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2.6 Notfallversorgung im GGR

Ein wesentlicher Bestandteil der Versorgungsplanung ist die Sicherstellung der Notfallversorgung.

Dabei umfasst die Notfallversorgung verschiedene Versorgungsbereiche. Sie muss sowohl nieder-schwellig sein als auch über einheitliche hohe Standards verfügen. Die nachfolgenden Ausführun-gen stellen die aktuelle Situation im Kanton Basel-Stadt und Kanton Basel-Landschaft dar.

Eine einheitliche Definition des Begriffs „Notfall“ existiert im Bundesrecht nicht. Im Bereich der präklinischen Notfallrettung sind Notfallpatientinnen und -patienten Personen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu be-fürchten sind, wenn sie nicht umgehend geeignete medizinische Hilfe erhalten. Auf den Notfallsta-tionen des GGR machen diese Personen gemäss dem Triageinstrument13 „Emergency Severity Index“ (ESI) jedoch maximal 20 Prozent der Patientinnen und Patienten aus14. Bei den niederge-lassenen Ärzten ist tariflich von einem Notfall die Rede, wenn der Facharzt sich sofort, verzugslos mit dem Patienten befasst bzw. ihn aufsucht. Der TARMED beschreibt einen medizinischen Notfall

12 Sonderauswertung BFS Medizinische Statistik der Krankenhäuser, Socialdesign, 2018

13 Grossmann, F., Delport, K., Keller, D. (2009). Emergency Severity Index - Deutsche Übersetzung eines validen Triagein-struments. Notfall Rettungsmedizin 2009 (12), 290–292

14 Laut USB und KSBL Liestal (2016)

bzw. einen Notfallpatienten als eine Person, die körperliche oder psychische Veränderungen im Gesundheitszustand aufweist, für die sie selbst oder eine Drittperson unverzügliche medizinische und pflegerische Betreuung als notwendig erachtet.

Notfallpatienten sind damit nicht unbedingt an Leib und Leben bedroht. Die Definition lässt die Möglichkeit offen, dass eine unverzügliche Behandlung auch einem Wunsch des Patienten ent-spricht. Ob ein Notfall vorliegt oder nicht, wird vom behandelnden Arzt/Ärztin eingeschätzt.

2.6.1 Rettung

Die Rettung im Notfall ist in den letzten Jahren im Gemeinsamen Gesundheitsraum (GGR) weiter-entwickelt worden. So wird die Funktionsfähigkeit der Glieder der Rettungskette (Abbildung 14:) im Rahmen der „Rettungskommission BL“ regelmässig diskutiert.

Abbildung 14: Darstellung der Rettungskette und ihrer Abschnitte, eigene Darstellung

Das erste Glied der Kette (Nothelfer) ist bisher noch das Schwächste. Mit dem Projekt Rettungs-kette Basel-Stadt soll die Zeit bei einem Herzkreislaufstillstand bis zum Eintreffen der professionel-len Rettungskräfte überbrückt werden. Die Sanitätsnotrufzentrale beider Basel bietet Laienhelfer, so genannte First Responder über eine App auf. Das Projekt wird vom Gesundheitsdepartement Basel-Stadt geleitet und zusammen mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement getragen und durchgeführt. 15 Dieselbe App, welche Basel-Stadt verwendet, wird auch für das First Responder Projekt im Kanton Basel-Landschaft verwendet. Der Kanton Basel-Landschaft plant das Projekt demnächst starten zu können. Das Projekt wird im Kanton Basel-Landschaft von der Ersthelferstif-tung16 Nordwestschweiz in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt durchgeführt. Die First Responder in im Kanton Basel-Landschaft werden ebenfalls über die SNZ beider Basel aufgeboten.

Im zweiten Glied der Kette konnte, mit der Zusammenlegung der kantonalen Sanitätsnotrufzentrale beider Basel (SNZ) im Jahr 2018, die Disposition der Rettungstransporte harmonisiert werden. Es wird das Rettungsfahrzeug zum Einsatzort angefordert, welches nächst verfügbar den Einsatzort

15 www.gesundheit.bs.ch/leben-retten

16 www.stiftung-ersthelfer.ch

erreichen kann (unabhängig von Boden- oder Luftrettung). Damit kann sichergestellt werden, dass die Hilfefristen mit bestehenden Ressourcen eingehalten, bzw. verkürzt werden können.

Ausnahme bildet der Rettungsdienst NWS AG, welcher die Einsätze über die Notrufzentrale Solo-thurn disponiert.

Der Gemeinsame Gesundheitsraum ist bezüglich Rettungsdienste (viertes Glied der Rettungsket-te) und Notärzte (drittes Glied) flächendeckend über mehrere Unternehmen organisiert. Jeder Ret-tungstransport wird von einem Rettungssanitäter (drittes Glied) begleitet. Bei speziell definierten Indikationen kann zusätzlich ein Notarzt/Notärztin beigezogen werden. Jedes Rettungstransportun-ternehmen hat ein eigenes Notärztesystem.

