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Die abschließende Plenardiskussion befasste sich mit Fragen der Verstetigung von Beteili-gungsprozessen, mit der Entwicklung von kommunalen Beteiligungskulturen sowie mit Ansät-zen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und lokalen Initiativen. Die Er-gebnisse der Diskussion wurden auf Flipchart-Bögen festgehalten (siehe Abbildungen in Kapitel 6.1.3).

Einen guten Impuls für zukünftige Beteiligungsprozesse böte laut einem Teilnehmenden die Pro-jektliste mit beispielhaften Beteiligungsvorhaben der Stadt Heidelberg11. Auf einer eigenen Webplattform stellt die Stadt darin eine Vielzahl von Vorhaben zu unterschiedlichen Themen (u. a. Bauen/ Wohnen, Stadtentwicklung/ Stadtplanung) vor. Ein anderer Impuls bezog sich auf die Sammlung von kommunalen Leitlinien der Bürgerbeteiligung auf der Internetseite des Netz-werks Bürgerbeteiligung12. Über diese Seite werden die Leitlinien der Bürgerbeteiligung von mehr als siebzig Kommunen vorgestellt. Demgegenüber sei ein Negativbeispiel für eine trans-parente Entscheidungsfindung im Zuge eines Beteiligungsverfahrens der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung, so ein anderer Teilnehmender. Es wurde nicht kommuniziert, wie die im Rahmen der Beteiligung eingebrachten Vorschläge im weiteren Prozess berücksichtigt worden sind oder nicht. In der anschließenden Diskussion betonten die Teilnehmenden, dass Transpa-renz in Beteiligungsprozessen sehr wichtig sei und es den Bedarf nach einem weiterführenden Austausch zwischen verschiedenen Initiatorinnen und Initiatoren von Beteiligungsprozessen zur Klimaanpassung gäbe. In einem anderen Beitrag führte ein Teilnehmender aus, dass Betei-ligung immer auch die Gefahr mit sich bringe, einen Teil der Bürgerschaft auszuschließen. Dies-bezüglich sei zu klären, wie auch diejenigen eingebunden werden können, die normalerweise an solchen Prozessen nicht teilnehmen. Gleiches gälte für das Aufbrechen von Machtstrukturen, die notwendige Veränderungen blockierten. Als Beispiel für einen alternativen Zugang wurde diesbezüglich ein Projekt genannt, in dem Kinder, die sich nicht durch Sprache ausdrücken kön-nen, ihre Zukunftsvorstellungen zu ihrem Viertel mit Knetmasse darstellen. Weitere inklusive Ansätze bedürften der Einbindung von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern oder der Durchfüh-rung eines anonymen Brainstormings auf Karten. Mit diesen Formaten könnte sichergestellt wer-den, dass alle zu Wort kommen und ihre Ideen einbringen können. Zu diesem Punkt merkte ein Teilnehmer an, dass Praxisbeispiele wie das „Stadtspiel und Film Recklinghausen“ denjenigen eine Stimme geben, die vermutlich nie zu irgendwelchen Beteiligungsveranstaltungen gehen. In der Diskussion wurde auch die Frage aufgeworfen, inwieweit die Ergebnisse der Bürgerbeteili-gung, wie zum Beispiel Kinder- und Flüchtlingsbefragungen, Einfluss auf politische Entscheidun-gen nehmen. Auch diskutierten die Teilnehmenden den Anspruch nach Repräsentativität und ob diese maßgeblich für das Erreichen der Ziele sei. Hierzu wurde die Frage zur Einbindung von bestimmten Gruppen gestellt und inwiefern sich deren Einbindung auf das Ergebnis der Bürger-beteiligung auswirkt. Laut Rückmeldung einzelner Teilnehmender sei der Anspruch nach Reprä-sentativität nur dann sinnvoll, wenn die Bürgerschaft selber keine Entscheidung treffen könnte.

Sofern Wissen der Betroffenen gesammelt werden soll, müsste keine Repräsentativität vorlie-gen. Bezogen auf die Gesamtheit der Teilnehmenden herrschte final keine Einigkeit darüber, ob der Bedarf nach Repräsentativität in Bürgerbeteiligungsprozessen erforderlich sei oder nicht.

