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Projekte im Rahmen von betrieblichen Investitionen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie

Beschreibung der Maßnahmen:

2.2.1 Projekte im Rahmen von betrieblichen Investitionen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie

Soft-Maßnahme der Tourismuswirtschaft

(Zusammenlegung von M 2.1., 2.2. und 2.5.; (Übernahme durch ÖHT und Abwicklung über M 2.1.))

Maßnahmenverantwortliche Förderstelle:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH, Parkring 12 a, 1011 Wien

Finanzierung/Finanztabellen (Zielgebiet und Übergangsgebiet getrennt):

Zielgebiet: 5.873.250 EURO

Übergangsgebiet: 1.888.930 EURO

Teilmaßnahme 1:

Mittlere und größere Projekte im Rahmen von betrieblichen Investi-tionen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

(vormalig M 2.1.)

SF-Interventionsbereich: 171, 172

A) Inhalt/Fördergegenstand der Maßnahme

Die Maßnahme fördert (mittlere und größere) materielle (einzelbetriebliche) In-vestitionen zur Erweiterung und Modernisierung touristischer Betriebe (Bereiche Beherbergung, Verpflegung und sonstige, z.B. Campingplätze, Reisebüros, etc).

Die Maßnahme umfasst Investitionen zur Innovation, Modernisierung, Rationali-sierung, Betriebsgrößenoptimierung, qualitative Verbesserungen in Beherber-gungs- und Verpflegungsbetrieben und Campingplätzen. (regionaltypische Be-triebe). Darüberhinaus sind Investitionen, die von Kooperationen durchgeführt werden, sowie der Ausbau von zeitgemäßen Personalunterkünften inkludiert.

Weiters werden die Errichtung und Verbesserung von Freizeitbetrieben und -einrichtungen unter Dach sowie im Freien - insbesondere solche mit regionaler multifunktionaler Funktion, von Tagungs-, Kongress- und Veranstaltungseinrich-tungen, sowie von Kurmittelhäusern und KureinrichVeranstaltungseinrich-tungen, soweit sie für den Nächtigungstourismus, insbes. zum Zweck der Schaffung oder Verlängerung von touristischen Saisonen, von Bedeutung sind.

B) Zielsetzung der Förderung

Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Sicherung und Schaffung von Beschäftigung in bestehenden Tourismusunternehmen sowie die Unterstützung der Gründung solcher Unternehmen, der Stärkung ihrer Inno-vationsfähigkeit und ihrer Eigenkapitalbasis.

C) Förderempfänger

Physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handels-rechts und eingetragene Erwerbsgesellschaften oder sonstige Rechtsträger mit Ausnahme von Gebietskörperschaften; Betriebsstätte in Österreich.

D) Mindestkriterien für eine EU-Kofinanzierung

− das Projekt trägt zur Umsetzung der Schwerpunkt-Leitziele bzw. der defi-nierten spezifischen Unterziele gemäß Punkt B) bei;

− es müssen nachhaltige touristische Entwicklungschancen vorliegen

− es muss Übereinstimmung gegeben sein zwischen den geplanten Maß-nahmen und regionalen Tourismusentwicklungs- bzw. förderungskonzepten und Raumordnungskonzepten mit Tourismusbezug (soweit vorhanden)

− Projekte, die nachhaltige Beschäftigungseffekte nach sich ziehen bzw. auch Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit berücksichtigen, werden bevorzugt

E) Prioritätskriterien für die Projektselektion und zur Ermittlung der För-derungshöhe:

Die Ermittlung der Gesamtförderung für ein EU-Projekt (unter Einbeziehung der Förderungen aus nationalen Mitteln von Bund und Land) soll nach objektiven Kriterien auf Basis der nachfolgend dargestellten Bewertungsdimensionen erfol-gen:

• Nachhaltigkeit der Investition

• Beschäftigungseffekte

• Innovationsgehalt

• Regionalpolitische Relevanz

• Umweltverträgliche Realisierung

F) Förderfähige Kosten

G) Art und Höhe der Förderung aus SF-Mitteln

Art: verlorene Zuschüsse, Zinsenzuschüsse und Darlehen Höhe: max. 15% der förderbaren Gesamtkosten

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die gemäß EU-Wettbewerbsrecht max. erlaubte Förderungshöhe für ein bestimmtes Projekt - bestehend aus EU-Strukturfondsmitteln und nationalen Förderungsmitteln - nicht überschritten wird.

