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Personalservice, Personalförderung und Personalrecht

Mit Beginn der Pandemie mussten sehr schnell Wege gefunden werden, Voraussetzungen zu schaffen, um Unterstützungsleistungen (ggf. im Homeoffice) wie Gehaltszahlungen, Beihilfeleistungen oder Ver-tragserstellungen gleichwohl zu erbringen. Gleichzeitig gab es Arbeitsbereiche, die zunächst keine, spä-ter eingeschränkte oder veränderte Aufgaben erbringen konnten. Dies betraf etwa die Kirchenmusik oder auch Angebote für Kinder und Jugendliche. Hier waren Hilfestellungen notwendig, um Konzepte für eine Arbeit unter Pandemiebedingungen zu erstellen.

Die dynamische Situation der Pandemie hatte zudem immer wieder Änderungen der rechtlichen Rah-menbedingungen „von heute auf morgen“ zur Folge, die auf das System EKHN zu übertragen und zu

vermitteln waren. Mobiles Arbeiten und Vertrauensarbeitszeit waren vielfach geeignete Strategien, um auf die Herausforderungen zu reagieren.

Fragen der Arbeitssicherheit und -medizin waren neu aufgeworfen und mussten beantwortet werden.

Hygienekonzepte, Gefährdungsbeurteilungen, AHA-Regeln, ergänzt durch Vorschriften zum Lüften, Te-stungen, Schutzkleidungen und aktuell die Fragen von Impfungen waren und sind wichtiges Thema, um Gefahren für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende und Nutzer*innen von kirchlichen Angeboten zum Beispiel in den KITAs oder Gottesdiensten zu minimieren.

Dabei sind die Grenzen der Belastbarkeit nicht nur einmal ausgereizt worden durch die Fülle und die immer wieder notwendige Anpassung der Informationen, aber auch die zeitliche Enge.

Gleichzeitig waren und sind Mitarbeitende in dieser seit Monaten andauernden Ausnahmesituation nicht nur im Arbeitszusammenhang gefordert, da sie immer auch Eltern sind, Sorge um Angehörige haben oder zu einer Risikogruppe gehören oder wenn das nicht der Fall ist, solidarisch Freistellungen für diese ermöglicht haben.

In einem überschaubaren Bereich (Tagungsbetrieb) war es notwendig wegen wegbrechender Finanzie-rung auf das Instrument der Kurzarbeit zurückzugreifen. Dabei wurde das Kurzarbeitergeld aufgestockt und eine Berücksichtigungsmöglichkeit dieser Zeiten in der Zusatzversorgung genutzt.

Gewaltpräventionsgesetz, seine Umsetzung und Stand des EKD-Prozesses

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte die Verabschiedung des die Kinderschutzverordnung ablösen-den Gewaltpräventionsgesetzes erst in der Herbsttagung 2020. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und die Kirchengemeinden und Dekanate wurden hierüber informiert und auf die Verän-derungen hingewiesen. Die regionalen Präventionsbeauftragten haben in Folge damit begonnen, mög-lichen Handlungsbedarf zu ermitteln, indem sie eine Befragung zu Schutzkonzepten und deren Aktua-lität durchgeführt haben. Die regionalen Präventionsbeauftragten werden regelmäßig seitens der Ge-samtkirche geschult. Die Handreichung mit Beispielen für Schulungsformate, Mustern für Dokumentati-onen oder auch Anleitungen für Risikoanalysen wurde überarbeitet und steht zur Verfügung. Ebenso wurde der Internetauftritt angepasst und umfassend aufgewertet. Er ist unter www.handeln-hilft.de zu finden.

In einer durch die Kirchenleitung eingesetzten Arbeitsgruppe werden derzeit mit externem Blick Fragen zur Besetzung einer Unabhängigen Kommission für die EKHN, die als zweite Kammer gemeinsam mit der der EKKW arbeiten soll, geklärt. Grundlage der Arbeit soll später die im Sommer zur Verabschie-dung anstehende Muster-Ordnung der EKD sein.

Zum Jahresbeginn hat der mit der Aufarbeitungsstudie im Raum der evangelischen Kirche beauftragte Forschungsverbund seine Arbeit aufgenommen. Die Einbeziehung auch der EKHN wird für Ende 2021 zu erwarten sein. Derzeit werden noch Fragen des Akteneinsichtsrechts der Forschenden sowie Veröf-fentlichungsformate geklärt.

Der im EKD-Prozess vorgesehene Betroffenenbeirat hat in 2020 seine Arbeit aufgenommen. Derzeit werden Arbeitsbedingungen und -formen geklärt.

Weiterbildung Gemeindeassistenz

Das Projekt „Gemeindeassistenz: Qualifizierung für Mitarbeitende in Gemeinde-/Kirchenbüros in beson-deren kirchengemeindlichen Situationen“ wird in 2021 abgeschlossen.

Anlass, im Rahmen eines Pilotprojektes mit der Laufzeit von drei Jahren die Qualifizierung zur Gemein-deassistenz zu erproben, gaben die sich verändernden kirchengemeindlichen Situationen vor Ort und die damit zusammenhängende Notwendigkeit der Qualifizierung der Verwaltungskräfte.

Hierfür wurde ein Curriculum entwickelt, das mit 15 Fortbildungstagen sowohl fachlich relevante The-men wie Finanzen, Bau oder Personal, aber auch fachübergreifende TheThe-men wie Kommunikation oder Projekt- und Prozessmanagement bearbeitet. Im Rahmen des Projekts wurden finanzielle Mittel für zwei Lerngruppen à 12 Teilnehmer*innen incl. Verdienstausfall und Mehrarbeitsausgleich zur Verfügung ge-stellt.

