemeindeschreiberin selbst in der Wahl steht, begegnet werden. Die Leerung der Briefkästen ist in ge-nügender Frequenz sicher zu stellen. Die letzte Leerung hat unmittelbar nach Ablauf der Abgabefrist am Samstagabend (nicht erst am Sonntag-morgen) zu erfolgen (die genaue Zeit wurde durch die Gemeinde be-stimmt).

• In einigen Gemeinden war es relativ einfach, Wahlersatzmaterial und Zustellkuverts zu erhalten. Solches Material sollte unter Verschluss ge-halten werden. Ersatz-Stimmrechtsausweise sind nur gegen Identitäts-nachweis auszuhändigen. Verlorene Stimmrechtsausweise verlieren ihre

Gültigkeit, weshalb Ersatz-Stimmrechtsausweise als solche zu kennzeich-nen sind. Wir ersuchen Sie, eine Liste mit denjenigen Stimmberechtigten zu erstellen, welche Ersatzausweise bezogen haben. Diese Liste ist den Wahlbüros vor dem Urnengang zu verteilen.

• Die Wahlzettel der Beamtenwahlen waren auf der Rückseite nicht ent-sprechend bezeichnet und konnten - wenn mehrere Beamte zu wählen waren - nicht voneinander unterschieden werden.

• Da von bestimmten Parteien zu wenig Wahlpropagandamaterial vorlag, erhielten einige Stimmberechtigte nicht alle Wahlprospekte und Wahl-zettel. Wir empfehlen Ihnen, das Einpacken des Wahlmaterials sofort zu stoppen, wenn nicht mehr genügend Prospekte von jeder Sorte vorlie-gen. Zuerst ist zu prüfen, ob nicht irgendwo in einem Raum noch abge-lieferte Schachteln stehen. Wenn nicht, ist die betreffende Partei aufzu-fordern, die fehlende Anzahl innert nützlicher Frist nachzuliefern.

• Das Wahlmaterial wurde fehlerhaft eingepackt. Wenn Hilfspersonen eingesetzt werden, sind diese durch den Gemeindeverwalter/die Ge-meindeverwalterin zu überwachen. Wird ein Fehler festgestellt (z.B. feh-lende Wahlzettel, fehfeh-lende Broschüren) sind die Stimmberechtigen um-gehend mittels Schreiben an alle Haushalte zu informieren. Fordern Sie die Stimmberechtigten dazu auf, das Material zu kontrollieren (falls Ausmass nicht klar feststeht) und machen Sie sie darauf aufmerksam, dass fehlendes Material bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann.

• In den Wahlbüros dürfen nur Personen amten, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und stimmberechtigt sind.

Anhang 13

Anhang 13