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1. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Raumstruktur

1.3. Ordnungsraum

Der Ordnungsraum setzt sich aus dem Verdichtungsraum (Oberzentrum und angrenzende Gemeinden mit hohem Verflechtungsgrad) und dem den Verdichtungsraum umgebenden Raum zusammen. Er ist gekennzeichnet durch vielfältige Verflechtungsbeziehungen zwischen beiden und bietet gute Entwicklungschancen u.a. durch eine Konzentration von Unternehmen und komplementären Einrichtungen sowie gute Voraussetzungen zur Ausbildung von zukunftsträchtigen Unternehmensnetzwerken.

Beikarte 1: Die Ordnungsräume sind in der Beikarte 1 festgelegt.

Z 6 In den Ordnungsräumen ist unter Beachtung der ökologischen und sozialen Belange sowie des Demografischen Wandels eine differenzierte Weiter-entwicklung des baulichen Verdichtungsprozesses unter Berücksichtigung von Rückbau- und Abrissmaßnahmen anzustreben. Dabei sind auch unter der Voraussetzung einer weiteren Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten gesunde räumliche Strukturen sicherzustellen. Die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Fläche sind aufeinander abzustimmen.

Begründung: Der insbesondere in den 1990er Jahren verstärkt abgelaufene Suburbanisierungs-prozess aus den Verdichtungsräumen in das jeweilige Umland führte zur Herausbildung bzw. zur Verstärkung von sehr engen Verflechtungsbeziehungen insbesondere bezogen auf die Arbeitsmöglichkeiten, auf die Versorgung und Betreuung und damit einhergehend auf die Verkehrsinfrastruktur, die planerische Entwicklungsvorgaben zur Ordnung des Raumes erfordern.

Darüber hinaus weist dieser Raum eine Vielzahl von Standortvorteilen auf. Das sind z.B.

vielfältige Arbeitsmöglichkeiten und Zugang zu einem hochwertigen Infrastrukturangebot im Bereich der Versorgung, der Bildung und der Kultur.

Deshalb wird es als notwendig erachtet, im Landesentwicklungsplan den gesamten Ordnungsraum auszuweisen.

G 4 Bestehende Raumnutzungskonflikte insbesondere zwischen den Funktionen Wohnen, Industrie und Gewerbe, Erholung, Verkehr, Landwirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz im Ordnungsraum sollen abgebaut bzw. neue verhindert

werden. Eine Flächen sparende und Verkehr minimierende, umweltverträgliche Mischung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von Versorgungseinrichtungen soll gesichert bzw. geschaffen werden.

Z 7 Die Suburbanisierungsprozesse in den Ordnungsräumen sind in räumlich geordnete Bahnen zu lenken, insbesondere hinsichtlich der Siedlungstätigkeit, der Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, um eine weitere Zersiedlung der Landschaft zu vermeiden.

Begründung: In den Ordnungsräumen sind in besonderem Maße ordnende Maßnahmen, d.h. eine stärkere planerische Beeinflussung der räumlichen Nutzung als in anderen Räumen, geboten. Zwar kann derzeit eine Abschwächung der Suburbanisierungsprozesse, insbesondere im Bereich Wohnen festgestellt werden, jedoch besteht weiterhin die Notwendigkeit, einer ringförmigen Ausbreitung der Siedlungsflächen um den Verdichtungskern entgegenzuwirken. Zwischen den Siedlungen sollen ausreichend Freiräume erhalten bleiben.

G 5 Die siedlungsstrukturelle Entwicklung, die Freiflächensicherung sowie Ziele und Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der technischen, sozialen und kulturellen Infrastruktur im Ordnungsraum sollen im Rahmen der Regionalplanung und durch interkommunale Planung abgestimmt werden.

G 6 Durch die Regionalplanung sind Festlegungen zur räumlichen Entwicklung der Ordnungsräume zu treffen.

Begründung: Eine integrierte Siedlungs-, Freiflächen- und Verkehrspolitik ist für die Ordnungsräume erforderlich. Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Ordnungs-raums sind in den Regionalen Entwicklungsplänen Halle und Magdeburg festzulegen, da die Gemeinden hier besonders eng mit dem jeweiligen Oberzentrum verflochten sind.

