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Nachwuchsförderung

1. Promovierende 1 Zahlen

Im Berichtszeitraum konnte die Datenqualität im Promotionsbereich weiter verbessert werden. So wurde im Rahmen einer Prozessgruppe eine Umstellung des Erfas-sungsprozesses von Promovierenden erarbeitet. Darüber hinaus fand im Winterse-mester 2014/15 im Rahmen der Einführung des neuen Controllingdatenportals eine systematische Bereinigung der Promotionsdaten statt.

Zu Beginn des Sommersemesters 2015 gab es an der Universität 1.200 zugelassene Promovierende. Die meisten von ihnen (siehe Seite 145) promovierten an den Fach-bereichen Biologie (178), Chemie (155), Physik (143), Rechtswissenschaft (141), Geschichte und Soziologie (112) und Literaturwissenschaft (103). 724 Doktorandin-nen und Doktoranden (60,3 %) waren als Studierende eingeschrieben. 46,5 % (558) der Promovierenden Frauen. 21,4 % der Promovierenden kamen aus dem Ausland.

Im Sommersemester 2014 und im Wintersemester 2014/15 schlossen insgesamt 191 Doktorandinnen und Doktoranden ihre Promotion mit Erfolg ab (davon 83 Frauen (43 %) und 52 internationale Promovierende (27 %)).

1.2 Zulassung und Auswahl

Die Zulassung zur Promotion an der Universität Konstanz als Individualpromovieren-de steht allen Interessierten offen, die Individualpromovieren-den Zulassungsbestimmungen ihrer Fächer entsprechen und Betreuungspersonen gefunden haben. Darüber hinaus bemüht sich die Universität auf vielfältigem Wege, hochqualifizierte Studierende und Absolventin-nen und Absolventen möglichst frühzeitig für eine wissenschaftliche Karriere zu moti-vieren und zu gewinnen.

Frühe Identifizierung der Besten und Hinführung zur Forschung: Dies geschieht zum einen über erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die gute Stu-dierende über die Lehre oder die Betreuung von Abschlussarbeiten identifizieren und für Forschungsarbeiten gewinnen. Die Drittmittelstärke der Universität ist hier ein ent-scheidender Faktor, da Drittmittelprojekte häufig dem Nachwuchs Stelle und Qualifi-zierungsmöglichkeit geben. Auch das Konzept der forschungsnahen Lehre führt

da-zu, dass Studierende schon häufig während des Studiums in Forschungsprojekte eingebunden sind bzw. Forschungsprojekte kennen lernen.

Nationale und internationale Rekrutierung durch strukturierte Programme: In den strukturierten Promotionsprogrammen der Universität finden spezielle Ausschrei-bungs- und Auswahlverfahren statt, um besonders begabte Nachwuchswissenschaft-lerinnen und -wissenschaftler anzuziehen und die jeweils Besten für die Universität zu gewinnen. Hierzu gehören in der Regel eine internationale Ausschreibung über Printmedien und einschlägige elektronische Stellenbörsen und Fachportale. In einem mehrstufigen Auswahlverfahren (schriftliche Bewerbungsunterlagen/Gutachten, Vor-träge, Auswahlgespräche) findet eine Vergabe der Stellen und Stipendien durch Auswahlgremien der jeweiligen Einrichtung statt. Zudem wird bei der Besetzung der Auswahlgremien auf eine angemessene Repräsentanz von Frauen geachtet und bei der Auswahl auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern. Durch diese Maßnahmen gelang es, den Anteil an internationalem Nachwuchs und Frauen deut-lich zu steigern.

Beratungs- und Weiterbildungsangebot zur wissenschaftlichen Karriere: Dar-über hinaus setzt die Universität auf ein vielfältiges Angebot zu Karriereförderung und Personalentwicklung. Das Academic Staff Development bietet ein umfassendes Qualifizierungs- und Beratungsangebot für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf allen Karrierestufen (siehe Seite 51 ff). Unter anderem werden bereits vor der Promotionsphase Informationen, Einzelberatungen und Vorträge für Studierende an-geboten, die sich für eine Promotion interessieren

(www.forschung.uni-konstanz.de/promotion/).

1.3 Promotionsordnung

Aufgrund der Novelle des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg (LHG) vom 9. April 2014 wurden an der Universität Konstanz folgende Neuerungen eingeführt:

In der am 10. Juni 2015 verabschiedeten Neufassung der Promotionsordnung wur-den die Regelungen zur Promotionsvereinbarung gemäß wur-den Vorgaben des LHG angepasst. Ebenso wurde die Satzung zur Einsetzung von Ombudspersonen in Pro-motionsangelegenheiten vom Senat verabschiedet. Hiernach werden zwei Ombuds-personen (ein Mann und eine Frau aus der Gruppe der amtierenden und emeritierten Professorinnen und Professoren) damit beauftragt, als Ansprechpartnerinnen bzw.

Ansprechpartner für alle Promovierenden der Universität Konstanz sowie für deren Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung zu stehen.

Die Grundordnung der Universität regelt die Einrichtung von Doktorandenkonventen auf Sektionsebene und sieht die beratende Teilnahme eines Mitglieds des Doktoran-denkonvents an Sitzungen des Sektionsrats vor. Anfang April 2015 erfolgte die Um-setzung durch die Dekanate, Anfang Mai 2015 fanden die konstituierenden Sitzungen der drei Doktorandenkonvente statt.

