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Im Dokument Redaktionsschluss 35 (Seite 22-25)

als auch in Kurzwaffen passen, gelten als Magazine für Kurzwaf-fen, es sei denn, der Besitzer verfügt auch über eine dazu passen-de Langwaffe. Personen, die die betroffenen Magazine vor passen-dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz bis zum 1. September 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Der Anzeigende erhält eine Anzeige-bescheinigung. Magazine, die erst nach dem 13. Juni 2017 er-worben wurden, können noch bis zu 1. September 2021 straffrei abgeben werden (z.B. bei der Waffenbehörde oder einer Polizei-dienststelle) oder es kann alternativ eine Ausnahmegenehmi-gung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantragt werden.

Erwerb und besitz von Salutwaffen

Seit dem 1. September 2020 fallen Salutwaffen (ehemals scharfe Schusswaffen, die nach einem Umbau nur noch Platzpatronen verschießen) unter die Erlaubnispflicht. Für den Erwerb und Be-sitz von Salutwaffen ist zukünftig ein Bedürfnis erforderlich. Hat jemand am 1. September 2020 eine erlaubnispflichtige Salutwaf-fe besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätes-tens bis zum 1. September 2021 eine Erlaubnis zum besitz zu beantragen oder die Waffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.

Erlaubnispflicht von pfeilabschussgeräten

Pfeilabschussgeräte sind künftig den Schusswaffen gleichgestellt und unterliegen der Erlaubnispflicht. Besitzt jemand ein Pfeilab-schussgerät, so muss spätestens zum 1. September 2021 eine Erlaubnis beantragt oder das Pfeilabschussgerät einem Berech-tigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen werden. Der Erwerb und Besitz von Armbrüsten ist weiterhin erlaubnisfrei.

Erweiterung der wesentlichen teile

Der Katalog der wesentlichen Teile wurde erweitert. So sind unter anderem auch Teile von Schusswaffen wie etwa Gehäu-se von Langwaffen sowie alle Teile des VerschlusGehäu-ses einer Waffe künftig als wesentliche Waffenteile eingestuft. Dadurch werden wesentliche teile von vollautomatischen Schusswaffen (u.a.

Sturmgewehren) den verbotenen Gegenständen zugeordnet.

Besitzer solcher Waffenteile können noch bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder das Waffenteil straffrei bei der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle abgeben.

Zuständig für die Durchführung des Gesetzes sind die Waffenbe-hörden. Im Landkreis Heilbronn ist die das Landratsamt für alle Kommunen mit Ausnahme der Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oed-heim).

bei Rot weitergehen

Verkehrssicherheit an Fußgängerampeln

Oft sind Fußgänger verunsichert, wenn sie an Fußgängerampeln die Straße überqueren und die Ampel auf Rot schaltet, bevor die andere Straßenseite erreicht ist. In solchen Situationen soll der Weg zügig fortgesetzt werden, denn zur Sicherheit sind an allen Ampeln ausreichende Zeitspannen eingerechnet. Selbst Fußgän-ger, die gerade die Straße betreten haben, können nach dem Um-schalten auf Rot mit normaler Gehgeschwindigkeit ohne Gefahr die andere Straßenseite erreichen.

Eine Bitte besonders an die Eltern, deren Kinder demnächst ein-geschult werden: Weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, beim Über-queren von Straßen Ampeln, Zebrastreifen oder sonstige Que-rungshilfen zu nutzen. Und Kindern sollte ebenfalls eingeschärft werden, auch an Zebrasteifen auf Fahrzeuge zu achten und am besten erst nach Blickkontakt mit den Autofahrern die Straße zu betreten oder aber mit der Hand ein deutliches Zeichen zu ge-ben, dass sie die Straße überqueren wollen.

Finanzamt Heilbronn

Einführung des 3G-Nachweises in den Servicezentren der baden -württembergischen Finanzämter

Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat sich dazu entschieden, den 3G-Nachweis auch bei der persönlichen Vor-sprache in den Servicezentren der Finanzämter einzuführen.

Der 3G-Nachweis bedeutet: Bürgerinnen und Bürger, die nicht vollständig geimpft sind oder nicht als genesen gelten, müssen künftig bei einem Besuch einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltest vorlegen. Die Regelung gilt für alle Servicezentren der Finanzämter, unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2, KN95, N95 oder ver-gleichbarer Standards erfüllt) und nur nach vorheriger Termin-vereinbarung möglich ist.

Darüber hinaus steht bei allen Finanzämtern auch weiterhin ein elektronisches Kontaktformular zur Verfügung, das auf der Internetseite des örtlichen Finanzamts zu finden ist. Dort können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anfragen auch online an ihr Finanzamt richten.

