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Mikrozensus 2020 – Start in Baden-Württemberg Präsidentin Dr. Carmina Brenner bittet alle der ausgewählten rund 55.000 Haushalte im Land um Unterstützung

Der Mikrozensus 2020 beginnt: Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle ausgewählten Haus-halte um Unterstützung. Über das ganze Jahr 2020 werden dazu ab dem 7. Januar 2020 in mehr als 900 Gemeinden rund 55.000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewerinnen und Interviewern des Statistischen Landes-amtes befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten. Auch in Neckarsulm gibt es Haushalte, die im Rahmen des Mikrozensus befragt werden.

Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Befragung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden ab 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durch-geführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) ge-stellt. Brenner: „Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine ganz wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedin-gungen der Menschen. Dabei geht es um die Themen wie wir wohnen, wie Familien leben, welche Bildungsabschlüsse erwor-ben wurden oder welche Verkehrsmittel die Menschen nutzen.“

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jähr-lich einem Prozent der Haushalte. Durch den Mikrozensus wer-den wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1.000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben bezie-hen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichts-woche. Diese Angaben bilden die Grundlage für Meldungen wie „Ein höheres Bildungsniveau verbessert die Chancen auf ein höheres Gehalt“ und „Auch ohne Kinder suchen Frauen seltener eine Vollzeitstelle“. Die Auskünfte von Menschen im Rentenalter sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studierenden oder Erwerbslosen.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?

In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Ge-bäude bzw. GeGe-bäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermit-teln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie wer-den innerhalb von fünf aufeinander folgenwer-den Jahren bis zu vier-mal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab?

Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Ter-min auf und bitten sie um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauf-tragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie können sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen

Samstag, 25.1.2020, 20.00 Uhr Einlass: 19.00 Uhr

Audi Forum Neckarsulm

Vorverkauf: Eintritt: 19,00/9,50 EUR zzgl. Gebühren Online-Bestellung:

https://audiforum.reservix.de/p/reservix/group/116176 Ticket-Hotline: 07132/3170110

VVK-Stelle: Audi Forum Neckarsulm

Audi-Mitarbeiter erhalten den ermäßigten Preis von 16 EUR.

Schwerbehinderte erhalten nach Vorlage des Ausweises eine Er-mäßigung von 50 % auf den Ticketpreis von 19,00 EUR. Die gleitperson erhält ebenfalls den ermäßigten Preis, wenn im Be-hindertenausweis der Buchstabe B vermerkt ist (Notwendigkeit einer ständigen Begleitung).

SHB Schwäbischer Heimatbund

Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 36. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Würt-temberg aus. Dieser stellt die denkmalgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro belohnt, das die Wüstenrot-Stiftung zur Verfügung stellt.

Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurück-liegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müs-sen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen.

Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Win-fried Kretschmann will die Vielfalt und Besonderheiten der Bau-kultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bau-ten des 20. Jahrhunderts.

„Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewach-sene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispiel-hafte Umnutzungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Ge-schäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude über-reicht. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2020. Weitere Informa-tionen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de.

Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2021 statt.

Kostenfreie Energiestartberatung – Termine Februar

Heizungsaustausch, energetische Sanierung, unübersichtliche Fördermöglichkeiten, komplizierte Gesetze und Vorschriften?

Was muss ich beachten? Sie planen einen Austausch Ihrer Hei-zung, wissen jedoch nicht, welches Gesetz zu beachten ist oder wie die 15 % des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllt werden können? Sie möchten ihre Energiekosten senken oder Ihr Haus sanieren und finden sich im Dschungel von unübersichtli-chen Fördermöglichkeiten und komplizierten Vorschriften nicht zurecht? Antworten auf diese und weitere Fragen zu den Themen Sanierung, Fördermittel, Vor-Ort-Beratung und Energiesparen er-halten Sie bei der kostenfreien und neutralen EnergieSTARTbera-tung, die in Kooperation mit dem Landratsamt Heilbronn durch-geführt wird. Im Einzelgespräch mit den ehrenamtlichen und von neutraler Stelle zertifizierten Energieberatern können Sie individuelle Fragen klären oder sich ganz allgemein zum Thema Energieeffizienz und Sanierung informieren. Die Beratung dauert in der Regel 30 Minuten. Termine können unter www.landkreis-heilbronn.de/energieberatung vereinbart werden. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Uhrzeiten und Räumlichkeiten.