H) Rechtliche Grundlagen

a) Rechtsgrundlage für die Vergabe der EU-Strukturfonds-Mittel:

− Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die TOP-Tourismus-Förderung 2000-2006

− Richtlinien des BMWA für die TOP-Tourismus-Förderung (2001-2006)

b) Rechtsgrundlage für die Vergabe der nationalen Fördermittel (abzuklären mit ÖHT):

− Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die TOP-Tourismus-Förderung 2000-2006

− Richtlinien des BMWA für die TOP-Tourismus-Förderung (2001-2006)

− Richtlinien für die Einräumung von ERP-Krediten an die Tourismuswirt-schaft, gem. ERP-Fonds-Gesetz

− Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Basisprogramm - Tiroler Kleinunternehmer-förderung

− Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Basisprogramm - Impulspaket Tirol

− Richtlinien des BMWA für die Übernahme von Garantien für Tourismusbe-triebe (vom 9.9.1999) gemäß Bundesgesetz über besondere Förderungen von KMU, BGBl.Nr. 432/1996 mit der Änderung BGBl.I Nr. 34/1999 (SG(99)D/5684)

I) Verantwortliche Stellen/Ansprechpartner

Maßnahmenverantwortliche Förderstelle und Ansprechpartner:

• Österreichische Hotel- und Tourismusbank GesmbH, Parkring 12 a, A-1011 Wien

Weitere beteiligte nationale Förderstellen:

• ERP-Fonds, Ungargasse 37, 1031 Wien

• Abteilung Wirtschaft und Arbeit des Landes Tirol, Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck

• Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Stubenring 1, A-1010 Wien

J) Ex-Ante-Bewertung

Kohärenz mit den Strategien, Schwerpunkten und Zielen:

Die vorliegende Maßnahme trägt der Tatsache Rechnung, dass periphere Regi-onalentwicklung in den Alpen immer auch auf den Tourismus aufbauen muss.

Qualität ist unbestritten ein unerlässlicher Wettbewerbsfaktor und zur Sicherung von Qualität sind geeignete Infrastrukturen notwendig. Die Maßnahme entspricht insbesondere den Zielen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ver-besserung der Beschäftigungssituation. Die geforderte Kohärenz sowie die An-passung auf die Stärken und Schwächen des Gebietes sind gegeben.

K) Indikatoren für die Begleitung und Bewertung Output-Indikatoren:

− Anzahl geförderter Betriebe der Tourismuswirtschaft: 38

− Anzahl neu errichteter Qualitätsbetten (mind. 3-Stern): 300 Ergebnisindikatoren:

− Höhe der Investitionskosten in Mio EURO: 60,2

− Höhe der privaten Investitionskosten in Mio EURO und %: 48,2 bzw. 80%

Wirkungsindikatoren:

Anzahl geschaffener Arbeitsplätze: 34

Anzahl gesicherter Arbeitsplätze: Erhebung auf Evaluierungsebene (ge-schätzt: 400)

Umwelt: hauptsächlich umweltorientiert/umweltfreundlich/umweltneutral

Chancengleichheit: hauptsächlich auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern gerichtet/die Gleichbehandlung fördernd/in Bezug auf die Gleichbehandlung neutral

Projekt wird/in einem städtischen/in einem ländlichen oder/in einem geo-graphisch nicht begrenzten Gebiet durchgeführt

Teilmaßnahme 2:

Kleinprojekte im Rahmen von im Rahmen von betrieblichen Investi-tionen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

(vormalig M 2.2.)

