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Parkplatzsituation in den Gartenanlagen

Im Dokument KLEINGARTENKONZEPTION HALLE (SAALE) (Seite 52-57)

3 Bestandsanalyse und Bewertung der Kleingärten in Halle

3.3 Bewertung der Kleingartenanlagen

3.3.8 Parkplatzsituation in den Gartenanlagen

Bei 33 Gartenanlagen des SVG ist der Bedarf an PKW-Stellplätzen vollständig gedeckt: Bei allen übrigen 88 von 121 Kleingartenanlagen des SVG (74 %) ist der Bedarf an Stellplätzen nicht oder nur teilweise gedeckt.

Nr. Name Nr. Name

1 Abendfrieden 86 Habichtsfang 2 Nietleben

12 Bergschenkenweg 89 Unser Garten

13 Am Birkhahn 98 An der Kobra

14 Am Thaerviertel 99 Fasanenhain

23 Kröllwitz 3 A 101 Am Osendorfer Hain

24 Am Donnersberg 102 Von der Heydt

29 Gartenperle 103 Am Osendorfer See

37 Gartenfreunde Albrecht-Dürer-Str. 107 Im Winkel 2

40 Am Goldberg 108 Kröllwitz 3b

56 Mötzlich 109 Am Kiessee

58 Am Mühlrain 110 Am Kalksteinbruch

71 DB Obstgarten / Diemitz 112 Vergissmeinnicht 72 DB Raffineriestr. / Dieselstr. 113 Fasanenaue

74 DB Rosengarten 114 Alwiner Verein

81 Sanssouci 125 Saalehorst Kröllwitz

83 Frohes Schaffen Seeben 128 Am Buchsbaumweg

84 Am Passendorfer Damm

Tab. 28 Gartenanlagen des SVG mit vollständig gedecktem Bedarf an PKW-Stellplätzen

Das bedeutet, dass die meisten Gartenpächter ihre Pkw nicht auf zur Gartenanlage gehö-renden Pachtflächen, sondern andernorts abstellen (s. Karte Konflikt Parken außerhalb der Anlagen).

 Bei einigen Anlagen, die sich im baulichen Innenbereich befinden, stehen viele Fahrzeu-ge im öffentlichen Straßenraum, was als relativ unproblematisch anFahrzeu-gesehen werden kann, sofern nicht eine starke Parkkonkurrenz zu Anwohnern besteht. Teilweise werden aber auch erkennbar Gehwege zum Parken genutzt, was i.d.R. nicht gestattet ist.

 Desweiteren werden Fahrzeuge entlang von Straßen im baulichen Außenbereich abge-stellt, was sich ebenso abträglich auf das Landschaftsbild auswirkt.

 Vielfach stehen die Kraftfahrzeuge der Gartenpächter auf separaten, baulich angelegten Parkplätzen, die nicht zur gepachteten Gartenanlage gehören, hier sind die Pachtver-hältnisse ungeregelt. Diese Parkplätze liegen vielfach im baulichen Außenbereich, deren bauliche Genehmigung unklar ist. Oft fehlt auch eine wirksame Eingrünung der Flächen, was sich dann sehr negativ auf das Landschaftsbild auswirkt.

 Besonders konfliktträchtig ist das ungenehmigte Abstellen von Fahrzeugen auf Freiflä-chen, die teilweise sogar baulich für das Parken umgestaltet wurden. Hier ist neben der erheblichen Störung des Landschaftsbildes insbesondere die Beeinträchtigung der ökologischen Funktionen (Bodenversiegelung und –verdichtung, Zerstörung der Vege-tationsdecke, Störung der Tierwelt) durch „wilde“ Parkplätze und deren Zufahrten festzu-stellen. Die Errichtung baulicher Anlagen im Außenbereich wie Stellplätze ist ohne Genehmigung nicht zulässig und stellt einen Eingriff nach Landesnaturschutzgesetz dar.

Die nächste Tabelle zeigt die besonders konfliktträchtigen Gartenanlagen, bei denen die Gartennutzer außerhalb der Anlage „wild“ auf Freiflächen parken:

Nr. Name der Anlage

Freiflä-che (m²) Nr. Name der Anlage Freiflä-che (m²)

5 Ammendorf Ost 755,90 83 Frohes Schaffen Seeben 240,74

6 Ammendorf Radeweller Str. 558,63 84 Am Passendorfer Damm 1.044,20 7 Steinerne Jungfrau 1.225,00 86 Habichtsfang 2 Nietleben 67,14

