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Prozess der Endlagersuche

Im Dokument Zwischenbericht zur ersten Befragung (Seite 30-35)

Bekanntheit des StandAG

Den Prozess der Endlagersuche regelt das so genannte Standortausswahlgesetz (StandAG), das 2013 verabschiedet und 2017 novelliert wurde. Wir wollten von den Befragten wissen, ob sie dieses StandAG kennen.

Dazu haben wir ihnen die Frage gestellt, wie der Prozess der Standortsuche reglementiert ist und ihnen die drei Möglichkeiten in Abbildung 4-21 zur Auswahl gestellt. Wie dort auch zu sehen ist, geben die meisten von ihnen an, dass der Prozess detailliert im StandAG geregelt sei (44 Prozent). Etwas weniger sagen, dass es keine gesetzlichen Vorgaben gebe, weil die Endlagersuche ein unvorhersagbares Vorhaben sei (37 Prozent). Eine Minderheit meint, dass die beteiligten Institutionen den Prozess unter sich regelten (16 Prozent).

Abbildung 4-21 Bekanntheit des Standortauswahlgesetzes

in Prozent aller Befragten | N=3.172

Fragestellung: Wie ist Ihrer Meinung nach in Deutschland der Prozess der Suche nach einem Endlagerstandort reglementiert?

Das StandAG ist in den meisten Bevölkerungsgruppen ähnlich gut bekannt (vgl. Abbildung 4-22). Es gibt signfikante Unterschiede zwischen den Altersgruppen, die jedoch keine Systematik aufweisen. Die 18-29-Jährigen und Befragte ab 65 Jahren kennen es unterdurchschnittlich oft (39 bzw. 38 Prozent). Nach Bildungsgrad betrachtet ist das StandAG bei Personen mit (Fach-)Hochschulreife besonders bekannt (51 Prozent).

Abbildung 4-22 Bekanntheit des Standortauswahlgesetzes nach demographischen Gruppen

jeweils in Prozent aller Befragten der Gruppe | Anteil der Antwort „Der Prozess ist detailliert in einem Gesetz, dem so genannten Standortauswahlgesetz, festgelegt.“ | Unterschiede zwischen den Gruppen sind in grünen Boxen signifikant, in grauen Boxen nicht signifikant

Besonders Wähler*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kennen das StandAG (52 Prozent), während es bei Wähler*innen der LINKEN (32 Prozent), der SPD (37 Prozent) sowie bei Nichtwähler*innen (32 Prozent) deutlich unbekannter ist als beim Durchschnitt der Bevölkerung (vgl. Abbildung 4-23). Bei Personen mit hohem zivilgesellschaftlichem Engagement ist das StandAG überdurchschnittlich (49 Prozent), bei solchen mit niedrigem zivilgesellschaftlichem Engagement unterdurchschnittlich bekannt (39 Prozent).

Abbildung 4-23 Bekanntheit des Standortauswahlgesetzes nach politischen Einstellungen

jeweils in Prozent aller Befragten der Gruppe | Anteil der Antwort „Der Prozess ist detailliert in einem Gesetz, dem so genannten Standortauswahlgesetz, festgelegt.“ | Unterschiede sind signifikant

Kenntnis des Zeitplans der Standortsuche

Während also knapp der Hälfte der Bevölkerung bekannt ist, dass der Suchprozess nach einem Endlager gesetzlich geregelt ist, sind damit zusammenhängende Zieldaten deutlich unbekannter. So wissen nur 7 Prozent der Befragten, dass das letzte Kernkraftwerk in Deutschland im Jahr 2022 abgeschaltet werden soll (vgl.

Abbildung 4-24). Sehr viel mehr Personen tippen auf das Jahr 2030 (25 Prozent), weitere 23 Prozent sogar auf

ein noch entfernter liegendes Datum. Das richtige Jahr für die Festlegung des Endlagerstandorts kennen sogar nur 3 Prozent der Befragten, immerhin tippen jedoch 20 Prozent auf das Jahr 2030 und damit nur knapp daneben. 40 Prozent der Befragten nennen ein früheres Datum, die meisten von ihnen bis 2025. 16 Prozent gehen davon aus, dass das Endlager später als 2031 gefunden werden soll. Schaut man sich die beiden Verteilungen gemeinsam an, so fällt auf, dass sich deren Verlauf stark ähnelt. Das bestärkt die Annahme, dass die Befragten in der Mehrzahl keine genaue Vorstellung von den Zieldaten des Prozesses haben und deshalb nur Schätzungen abgeben.

Abbildung 4-24 Bekanntheit des Zeitplans der Standortsuche

jeweils in Prozent aller Befragten | N=3.172

Fragestellung oben: Wann soll das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet werden?

Fragestellung unten: Bis wann soll ein Standort für ein Endlager gefunden werden?

Beteiligungsmöglichkeiten am Suchprozess

Etwas konkreter sind die Vorstellungen der Bevölkerung von Beteiligungsmöglichkeiten am Suchprozess.