SF-Interventionsbereich: 171, 172

Sie umfasst Investitionen zur Innovation, Modernisierung, Rationalisierung, Be-triebsgrößenoptimierung, Kooperationen und Cluster, qualitative Verbesserun-gen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und Campingplätzen. Insbe-sondere wird auch die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien unter-stützt. Im Rahmen der zugrundeliegenden Richtlinien „Unternehmensdynamik“

sollen Schwerpunktinvestitionen unterstützt werden, die die Dynamik von beste-henden und neugegründeten sowie übernommenen kleinen und mittleren Unter-nehmen stärken.

B) Zielsetzung der Förderung

Ziel ist die Verbesserung der Unternehmens- und Finanzierungsstruktur der un-terstützten Tourismus- und Freizeitbetriebe, um letztlich die Wettbewerbsfähig-keit zu erhalten bzw. zu verbessern.

Die Dynamik, die Innovationsfähigkeit und die Eigenkapitalstruktur bzw. Unter-nehmensstruktur von bestehenden und neugegründeten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll gestärkt bzw. erhöht werden und damit die Beschäfti-gungssituation in den Betrieben gesichert und angekurbelt werden. Letztlich ist auch Ziel der Maßnahme, die Gründung solcher Unternehmen zu forcieren.

C) Förderempfänger

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU im Sinne der EU-Definition) D) Mindestkriterien für eine EU-Kofinanzierung

− Im Bereich der Beherbergungsbetriebe muss nach Maßnahmendurchfüh-rung zumindest die 3-Sterne-Kategorie erreicht sein und alle Zimmer Bad/Dusche und WC aufweisen (Ausnahmen bei baulichen Schwierigkei-ten)

− Mindestprojektgröße:

KMU: mindestens EURO 70.000,-

E) Prioritätskriterien für die Projektselektion und zur Ermittlung der För-derungshöhe:

Die Ermittlung der Gesamtförderung für ein EU-Projekt (unter Einbeziehung der Förderungen aus nationalen Mitteln von Bund und Land) soll nach objektiven Kriterien auf Basis der nachfolgend dargestellten Bewertungsdimensionen erfol-gen:

• Beschäftigungseffekte

• Innovationsgrad

• Kooperationsvorhaben

• Kompatibilität mit regionalen touristischen Leitbildern

• Regionalwirtschaftliche Relevanz

F) Förderfähige Kosten

− materielle (z.B. Baulichkeiten, Maschinen, Einrichtung) Investitionen

− immaterielle (z.B. Industrial Design, Marketing, Innovation, Qualifikation) Investitionen

G) Art und Höhe der Förderung aus SF-Mitteln

Art: verlorene Zuschüsse, Zinsenzuschüssen, Haftungen und Bürgschaften Höhe: max. 15% der förderbaren Gesamtkosten

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die gemäß EU-Wettbewerbsrecht max. erlaubte Förderungshöhe für ein bestimmtes Projekt - bestehend aus EU-Strukturfondsmitteln und nationalen Förderungsmitteln - nicht überschritten wird.

H) Rechtliche Grundlagen

a) Rechtsgrundlage für die Vergabe der EU-Strukturfonds-Mittel:

− Richtlinien der Aktion zur Stärkung der Unternehmensdynamik von kleinen und mittleren Unternehmen (Unternehmensdynamik)

b) Rechtsgrundlage für die Vergabe der nationalen Fördermittel:

− Richtlinien der Aktion zur Stärkung der Unternehmensdynamik von kleinen und mittleren Unternehmen

− Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Basisprogramm - Tiroler Kleinunternehmer-förderung

− Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Basisprogramm - Impulspaket Tirol

− Richtlinien des BMWA für die Übernahme von Garantien für Tourismusbe-triebe (vom 9.9.1999) gemäß Bundesgesetz über besondere Förderungen von KMU, BGBl.Nr. 432/1996 mit der Änderung BGBl. I Nr. 34/1999 (SG(99) D/5684)

I) Verantwortliche Stellen/Ansprechpartner

Maßnahmenverantwortliche Förderstelle und Ansprechpartner:

• Österreichische Hotel- und Tourismusbank GesmbH, Parkring 12 a, A-1011 Wien

J) Ex-Ante-Bewertung

Kohärenz mit den Strategien, Schwerpunkten und Zielen:

Die vorliegende Maßnahme trägt wie die Maßnahme 2.1. der Tatsache Rech-nung, dass periphere Regionalentwicklung in den Alpen immer auch auf den Tourismus aufbauen muss. Qualität ist unbestritten ein unerlässlicher Wettbe-werbsfaktor und zur Sicherung von Qualität sind geeignete Infrastrukturen not-wendig. Die Maßnahme entspricht insbesondere den Zielen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Verbesserung der Beschäftigungssituation. Die geforderte Kohärenz sowie die Anpassung auf die Stärken und Schwächen des Gebietes sind gegeben.