13 Am Birkhahn 2.202,74 89 Unser Garten 385,00

16 Büschdorf Einheit 357,41 90 Unsere Rast 707,17

18 Büschdorf Reide 1.204,51 91 Waggonbau Ammendorf 778,76

19 Dessauer Str. 684,95 94 Kasseler Str. 907,72

21 Heideblick Dölau 178,17 97 Warneck/Tucholsky 334,96

24 Am Donnersberg 4.191,36 98 An der Kobra 5.702,34

26 Erholung 1920 117,63 99 Fasanenhain 1.829,64

28 Freundschaft 2.089,19 100 Am Osendorfer Seeblick 3.047,38

29 Gartenperle 754,91 101 Am Osendorfer Hain 2.306,25

30 Fortschritt 505,06 102 von der Heydt 2.478,29

32 Am Fuchsberg 1.204,81 103 Am Osendorfer See 8.428,05

34 Galgenberg 1 1.875,44 105 Am Thaerviertel 2 644,45

35 Galgenberg 2 252,33 107 Im Winkel 2 304,01

38 Geschwister-Scholl-Str. 202,16 109 Am Kiessee 4.682,21

40 Am Goldberg 861,19 111 Passendorfer Spitze 414,81

45 VENAG Halle 1.671,75 112 Vergissmeinnicht 1.056,37

46 Im Wiesengrund Kanena 380,26 113 Fasanenaue 863,88

47 Kanenaer Weg 236,52 114 Alwiner Verein 2.477,16

49 Kröllwitz Lettiner Str. 844,72 115 Am Ludwigsgrund 160,54

50 Am Klausberg 201,05 121 Alter Weinberg 158,88

51 Kröllwitz 1 und 2 499,99 134 KGV mit Kleintierhaltung Ringstr. 153,17

52 Am Küttener Weg 3.885,47 139 Jungfernwiese 664,11

53 Am Landrain 192,37 213 Ammendorf Elstertal 209,65

54 Saaletal Lettin 825,57 229 Posthornweg (2) 541,03

55 Am Ludwigsfeld 602,27 232 Schkeuditzer Str. 182,22

56 Mötzlich 352,68 233 Am Hufeisensee 639,20

59 An der Witschke 96,60 236 Bahn Nord-Ost 2270,35

60 Bahnanlage Oppiner Str. 1.197,80 243 Veszpremer Str. 288,55 71 DB Obstgarten/Diemitz 172,95 252 Habichtsfang 1 984,42 72 DB Raffineriestr./Dieselstr. 669,74 265 Kirchacker 111,41

77 Reichardt/Sommerfreude 152,90 283 Pulverweiden 21,68

81 Sanssouci 1.365,48

Gesamtfläche 77.502,00

Tab. 29 Gartenanlagen, wo außerhalb der Anlage „wild“ auf Freiflächen geparkt wird

Dabei findet das Parken bei 59 Anlagen des SVG „wild“ auf Freiflächen statt (49 %), d.h. bei der Hälfte der Anlagen wird zu Lasten des umgebenden Landschaftsraums geparkt. Bei der Anlage Nr. 139 Jungfernwiese ist inzwischen ein neuer Parkplatz mit dem Verein abge-stimmt, um das ungeordnete Parken zu unterbinden.

Kategorie Konflikt Parkdruck im Umfeld Häufigkeit Prozent I Bedarf intern teilweise oder vollständig gedeckt 11 9,1

II Bedarf intern nicht gedeckt 51 42,1

III wildes Parken im Umfeld auf Freiflächen 59 48,8

Gesamt 121 100,0

Tab. 30 Bewertung des Parkdrucks im Umfeld der Gartenanlagen des SVG

Ein hohes Konfliktpotenzial ist ganz besonders im Kleingartenpark Osendorfer See zu fin-den, wo insgesamt nahezu 3 ha Freiflächen außerhalb der Pachtflächen in der

Berg-baufolgelandschaft als Parkplätze genutzt werden, teilweise baulich angelegt durch die Ver-eine, aber auch individuell durch einzelne Gartenpächter. Weitere Anlagen mit hohem Kon-fliktpotenzial finden sich v.a. in den Stadtteilen Kröllwitz, Frohe Zukunft, Mötzlich, Landrain, Gottfried-Keller-Siedlung, Kanena und Nietleben (Habichtsfang). Insgesamt werden in Halle 7,8 ha Freiflächen zum „wilden“ Parken genutzt, davon bei Anlagen des SVG auf 7,2 ha.

Kategorie Konflikt Parkdruck im Umfeld Häufigkeit Prozent I Bedarf intern teilweise oder vollständig gedeckt 4 9,8

II Bedarf intern nicht gedeckt 27 65,8

III wildes Parken im Umfeld auf Freiflächen 10 24,4

Gesamt 41 100,0

Tab. 31 Bewertung des Parkdrucks im Umfeld der sonstigen Klein- und Erholungsgartenanlagen Rechnet man diese „wilden“ externen Parkmöglichkeiten hinzu, stellt sich der Versorgungs-grad mit Parkmöglichkeiten anders dar:

Kategorie Stellplatzangebot innerhalb und außerhalb der Anlagen

Häufigkeit Prozent

I Bedarf vollständig gedeckt 74 61,1

II Bedarf teilweise gedeckt 23 19,0

III Bedarf nicht gedeckt 24 19,9

Gesamt 121 100,0

Tab. 32 Bewertung des Parkplatzversorgungsgrades in den Gartenanlagen des SVG

Dieses bedeutet, dass einige Anlagen tatsächlich im Hinblick auf die Parkplatzsuche keine oder geringere Engpässe an Parkplätzen haben. Das Verhältnis dreht sich in etwa um, d.h.

derart zusammen betrachtet hat nur jede 5. Anlage tatsächlich einen Stellplatzmangel. 61 % haben ihren Bedarf vollständig gedeckt, etwa 19 % zumindest teilweise. Dieses bleibt aber in den Fällen sehr konfliktträchtig, wo das Erscheinungsbild der Gartenanlage oder das land-schaftliche Umfeld, insbesondere der Naturhaushalt dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden. Es gibt auch Anlagen mit einem Überangebot an Stellplätzen oder solche, wo trotz ausreichendem Angebot durch einige Gartenpächter dennoch wild geparkt wird.

