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2.2 Umsetzung

2.2.3 Projektorganisation

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) steuert und überwacht das Auswahlverfahren. Es wird dabei von der KNS20, vom Beirat Entsorgung sowie einem departe-mentsinternen Steuerungsausschuss unterstützt. Der Beirat wird vom UVEK eingesetzt und soll durch seine Unabhängigkeit und seine Situierung auf nationaler Ebene eine Aussensicht einbringen. Der Steuerungsausschuss überwacht das Auswahlverfahren bezüglich übergeordneter Koordination zwi-schen Bund und Kantonen sowie bezüglich der Einhaltung der Termine.

Die Federführung im Sachplanverfahren obliegt dem BFE, welches für die Projektorganisation sowie den Projektplan zuständig ist. Es führt die Projektleitung, setzt begleitende Arbeitsgruppen ein (z.B.

Arbeitsgruppe Sicherheit, Arbeitsgruppe Raumplanung, Arbeitsgruppe Recht/Verfahren) und stellt damit die Abstimmung mit den Tätigkeiten der Kantone und der Entsorgungspflichtigen sicher. Wei-ter koordiniert das BFE den Einbezug der Behörden der betroffenen Kantone und der Nachbarstaaten, und es stellt sicher, dass die Bevölkerung der Standortregionen am Entscheidfindungsprozess partizi-pieren kann. Das BFE leitet und koordiniert die behördliche Überprüfung, erarbeitet und aktualisiert Ergebnisbericht und Objektblätter, welche nach einem Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden.

In den Sachgebieten Raumplanung und Umweltschutz wird das BFE vom ARE und vom BAFU unter-stützt. Die HSK21 bearbeitet zusammen mit der sie beratenden KNE sicherheitstechnische Fragen, prüft und beurteilt die sicherheitstechnischen Aspekte. Verschiedene Expertinnen und Experten innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung werden für einzelne Aspekte beigezogen. So prüft und beur-teilt das BAG im Rahmenbewilligungsverfahren Gesundheitsaspekte. Swisstopo unterstützt die HSK in geologischen Fragen, und Experten aus verschiedenen Institutionen des ETH-Bereichs sind in diversen Fachgremien vertreten. Das PSI spielt für die Entsorgungsforschung in der Schweiz eine zentrale Rolle.

Eine wichtige Rolle kommt den Kantonen zu. Diese arbeiten eng mit den zuständigen Bundesstellen zusammen und sind für die formelle Durchführung der öffentlichen Mitwirkung zuständig. Das BFE unterstützt die Kantone insbesondere im Bereich Information und Mitwirkung der Bevölkerung, indem es die relevanten Unterlagen bereitstellt und ein Technisches Forum Sicherheit einsetzt. Das Forum unter der Leitung der HSK dient der Entgegennahme, Diskussion und Beantwortung von technischen Fragen zum Sachplanverfahren, die von der Bevölkerung und von beteiligten Akteuren gestellt wer-den. Das Forum besteht aus Fachpersonen der Behörden (HSK, swisstopo), Kommissionen (KNS, KNE) und den Entsorgungspflichtigen. Nach Absprache mit dem BFE können auf Antrag der am Sachplan-verfahren beteiligten Akteure weitere Fachpersonen teilnehmen. Die Kantone und Nachbarstaaten erhalten vielfältig Gelegenheit, sich im Auswahlverfahren zu äussern und bei Betroffenheit mitzuwir-ken. Die Gemeinden können in der Anhörung und die Gemeinden der Standortregionen zusätzlich im Rahmen der regionalen Partizipation mitwirken.

Wesentliche Aufgabe der Entsorgungspflichtigen22 ist es, in drei Etappen geologische Standortgebiete und dann Standorte vorzuschlagen und ihre Vorschläge in Berichten zuhanden der Behörden zu be-gründen.

20 Die Kommission Nukleare Sicherheit (KNS) ersetzt ab 1.1.2008 die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA).

21 Auf den 1.1.2009 wird die HSK verselbstständigt und durch das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSI) ersetzt. Die Aufgaben des ENSI im Zusammenhang mit dem Sachplanverfahren bleiben dieselben.

22 Die Rolle der Entsorgungspflichtigen wird in der Schweiz von der Nagra wahrgenommen. Im vorliegenden Konzeptteil wird ausschliesslich die Bezeichnung „Entsorgungspflichtige“ verwendet. Mit diesem Begriff sind alle Verursacher von radioaktivem Abfall gemäss KEG gemeint. Gemäss Art. 33 KEG ist der Bund verantwort-lich für die Entsorgung der MIF-Abfälle. Aus diesem Grund ist er Genossenschafter der Nagra. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) des Eidg. Departements des Innerns (EDI) nimmt diese Aufgabe wahr.

