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Positivkriterien

Im Dokument Ethisch-nachhaltig investieren (Seite 40-43)

3. Die drei Bausteine des ethisch-nachhaltigen Investments

3.2. Positivkriterien

Ziel der Nutzung von Positivkriterien ist es, Emittenten zu identifizieren, die bereits besonders hohen Ansprü-chen an ein ethisch-nachhaltiges Verhalten genügen (Best-in-Class-Ansatz) oder in diesem Bereich in den vergangenen Jahren besonders große Fortschritte ge-macht haben (Best-in-Progress-Ansatz).

3.2.1. Best-in-Class-Ansatz

Grundidee des Best-in-Class-Ansatzes ist es, innerhalb einer Vergleichsgruppe („Class“) die Emittenten zu identifizieren und zum Investment zuzulassen, die im Umgang mit ethisch-nachhaltigkeitsbezogenen Herausforderungen bereits ein vergleichsweise hohes Niveau erreicht haben. Auf Unternehmen bezogen ist diese Vergleichsgruppe in der Regel die Branche, bei Recht auf Leben

und seinen Schutz

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Staaten ist es die Gesamtheit der Länder, die Staatsan-leihen emittieren, wobei hier noch zwischen den Industrieländern sowie Schwellen- und Entwicklungs-ländern unterschieden werden kann.

3.2.1.1. Best-in-Class-Ansatz bei Unternehmen

Im Unternehmensbereich sollen im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes die Unternehmen identifiziert wer-den, die innerhalb ihrer Branchen bereits ein hohes Niveau im Umgang mit den branchenspezifischen An-forderungen einer nachhaltigen Entwicklung erreicht haben. Dazu werden die Unternehmen auf Basis einer Vielzahl von ESG-Kriterien bewertet, die sich auf alle relevanten Bereiche der unternehmerischen Tätigkeit beziehen (vgl. Abb. 8). Diese Bewertungen werden in

der Regel durch die ESG-Ratingagenturen erstellt (vgl.

Kapitel 3.5.).

Investoren können auf Basis dieser ESG-Ratings selbst definieren, wie sie die Grenze für eine Best-in-Class-Bewertung festlegen und wo sie gegebenenfalls inhalt-liche Schwerpunkte setzen möchten. So kann man beispielsweise auf Basis der Gesamtnote im ESG- Rating definieren, dass jeweils die Unternehmen zum Investment zugelassen werden, die unter ESG- Gesichtspunkten zu den besten 50  % ihrer Branche gehören. Alternativ kann der entsprechende Anteil auf 30 % verkleinert oder auf 70 % vergrößert werden.

Da beim Best-in-Class-Ansatz grundsätzlich erst ein-mal alle Branchen betrachtet werden, gibt es auch Kritik

→ Klimastrategie

→ Öko-Effizienz: CO2, Wasser, Abfall, Energie

→ Energiemanagement

→ Umweltauswirkungen des Produktportfolios

→ Umweltmanagement

→ Wasserrisiken und -impact

→ Chancengleichheit

→ Vereinigungsfreiheit

→ Gesundheit und Sicherheit

→ Menschenrechte

→ Soziale Auswirkungen des Produktportfolios

→ Lieferkettenmanagement

→ Unternehmensethik

→ Compliance

→ Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

→ Vergütung

→ Aktionärsrechte

→ Korruptionsbekämpfung

→ Steuern

Ranking erleichtert Emittentenauswahl

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Ethisch-nachhaltig investieren

an diesem Ansatz. Sie richtet sich darauf, dass es nach der Logik des Ansatzes auch in Branchen „Klassenbeste“

gibt, deren Produkte unter Umweltgesichtspunkten oder aus anderen Gründen kritisch bewertet werden können, beispielsweise die Rüstungsindustrie und die Kohlewirtschaft. Aus diesem Grund wird der Best-in-Class-Ansatz häufig mit entsprechenden Ausschluss-kriterien kombiniert (vgl. Kapitel 3.4.).

3.2.1.2. Best-in-Class-Ansatz bei Staaten

Grundsätzlich lässt sich der Best-in-Class-Ansatz auch auf Staaten anwenden. Auch hier bilden entsprechende ESG-Ratings die Entscheidungsgrundlage, die ebenso wie die Unternehmensanalysen auf einer Vielzahl von ESG-Kriterien basieren. Dazu gehören u.  a. der Um-gang mit natürlichen Ressourcen, der Stand von Bür-gerrechten und Meinungsfreiheit sowie die Qualität der Bildung, des Gesundheitssystems oder der Ver-kehrsinfra struktur.

Bei diesen Ratings landen westliche Industriestaaten regelmäßig auf den vorderen Rängen, während die Schwellen- und Entwicklungsländer insgesamt eher schlecht abschneiden. Bei einer Operationalisierung des Best-in-Class-Ansatzes würden damit tendenziell die Staaten von der Aufnahme von Kapital über die Emissionen von Staatsanleihen ausgeschlossen, die dieses zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen be-nötigen. Daher ist bei der Auswahl und Operatio-nalisierung des Best-in-Class-Ansatzes bei Staaten abzuwägen, welche Bedeutung einerseits dem Schutz

der eigenen Kapitalanlagen und andererseits dem not-wendigen Zugang zu Kapital für die emittierenden Staaten zugewiesen wird.

3.2.2. Best-in-Progress-Ansatz

Anders als der Class-Ansatz wird der Best-in-Progress-Ansatz – auch ESG Momentum-Ansatz – der-zeit nur auf Unternehmen angewendet. Seine Grund-idee ist es, die Unternehmen für die Kapitalanlage auszuwählen, die in den vergangenen Jahren die größten Fortschritte im Umgang mit den Risiken und Chancen einer nachhaltigen Entwicklung gemacht haben. Basis für die Bewertung dieser Fortschritte kön-nen Verbesserungen in einzelkön-nen Themenfeldern sein, beispielsweise beim Umgang mit Klimarisiken, oder eine steigende Bewertung in den ESG-Ratings.

Der Best-in-Progress-Ansatz gewinnt seine Attraktivi-tät aus der These, dass es einen positiven Zusammen-hang zwischen der Entwicklung des Nachhaltigkeits-managements und dem wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen gibt. Während man früher eher davon ausging, dass sich nur finanziell erfolgreiche Unter-nehmen auch ein Nachhaltigkeitsmanagement leisten können, gibt es heute Indizien dafür, dass eine nach-haltige Ausrichtung der Unternehmen nicht die Folge, sondern eher die Wurzel für wirtschaftlichen Erfolg ist.

Folglich können Unternehmen, die Fortschritte in ihrem Nachhaltigkeitsmanagement zeigen und ihr Ge-schäftsmodell in Richtung einer klimaverträglichen, ressourcenschonenden und sozialen Wirtschaftsweise Ratings für

Kapitalanlage

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transformieren, auch unter Rendite-Risiko-Gesichts-punkten besonders attraktiv sein.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diesen Ansatz auch auf Staaten anzuwenden und in die Wertpapiere von Staaten zu investieren, die zwar noch Defizite im Umgang mit einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Herausforderungen haben, aber erkennbar und erfolg-reich an der Beseitigung dieser Defizite arbeiten.

Besonders hilfreich für die Umsetzung dieses Ansatzes ist es dabei, wenn diese Fortschritte von unabhängiger, dritter Seite dokumentiert und bestätigt werden, bei-spielsweise durch internationale Organisationen oder renommierte Nichtregierungsorganisationen.

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