Eine Ursache für Stellplatzmangel kann auch hausgemacht durch die Kleingärtner sein, indem Stellflächen exklusiv an einzelne Gartenpächter unterverpachtet werden und somit die flächensparende Mehrfachnutzung von Stellflächen entfällt. Da die einzelnen Kleingärtner bereits Pacht für die Kleingärten einschließlich der Gemeinschaftsflächen (auch Stellplätze) zahlen, wäre der Vorstand ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung nicht berechtigt, Entscheidungen über den Entzug von Gemeinschaftsflächen zu treffen und separate

Pacht-Stadtverbands der Gartenfreunde ist auf die Beachtung der Rechtslage zu dringen. Der Stadtverband hat bislang die Forderungen der Vereine nach zusätzlichen oder exklusiven Parkplätzen immer vorbehaltlos unterstützt.

Insgesamt liegt das Hauptproblem des Parkens in den wenigsten Fällen an einer zu geringen Anzahl an Parkmöglichkeiten, vielmehr ist die unverträgliche Art und Lage der Parkplätze von hoher Konfliktintensität.

Die mangelhafte Ausstattung der Gartenanlagen mit Pkw-Stellflächen rührt zum Teil daher, dass ein erhöhter Bedarf an Parkplätzen erst seit ca. 15-20 Jahren vorhanden ist. Dies führt dazu, dass vor allem die jüngeren Gartenanlagen die vor 20 bis 40 Jahren entstanden sind, ausreichend mit Parkplätzen versorgt sind. Bei den älteren Gartenanlagen waren Parkplätze wahrscheinlich nicht seit Beginn ihrer Planung vorgesehen, weshalb sie größtenteils nachge-rüstet werden müssten. Folgende Tabelle stellt den Zusammenhang zwischen dem Alter der Gartenanlagen und der Bewertung der Parkplatzsituation dar. Es ist zu erkennen, dass die jüngsten Gärten, die vor 20-40 Jahren errichtet wurden, mit 62,5 % den größten Anteil an Kategorie I (Bedarf vollständig gedeckt) ausmachen und somit am besten bewertet wurden. Die älteren Anlagen zwischen 61-100 Jahren nehmen mit zusammengerechnet 68,9

% in der Kategorie III (Bedarf nicht gedeckt) den größten Platz ein, d.h. hier ist die Versor-gung mit Stellplätzen am schlechtesten. Bei der Anlage Nr. 46 wird hier nur der hallesche Teil bewertet.

Stellplatzangebot der Pachtflächen Kategorien Gesamt

Alter der Anlage I II III

20 - 40 Anzahl 20 3 14 37

(1970-1990) Anteil Bedarfsdeckung (in %) 62,5 20,0 18,9 30,6 Anteil innerhalb Altersgruppe (in %) 54,1 8,1 37,8 100,0

41 - 60 Anzahl 1 1 7 9

(1950-1969) Anteil Bedarfsdeckung (in %) 3,1 3,1 9,6 7,4 Anteil innerhalb Altersgruppe (in %) 11,1 11,1 77,8 100,0

61 - 80 Anzahl 6 7 22 35

(1930-1949) Anteil Bedarfsdeckung (in %) 18,8 46,7 29,7 28,9 Anteil innerhalb Altersgruppe (in %) 17,1 20,0 62,9 100,0

81 - 100 Anzahl 5 4 28 37

(1910-1929) Anteil Bedarfsdeckung (in %) 15,6 26,7 37,8 30,6 Anteil innerhalb Altersgruppe (in %) 13,5 10,8 75,7 100,0

101 – 130 Anzahl 0 1 1 2

(1880-1909) Anteil Bedarfsdeckung (in %) 0 6,7 1,4 1,7 Anteil innerhalb Altersgruppe (in %) 0 50,0 50,0 100,0

fehlender Wert Anzahl 0 0 1 1

Anteil Bedarfsdeckung (in %) 0 0 1,4 0,8

Anteil innerhalb Altersgruppe (in %) 0 0 100,0 100,0

Gesamt Anzahl 32 16 73 121

Anteil Bedarfsdeckung (in %) 100,0 100,0 100,0 100,0 Anteil von allen Altersgruppen (in %) 26,5 13,2 60,3 100,0 Tab. 33 Vergleich Parkplatzsituation der Pachtflächen mit Alter der Gartenanlagen

Im Dokument KLEINGARTENKONZEPTION HALLE (SAALE) (Seite 52-57)