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5. Resultate

5.1. Paarhaushalte

5.1.2. Paarhaushalte mit mittlerem Erwerbseinkommen

a) Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens von 26'400 bzw. 53'600 Franken

Konkubinatspaare

Konkubinatspaare: Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens (Zürich)

Fall 3 80'000 53'600 84'806 37'059 69.1%

In Zürich lohnt es sich für Konkubinatspaare, wenn beide Partner einer Er-werbstätigkeit nachgehen. Der finanzielle Nettogewinn ist im Fall des tieferen Zweiteinkommens (26'400 Franken) leicht grösser (71,0%) als im Fall des hö-heren Zweiteinkommens (53'600 Franken / 69,1%). Dass der finanzielle Net-togewinn nicht höher ist, liegt vor allem an den zusätzlichen Kosten für die familienergänzende Betreuung der Kinder und – im Fall des höheren Zusatz-verdienstes – an der in diesem Bereich höheren Steuerprogression. Ausserdem ist die Verbilligung der Prämie der obligatorischen Krankenversicherung im Fall des Alleinverdienerhaushalts und des niedrigen Zweitverdiensts gleich gross, verringert sich aber bei einem Zweiteinkommen in der Höhe von 53'600 Franken.

Verheiratete Paare

Verheiratete Paare: Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens (Zürich)

Verheiratetes

Fall 7 80'000 26'400 62'261 17'333 65.7%

von 26'400 Franken leicht höher (65,7%) als bei einem Zweiteinkommen von 53'600 Franken (64,1%) Dieses mittlere Niveau des finanziellen Nettogewinns liegt vor allem an den zusätzlichen Kosten für die familienergänzende Betreu-ung der Kinder und an der steuerlichen BelastBetreu-ung. Beim tieferen Zusatzver-dienst fallen die zusätzlichen Kosten für die familienergänzende Betreuung stärker ins Gewicht, beim höheren Zusatzverdienst hingegen die Steuern.

Zusammenfassend:

Der finanzielle Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens wird in Zürich für die Haushalte mit mittlerem Einkommen am stärksten durch die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung belastet.

Konkubinatspaare haben bei derselben Ausgangslage einen leicht höheren fi-nanziellen Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens als verheiratete Paare.

Zwar bezahlen die verheirateten Paare etwas weniger für die familienergän-zende Kinderbetreuung. Dieser Vorteil wirkt sich aber deshalb nicht aus, weil die Steuerbelastung der verheirateten Paare höher ist und sie im Gegensatz zu Konkubinatspaaren keinen Anspruch mehr auf Prämienverbilligung für die ob-ligatorische Krankenversicherung haben.

b) Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens von 26'400 Franken bei unterschiedlicher Aufteilung des Erwerbsein-kommens zwischen den Partnern

Konkubinatspaare

Konkubinatspaare: Finanzieller Nettogewinn bei unterschiedlicher Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Partnern (Zürich)

Konkubinats-

Im Fall eines zusätzlichen Haushaltseinkommens von 26'400 Franken pro Jahr zeigt der Vergleich zwischen einem Einverdienerhaushalt und einem Haushalt, in welchem beide Partner zum Erwerbseinkommen beitragen, dass es sich für

ein Konkubinatspaar in Zürich nicht lohnt, die Erwerbsarbeit aufzuteilen. Je egalitärer die Aufteilung erfolgt, um so mehr reduziert sich der finanzielle Net-togewinn des zusätzlichen Einkommens. Der Grund liegt primär bei den Ko-sten für die Kinderbetreuung, die über die niedrigere Steuerbelastung der Dop-pelverdienerhaushalte nicht kompensiert werden können.

Verheiratete Paare

Verheiratete Paare: Finanzieller Nettogewinn bei unterschiedlicher Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Partnern (Zürich)

Verheiratetes

Paar 1. Einkommen

netto, in Fr. 2. Einkommen

netto, in Fr. Verfügbares

Wie bei den Konkubinatspaaren zeigt der Vergleich für verheiratete Paare zwi-schen einem Einverdienerhaushalt und einem Haushalt, in welchem beide Partner zum Erwerbseinkommen beitragen, dass es sich im Fall einer Ein-kommenssteigerung von 26'400 Franken nicht lohnt, das Haushaltseinkommen zwischen den Partnern aufzuteilen. Je egalitärer die Aufteilung erfolgt, umso mehr reduziert sich der finanzielle Nettogewinn des zusätzlichen Einkommens.

