• Keine Ergebnisse gefunden

Prognose- und Risikobericht

Im Dokument Rechenschaftsbericht (Seite 123-128)

Anmerkung zur Ergebnisrechnung:

FR 56 Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern

M. Prognose- und Risikobericht

Auch 2016 wird mit einem doppischen Jahresabschluss umfassende Transparenz über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Kaiserslautern hergestellt.

Die aktuelle Situation ist weiterhin gekennzeichnet zum einen durch eine extrem hohe Verschuldung (mit die höchste im ganzen Bundesgebiet, was die Liquiditätskredite anbelangt), zum anderen durch ein in hohem Maße fremdbestimmtes strukturelles Defizit.

Zwar konnte die Neuverschuldung entschleunigt werden, jedoch ist eine wesentliche und nachhaltige Verbesserung der Verschuldungssituation auch unter

Berücksichtigung der noch anhaltenden positiven konjunkturellen Entwicklung der Niedrigzinsphase und der Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds auch weiterhin nicht absehbar. Selbst im Zusammenwirken mit der Ertragssteigerung aus einem verbesserten Finanzausgleich durch das Land seit 2014 hat sich die finanzielle Situation der Kommune kaum positiv verändert. In wie weit die im Rahmen der

Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs und der Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes neu angedachte Schlüsselzuweisung C3, welche schwerpunktmäßig die kreisfreien Städte und Landkreise bei den hohen

Aufwendungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe unterstützen soll, zur

Verbesserung der Situation beitragen kann, bleibt abzuwarten. Insgesamt kann jedoch davon ausgegangen werden, dass auch zukünftig Neuaufnahmen von Krediten zur Liquiditätssicherung erfolgen müssen.

Die angespannte finanzwirtschaftliche Situation der Stadt Kaiserslautern infolge der hohen Verschuldung schränkt seit Jahren mit zunehmender Intensität die

Handlungsfähigkeit der Stadt Kaiserslautern ein. Um diese zurück zu gewinnen, stand und steht die Stadt vor der Herausforderung, ihren Haushalt umfassend zu

konsolidieren. Dieser gewaltigen Aufgabe stellt sich die Stadt Kaiserslautern seit geraumer Zeit.

Die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes (KEF) war

alternativlos. Eine mehrfach modifizierte Auflistung von möglichen Mehreinzahlungen und Einsparungen bei den Auszahlungen mündete in einem entsprechenden

Vertragsabschluss. Für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 wurden jeweils rund 16,8 Millionen Euro ausgezahlt und ein Eigenanteil in Höhe von 8,4 Millionen Euro pro Jahr nachgewiesen.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Stadt Kaiserslautern mit Anhang, Anlagen und Rechenschaftsbericht

Mit der Teilnahme am KEF konnte bislang leider keine Entschuldung im eigentlichen Sinne erfolgen. Der Effekt liegt lediglich darin, dass die künftige Neuverschuldung durch Liquiditätskredite gebremst wurde.

Das dringende Gebot, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung alle freiwilligen und gesetzlichen Aufgabenfelder uneingeschränkt auf den Prüfstand zu stellen sind, gilt nach wie vor ohne Abstriche.

Alle Prüfungsergebnisse sind konsequent zu verfolgen bzw. umzusetzen. Weitere Einschnitte im Leistungsspektrum für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung selbst sind vor diesem Hintergrund unvermeidlich. Sie müssen allerdings transparent kommuniziert werden.

Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Verwaltung sind eingeleitet mit dem Ziel, organisatorische Abläufe zu verbessern und Personal- sowie Sachaufwendungen zu reduzieren. Eine ständige Aufgaben- und Strukturkritik ist unabdingbar.