Zunächst ist die Hälfte von ihnen der Meinung, dass die Beteiligung der Bevölkerung eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Endlagersuche ist (vgl. Abbildung 4-25). Etwa genau so viele wissen, dass diese Bevölkerungsbeteiligung wie auch die der Kommunen gesetzlich geregelt ist. Etwas mehr sind darüber im Bilde, dass es neben den gesetzlich festgelegten Beteiligungsformaten auch weitere Formate gibt, über die sich die

Bevölkerung einbringen kann (56 Prozent). Darüber hinaus kennen die meisten Befragten auch die Grenzen der Beteiligung: So halten nur 27 Prozent für eine korrekte Aussage, dass die Bevölkerung über Volksabstimmungen den Standort mitbestimmen kann. Allerdings meinen 48 Prozent, dass eine ausgewählte Region ein Vetorecht aus triftigen Grünen habe.

Abbildung 4-25 Bekanntheit der Beteiligungsmöglichkeiten am Suchprozess

jeweils in Prozent aller Befragten | N=3.172

Fragestellung: Bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland sollen die Kommunen und die Bevölkerung vor Ort umfassend einbezogen werden. Ich lese Ihnen im Folgenden einige Aussagen zu

Beteiligungsmöglichkeiten im Prozess der Standortsuche vor. Bitte sagen Sie mir, ob die jeweilige Aussage Ihrer Meinung nach wahr oder falsch ist.

Die Bedeutung der Bevölkerungsbeteiligung ist bei Personen unterhalb des 30. Lebensjahrs höher als im mittleren Alter (vgl. Abbildung 4-26). Dort liegt sie bei 57 Prozent, anschließend sinkt sie knapp unter die 50-Prozent-Marke, bevor sie ab dem 65. Lebensjahr wieder bei 51 Prozent liegt. Am höchsten ist sie bei Schüler*innen (66 Prozent), bei allen anderen steigt sie mit dem Grad des Schulabschlusses. Unter den Volks- und Hauptschulabsolvent*innen messen ihr 47 Prozent eine entscheidende Bedeutung bei, unter den Personen mit (Fach-)Hochschulabschluss 55 Prozent.

Abbildung 4-26 Bedeutung der Bevölkerungsbeteiligung am Suchprozess nach demographischen Gruppen

jeweils in Prozent aller Befragten der Gruppe | Zustimmung zur Aussage „Die Beteiligung der Bevölkerung ist eine Voraussetzung, damit die Endlagersuche gelingen kann.“ | Unterschiede zwischen den Gruppen sind in grünen Boxen signifikant, in grauen Boxen nicht signifikant

Wähler*innen der LINKEN (60 Prozent), von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (58 Prozent) und der FDP (57 Prozent) messen der Bevölkerungsbeteiligung deutlich häufiger eine Bedeutung bei als der Durchschnitt. Auf der anderen Seite stimmen dem Wähler*innen der AfD (43 Prozent), sonstiger Parteien (42 Prozent) und Nichtwähler*innen (40 Prozent) unterdurchschnittlich häufig zu (vgl. Abbildung 4-27). Je höher das zivilgesellschaftliche Engagement ist, desto höher ist aus nachvollziehbaren Gründen die Bedeutung der Bevölkerungsbeteiligung.

Bei Personen mit hohem zivilgesellschaftlichem Engagement wird ihr von 55 Prozent eine entscheidende Bedeutung für den Suchprozess zugemessen, bei solchem mit niedrigem zivilgesellschaftlichem Engagement von 47 Prozent.

Abbildung 4-27 Bedeutung der Bevölkerungsbeteiligung am Suchprozess nach politischen Einstellungen

jeweils in Prozent aller Befragten der Gruppe | Zustimmung zur Aussage „Die Beteiligung der Bevölkerung ist eine Voraussetzung, damit die Endlagersuche gelingen kann.“ | Unterschiede sind signifikant

Wie hoch man die Bedeutung der Bevölkerungsbeteiligung für den Suchprozess einschätzt, hängt auch davon ab, für wie risikoreich man den Betrieb eines Endlagers hält (vgl. Abbildung 4-28). Hält man ihn für sehr oder ziemlich hoch – was der Großteil der Stichprobe tut –, dann ist für gut jede*n Zweite*n die Beteiligung der

Bevölkerung eine Voraussetzung, damit die Endlagersuche gelingen kann. Meint man, es gäbe beim Betrieb des Endlagers kein Risiko, dann sinkt dieser Anteil auf gut jede*n Dritte*n.

Abbildung 4-28 Bedeutung der Bevölkerungsbeteiligung am Suchprozess nach Risikoeinschätzung des Endlagers

jeweils in Prozent aller Befragten der Gruppe | Zustimmung zur Aussage „Die Beteiligung der Bevölkerung ist eine Voraussetzung, damit die Endlagersuche gelingen kann.“ | Unterschiede zwischen den Gruppen sind in grünen Boxen signifikant, in grauen Boxen nicht signifikant

Im Dokument Zwischenbericht zur ersten Befragung (Seite 30-35)