Wie im Fall des Konkubinatspaares liegt der Grund für den Einkommensrück-gang beim Doppelverdienerhaushalt vor allem bei den Kosten für die Kinder-betreuung, die dem Haushalt mit nur einem Einkommen nicht anfallen.

Zusammenfassend:

Bei gleicher Ausgangslage ist der finanzielle Nettogewinn eines Zusatzein-kommens von 26'400 Franken für verheiratete Paare geringfügig grösser als für Konkubinatspaare, wenn nur einer der Partner erwerbstätig ist. Wenn beide Partner zum Einkommen beitragen, ist der finanzielle Nettogewinn des Kon-kubinatspaares grösser. Die unvorteilhaftere Situation der verheirateten Paare

heirateten Paare durch die Kosten für die Kinderkrippe wird durch diese bei-den Faktoren mehr als ausgeglichen.

5.1.2.2 Lausanne

a) Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens von 26'400 bzw. 53'600 Franken

Konkubinatspaare

Konkubinatspaare: Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens (Lausanne)

Konkubinats-paar 1. Einkommen

netto, in Fr. 2. Einkommen

netto, in Fr. Verfügbares

Fall 2 80'000 26'400 59'312 19'114 72.4%

Fall 3 80'000 53'600 75'828 35‘630 66.5%

In Lausanne lohnt es sich für Konkubinatspaare, wenn beide Partner einer Er-werbstätigkeit nachgehen. Der finanzielle Nettogewinn ist im Fall des höheren Zweiteinkommens kleiner (66,5%) als im Fall des niedrigeren Zweitverdien-stes (72,4%). Die schwächere Anerkennung des zusätzlichen Einkommens im Fall des höheren Zweitverdienstes erklärt sich durch die höhere Steuerprogres-sion.

Verheiratete Paare

Verheiratete Paare: Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens (Lausanne)

Fall 7 80'000 26'400 57'149 14'194 53.8%

Fall 8 80'000 53'600 75'015 32'061 59.8%

In Lausanne lohnt es sich auch für verheiratete Paare, wenn beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der finanzielle Nettogewinn liegt bei einem

Zweiteinkommen von 26'400 Franken bei 53,8% und erhöht sich bei einem Zweitverdienst von 53'600 Franken auf 59,8%. Dies erklärt sich primär durch die im Fall des niedrigeren Zweiteinkommens proportional höhere Belastung des Haushaltseinkommens durch die Krippenkosten.

Zusammenfassend:

In Lausanne sind die Kosten für die familienergänzende Betreuung derjenige Posten, der für mittlere Einkommen den finanziellen Nettogewinn eines zu-sätzlichen Einkommens von 26'400 Franken am stärksten schmälert. Bei einem Zusatzeinkommen von 53'600 Franken trifft dies für Konkubinatspaare eben-falls zu, während die zusätzliche Belastung durch die Steuern für Verheiratete die grösste Reduktion des zusätzlichen Einkommens bewirkt.

Der finanzielle Nettogewinn eines Konkubinatspaares ist höher, als derjenige eines verheirateten Paares. Das erklärt sich durch die höhere Steuerprogression für verheiratete Paare. Alle anderen Budgetposten sind gleich.

b) Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens von

26'400 Franken bei unterschiedlicher Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Partnern

Konkubinatspaare

Konkubinatspaare: Finanzieller Nettogewinn bei unterschiedlicher Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Partnern (Lausanne)

Im Fall eines zusätzlichen Haushaltseinkommens von 26'400 Franken pro Jahr zeigt der Vergleich zwischen einem Haushalt mit nur einem

Erwerbseinkom-Tätigkeit nachgeht (80'000 Franken und 26'400 Franken / 72,4%). Der Grund für den niedrigeren Nettogewinn von Doppelverdienerpaaren liegt bei den Ko-sten für die Kinderbetreuung, die diesen im Unterschied zum Alleinverdiener-haushalt anfallen. Diese Mehrbelastung kann durch die niedrigeren Steuern des Doppelverdienerhaushaltes nicht kompensiert werden. Die im Fall der unglei-chen Aufteilung der Erwerbseinkommen leicht höheren Kosten für die Kinder-betreuung können durch die im Vergleich zur egalitären Aufteilung der Ein-kommen niedrigere Steuerbelastung mehr als ausgeglichen werden.