Eine alternative Möglichkeit, ein breites Meinungsbild einzuholen, böte die Methode des Open Space. Deren Ansatz sei es, dass alle Teilnehmenden die „Richtigen“ seien. In diesem Kontext sei jedoch auch das Recht auf Nicht-Beteiligung zu respektieren13. Ferner hielten die Teilneh-menden in der Plenardiskussion fest, dass gemäß der eigenen Erfahrungen Ergebnisse der Bür-gerbeteiligung teilweise nur eingeschränkt umgesetzt würden. Aus diesem Grund sei es nötig,

11 Weitere Informationen, abrufbar unter https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Vorhabenliste.html.

12 Weitere Informationen, abrufbar unter https://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunale-beteiligungspo-litik-gestalten/kommunale-leitlinien-buergerbeteiligung/sammlung-kommunale-leitlinien/.

13 Siehe Umweltbundesamt (2017): Was motiviert zur Eigenvorsorge? Motivationseffekte von Beteiligungsprozessen in der Klimawandelanpassung https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikatio-nen/2017-08-31_climate-change_20-2017_motivation-eigenvorsorge.pdf

vor und während eines Beteiligungsprozesses begrifflich zu schärfen, welche Ziele der Beteili-gung zugrunde liegen. Auch sollte für eine gute Umsetzung der BeteiliBeteili-gung das notwendige Fachwissen sowie gültige Richtlinien und Vorgaben berücksichtigt werden, die die Beteiligung einschränken. Diese Einschränkungen vorab an die Bürgerinnen und Bürger zu kommunizieren sei für eine erfolgreiche Beteiligung elementar. Dazu bedürfte es eines analytischen Vorgehens innerhalb der Kommunen, das heißt was liegt vor und wie wird damit umgegangen. In vielen Fällen läge dieses Wissen nicht gebündelt, sondern nur zerstreut in den Kommunen vor.

Als Resümee für den Stakeholderdialog lässt sich festhalten, dass dieser sich durch eine sehr konstruktive und lebhafte Mitwirkung der Teilnehmenden auszeichnete. Im Fokus der Diskus-sion standen vor allem Fragen zur Aktivierung von Bürgerinnen und Bürgern sowie zur Initiierung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen. Grundsätzlich bedarf es diesbezüglich der Klärung der anvisierten Zielsetzung der Beteiligung, womit die Klärung der Beteiligungstiefe (d. h. Infor-mation, Konsultation, Mitgestaltung oder Mitentscheidung) gemeint ist sowie der zu beteiligen-den Akteure. Diese sollte erfolgen, bevor geeignete Beteiligungsmethobeteiligen-den ibeteiligen-dentifiziert und dis-kutiert werden, so ein zentrales Fazit. Ferner ist zu berücksichtigen, dass jeder Beteiligungspro-zess einzigartig ist und an die gegebene Situation angepasst und jeweils neu entwickelt werden muss. Diese Einschätzung wurde während der Dialogveranstaltung mehrfach vorgebracht.

Zum Abschluss des Stakeholderdialogs wurden die Teilnehmenden gebeten, ein Feedback zur Dialogveranstaltung abzugeben. Dazu sollten sie sich zu folgenden Aussagen auf einer vierstu-figen Skala verorten (siehe Abbildung 2).

Durch den Dialog habe ich neue Beteiligungsmethoden kennengelernt.

Ich bin motiviert neue Methoden in meinen Beteiligungsprozess einzubringen.

Ich werde meine neuen Erkenntnisse zu Beteiligungsmethoden in meinem beruflichen Umfeld weitergeben.

Die Rückmeldung der Teilnehmenden kann als positiv gewertet werden. Sie haben überwiegend neue Beteiligungsmethoden kennengelernt, sind motiviert, diese in eigene Beteiligungspro-zesse einzubringen sowie bereit, die gewonnenen Erkenntnisse im beruflichen Umfeld weiterzu-geben.

Abbildung 2: Feedbackfragen: Wo verorten Sie sich auf der Skala?