Anlässlich der Umsetzung der LHG-Änderungen zur Promovierendenerfassung führt die Universität Konstanz derzeit ein verbessertes Annahme- und Meldeverfahren ein mit dem Ziel, die Datenhaltung und -qualität sowie den administrativen Ablauf zu op-timieren. Die Einführung soll im Herbst 2015 mit dem ersten Umsetzungsschritt be-ginnen und im Jahr 2017 abgeschlossen sein.

Universität Konstanz Jahresbericht 2014/2015

1.4 Strukturierte Promotionsprogramme

An der Universität Konstanz bestehen verschiedene Formen strukturierter Promoti-onsprogramme und -studiengänge. Sie zielen darauf ab, die Promotionsphase trans-parent zu gestalten, eine gute Betreuung anzubieten und es den Promovierenden zu ermöglichen, ihre Doktorarbeit in einem angemessenen Zeitrahmen abzuschließen.

Einige der Programme bieten darüber hinaus eine spezielle interdisziplinäre Ausbil-dung, internationale Vernetzung sowie ein begleitendes Programm an fachlichen und überfachlichen Kursen an.

Insgesamt bestanden im Berichtszeitraum folgende Promotionsprogramme:

DFG-geförderte Promotionsprogramme

• GRK 1331 „Zell-basierte Charakterisierung krankheitsbedingter Mechanismen der Gewebs-Zerstörung und -Reparatur“ (bis 2015)

• GRK 1601 „Das Reale in der Kultur der Moderne“

• Integriertes Graduiertenkolleg im SFB 767 „Kontrollierte Nanosysteme: Wech-selwirkung und Ankopplung an die Makrowelt“

• Integriertes Graduiertenkolleg im SFB/Transregio 161 „Quantitative Methoden für Visual Computing“

• Doktorandenkolleg „Europa in der globalisierten Welt“ im Exzellenzcluster

„Kulturelle Grundlagen von Integration“

• Konstanz Research School Chemical Biology (Graduiertenschule 218 Chemi-cal Biology)

• Graduate School 1019 of Decision Sciences

Weitere extern geförderte Promotionsprogramme

• International Max Planck Research School for Organismal Biology

• Marie Curie ITN on Few Spin Solid-State Nano-Systems (S3NANO)

• Marie Curie ITN “Algal Microbiome: Friends or Foes" (ALFF)

• Marie Curie ITN "Nano Scale Solid-State Spin Systems in Emerging Quantum Technologies" (Spin-NANO) (ab 2016)

Promotionsprogramme der Fachbereiche

• Doctoral Programme in Quantitative Economics and Finance

• Promotionsstudiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft

• Promotionsstudiengang Philosophie

• Promotionsstudiengang Geschichte

• Promotionsstudiengang Soziologie

• Promotionsstudiengang Literaturwissenschaft

• Promotionsstudiengang Sprachwissenschaft

• Promotionsstudiengang Klinische Psychologie, Neuropsychologie und Psy-chotherapie

• Graduiertenschule Chemie

• Graduiertenschule Biological Sciences

Konstanz Research School Chemical Biology (Graduiertenschule Chemical Biology)

Die Graduiertenschule Chemical Biology wurde in der zweiten Runde der Exzellenz-initiative positiv begutachtet und erfolgreich verlängert. Sie betreut derzeit über 100 Promovierende, denen sie insbesondere hinsichtlich der wissenschaftlichen Beglei-tung und des strukturierten Ausbildungsangebots besonders gute Rahmenbedingun-gen bietet (siehe Seite 7 ff).

Graduate School of Decision Sciences

Die Graduate School of Decision Sciences wurde 2012 im Rahmen der Exzellenzi-nitiative eingerichtet. Sie betreut derzeit über 30 Promovierende aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft und Psychologie, denen sie ein inno-vatives Ausbildungskonzept bietet (siehe Seite 9 ff).

1.5 Graduiertenförderung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Das Landesgraduiertenförderungsgesetz dient der Förderung qualifizierter wissen-schaftlicher Nachwuchskräfte während der Promotionsphase. Dafür stellte das Bun-desland Baden-Württemberg für die beiden Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils 324.470 € zur Verfügung. Diese Mittel dienen sowohl der Förderung individueller Promotionen als auch der Förderung des Promotionskollegs „Quantitative Economics and Finance“ des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.

Im Berichtszeitraum März 2014 bis September 2015 wurden 9 Individualstipendien weitergeführt (davon 6 Männer/3 Frauen). 2014 wurden 11 neue Individualstipendien (2-3 Jahre) (5 Männer/6 Frauen) und 8 Kurzzeitstipendien (≤ 9 Monate) (5 Männer/3 Frauen) vergeben. 2015 wurden 14 weitere Individualstipendien (7 Männer/7 Frauen) und 3 Kurzzeitstipendien (3 Frauen) vergeben.

Das Grundstipendium beträgt seit Januar 2013 1.100 € monatlich zzgl. einer monatli-chen Pauschale in Höhe von € 40 für die mit der Dissertation verbundenen Sach- und Reisekosten.

Das Promotionskolleg „Quantitative Economics and Finance“ hat im Berichtszeitraum 9 Stipendien weitergeführt (davon 5 Männer und 4 Frauen). Es wurden keine Stipen-dien neu vergeben, da das Promotionskolleg mit September 2015 ausgelaufen ist.

Universität Konstanz Jahresbericht 2014/2015

2. Postdocs