Verheiratete Paare

Verheiratete Paare: Finanzieller Nettogewinn bei unterschiedlicher Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Partnern (Lausanne)

Verheiratetes

Paar 1. Einkommen

netto, in Fr. 2. Einkommen

netto, in Fr. Verfügbares

Auch für ein verheiratetes Paar ist es in Lausanne lohnender, wenn nur einer der Ehepartner ein höheres Einkommen erzielt, als wenn dieselbe Lohnsumme durch beide Ehepartner erworben wird. Im Fall einer egalitären Aufteilung (53'200 Franken und 53'200 Franken) der beiden Erwerbseinkommen auf die Ehepartner ist der Gewinn des Haushaltes jedoch grösser (56,0%) als wenn ei-ner der beiden Partei-ner eiei-ner deutlich schwächer entlöhnten Erwerbstätigkeit nachgeht (80'000 Franken und 26'400 Franken / 53,8%). Der Grund für die niedrigeren finanziellen Nettogewinne der Doppelverdienerhaushalte liegt wie beim Konkubinatspaar primär bei den Kosten für die familienergänzende Kin-derbetreuung. Der grössere finanzielle Gewinn im Fall der egalitären Auftei-lung der Erwerbseinkommen zwischen den Partnern, verglichen mit der un-gleichen Aufteilung, erklärt sich durch die niedrigere Belastung durch die Ko-sten für die Kinderbetreuung im erKo-sten Fall. Dieser Vorteil wird von den im Vergleich zur ungleichen Aufteilung zwischen Partnern leicht höheren Steuer-belastung nicht absorbiert.

Zusammenfassend:

Bei gleicher Ausgangslage ist der finanzielle Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens von 26'400 Franken für verheiratete Paare und Konkubinatspaare praktisch identisch, wenn nur einer der Partner erwerbstätig ist. Wenn beide Partner erwerbstätig sind, ist der finanzielle Nettogewinn für Konkubinatspaa-re höher. Diese unvorteilhafteKonkubinatspaa-re Situation für verheiratete PaaKonkubinatspaa-re erklärt sich durch die im Vergleich zum Konkubinatspaar höhere Steuerbelastung. Im Fall des Alleinverdienerhaushaltes ist die steuerliche Belastung hingegen tiefer als für Konkubinatspaare. Die Kosten für die familienergänzende Betreuung sind in Lausanne für verheiratete und Konkubinatspaare gleich.

5.1.2.3. Bellinzona

a) Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens von 26'400 bzw. 53'600 Franken

Konkubinatspaare

Konkubinatspaare: Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens (Bellinzona)

Konkubinats-paar 1. Einkommen

netto, in Fr. 2. Einkommen

netto, in Fr. Verfügbares

Fall 3 80'000 53'600 85‘538 27'443 51%

In Bellinzona lohnt es sich für Konkubinatspaare, wenn beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der finanzielle Nettogewinn ist im Fall des höhe-ren Zweiteinkommens von 53'600 Franken geringfügig höher (51,2%) als im Fall des niedrigeren Zweitverdienstes von 26'400 Franken (50,2%). Der zu-sätzliche Erwerb wird primär durch die Kosten für die Kinderbetreuung und sekundär durch die Steuerbelastung verringert. Der grössere Nettogewinn im

Verheiratete Paare

Verheiratete Paare: Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens (Bellinzona)

Verheiratetes

Paar 1. Einkommen

netto, in Fr. 2. Einkommen

netto, in Franken Verfügbares

In Bellinzona lohnt es sich für verheiratete Paare, wenn beide Partner erwerbs-tätig sind. Der finanzielle Nettogewinn ist im Fall des höheren Zweiteinkom-mens von 53'600 Franken höher (64,6%) als im Fall des niedrigeren Zusatz-verdienstes von 26'400 Franken (58,8%). Die grössere Anerkennung des höhe-ren Zweitverdienstes erklärt sich primär durch die im Vergleich zum niedrige-ren Einkommen relativ schwächere Zunahme der Kosten für die Kinderbetreu-ung.