Insbesondere im Hinblick auf die weitere bauliche Entwicklung und die damit zusammenhängenden Probleme der Ver- und Entsorgung, die Standortwahl für überörtliche Einrichtungen und die Verkehrslenkung reicht das Abstimmen der Bauleitplanung zwischen Nachbargemeinden allein nicht mehr aus. Aufgrund der starken funktionalen Verflechtung dieser Oberzentren mit den Gemeinden im Ordnungsraum und den daraus resultierenden Pendlerströmen müssen die Siedlungsentwicklung und die öffentliche Verkehrsbedienung aufeinander abgestimmt werden. Die Wohnbebauung und Arbeitsplätze sollen sich in günstiger Zuordnung zu den Haltepunkten des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs konzentrieren.

1.3.1. Verdichtungsraum

Der Verdichtungsraum ist durch eine hohe Bevölkerungsdichte, ein vielfältiges Arbeitsplatzangebot, eine Vielzahl von Wissenschafts- und Forschungs-einrichtungen, Einrichtungen der Versorgung und Betreuung und durch eine sich gegenseitig beeinträchtigende Ausweitung der Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen gekennzeichnet.

Z 8 Die Verdichtungsräume sind im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung so zu ordnen und zu entwickeln, dass sie

als leistungsfähige Wirtschaftsstandorte eine Schrittmacherfunktion für die Entwicklung des gesamten Landes erfüllen,

als Zentren für Wissenschaft, Bildung, Soziales und Kultur ein umfassendes Angebot für die Bevölkerung vorhalten,

eine räumlich ausgewogene, sozial und ökologisch verträgliche Siedlungs- und Infrastruktur gewährleisten.

Z 9 Verdichtungsräume im Land Sachsen-Anhalt sind die engeren Stadt-Umland-Bereiche der Städte Magdeburg und Halle (Saale).

Z 10 Die Verdichtungsräume sind als herausragende Siedlungs-, Wirtschafts-, Wissenschafts-, Kultur- und Dienstleistungsräume zu stärken. Sie sind zu leistungsfähigen Standorträumen, die im nationalen und europäischen Wettbewerb bestehen können, weiter zu entwickeln.

Begründung: Die Verdichtungsräume in Sachsen-Anhalt mit ihren Oberzentren weisen durch das Vorhandensein eines qualifizierten Arbeitskräftepotenzials, einer vielfältigen Industrie- und Gewerbestruktur sowie der Nähe zu Wissenschaftsstandorten günstige Voraussetzungen für die weitere Entwicklung auf. Diese Standortvorteile sind zu nutzen und weiter auszubauen, damit der Verdichtungsraum seine Funktion für die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung des gesamten Landes Sachsen-Anhalt erfüllen kann.

Die Verdichtungsräume als Kerne wirtschaftlichen Wachstums wurden nach den für diese Räume maßgeblichen Kriterien gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 7. September 1993 abgegrenzt: Verdichtungs-raum Halle mit Halle (Saale), Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Schkopau;

Verdichtungsraum Magdeburg mit Magdeburg, Schönebeck (Elbe), Barleben und Wolmirstedt. Die Abgrenzung in Sachsen-Anhalt erfolgte entlang der Gemeindegrenzen von 1993; an dieser Abgrenzung soll weiter festgehalten werden.

Folgende Kriterien wurden zugrunde gelegt:

- Mindestgröße für den Verdichtungsraum ist eine Fläche von 100 km², - mindestens 100 000 Einwohner im Verdichtungsraum insgesamt, - Bevölkerungsdichte von mehr als 1 000 EW/km².

1.3.2. Der den Verdichtungsraum umgebende Raum

Der den Verdichtungsraum umgebende Raum weist einen zu seinen Gunsten verlaufenden Suburbanisierungsprozess und daraus entstandene enge Ver-flechtungen zum Verdichtungsraum auf und ist neben seiner Zuordnung zum Ordnungsraum auch dem ländlichen Raum zuzuordnen. Die aus dem Suburbanisierungsprozess resultierende veränderte Bevölkerungsverteilung hat Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere den Straßenverkehr und den ÖPNV.