Abbildung 5: Organigramm Phase Umsetzung23

23 Die bundesinterne Projektorganisation (Steuerungsausschuss, Projektorganisation BFE) ist nicht Bestandteil des Konzeptteils und deshalb in der Abbildung nicht enthalten.

Zusammengefasst unter dem Begriff Gesellschaft können die interessierte Bevölkerung sowie Interes-senorganisationen, politische Parteien, Verbände usw. in jeder Etappe mitwirken und im Rahmen der Anhörung zu den Entwürfen von Ergebnisbericht und Objektblättern Stellung nehmen. 24 Die Stimm-bürgerinnen und Stimmbürger können zudem im Falle eines fakultativen Referendums über den Standort eines geologischen Tiefenlagers entscheiden.

Die wichtigsten Tätigkeiten der im Rahmen des Auswahlverfahrens involvierten Bundesstellen, der Entsorgungspflichtigen sowie weiterer Akteure (Beirat Entsorgung, Standortkantone, Kantone, Aus-schuss der Kantone und kantonale Expertengruppe Sicherheit, Gemeinden der Standortregionen) werden im Folgenden kurz erläutert und in Anhang V in Pflichtenheften näher umschrieben.

Schweizer Stimmvolk Kann fakultatives Referendum ergreifen und in einer Volksabstimmung über die Rahmenbewilligung für geologische Tiefenlager entscheiden Bundesversammlung Genehmigt die Rahmenbewilligung

Bundesrat (BR) Genehmigt am Ende der drei Etappen Ergebnisbericht sowie Objektblätter und erteilt die Rahmenbewilligung

UVEK Überwacht und steuert die Arbeiten am Sachplan

KNS Nimmt zuhanden des ENSI, des UVEK und des Bundesrats Beratungs-aufgaben über grundsätzliche Fragen der Sicherheit wahr und verfasst Stellungnahmen zu den Gutachten des ENSI in den drei Etappen

Beirat Entsorgung Berät das UVEK bei der Durchführung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager

BFE Federführung/Verfahrensleitende Behörde für die Umsetzung des Sachplans. Erarbeitet und aktualisiert Ergebnisbericht und Objektblätter HSK Prüft und beurteilt die Vorschläge der Entsorgungspflichtigen aus

sicherheitstechnischer Sicht und berät das BFE bei sicherheitstechni-schen Fragen

Technisches Forum Sicherheit

Diskutiert und beantwortet technische und wissenschaftliche Fragen zu Sicherheit und Geologie im Zusammenhang mit dem Sachplanverfah-ren

KNE Berät die HSK in erdwissenschaftlichen Fragen swisstopo Unterstützt die HSK in geologischen Fragen ARE Prüft und beurteilt raumplanerische Aspekte BAFU Prüft und beurteilt Umweltaspekte

Weitere Bundesstellen (z.B. BAG, PSI)

Unterstützen das BFE in spezifischen Fachbereichen

Entsorgungspflichtige Suchen gemäss den Vorgaben des Konzeptteils geologische Standortgebiete und schlussendlich Standorte für HAA und SMA, bewerten diese und schlagen die Aufnahme in den Sachplan vor. Sie sind für die Vorbereitung und Einreichung des Rahmenbewilligungsge-suchs mit sämtlichen notwendigen Unterlagen zuständig

24 Zusätzlich wird der Einbezug der Gesellschaft mit der Partizipation in den Standortregionen gefördert.

Standortkantone Arbeiten mit dem Bund zusammen, unterstützen ihn bei der Durchführung des Auswahlverfahrens und koordinieren die Verfahren für die nötigen Anpassungen der kantonalen Richtpläne sowie die Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Standortregion

Kantone Nehmen im Rahmen der Anhörung zu den Entwürfen von Ergebnisbe-richt und Objektblättern Stellung und können gemäss KEG und RPG mitwirken

Ausschuss der Kantone Stellt die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertretenden der Standortkantone sowie der betroffenen Nachbarkantone und Nachbarstaaten sicher und begleitet den Bund bei der Durchführung des Auswahlverfahrens

Kantonale Expertengruppe Sicherheit

Unterstützt und berät die Kantone bei der Begutachtung von sicherheitstechnischen Unterlagen

Gemeinden der Standortregionen

Arbeiten mit dem BFE bei der Organisation und Durchführung der regionalen Partizipation zusammen und vertreten die regionalen Interessen

Nachbarstaaten Nehmen im Rahmen der Anhörung zu den Entwürfen von Ergebnisbe-richt und Objektblättern Stellung und können gemäss Anhang VI mitwirken