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3 Struktur der Arbeitslosen(beratungs)zentren

3.3 Personal

In etwa zwei Drittel der eingestellten Beraterinnen und Berater verfügen über eine sozialpäda-gogische Qualifikation. Das Beratungspersonal, das keine solche Ausbildung durchlaufen hat, verfügt aber nicht weniger über Qualifikationen durch die teilweise jahrelange Beratungstätig-keit mit der Zielgruppe der Arbeitslosen(beratungs)zentren. Einige der Beraterinnen und Berater blicken auf eine vergangene Tätigkeit in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zurück und bringen dadurch Wissen und Erfahrung in die Beratung mit ein.

Abbildung 3.3: Qualifikation der Beraterinnen und Berater

Quelle: IAW-Darstellung.

Ein Teil der Beraterinnen und Berater arbeitet schon seit mehreren Jahren (bislang ehrenamtlich und durch die Förderung hauptamtlich angestellt) in den Arbeitslosenzentren oder beim Träger mit arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen. Insbesondere Einfühlungsver-mögen, Verständnis und Offenheit aber auch Frustrationstoleranz und professionelle Distanz werden als wesentliche Kompetenzen in der Beratung der Arbeitslosen(beratungs)zentren for-muliert. Seitens der Jobcenter wird die fachliche Kompetenz als überaus bedeutsam angesehen.

Fachliche und rechtliche Kenntnisse sind nach Ansicht der Jobcenter zwingend notwendig, um eine kompetente Beratung zu gewährleisten. Interne oder externe Fortbildungen der Beraterin-nen und Berater im Bereich des SGB II belegen, dass sich die Arbeitslosen(beratungs)zentren über Veränderungen und Neuerungen im Gesetz informieren. So werden Schulungen im SGB II besucht, sich aber auch in Fragen des Beratungsprozesses weitergebildet. Eine fachliche Kom-petenz beim Beratungspersonal wird im Allgemeinen als ein sehr zentrales Kriterium für eine gute Arbeit der Arbeitslosenzentren angesehen und stellt für ein „ideales“ Zentrum einen fun-damentalen Bestandteil dar.

In der Regel ist in der Beratung nicht nur eine Person tätig, dies ist nur in einem der Zentren der Fall. Viel häufiger sind zwei oder mehr Personen zur Durchführung von Beratung oder Gruppen-angebote angestellt. Der Personaleinsatz wird an fast allen Standorten als zu klein angesehen.

Um umfangreiche Beratung anbieten zu können, braucht es mehr Stellendeputate, hier sind sich alle Gesprächspersonen einig. Schaut man sich die Stellenverteilung über alle Arbeitslosen(be-ratungs)zentren hinweg an, stellt man fest, dass in der ersten Phase der Untersuchung nach Auskunft der Gesprächspersonen ca. 14 Vollzeitäquivalente auf 32 angestellte Männer und Frauen verteilt waren. In der zweiten Phase der Evaluation verringerte sich die Zahl der ange-stellten Beraterinnen und Berater auf insgesamt 26, der Arbeitsumfang sank um ein Vollzeit-äquivalent. Trotz Ausscheiden einzelner Personen wurde der Beratungsumfang nur geringfügig verkleinert.

mitsozialpädagogischer Qualifikation ohnesozialpädagogischer Qualifikation

Abbildung 3.4: Anzahl der Beraterinnen und Berater im Verlauf des Evaluationszeitraums

Quelle: IAW-Darstellung.

Vielerorts wird eine weitere Stelle von 50 % bis 100 % als überaus wünschenswert erachtet. Zu-sätzliches Personal würde auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten für Entspannung sorgen. Auf diese Weise kann zusätzlicher Arbeitsaufwand auf mehreren Schultern verteilt werden. Der be-reitgestellte Personaleinsatz wird nicht nur von Seiten der Zentren als zu gering eingeschätzt, sondern ebenfalls von den Akteuren im Jobcenter als unzureichend und als „Tropfen auf den heißen Stein“ beurteilt. Dies wiederum hat Einfluss darauf, mit welcher Intensität die Jobcenter Ratsuchende auf die Angebote der Arbeitslosen(beratungs)zentren hinweisen können. Gleich-ermaßen eingeschränkt kann die Öffentlichkeitsarbeit der Zentren selbst sein:

„Wir machen nicht bewusst Werbung. Da sind die Kapazitäten einfach nicht gegeben. Das sind zum Beispiel so Sachen. […]. Das ist die personale Situation. Um wirklich vernünftig zu arbeiten, bräuchten wir mehr Leute“ (Beratungspersonal Arbeitslosenzentrum).

Die knappen personellen Ressourcen wirken sich nicht nur auf Kapazitätsfragen, sondern eben-falls auf die Angebotsgestaltung vor Ort sowie auf das Vernetzungsverhalten aus. Das Aufgaben-spektrum der Beraterinnen und Berater ist nicht auf die Beratung begrenzt, sondern umfasst viele andere Tätigkeiten darüber hinaus (siehe Abbildung 3.5).

Abbildung 3.5: Tätigkeitsspektrum des Beratungspersonals

Quelle: IAW-Darstellung.

Kaum ein Berater oder eine Beraterin kann sich ausschließlich auf die Beratung konzentrieren, ein gewisser Stellenanteil muss für andere Tätigkeiten wie Öffentlichkeitsarbeit, Kontaktpflege zu Kooperationspartnern oder Organisation und Durchführung von Veranstaltungen eingeplant werden. Einzelne Berater und Beraterinnen äußern, dass diese „zusätzlichen“ Tätigkeiten ca. ein

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Drittel des Stellenumfangs ausmachen. Für das Planen und Organisieren von Veranstaltungen müssen zeitliche Ressourcen bereit gestellt werden, die aufgrund der knappen Personaldecke teilweise nur schwer zur Verfügung gestellt werden können, da sonst die Zeiten der Beratung reduziert werden müssten.

„Also im Moment würde ich jetzt sagen, zwei Drittel, weil wir haben ja jetzt schon Bera-tung und ein Drittel diese Organisation auch und ich meine, dazu würde ich nehmen, z.B.

Vorbereitung von Treffen mit dem Jobcenter, das ist jetzt halt alles angelaufen und ja durch diese Projektmittelzuwendung natürlich sind da verstärkt Aufgaben dann angefal-len, die wir jetzt angehen müssen und im Moment würde ich sagen zwei Drittel - ein Drittel, das ist so der Aufwand“ (Beratungspersonal Arbeitslosenzentrum).

Die Schulung und Einarbeitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird in der Regel ebenfalls vom Beratungspersonal der Arbeitslosen(beratungs)zentren durchgeführt.

Gut ausgebildetes Unterstützungspersonal in Form von Ehrenamtlichen kann jedoch eine Ent-lastung der hauptamtlichen Beraterinnen und Berater darstellen, vor allem wenn von Ehrenamt-lichen die Ämterbegleitungen durchgeführt werden können sowie bei der Erstellung von Bewer-bungsunterlagen unterstützend mitgewirkt werden kann. Wie bedeutsam die Qualifizierung und Schulung von Ehrenamtlichen ist und welche Tätigkeiten von Ehrenamtlichen in den Arbeitslo-sen(beratungs)zentren übernommen werden, wird in Kapitel 7 genauer erörtert.