Ein nachhaltiger Konsolidierungserfolg bis hin zur Beseitigung des strukturellen Defizits ist allerdings ohne Hilfe von außen nicht denkbar und realisierbar. Hier müssen die vielfach strapazierten Begriffe „verbesserter Finanzausgleich“ und

„Übernahme von Soziallasten durch den Bund“ herhalten. Insbesondere die massiven Auswirkungen durch Asylsuchende und Flüchtlinge in den letzten Jahren haben einen erheblichen Anstieg von Ausgaben mit sich gezogen. Das Stichwort „Konnexität“ zeigt sich auch in diesem Bereich so aktuell wie in den vergangenen Jahren. Denn die Notlage vieler finanzschwacher Kommunen resultiert aus den Folgen von Landes- und Bundesgesetzen vor allem im Sozialbereich. Bund und Land sind hierzu gefordert, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen. Mangelnde Konnexität spielt dabei nicht nur für die Stadt Kaiserslautern eine erhebliche Rolle, sondern stellt für alle großen kreisfreien Städte ein erhebliches Problem dar.

Zwischenzeitlich werden bei vielen Kommunen auch Forderungen hinsichtlich einer

„Altlastenübernahme“ im Bereich der Liquiditätsverschuldung von Seiten des Landes als Antwort auf die nunmehr seit vielen Jahren bestehende mangelnde

Finanzausstattung gestellt. Gefordert ist eine dringende Hilfe im Bereich der

Altschulden. Bevor der konjunkturelle Rückenwind nachlässt und die Zinssätze wieder ansteigen, ist ein solidarischer Entschuldungsfonds einzurichten. Der Zeitpunkt ist günstig, genau jetzt eine nachhaltige Lösung des Altschuldenproblems auf den Weg zu bringen und damit Zukunftsperspektiven zu öffnen.

Eine solche Schuldenübernahme und die hieraus wegfallenden beziehungsweise reduzierten Zins- und Finanzaufwendungen würden auch bei der Stadt Kaiserslautern

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Stadt Kaiserslautern mit Anhang, Anlagen und Rechenschaftsbericht

zu einem erheblichen Erfolg führen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der laufenden Verwaltungstätigkeit der vergangenen Jahre, könnte vor dem Hintergrund der bereits genannten Konsolidierungsmaßnahmen und der Neuregelung des LFAG möglicherweise sogar ein nachhaltiger Haushaltsausgleich erzielt werden.

Infolge der dauerhaft ausgewiesenen Jahresfehlbeträge und mangelnder Aussicht auf Verbesserung ist die Stadt Kaiserslautern dem Ende des Jahres 2014 deutschlandweit und parteiübergreifenden Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ beigetreten.

Es handelt sich dabei um ein Bündnis hochverschuldeter Städte in mittlerweile acht Bundesländern, welches mit seinen zwischenzeitlich 71 beteiligten Kommunen rund 9 Millionen Einwohner der Bundesrepublik vertritt. Ziele dieses Bündnisses sind unter anderem eine Neuordnung der Soziallastenfinanzierung, eine Strategie zur Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit und ein Sondertilgungsprogramm zum Abbau überproportionaler Verschuldung. Dies sind zentrale Forderungen (gerichtet an Bund und Land), um Haushaltsausgleich und Schuldenabbau realisieren zu können, um die Leistungsfähigkeit der Kommunen zukünftig aufrechterhalten zu können.

Die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe hat nach wie vor höchste Priorität. Hierzu wurden die bereits in den Vorjahren begonnenen Anstrengungen zur Bereitstellung attraktiver Gewerbeflächen weiter vorangetrieben. Insbesondere in den Bereichen des PRE-Parks, dem Industriegebiet Nord und dem nunmehr erschlossenen Gewerbe- und Dienstleistungspark „Europahöhe“ wurden neue Gebiete für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben bereitgestellt. Die Altlastensanierung mit anschließender

Vermarktung des ehemaligen Pfaff-Geländes wird ebenfalls die nächsten Jahre dominieren.

Die Umsetzung von Investitionen ist eng verbunden mit einer größtmöglichen

Ausschöpfung von Fördermittelpotentialen. Im Rahmen enger personeller Ressourcen und verbleibender Eigenanteile bei der Umsetzung solcher Maßnahmen ist eine stete Aufgabenkritik unabdingbar. Die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit als solche und die Dringlichkeit bzw. Unabweisbarkeit müssen unter Berücksichtigung der

Angemessenheit der Folgekosten bei der Entscheidung über das „Ob“ einer Fördermaßnahme stets im Vordergrund stehen.

