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Phase: Stadtteilbezogene Arbeitsgruppen

FOR Abschluss 2012

3. Phase: Stadtteilbezogene Arbeitsgruppen

Die Behandlung der Integrationsthematik auf gesamtstädtischer Ebene ist ein wichtiger und

notwendiger Schritt im Konzeptentwicklungsprozess: Einerseits lassen sich bestimmte Themenbereiche überhaupt nur angemessen im Hinblick auf die Stadt als Ganzes erörtern (z. B. Arbeitsmarkt), andererseits macht gerade eine grundsätzliche und ursachenorientierte Auseinandersetzung mit einzelnen

Integrationsfeldern eine stadtübergreifende Bündelung des Expertenwissens erforderlich.

Entscheidend ist jedoch, dass für eine nachhaltige und lebensweltorientierte Integrationspolitik die Thematisierung allein auf gesamtstädtischer Ebene nicht hinreichend sein kann. Erforderlich ist vielmehr, den kleinräumigeren konkreten Sozialraum als weiteren wesentlichen Bezugsrahmen von

Integrationsprozessen zu reflektieren.

Als Ort, an dem die Menschen einen Großteil ihrer Lebenszeit verbringen, bildet der Sozialraum mit seinen spezifischen Bedingungskonstellationen den lebensweltlichen Hintergrund konkreter

Integrationsprozesse. Damit werden die infrastrukturellen Gegebenheiten, Potentiale und Hemmnisse sowie die Bedürfnisse und Interessenlagen der Bewohner zu entscheidenden Faktoren für das Gelingen bzw. Misslingen von Integration.

In dieser Phase sollen daher die allgemeinen, auf gesamtstädtischer Ebene formulierten

Arbeitsergebnisse auf ihre sozialräumliche Relevanz und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden.

Ziel dieser Phase ist die quartierbezogene Entwicklung passgenauer Maßnahmen, die entsprechend ihrer Dringlichkeit zu priorisieren sind.

1 Dass dies so ist, liegt in der Natur der Sache begründet: So ist Integration nicht nur eine Thematik, die alle Lebensbereiche tangiert, sondern darüber hinaus einen Gesamtzusammenhang beschreibt, der zureichend eigentlich nur integriert, also themenfeldübergreifend behandelt werden kann.

Insofern produziert jedes arbeitsteilige Vorgehen thematische Differenzierungen die notwendig Schnittstellen und mehr oder weniger große Schnittmengen zur Folge haben.

Geleistet werden soll diese Arbeit von sozialraumbezogenen Arbeitsgruppen, welche die im Stadtteil aktiven professionellen Kräfte mit den Betroffenen vor Ort, also Migrantinnen und Migranten sowie den ebenfalls betroffenen deutschen Bewohnern zusammenbringen sollen. In mehreren Stadtteilen kann dabei auf existierende Arbeitszusammenhänge zurückgegriffen werden, wo dies nicht der Fall ist, sind entsprechende Strukturen parallel zur 1. und 2. Arbeitsphase aufzubauen. Den Migrantinnen und Migranten kommt in dieser Arbeitsphase eine Schlüsselrolle zu: Als natürliche „Experten“ ihrer

Lebenssituation ist „ihre Sicht der Dinge“ entscheidendes Kriterium für die Ausgestaltung problem- bzw.

bedarfsgerechter Maßnahmen.

 6.1.5. Arbeitsformen und Diskursstrukturen

Das kooperativ-diskursive Prozessverständnis legt ein (weitestgehend) eigenverantwortliches Agieren der Arbeitsgruppen nahe. In diesem Sinne sollen die Arbeitsgruppen im Rahmen des vereinbarten Arbeitsauftrages eigenständig thematische Schwerpunktsetzungen vornehmen können sowie ihre Arbeitsformen (Sitzungszeiten / Sitzungsrhythmen) definieren.

Das kooperative Verfahren erfordert notwendig konsensorientierte Einscheidungen (die externen Akteure arbeiten freiwillig mit, es gibt keine Weisungsbefugnis). Da dies jedoch nicht immer möglich ist, sollten Minderheitenmeinungen ausdrücklich dokumentiert werden.

Um die Verbindlichkeit bzw. Umsetzungsrelevanz der Arbeitsgruppen-Beschlüsse zu erhöhen, erscheint es geboten, für die Arbeitsgruppen solche Personen zu gewinnen, die für ihre Institution auch tatsächlich entscheidungsberechtigt sind. Bezogen auf die Verwaltung bedeutet dies, Amts- mindestens jedoch Abteilungsleiter einzubinden.