Zusammenfassend:

Der finanzielle Nettogewinn wird für mittlere Einkommen in Bellinzona am stärksten durch die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung ge-schmälert.

Die verheirateten Paare erzielen einen höheren finanziellen Nettogewinn als die Konkubinatspaare. Dies ist auf die geringere Steuerbelastung für verheira-tete Paare zurückzuführen. Die verheiraverheira-teten Paare haben zudem in keinem der Fälle Anspruch auf Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenver-sicherung. Sie haben folglich in keinem Fall deren Wegfall zu verzeichnen, wie dies im Fall des Konkubinatspaare mit einem Zusatzverdienst von 53’600 Franken der Fall ist.

b) Finanzieller Nettogewinn eines zusätzlichen Einkommens von

26'400 Franken bei unterschiedlicher Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Partnern

Konkubinatspaare

Konkubinatspaare: Finanzieller Nettogewinn bei unterschiedlicher Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Partnern (Bellinzona)

Im Fall eines zusätzlichen Haushaltseinkommens von 26'400 Franken pro Jahr zeigt der Vergleich zwischen einem Haushalt mit nur einem Erwerbseinkom-men und jenem mit zwei ErwerbseinkomErwerbseinkom-men, dass es sich für ein Konkubi-natspaar in Bellinzona nicht lohnt, wenn beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Je egalitärer die Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Part-nern ausgestaltet wird, umso stärker sinkt der finanzielle Nettogewinn. Der Unterschied bei den finanziellen Nettogewinnen geht primär auf die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung zurück, die dem Doppelverdiener-haushalt anfallen. Die niedrigere Steuerbelastung dieses Falltyps kann die Mehrbelastung durch die Krippenkosten nicht kompensieren. Eine ungleiche Arbeitsteilung ist ausserdem vorteilhafter als eine egalitäre Arbeitsteilung, da der Haushalt im ersten Fall eine deutlich höhere Prämienverbilligung erhält.

Im Fall einer gleichmässigen Aufteilung der Erwerbseinkommen kumulieren sich nämlich die Mehrbelastungen durch die Kinderbetreuung und die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung.

Verheiratete Paare

Verheiratete Paare: Finanzieller Nettogewinn bei unterschiedlicher Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen den Partnern (Bellinzona)

Verheiratetes 1. Einkommen 2. Einkommen Verfügbares Finanzieller Net- Finanzieller

Im Falle eines zusätzlichen Haushaltseinkommens von 26'400 Franken pro Jahr zeigt der Vergleich zwischen einem Haushalt mit nur einem Erwerbsein-kommen und jenem mit zwei ErwerbseinErwerbsein-kommen, dass es sich auch für verhei-ratete Paare in Bellinzona nicht lohnt, wenn beide Partner einer Erwerbstätig-keit nachgehen. Die finanziellen Nettogewinne der Doppelverdienerpaare sind praktisch identisch. Auch in diesem Fall sind die Kosten für die familienergän-zende Kinderbetreuung primär für die niedrigeren finanziellen Nettogewinne der Doppelverdienerpaare verantwortlich.

Zusammenfassend:

In jedem Fall ist der finanzielle Nettogewinn verheirateter Paare in Bellinzona bei einem Zusatzeinkommen von 26'400 Franken höher als derjenige von Konkubinatspaaren mit derselben Ausgangssituation. Der Grund liegt darin, dass das verheiratete Paar im Vergleich zum Konkubinatspaar deutlich niedri-gere Steuern bezahlt. Die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung sind in Bellinzona – wie auch in Lausanne – für verheiratete Paare und Kon-kubinatspaare gleich.