Es gilt, eine weitere Neuverschuldung in Grenzen zu halten, besser noch, zu vermeiden. Eine besondere Bedeutung in diesem Zusammenhang kommt dem im Jahr 2015 eingeführten „Kommunalen Investitionsprogramm“ (sog. KI 3.0, Kapitel 1) zu, welches im Zusammenhang mit der Umsetzung des

Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFG) steht. Die Stadt Kaiserslautern setzt mit dem 1. Kapitel des Programms seit Ende 2015 17 Maßnahmen mit einem

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Stadt Kaiserslautern mit Anhang, Anlagen und Rechenschaftsbericht

Fördervolumen von rund 16 Millionen Euro und mit dem 2. Kapitel des Programms seit 2017 20 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 17 Millionen Euro um.

Im Bereich des Controllings wurde der Verwaltungsaufbau stark verändert. Von dem anfänglich bei Referat Finanzen geplanten Finanzcontrolling ausgehend, wurde zwischenzeitlich eine neue Stabstelle mit der Aufgabe eines Zentralcontrollings eingerichtet. Auch aus diesem Bereich erfolgt künftig eine Unterstützung der Verwaltungsführung im anhaltenden Konsolidierungsprozess.

Ungeachtet aller vorgenannten Konsolidierungsmaßnahmen zeichnet sich jedoch ab, dass das bilanzielle Eigenkapital spätestens mit dem Jahresabschluss des Jahres 2018 aufgebraucht sein wird. Welche weiteren Konsequenzen diese Situation,

insbesondere im Hinblick auf mögliche aufsichtsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Rechtsaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, mit sich bringen wird, ist momentan noch nicht abschätzbar. Neben den bereits seit mehreren Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Deckelung von Defiziten im freiwilligen Leistungsbereich werden vermutlich stärker einschneidende Maßnahmen ergriffen werden. Ein in diesem Zusammenhang im Juni 2018 von der Verwaltung vorgeschlagener

Eckwertebeschluss mit Signalwirkung und konkreten Zielvorgaben hinsichtlich weiterer Fehlbeträge fand im Stadtrat der Stadt Kaiserslautern leider keine Zustimmung.

Im Zusammenhang mit der Schuldensituation der Stadt, insbesondere aber im Bereich der Liquiditätsverschuldung, kommt dem Zins-, Schulden- und Liquiditätsmanagement weiter wachsende Bedeutung zu. Dies beinhaltet u.a. die aktive Beteiligung am

Zinsmarkt, den Einsatz derivativer Finanzinstrumente sowie Verhandlungen mit den Kreditinstituten mit dem Ziel, Marktschwankungen zur Erreichung besserer

Konditionen zu nutzen. Bei einem Kreditportfolio Ende 2016 in Höhe von rund 837 Millionen Euro sind intensive Prüfungen, Planungen und Umsetzungen zur

Vermeidung von Klumpenrisiken von Investoren oder Zinsbindungsfristen mit einem hohen Aufwand an Personal unumgänglich.

Die Folgen eines negativen Eigenkapitals bezüglich unseres Portfolios bzw. die Geldneubeschaffung und deren Konditionen, lassen sich heute ebenfalls noch nicht abschätzen. Vorbeugend wurde in diesem Zusammenhang bereits im Jahr 2014 im Stadtrat der Stadt Kaiserslautern ein Grundsatzbeschluss zum Einsatz von

Schuldscheindarlehen als alternative Finanzierungsform gefasst. Die Aufnahme eines ersten Schuldscheines erfolgte Ende 2015 für die Laufzeit von 7 bzw. 10 Jahren mit einem Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro. Im Raum stehen Überlegungen neue Investoren und günstige Konditionen über eine Anleihe gewinnen zu können.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Stadt Kaiserslautern mit Anhang, Anlagen und

Rechenschaftsbericht

Im Dokument Rechenschaftsbericht (Seite 123-128)