Die Moderatoren sollten möglichst aus den Reihen der Stadtverwaltung gewonnen werden. Dies würde zum einen gewährleisten, dass Kompetenzen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Verwaltung in den konkreten Arbeitsprozess einfließen. Zum anderen erfolgt so ein unmittelbarerer Transfer der Ergebnisse des Prozesses in viele Bereiche der Verwaltung.

Der Konzeptentwicklungsprozess ist für alle aktiv Mitarbeitenden zwangläufig arbeits- und

zeitaufwendig. Deshalb empfiehlt es sich, dass zumindest die Moderatoren für diesen Zeitraum von ihren Regelaufgaben entlastet werden sollten (z. B durch Anrechnung der Tätigkeit als Dienstzeit).

Übersicht 1: Arbeitsgruppen (1. Phase) und Projektgruppe

 6.1.6. Verwaltungskonferenz

Vor Beginn des kooperativen Erarbeitungsprozesses erscheint eine eigenständige Konferenz für die Verwaltungsmitarbeiter zur Integrationsthematik sinnvoll.

Damit wird der herausragenden Bedeutung der Stadtverwaltung als zentraler Akteur sowohl im Rahmen des Entwicklungsprozesses als auch im Hinblick auf die zukünftige Umsetzung des Konzepts Rechnung getragen: Ohne die personelle und fachliche Unterstützung der Verwaltungsmitarbeiter ist der

Entwicklungs- und Umsetzungsprozess nicht erfolgreich zu gestalten. Mit der Verwaltungskonferenz sollen daher möglichst viele Kollegen für eine aktive Mitarbeit gewonnen werden.

Ein weiterer Grund für eine Verwaltungskonferenz ergibt sich aus der bislang allenfalls rudimentären Beachtung von Fragen der Integration und Interkulturellen Orientierung im Verwaltungshandeln.

Aus zahlreichen Gesprächen ist bekannt, dass sich viele Mitarbeiter bislang recht wenig mit der Thematik beschäftigt haben und infolgedessen teilweise skeptisch dem geplanten Konzeptentwicklungsprozess gegenüberstehen werden. Die Verwaltungskonferenz soll dazu beitragen, die Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren und einen ersten Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis zu ermöglichen. Sie eröffnet die Möglichkeit, dass sich die Mitarbeiter zunächst intern in einem gewissermaßen „geschützten Raum“

mit Fragen der Integration auseinandersetzen und Positionen entwickeln können, bevor sie im Zuge des Entwicklungsprozesses auf Akteurvertreter (Wohlfahrtsverbände, Migrationsberatungsstellen) treffen, die sich teilweise bereits sehr intensiv mit dieser neuen Herausforderung befasst haben.

Die Verwaltungskonferenz richtet sich insbesondere an die Praktiker (Sachbearbeiter) als auch Abteilungs- und Amtsleiter aus den integrationsrelevanten Bereichen. Um hier eine möglichst breite Beteiligung zu erreichen und die Bedürfnisse der Verwaltung bei der Konferenzgestaltung

berücksichtigen zu können, sollen im Vorfeld Gespräche mit allen relevanten Ämtern geführt werden. In diesen Gesprächen sollen ferner auch die Interessen der Ämter im Hinblick auf die geplante

Verwaltungsbefragung geklärt werden.

Folgende Programmpunkte sind bislang geplant:

• Vorstellung des geplanten Konzeptentwicklungsprozesses

• Grundsatzreferat zum Thema „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“

• Vorstellung der Ergebnisse der Verwaltungsbefragung (siehe Abschnitt 6.1.7.

Verwaltungsbefragung)

• Professionell moderierte Kleingruppenarbeit zu folgenden Aspekten:

‣ Berufliche / persönliche Erfahrungen zum Themenfeld Integration

‣ Sammlung / Erörterung von Themenschwerpunkten / Handlungsfeldern für die Erarbeitung des Interkulturellen Gesamtkonzeptes

‣ Identifizierung von Potentialen und Ressourcen für den Konzeptentwicklungsprozess