Die Resonanz auf dieses Angebot war groß. Es gingen für beide Durchgänge jeweils knapp 60 Bewer-bungen ein, so dass einigen Bewerber*innen leider zweimal abgesagt werden musste. Der erste Durch-gang der Weiterbildung startete im Spätsommer 2019 mit 12 Teilnehmer*innen.

Aufgrund der Corona-Pandemie und den gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit den technischen Möglichkeiten, entstand für den zweiten Weiterbildungsdurchgang ein zusätzliches Online-Angebot, das den Bewerber*innen zugänglich gemacht wurde. Insgesamt 23 Gemeindesekretär*innen haben dieses Angebot dankbar und begeistert angenommen.

Die Kombination von Präsenz- und Onlineseminar im zweiten Durchgang der Weiterbildung ist metho-disch-didaktisch durchdacht und ermöglichte so 35 statt 12 Teilnehmer*innen den Wissenserwerb, die Beteiligung und die Präsentation der jeweiligen Arbeitsergebnisse im Plenum. Die Erstattung von Ver-dienstausfall bzw. Mehrarbeit ist aufgrund der begrenzten Projektmittel für die Teilnehmer*innen der Online-Weiterbildung nicht möglich.

Die Teilnehmer*innen der Präsenzgruppen erhielten zwischen den einzelnen Modulen Supervision. Für die Teilnehmer*innen der Onlinegruppe wurden Intervisionsgruppen gebildet. Alle Teilnehmer*innen präsentieren ein Projekt als Abschlussarbeit und erhielten ein Zertifikat.

Corona-bedingt konnten weder im Durchgang 1 (12 Teilnehmer*innen) noch im Durchgang 2 (35 Teil-nehmer*innen) alle Module in Präsenzform durchgeführt werden. Durch die Nutzung der virtuellen Mög-lichkeiten konnte jedoch die Fortführung trotz Kontaktbeschränkungen sichergestellt und nebenbei bei allen Teilnehmer*innen zusätzlich digitale Kompetenz aufgebaut werden.

An die Abschlussmodule im Februar bzw. Juni schließt sich die jeweilige Abschlussevaluation an, die von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vorgenommen wird. Bislang liegt (auch Corona-be-dingt) lediglich eine Zwischenevaluation vor, die das erste Jahr nach Beginn der Weiterbildung und damit den ersten Praxiseinsatz beleuchtet. Aus diesem Bericht - befragt wurden Teilnehmer*innen und entsendende Kirchengemeinden - geht hervor, dass die Weiterbildung in vielen Punkten als sehr hilf-reich für die Gemeindepraxis erachtet wird und wenn irgend möglich, verstetigt werden sollte. Darüber hinaus besteht der dringende Wunsch der Teilnehmer*innen nach kontinuierlichen Fachtagen und Ge-legenheiten der Vernetzung.

Das Referat Personalförderung und Hochschulwesen wird in diesem Jahr die diesbezüglichen Möglich-keiten unter Einsatz der vorhandenen Ressourcen ermitteln.

Pfarrstellenbemessung 2020-2024 und Regionalgesetz

Im Jahr 2020 konnten die Dekanatssollstellenpläne für die Pfarrstellenbemessung 2020-2024 geneh-migt werden. Für die Beschlussfassung wurden die Dekanatssynodalvorstände durch das Referat Per-sonalservice Pfarrdienst telefonisch wie schriftlich beraten. Insgesamt wurden bis 2024 im Vergleich zu 2019 die Zuweisung um insgesamt 67 Vollzeitstellen im gemeindlichen Dienst, 5 im regionalen

Pfarrdienst sowie 2,5 gesamtkirchliche Stellen mit regionaler Anbindung reduziert. Bislang sind keine zulässigen Einsprüche gegen die Umsetzung eingegangen. Die notwendige Umwandlung und Umbe-nennung von Pfarrstellen zur Anpassung an die Zuweisung der gemeindlichen und regionalen Pfarrstel-len wurde dokumentiert. Für diesen Arbeitsbereich wurden allein im vergangenen Jahr 93 urkundliche Anschreiben angefertigt, die veränderten Dienstaufträge nicht eingeschlossen.

Zudem werden im Rahmen der Pfarrstellenbemessung 2020-2024 insgesamt 20,5 gesamtkirchliche Stellen verändert: Es entfallen 12,5 Stellen und es können 8 Stellen neu konzipiert werden. Von den verbleibenden 157 gesamtkirchlichen Stellen (einschließlich der gesamtkirchlichen Stellen mit regiona-ler Anbindung) sollten bis Ende 2024 zudem 12,5 Stellen an andere Professionen übertragen werden.

Auf Dekanatsebene ist das Ziel von 40 Fachstellen (Professionenmix) bereits umgesetzt.

Gemeinsam mit dem Regionalbüro Vernetzte Beratung sowie mit dem Referat Personalrecht finden derzeit weitere Abstimmungsprozesse statt. Die Praxis zeigt hier erste Notwendigkeiten zur Klärung offener Fragen bei der konkreten Umsetzung. Dies betrifft beispielsweise den Umgang mit Patronaten bei Reduktion oder Wegfall der jeweiligen Pfarrstelle.

Erste Kooperationsräume im Sinne des Regionalgesetzes sowie die Gründung von Gesamtkirchenge-meinden wurden in die Genehmigungsverfahren eingetragen. Die Zuweisung der Pfarrstellen erfolgte in einigen Dekanaten bereits in Nachbarschaftsräumen und Regionen. Aus diesen Erprobungsräumen lassen sich positive Modelle für die Zukunft ableiten und weiterentwickeln.

11. Vermögensverwaltung und Finanzcontrolling