Z 11 Die Standortvorteile, über die diese Räume aufgrund ihrer Nähe zum Oberzentrum verfügen, sind durch abgestimmte Planungen weiter zu entwickeln und zu stärken.

Die interkommunale Abstimmung und Kooperation ist auf folgende Schwerpunkte auszurichten:

Stärkung der Zentralen Orte,

Bündelung regionaler Wirtschaftskompetenzen und Entwicklung gemeinsamer Gewerbestandorte,

Abstimmung regionaler Siedlungsentwicklungen mit regionalen Planungen des ÖPNV,

Sicherung und Weiterentwicklung regionaler Landschafts- und Freiräume.

Z 12 Die Gemeinden dieses Raumes sind durch eine integrierte Verkehrsentwicklung, die auch die Einrichtung von Verbundstrukturen im ÖPNV umfasst, mit dem Verdichtungsraum zu verbinden.

Begründung: Für die Festlegung der die Verdichtungsräume umgebenden Räume wurden folgende Kriterien herangezogen (mindestens drei Kriterien sollen zutreffen):

- Einwohnerzuwachs im Zeitraum von 1990 bis 2006 um mehr als 10 % - Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche um mehr als 10 %

- Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Bodenfläche insgesamt von mehr als 10 %

- Einwohnerdichte (EW/km2) > als der Landesdurchschnitt von 119 - Siedlungsdichte (EW/km2 Siedlungs- und Verkehrsfläche) > 1000

- Anteil der Auspendler an den am Ort wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mehr als 50 %.

Dieser Raum verfügt aufgrund der Nähe zum Verdichtungsraum und insbesondere zum Oberzentrum über Standortvorteile, die zum Wohle der Gesamtentwicklung der Region abgestimmt, jedoch nicht zu Lasten der Oberzentren Halle und Magdeburg entwickelt werden sollen.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Oktober 2007 bestimmt, dass Zweckverbände eine gemeinsame Flächennutzungsplanung durchzuführen haben.*

*Wird in Abhängigkeit von der Entscheidung des Landtags ggf. gestrichen.

Der insbesondere in den 90erJahren abgelaufene Suburbanisierungsprozess führte zu einer veränderten Bevölkerungsverteilung in diesem Raum und bedarf deshalb eine Umgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere des Straßenverkehrs und des ÖPNV.

Dem den Verdichtungsraum Halle umgebenden Raum gehören an:

die Gemeinden Bad Lauchstädt, Braunsbedra, Mücheln (Geiseltal), Löbejün-Wettin, Salzatal, Landsberg, Petersberg, Teutschenthal, Kabelsketal, Lützen, Hohenmölsen, Weißenfels und die Ortsteile Nempitz, Oebles-Schlechtewitz und Tollwitz der Gemeinde Bad Dürrenberg, die Ortsteile Günthersdorf, Friedensdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen der Gemeinde Leuna, die Ortsteile Beuna und Geusa der Gemeinde Merseburg sowie der Ortsteil Wallendorf der Gemeinde Schkopau.*

Dem den Verdichtungsraum Magdeburg umgebenden Raum gehören an:

die Gemeinden Wanzleben-Börde, Sülzetal, Biederitz, Burg, Gommern, Möser, Hohe Börde, Haldensleben, Niedere Börde, Barby (Elbe) sowie Bördeland und die Ortsteile Farsleben und Glindenberg der Gemeinde Wolmirstedt sowie die Ortsteile Plötzky, Pretzien und Ranies der Gemeinde Schönebeck (Elbe).*

*nach In-Kraft-Treten der Gemeindeneugliederungsgesetze

Anmerkung: Im Zuge der Gemeindegebietsreform können Gemeinden Ihren Namen verändern. Der Zuschnitt der im LEP 2010 festgelegten Ordnungsräume bleibt davon unberührt.