‣ Ideenentwicklung für die weitere Prozessgestaltung

 6.1.7. Verwaltungsbefragung

Um einen ersten Eindruck über die Bedeutung der Integrationsthematik im Verwaltungsalltag/-handeln zu gewinnen und gleichzeitig das Interesse der Mitarbeiter für die folgende Konferenz zu wecken, soll im Vorfeld der Verwaltungskonferenz eine schriftliche Befragung der Mitarbeiter zu folgenden Aspekten erfolgen:

• Kontakthäufigkeit zu Migranten

• Nachgefragte Dienstleistungen durch Migranten

• Spezielle Angebote und Dienstleistungen für Zuwanderer

• Interkulturelle Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter

• Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen/Institutionen

• Verbesserungsbedarfe

• Vermutete Wahrnehmung der eigenen Arbeit durch Migranten

 6.1.8. Sozialbericht

Bis zur 1. Integrationskonferenz sollte ein möglichst umfassender Sozialbericht zur Situation der

Migranten als zentrale Grundlage für die beginnende Arbeit der Arbeitsgruppen vorliegen (sollte den AG –Teilnehmern nach Möglichkeit schon zur Vorbereitung in Kurzform zugehen).

Zu folgenden Aspekten sollte der Bericht qualifiziert Auskunft geben:

• Bevölkerungsstruktur und -entwicklung

• Fakten zu den Lebenslagen der Migranten in zentralen Themenfeldern: Elementarerziehung, Schule, Kinder- und Jugendarbeit, Ausbildung und Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Beratung und Betreuung, Einkommenssituation (u.a. Anteil Sozialhilfeempfänger, Hartz IV-Fälle)

• Darstellung und Bewertung bisheriger und laufender Integrationsmaßnahmen

• Identifizierung besonderer Problemlagen in den einzelnen Themenfeldern

• Bestandsaufnahme integrationsrelevanter Akteure, Ressourcen und Potentiale für die

• Auswertung der im Vorfeld der 1. Integrationskonferenz durchgeführten Beteiligungsmaßnahmen für Migranten

Als Grundlage für den Bericht soll das vorhandene statistische Material bei städtischen und sonstigen Stellen ausgewertet werden. Zusätzlich planen wir, zu jedem in den Arbeitsgruppen vorgesehenen Themenfeld leitfadengestützte Interviews mit ausgewiesen Experten durchzuführen, um die statistischen Daten zu ergänzen und weiter zu qualifizieren.

 6.1.9. Migrantenbeteiligung

Die Einbindung von Migranten im Rahmen existierender kommunaler Integrationskonzepte ist eher marginal. Meist sind es lediglich einzelne Mitglieder des Ausländerbeirates /Integrationsrates, die aktiv in den Erarbeitungsprozess eingebunden sind.

Angesichts der Bedeutung des Themas als auch vor dem Hintergrund der von Integrationsexperten immer wieder betonten Heterogenität der Gruppe der Migranten kann dies nicht zufrieden stellen: Es gibt eben nicht die Migrantenperspektive, die dann durch den Migrantenvertreter zureichend

repräsentiert und in den Prozess umstandslos eingebracht werden kann. Die Lebenswelten der Migranten, d.h. ihre Kompetenzen und Potentiale, Probleme und Bedürfnisse sind vielmehr sehr verschieden: sie sind schicht-, bildungs- und einkommensspezifisch geprägt und von Geschlecht, Alter, Familienstand und Herkunft abhängig. Will man die sich hieraus ergebende Vielzahl von Perspektiven in den Entwicklungsprozess einfließen lassen, ist es notwendig, eine Mehrzahl von Migranten einzubinden.

Für eine erfolgreiche Aktivierung und Beteiligung von Migranten sind dabei differenzierte und vielgestaltige Beteiligungsverfahren und –techniken erforderlich.

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, mehrere Wege und Formen der Beteiligung zu realisieren:

1. Sprachkompetente, mit den mittelschichtsorientierten, ‚deutschen’ Arbeitsstrukturen vertraute Personen sollten nach Möglichkeit für eine Mitarbeit in den Arbeitsgruppen gewonnen werden.

Um den Migrantenvertretern bzw. generell ehrenamtlich Aktiven die Teilnahme an den

Arbeitsgruppen zu ermöglichen sind deren eingeschränkte zeitliche Möglichkeiten im Hinblick auf Sitzungszeiten und –rhythmen zu berücksichtigen.