Antworten zu Fragen oder Hilfe bei der Online-Terminvereinba-rung unter Tel. 07131/994-1184 oder unter energieberatung@

landratsamt-heilbronn.de.

Beratungstermine im Februar: 19.2.2020, Rathaus Neckar-sulm

Vermächtnis der Nächstenliebe Mitten im Leben - Aktive Vorsorgeplanung

Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von Caritas Heilbronn-Hohenlohe und Paul-Wilhelm-von Keppler-Stiftung

Mitten im Leben stellen sich oft erste Fragen über das Älterwerden und Sterben. Die eigene Vorsorge ist wichtig, um selbstbestimmt und mit wenig Angst dem Alter und dem Sterben entgegenzuge-hen. Dazu ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren über medi-zinische und ethische Fragen in einer Patientenverfügung, über Vollmachten oder über die oft plötzliche Situation der Pflege. In der Veranstaltungsreihe geht es auch um das Vererben und das richtige Verfassen eines Testaments. Dazu werden grundlegende Fragen besprochen. Ein weiterer Abend ist der Kommunikation innerhalb der Familie gewidmet. Es werden Wege aufgezeigt, wie eine gute Kommunikation gelingen kann, um dann persönlich die eigene Form zu finden.

Die Termine

23. Januar 2020, 17.30 Uhr Rechtliche Aspekte am Lebensende Seniorenzentrum St. Urban Talstraße 19, 74235 Erlenbach

Referent: Dr. Markus Kleine, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, 2. Vorsitzender des Vereines Hospizdienst Weins-berger Tal e.V.

30. Januar 2020, 17.30 Uhr

Medizinische und ethische Fragen am Lebensende Seniorenzentrum St. Urban

Talstraße 19, 74235 Erlenbach

Referent: Dr. Lorenz Esposito, Kardiologe im Plattenwald Kran-kenhaus und Mitglied im Ethikkomitee der SLK-Kliniken

6. Februar 2020, 17.30 Uhr Vererben und das Testament Seniorenzentrum St. Vinzenz Spitalstraße 10, 74172 Neckarsulm

Referentinnen: Notarin Daniela Görlich, Weinsberg Christine Grünemay-von-Tils, Caritas Heilbronn-Hohenlohe 13. Februar 2020, 17.30 Uhr

Kommunikation in der Familie - über Dinge, die nicht immer leicht sind

Seniorenzentrum St. Vinzenz Spitalstraße 10, 74172 Neckarsulm

Referentin: Theresa Hackmann, systemische Familientherapeutin, Künzelsau

Nähere Informationen zu den Veranstaltungen auf:

www.caritas-heilbronn-hohenlohe.de

Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg

CSR-Aktivitäten in Baden-Württemberg werden ausgezeich-net

Leistung - Engagement - Anerkennung 2020 (Lea-Mittelstands-preis)

Immer mehr Unternehmen in Baden-Württemberg engagieren sich gemeinsam mit Kooperationspartnern aus dem dritten Sek-tor gesellschaftlich. Sie übernehmen bewusst Verantwortung für gesellschaftliche Belange und sind mit ihren vielfältigen „Corpo-rate Social Responsibility“-(CSR-)Aktivitäten gute Beispiele für eine nachhaltige Unternehmensführung. Sie zeigen, dass gesell-schaftliches Engagement von Unternehmen strategisch klug ist und mit wirtschaftlichem Erfolg Hand in Hand gehen kann. Des-halb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft.

Am 8. Juli 2020 wird die Lea-Trophäe für herausragendes gesell-schaftliches Engagement im Neuen Schloss in Stuttgart bereits zum 14. Mal verliehen und den Unternehmen für ihr Engage-ment gedankt.

Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, den Bischöfen Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den Landesbischöfen Dr. h.c. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) und Prof.

Bedeutung der Schwimmfähigkeit sowie die Qualifizierung von Lehrkräften für den Schwimmunterricht.

Schwimmkongress am 20. Juni 2020 in Ludwigsburg

Im Juni 2020 veranstaltet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gemeinsam mit der Außenstelle Ludwigsburg des Zent-rums für Schulqualität und Lehrerbildung einen Kongress zum Schulschwimmen, der sich insbesondere an Lehrerinnen und Lehrer sowie Personen in der Aus- und Fortbildung richtet. Auf dieser Veranstaltung soll das Gesamtkonzept für zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kin-dern vorgestellt werden.

Handwerkskammer Heilbronn-Franken Ausbilderschein erwerben und Wissen vermitteln Nächster Kurs startet im März

Der nächste Vorbereitungskurs für die Ausbildereignungs-Prü-fung startet am Dienstag, 10. März um 18.00 Uhr im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Heilbronn. „Die Qualifikation ist die ideale Weiterbildung für alle Berufstätigen, die als Ausbilder im Betrieb theoretisches Know-how und praktisches Wissen an Lehrlinge weitergeben möchten“, so BTZ-Leiter Johannes Richter.

Der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang befreit auf Antrag vom Teil IV der Meisterprüfung.

Workshops für Existenzgründer - Termine im Februar Wie erstellen Existenzgründer und Betriebsübernehmer ein über-zeugendes Unternehmenskonzept? Diese Frage beantworten die Unternehmensberater der Handwerkskammer Heilbronn-Franken bei den Gründer-Workshops.

Sie finden jeweils am 11. Februar 2020 bei der Handwerkskammer in Heilbronn und in der Geschäftsstelle der Handwerkskammer in Schwäbisch Hall sowie am 18. Februar 2020 in der Geschäftsstel-le der Handwerkskammer in Tauberbischofsheim statt. Die vier-stündigen Workshops sind kostenfrei und beginnen jeweils um 17.00 Uhr. Die Teilnehmer erhalten Seminarunterlagen sowie ein Teilnahmezertifikat.

Anmeldung

Eine Anmeldung ist in der jeweiligen Geschäftsstelle oder online erforderlich bei Beate Hönnige (Heilbronn), Telefon 07131/791-171; Andreas Weinreich (Schwäbisch Hall), Telefon 0791/97107-12; Paul Mendel (Tauberbischofsheim), Telefon 09341/925120 oder unter www.hwk-heilbronn.de/termine.

Polizeipräsidium Heilbronn Berufsinformationsveranstaltungen

Im Zuge ihrer derzeitigen Einstellungsoffensive bietet die Lan-despolizei Baden-Württemberg bis auf Weiteres jährlich 1.600 Ausbildungs- (mittlerer Dienst) und duale Studienplätze (geho-bener Dienst) an. Die Bewerbungsfristen für unsere Einstellungen im Folgejahr laufen. Das Polizeipräsidium Heilbronn kann somit folgende Ausbildungs-, Studien- und Praktikaplätze offerieren:

- jährlich 940 Ausbildungsplätze bei der Landespolizei BW (Be-werbungsschluss 30.9. und 31.12.)

- jährlich 660 Studienplätze bei der Landespolizei BW (Bewer-bungsschluss 31.12.)

- jährlich 8 einwöchige Praktika beim Polizeipräsidium Heil-bronn mit jeweils bis zu 50 Teilnehmern

Termine und Anmeldebögen zu Berufsinformationsvorträgen, Bewerbungsunterlagen für Praktika und/oder Ausbildungs- und Studienplätze sowie grundsätzliche Informationen zum Polizei-beruf und den jeweiligen Bewerbungsverfahren erhalten Sie von den Einstellungsberatern des Polizeipräsidiums Heilbronn werk-tags unter Tel. 07131/104-1212 oder über:

- E-Mail: heilbronn.berufsinfo@polizei.bwl.de - Facebook: www.facebook.com/polizeiheilbronn - Homepage: www.polizei-heilbronn.de

- Twitter: www.twitter.com/polizeihn Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evangelische Landeskirche

Baden). Die feierliche Preisverleihung findet am 8. Juli 2020 vor rund 400 Gästen im Neuen Schloss in Stuttgart statt.

Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unterneh-men mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die in Kooperation mit einer Organisation aus dem dritten Sektor, z.B. einem Wohlfahrts-verband, einem Verein oder einer Umweltinitiative gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderun-gen realisiert haben, bewerben. Bewerbungsschluss ist der 31.

März 2020. Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.lea-mittelstands-preis.de.

Anfragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwor-tung in Baden-Württemberg, c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart e.V., Inci Wiedenhöfer, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Tel.

0711/2633-1147, E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de.

Kultusministerium BW

Früh übt sich - mehr Schwimmkurse für Kinder im Vorschul-alter

Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Schwimmen zu können, gehört zum Leben dazu und kann Leben retten. Umso wichtiger ist es, dass Kinder früh ans Wasser gewöhnt werden.“

Die Sportwissenschaft und Fachleute aus der Praxis, wie Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer, sprechen sich für eine möglichst frühe Wassergewöhnung und ein frühes Schwimmen-lernen aus. Ihren ersten Schwimmkurs sollten Kinder aus Exper-tensicht bereits vor der Einschulung absolviert haben. „Schwim-men zu können, ge-hört zum Leben dazu und kann Leben retten.

Umso wichtiger ist es, dass Kinder früh und spielerisch ans Wasser gewöhnt werden“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Die meisten Kinder können, sofern sie im Vorschul-alter regelmäßig im Wasser waren und gezielt angeleitet wurden, zu Beginn ihrer Grundschulzeit bereits kürzere Strecken schwim-men. Hier wollen wir gemeinsam mit den Schwimmverbänden in Baden-Württemberg und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ansetzen und gezielt Schwimmkurse zur Stärkung der Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern anbieten.“ Im Dop-pelhaushalt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sind hierfür für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 1,1 Millionen Euro bereitgestellt.

Mehr Kindern die Teilnahme an Schwimmkursen ermögli-chen

Ziel ist, mit diesen Mitteln möglichst vielen Kindern die Teilnah-me an Schwimmkursen zu ermöglichen. Dabei sollen insbeson-dere auch Kinder aus einkommensschwächeren Elternhäusern profitieren. Ein entsprechendes Konzept für mehr Schwimmkur-se für Vorschulkinder erarbeiten Schwimmverbände und DLRG aktuell in Zusammenar-beit mit dem Sportministerium. Erste Überlegungen sehen etwa vor, zusätzliche Schwimmkurse zu Zeiten anzubieten, in denen Wasserflächen eher zur Verfügung stehen, beispielsweise an Nachmittagen, in den Ferien oder an Wochenenden. Auch Kindertagesstätten sowie Erzieherinnen und Erzieher sollen in den Blick genommen werden. Zum Bei-spiel, indem bereits angehende Erzieherinnen und Erzieher qua-lifiziert werden oder Projekttage an Kitas angeboten werden.

Diese Ideen sollen in ein entsprechendes Konzept münden, das dann die Grundlage für weitere erforderliche Schritte sein wird, etwa ein Fortbildungsprogramm, eine Förderrichtlinie sowie eine Ausschreibung.

Gesamtkonzept für zielgerichtete Maßnahmen

Um herauszufinden, wie es um die Schwimmfähigkeit der Grund-schülerinnen und Grundschüler bestellt ist, hat das Kultusminis-terium im Schuljahr 2018/2019 zum ersten Mal eine landesweite Umfrage an allen Grundschulen im Land durchgeführt. Ziel die-ser Umfrage war und ist es, Handlungsbedarf zu erkennen, um zielgerichtete Maßnahmen einleiten zu können. Das erwähnte Konzept zur Stärkung der Schwimmfähigkeit im Vorschulalter ist nur ein Baustein von mehreren Maßnahmen, die das Kultusminis-terium nun anstoßen wird. Dazu zählen etwa der Ausbau von

Ko-operationen mit Schwimmvereinen, die Sensibilisierung für die

Achtet auf die Umwelt

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Cannabidiol: Trend am Rande der Legalität

Produkte mit Cannabidiol (CBD) werden im Handel angeboten, obwohl sie keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel haben.