Aktuell sind folgende Rettungstransportunternehmen / Notarztvarianten im Einsatz:

- Rettung Basel mit eigenen Notärzten für die Stadt Basel sowie die Gemeinden Riehen, Bettingen, Birsfelden, Muttenz, Bottmingen, Binningen, Allschwil und Schönenbuch.

- Rettung des KSBL mit eigenen Notärzten für die Bezirke Liestal, Sissach, Waldenburg, Laufen sowie die Industrieanlage Lachmatt (Muttenz) mit eigenen Notärzten. Das Notarzt-system für das Laufental stützt sich auf sämtliche bestehende NotarztNotarzt-systeme, inklusive REGA (Standort Euroairport) ab.

- Rettungsdienst NWS AG mit eigenen Notärzten für die Gemeinden des Leimentals, Birs-eck, Dorneck und Teile des Laufentals.

Für den GGR ist von rund 2‘500 Notarzteinsätzen pro Jahr auszugehen (sieben pro Tag). Immer häufiger werden die Notärzte auch für IPS-Verlegungen benötigt. Nur bei einer optimalen Koordi-nation der verschiedenen Notarztsysteme reichen die vorhandenen Ressourcen aus.

Die nachfolgende Abbildung 15: bildet die Einsatzgebiete der Rettungsdienste im GGR ab.

Abbildung 15: Einsatzgebiete der Rettungsdienste im GGR, eigene Darstellung, Stat. Amt BS

Mit den Spitalnotfallstationen (fünftes Glied) wird die Rettungskette abgeschlossen. Die Rettungs-dienste und die Bevölkerung im GGR muss sich darauf verlassen können, dass die Spitalnotfallsta-tionen mit gleicher Qualität in vertretbarer Zeit erreichbar sind.

2.6.2 Spitalnotfallstationen

Vier Spitalstandorte in der gemeinsamen Gesundheitsregion verfügen über eine Notfallstation (KSBL Standort Liestal und Bruderholz, Universitätsspital Basel, St. Claraspital). Ausserhalb des GGR, aber für die Rettungsdienste zu berücksichtigen, ist zum Beispiel das Spital soH Dornach.

Das Patientenaufkommen auf den Notfallstationen nimmt vor dem Hintergrund der demographi-schen Entwicklung, der zunehmenden Multimorbidität der Bevölkerung, der Reduktion alternativer, auch ambulanter Versorgungsstrukturen und trotz der Veränderung der prähospitalen Notfallver-sorgung und der Etablierung von überregionalen Netzwerken kontinuierlich zu (in den beiden Basel ca. vier Prozent pro Jahr). Rund ein Drittel aller Notfallpatienten werden traumatologisch behan-delt.17

In den Spitalnotfallstationen der Region werden jährlich ca. 100‘000 Notfälle behandelt. Die frei-praktizierenden Ärzte behandeln nochmals ca. 50‘000 Notfälle pro Jahr.

17 Traumatische Erkrankungen sind Erkrankungen, die im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Sportverletzung entstehen.

Die Erreichbarkeit der Spitalnotfallstationen mit einem Leistungsauftrag Basispaket (BP) ist im GGR sehr gut (Tabelle 7:):

Erreichbarkeit mit Privatverkehr (% der Bevölkerung)

Region 0-15 Minuten 16-20 Minuten 21-30 Minuten >30 Minuten

BS 100% 0.0% 0.0% 0.0%

BL 93.8% 5.3% 0.9% 0.0%

GGR 96.3% 3.2% 0.5% 0.0%

Tabelle 7: Erreichbarkeit von Spitalnotfallstationen durch die GGR-Bevölkerung, Sonderauswertung Socialde-sign (2015)

Im GGR erreichen die Einwohner der Gemeinde Roggenburg, südliche Teile des Bezirks Walden-burg und östliche Teile des Bezirks Sissach nicht innerhalb von 15 Minuten einen Spitalnotfall (ca.

12‘500 Personen 16-20 Minuten / ca. 2‘000 Personen 21-30 Minuten).

Bei Zugrundlegen des „Emergency Severity Index“ (ESI) werden „einfache Notfälle“ (ESI 4/5) als Notfälle bezeichnet, wenn sie keine Spitalinfrastruktur benötigen sondern beispielsweise in einer Permanence ausserhalb des Spitalnotfalls behandelt werden können. Im GGR könnten danach rund 40% der ambulanten Notfallpatienten als einfache Notfälle in den Strukturen einer

Per-manence behandelt werden. Unterschiede zwischen Stadt / Agglomeration / ländlichem Raum sind nicht zu erkennen.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Gesundheits-versorgung der Bevölkerung sind neben bedarfsgerechten Infrastrukturen gut ausgebildete Fach-kräfte. Dies gilt sowohl für die ärztliche Fort- und Weiterbildung (Kapitel 2.7) als auch für die Pfle-ge- und die weiteren Gesundheitsfachberufen. Die OdA Gesundheit beider Basel hat eine Ausbil-dungspotenzialberechnung aufgegleist, die erste Ergebnisse im nächsten Versorgungsplanungsbe-richt erwarten lässt. Der derzeitige Status und eine erste Prognose des Ausbildungsbedarfs wird in Kapitel 2.8.1 vorgestellt.