K) Indikatoren für die Begleitung und Bewertung Output-Indikatoren:

− Anzahl geförderter Unternehmen: 0 Ergebnisindikatoren:

− Höhe der gesamten Investitionskosten in Mio EURO: 0

− Höhe der privaten Investitionskosten in Mio EURO und %: 0 bzw. 85%

Wirkungsindikatoren:

Anzahl geschaffener Arbeitsplätze: 0

Anzahl gesicherter Arbeitsplätze: Erhebung auf Evaluierungsebene (ge-schätzt: 0)

Umwelt: hauptsächlich umweltorientiert/umweltfreundlich/umweltneutral

Chancengleichheit: hauptsächlich auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern gerichtet/die Gleichbehandlung fördernd/in Bezug auf die Gleichbehandlung neutral

Projekt wird/in einem städtischen/in einem ländlichen oder/in einem geo-graphisch nicht begrenzten Gebiet durchgeführt

Überlebensrate neu gegründeter K(M)Us der Tourismuswirtschaft nach 2 Jahren: 80%

Teilmaßnahme 3:

Software-Maßnahmen der Tourismuswirtschaft (inkl. Forcierung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien)

(vormalig M 2.5.)

SF-Interventionsbereich: 173, 174 A) Inhalt/Fördergegenstand der Maßnahme

Gefördert wird die Schaffung eines verbesserten touristischen Bildungsangebo-tes, der Aufbau effizienter Informations- und Vertriebsstrukturen und der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Einen weiteren Schwer-punkt bildet die Entwicklung und Umsetzung neuer strategischer touristischer Konzepte sowie die Aktivitäten des örtlichen und regionalen Marketings, die ei-nen besonders hohen Innovationsgrad aufweisen und von besonderer überörtli-cher Bedeutung sind. Weiters gefördert werden Fusionen von Tourismusverbän-den.

B) Zielsetzung der Förderung

Ziel ist eine wesentliche Qualitätssteigerung im Tiroler Tourismus durch weitere Verstärkung des bereits eingeleiteten Strukturwandels im Bereich der touristi-schen Basisorganisationen. Forciert wird die Erstellung und Umsetzung entspre-chend weiterführender Konzepte (in Verbindung mit nicht-EU-kofinanzierten Konzentrationsmaßnahmen im Sinne touristisch leistungsfähiger Organisationen mit einer sinnvollen Größenordnung) sowie die für diese Entwicklung erforderli-chen Ausbildungsangebote und Qualitätssicherungen, die entspreerforderli-chend erwei-tert und qualitativ verbessert werden.

C) Förderempfänger

Körperschaften öffentlichen Rechts wie insbesondere Tourismusverbände, tou-ristische Regionalverbände, gewerbliche Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften betrieblicher und touristischer Kooperationsgruppen aus dem Bereich der Tiroler Tourismuswirtschaft, die in Form eigener Rechtskörper (z.B. Vereine, GmbHs, Ges. bürgerl. Rechtes, etc) gebildet werden.

D) Mindestkriterien für eine EU-Kofinanzierung

− das Projekt trägt zur Umsetzung der Schwerpunkt-Leitziele bzw. der defi-nierten spezifischen Unterziele gemäß Punkt B) bei;

− die Maßnahmen müssen eine entsprechende Marktorientierung aufweisen

− es muss Übereinstimmung gegeben sein zwischen den geplanten Maß-nahmen und regionalen Tourismusentwicklungs- bzw. förderungskonzepten und Raumordnungskonzepten mit Tourismusbezug (soweit vorhanden)

− Mindestprojektgröße:

− je nach Förderungsschwerpunkt zwischen EURO 3.000,- und EURO 20.000,-

Kriterien auf Basis der nachfolgend dargestellten Bewertungsdimensionen erfol-gen:

• Nachhaltigkeit betr. räumlicher, inhaltlicher Dimension und Intensität

• Grad der Abstimmung mit der reg. Tourismusstrategie bzw. reg. tourist.