Einige Produkte wurden bereits vom Markt genommen.

Die Verbraucherzentralen mahnen zur Vorsicht bei Produkten, die Kinder und Jugendliche ansprechen und raten vom Verzehr ab.

Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein regelrech-ter Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörun-gen oder Depressionen preisen einige Hersteller ihre Produkte an. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind Kapseln, CBD-Öl oder Kaugummis erhältlich. In diesen Produkten können gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sein. Dürfen mit CBD angereicherte Lebensmittel überhaupt verkauft werden?

Wie sind sie einzuordnen und zu bewerten? Die Verbraucherzen-tralen klären die wichtigsten Fragen.

Die Vermarktung von Lebensmitteln mit bestimmten Pflanzentei-len - nur Samen oder Blätter - der Hanfpflanze ist legal. Samen beziehungsweise Öl oder Mehl daraus sind traditionelle Zutaten, sie dürfen daher unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Bei Tee ist auch die Verwendung von Hanfblättern zu-lässig. Aus Sicht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Le-bensmittelsicherheit muss jedoch für CBD-haltige Erzeugnisse, also auch Nahrungsergänzungsmittel, vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gestellt werden. Entsprechende Zulassungen liegen bislang nicht vor. „Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden“, erklärt Christiane Manthey, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Da die Sicherheit von CBD in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln nicht hinreichend belegt ist, raten wir von einem Verzehr ab“, so Manthey.

Den Verkauf von Lebensmitteln, also auch von Produkten mit Cannabidiol, überwachen die jeweils zuständigen Landesbehör-den. Manche Bundesländer haben bereits Produkte vom Markt genommen. Einige Gerichtsverhandlungen laufen noch - bis zur Entscheidung werden die Produkte aber weiter angeboten. „Un-serer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass etwa CBD-haltige Kaugummis erhältlich sind, obwohl sie keine Zulassung haben.

Wir brauchen ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorge-hen der zuständigen Behörden“, so die Ernährungsexpertin. Hin-zukomme, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältli-che Produkt prüfen können. Besonders sensible Zielgruppen, wie Kinder und Jugendliche, müssen daher geschützt werden.

Das gilt auch für hanfhaltige Lebensmittel, wie Schokolade, Bon-bons oder Energydrinks, die durch ihre Aufmachung oder Bewer-bung auch Kinder und Jugendliche ansprechen. Denn: Mit ab-gebildeten Cannabispflanzen und Aussagen wie „berauschend!“,

„high“ oder „So sieht die Welt gleich entspannter aus!“ wird der Konsum von Cannabis verharmlost.

Impressum

Herausgeber, Druck und Verlag:

NUSSBAUM MEDIEN Bad Rappenau GmbH & Co. KG Kirchenstr. 10,

74906 Bad Rappenau Telefon: 07264 70246-0 Telefax: 07264 7024699 E-Mail: bad-rappenau@

nussbaum-medien.de www.nussbaum-medien.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil im Sinne des Presserechts:

Oberbürgermeister Steffen Hertwig oder Vertreter im Amt,

Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm Verantwortlich für den gesamten Inhalt mit Aus nahme des amt lichen Teils:

Timo Bechtold Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau

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Zustellung

Das Mitteilungsblatt „Neckarsulm Journal“ wird an alle wirtschaftlich erreichbaren Haus halte verteilt.

Multimedia

Das „Neckarsulm Journal“

er scheint zusätzlich zur gedruckten Auflage als ePaper unter

www.lokalmatador.de/epaper/ muss mit harten Schatten und gedrückter Stimmung gerech-net werden.

Je mehr Tageslicht, desto besser.

Doch fotografi eren Sie nie gegen das Licht!

BELICHTUNG

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