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung steht außerdem der Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Unterstützung zur Verfügung. Der Chatbot ist an sieben Tagen in der Woche und rund um die Uhr erreichbar. Den virtu-ellen Steuerassistenten finden Sie hier: steuerchatbot.digital-bw.

de.Darüber hinaus hat die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Erklärvideos im Einsatz. Kurz und prägnant wird jeweils in rund 2 Minuten dargestellt, was in bestimmten Situationen steuerlich zu tun ist oder welche Möglichkeiten das Steuerrecht bietet. Den Link zu den Erklärvideos finden Sie im Internet auf der Startseite der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und den Finanzämtern.

brotZeit e.V. sucht Helfer*innen für

Frühstücksausgabe an der pestalozzischule

Verein bietet Grund- und Förderschülern kostenloses Früh-stück für guten Schulstart

Der von Uschi Glas gegründete und geführte Verein brotZeit e.V.

sucht zum Start nach den Sommerferien an der Pestalozzischu-le Neckarsulm Menschen ab 55 Jahren (m/w/d), die den Kindern gern ein Frühstück vorbereiten. In dem generationsübergrei-fenden Projekt kümmern sich Senior*innen um benachteiligte Schülerinnen und Schüler, die mit leerem Magen zum Unterricht kommen.

Die Helfer*innen sollten gern mit Kindern umgehen und auch ein offenes Ohr für deren kleine und große Sorgen haben. Man arbei-tet in einem Team, das pro Schule jeden Morgen rund 50 Kinder versorgt. Der Zeitrahmen beträgt pro Person ein bis zwei Mal pro Woche für ca. drei Stunden am Tag von etwas 6.45 Uhr bis 9.45 Uhr. Diese Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung ver-gütet.

In der Region Heilbronn fördert der Verein 26 Schulen. Deutsch-landweit versorgt brotZeit e.V. 10.319 Kinder an 266 Schulen je-den Morgen mit einem Frühstück. Mehr als 1300 Menschen sind schon ehrenamtlich dabei.

Interessierte wenden sich bitte an die Projektleiterin der Förder-region Heilbronn, Sophie Hertrich, Tel. 0159/06 2252 97, E-Mail:

hertrich@brotzeit.schule . Die Projektleiterin gibt auch gerne wei-tere Auskünfte zum Projekt. (brotZeit e.V.)

Flohmarkt bei Hitzfelder

Vom Samstag 4. bis Sonntag 11. September findet in den Räumen des Gasthauses, in der Rathausstraße 24, ein Flohmarkt statt. Ge-öffnet ist der Flohmarkt täglich von 10 bis 18 Uhr. Bei dem umfas-senden Angebot kann man manches erwerben, das an das unver-gessene Neckarsulmer Kult-Gasthaus erinnert. (bfr)

Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?

Im Notf all kann diese entscheidend für rasche

Hilfe durch den Arzt oder den Rett ungsdienst sein! Foto: Esebene/thinkstock

Rentenversicherung

berufsstarter bekommen ihren Sozialversicherungsausweis Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsle-ben. Mit dem Beginn ihrer ersten Beschäftigung erhalten die Be-rufsanfängerinnen und -anfänger ein Anschreiben mit ihrem So-zialversicherungsausweis. In diesem wichtigen Dokument steht unter anderem die Versicherungsnummer und welcher Renten-versicherungsträger für die Empfängerin oder den Empfänger zuständig ist.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg weist darauf hin, dass in der Versicherungsnummer das korrek-te Geburtsdatum enthalkorrek-ten sein muss. Alle persönlichen Anga-ben im Ausweis sollten genau überprüft werden. Denn nur so ist gewährleitet, dass alle Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht sind. Sollten Daten nicht korrekt sein, dann muss umgehend eine Berichtigung mit einem entspre-chenden Nachweis beantragt werden, zum Beispiel mit der Ge-burtsurkunde.

Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt. Alte Sozialversicherungsauswei-se behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversicherungsausweis muss genauso sorgfältig behandelt werden wie der Personalausweis.

Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, dann benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der vergebenen Versiche-rungsnummer. Geht der Ausweis verloren, wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, dann kann man kos-tenlos einen neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht das entweder über die Krankenkasse oder über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter www.eservice-drv.de.

Weitere Informationen gibt es in den Broschüren „Die Renten-versicherung - verlässlicher Partner von Anfang an“ und „Berufs-starter und ihre Sozialversicherung“. Sie können kostenlos unter der Telefonnummer 0721/825-23888 oder per E-Mail (presse@

drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de stehen die Broschüren ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

Impressum

Herausgeber, Druck und Verlag:

NUSSBAUM MEDIEN Bad Rappenau GmbH & Co. KG Kirchenstr. 10,

74906 Bad Rappenau Telefon: 07264 70246-0 Telefax: 07264 7024699 E-Mail: bad-rappenau@

nussbaum-medien.de www.nussbaum-medien.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil im Sinne des Presserechts:

Oberbürgermeister Steffen Hertwig oder Vertreter im Amt,

Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm Verantwortlich für den gesamten Inhalt mit Aus nahme des amt lichen Teils:

Timo Bechtold Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau

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Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3x3-Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.

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