Leitbildern

• regionale und überregionale Bedeutung (Grad der Ausrichtung auf überre-gionalen Markt)

• Innovationsgrad

• Art und Umfang der Weiterbildungsveranstaltung (bei Weiterbildung im Tourismus)

• Art und Umfang der kommunalen/regionalen Ausrichtung unter Einbindung möglichst vieler Betriebe einer Gemeinde/Region (bei Informationstechno-logie-Projekten)

• Grad der Einbindung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien

F) Förderfähige Kosten

Je nach zur Anwendung gelangender Förderaktion:

− Kosten der Konzeptentwicklung (z.B. Beratungs-, Sach- und Marketingkos-ten)

− Gründungs- und Startkosten

− EDV-Hard- und Softwarekosten

− Entwicklungs-., Marketing- und Beratungskosten

− externe Organisationsleistungen, Referentenhonorare, Schulungskosten, Saalmieten

− ev. auch bauliche Adaptierungs- und Einrichtungskosten im unbedingt not-wendigen Ausmaß

− Kosten der Erfolgskontrolle

G) Art und Höhe der Förderung aus SF-Mitteln Art: verlorene Zuschüsse

Höhe: max. 15% der förderbaren Gesamtkosten

(Sofern EU-wettbewerbsrechtlich relevante Projekte gefördert werden, erfolgt die Abwicklung der SF-Mittel im Rahmen der „de minimis“-Regelung des EU-Beihilfenrechts)

H) Rechtliche Grundlagen

a) Rechtsgrundlage für die Vergabe der EU-Strukturfonds-Mittel:

Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Sonderprogramm - Qualitätsoffensive im Tou-rismus

b) Rechtsgrundlage für die Vergabe der nationalen Fördermittel:

Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Sonderprogramm - Qualitätsoffensive im Tou-rismus

Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die TOP-Tourismus-Förderung 2000-2006

Richtlinien des BMWA für die TOP-Tourismus-Förderung (2001-2006)

Einzelentscheidungen Bund

I) Verantwortliche Stellen/Ansprechpartner

Maßnahmenverantwortliche Förderstelle und Ansprechpartner:

• Österreichische Hotel- und Tourismusbank GesmbH, Parkring 12 a, A-1011 Wien

Weitere beteiligte nationale Förderstellen:

• Abteilung Wirtschaft und Arbeit des Landes Tirol, Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck

J) Ex-Ante-Bewertung

Kohärenz mit den Strategien, Schwerpunkten und Zielen

Zunehmend sind für den touristischen Erfolg einer Region qualitätssteigernde Maßnahmen im Kommunikations-, Planungs- und Personalentwicklungsbereich sowie kooperationsfördernde Maßnahmen ausschlaggebend, die keine materiel-le Investition (oder nur in geringem Ausmaß) benötigen. Die Maßnahme ent-spricht insbesondere dem Ziel der Qualitätssteigerung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

Die geforderte Kohärenz sowie die Anpassung auf die Stärken und Schwächen des Gebietes sind gegeben.

K) Indikatoren für die Begleitung und Bewertung Output-Indikatoren:

− Anzahl geförderter Projekte:0

− Anzahl geförderter Projekte unter Einbindung neuer (Kommunikations-) Technologien: 0

Umwelt: hauptsächlich umweltorientiert/umweltfreundlich/umweltneutral

Chancengleichheit: hauptsächlich auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern gerichtet/die Gleichbehandlung fördernd/in Bezug auf die Gleichbehandlung neutral

Projekt wird/in einem städtischen/in einem ländlichen oder/in einem geo-graphisch nicht begrenzten Gebiet durchgeführt

2.2.2 Kleinprojekte im Rahmen von betrieblichen Investitionen