2. Ferner sollen Mitglieder des Integrationsrates in der Projektgruppe und dem Beirat vertreten sein.

3. Daneben soll es auch Formen direkter Betroffenenbeteiligung geben und zwar im Vorfeld der Auftaktkonferenz zur Bedürfnisermittlung als auch während der Erarbeitungsphase

(Stadtteilphase) zur Diskussion konkreter Projektideen und Vorschläge. Die Form der Ansprache und Wahl der Beteiligungstechnik ist hier an der jeweiligen Zielgruppe zu orientieren.

Mögliche Formen:

‣ Aufsuchende, aktivierende Befragung an Migrantentreffpunkten (z.B. Zentraler Busbahnhof (ZOB), Stadtteilfeste)

‣ Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen

‣ Veranstaltungen in Räumlichkeiten von Migrantenvereinen

 6.1.10. Algorithmus zur Berechnung des Personenkreises mit Migrationshintergrund Inzwischen hat sich in der Integrationspolitik die Erkenntnis durchgesetzt, dass für eine nachhaltige Integrationspolitik die Fokussierung allein auf die Gruppe der Ausländer nicht ausreichend sein kann. So fallen hier wesentliche Gruppen, die einen faktischen Integrationsbedarf haben, z.B. die Spätaussiedler, aus der Betrachtung heraus.

In jüngster Zeit wird daher auch im Bereich von Politik und Verwaltung vermehrt auf das Kriterium

„Migrationshintergrund“ Bezug genommen, ohne das bislang jedoch eine einheitliche Definition dieses Merkmals vorliegen würde.

Auch in Bottrop soll sich die Integrationsarbeit zukünftig an der umfassenderen Personengruppe der Menschen mit Migrationshintergrund orientieren, zu denen neben Ausländern auch Aussiedler, Eingebürgerte und deren Kinder zählen.

Im Rahmen der Auftaktkonferenz ist beabsichtigt eine erste, vorläufige Quantifizierung dieses Personenkreises für die Stadt Bottrop vorzulegen, wobei wir uns hierzu an der vom Statistischen Bundesamt verwendeten Definition des Migrationshintergrund orientieren werden.

Danach lässt sich der Personenkreis mit Migrationshintergrund wie folgt differenzieren:

• Einwohner mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit

• Deutsche, die eingebürgert sind

• Deutsche (ab 1.1.2000) mit weiterer Staatsangehörigkeit (ius soli), sog. Optionskinder

• Deutsche, die ehemals Spätaussiedler waren

• Deutsche, bei denen mind. ein Elternteil nichtdeutscher Staatsangehöriger ist

• Deutsche, bei denen mind. ein Elternteil eingebürgert ist

• Deutsche, bei denen mind. ein Elternteil Spätaussiedler war/ist

 6.1.11. Aufbau eines Monitoring-Systems

Die Entwicklung eines Interkulturellen Gesamtkonzeptes zielt darauf ab, die Integrationsarbeit in Bottrop auf neue konzeptionelle Füße zu stellen. In einem breit angelegten Diskussionsprozess unter Einbezug sämtlicher Akteure des kommunalen Integrationsgeschehens geht es darum, Zielvorstellungen und Handlungsvorschläge zu erarbeiten, die perspektivisch dazu beitragen sollen, den Migranten in Bottrop eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Um nun beurteilen zu können, wo wir im Hinblick auf dieses Ziel stehen, bedarf es der Entwicklung eines Monitoring-Systems, d.h. der Erarbeitung eines Sets von Indikatoren, die in regelmäßigen Abständen darüber Auskunft geben, wo Integrationsprozesse erfolgreich verlaufen und in welchen Bereichen Defizite bestehen.

Parallel zum Erarbeitungsprozess sollen im Rahmen der Projektgruppe erste Überlegungen und Schritte zum Aufbau eines solchen Systems getätigt werden.

 6.1.12. Voraussichtlicher Kostenrahmen

Auf der Grundlage des vorgelegten Planungsentwurfes ergeben sich zusätzliche Kosten im Hinblick auf folgende Aspekte:

• Moderatorenhonorare im Rahmen der Verwaltungs- und Auftaktkonferenz

• Referentenhonorare (Verwaltungs- Auftakt- und Abschlusskonferenz)

• Sonstige Veranstaltungskosten (Druck- und Verpflegungskosten)

Es ist davon auszugehen, dass die anfallenden Gesamtkosten den Betrag von 5.000 € nicht überschreiten werden.

 6.1.13. Konzeptentwicklungsprozess im Überblick

Übersicht 2: Organisationsstrukturen der Konzeptentwicklung