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Mittelfristige Finanzplanung schafft Planungssicherheit

Die Bremische Bürgerschaft bestimmt mit den Beschlüssen zu den Haushaltsgesetzen den Rahmen für die Förderung der offenen Jugendarbeit durch das Jugendamt. Damit ist die Planbarkeit für die Umstellung auf die neue Rahmensetzung jeweils auf die Jährlichkeit der Haushalte begrenzt. Um dieses Hindernis zu überwinden, wird empfohlen, eine mittelfristige Planung der Förderpraxis bis einschließlich 2018 vorzunehmen und diese durch Senatsbeschluss mit Wirkkraft unter Haushalts-vorbehalt zu versehen.

Zur Umsetzung der politischen Rahmenvorgaben durch den JHA gehört, für den Bereich der stadt-teilbezogenen Kinder- und Jugendförderung bis einschließlich zum Jahr 2018 planerisch festzulegen, wie die zur Verfügung stehenden Fördermittel aufgeteilt werden sollen. Dafür sind die jeweils durch die Stadtbürgerschaft als Haushaltsgesetzgeberin bestimmten Eckwerte maßgeblich. Die Planzahlen sollen dazu dienen, den Stadtteilen für die Umsetzung der im Jahre 2015 zu aktualisierenden Stadt-teilkonzepte Planungssicherheit zu geben.

7.1.1 Fördermittel für gesamtstädtisch ausgerichtete Angebote

Die bisher im Konzept für die stadtteilorientierte Jugendförderung durch Beschluss des JHA für zent-rale Angebote festgelegten Fördermittel sollen ab 2015 nicht mehr pauschal vorab den jeweiligen Stadtteilbudgets zugerechnet werden. Die Mittel für den Zentralitätsbonus und für zentrale sportbe-zogene Jugendeinrichtungen werden daher gesamtstädtisch gebündelt und auf Antrag von den für

den Standort regional zuständigen Controllingausschüssen zentral durch den städtischen Förderaus-schuss beraten und durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zugewendet. Dem Antrag ist ein Nachweis über den gesamtstädtischen Charakter des Angebotes und seine überregio-nale Nutzung anhand einer Nutzer/innen-Statistik beizufügen.

Für das Jahr 2015 können sich nur diejenigen Controllingausschüsse um die zentralen Mittel bewben, die bislang den Zentralbonus oder eine anteilige Vorabzuweisung für Jugendsportangebote er-halten haben. Der bis 2014 geltende Verteilmodus für stadtzentrale Leistungen wird für 2015 inso-fern noch beibehalten. Damit besteht ausreichend Zeit für die Überarbeitung der Förderrichtlinien, deren Verabschiedung durch den JHA für das erste Halbjahr 2015 vorgesehen ist. Für die Vergabe dieser zentralen Mittel werden in den Richtlinien für die Förderung der offenen Jugendarbeit Krite-rien, Antragsverfahren, Berichtswesen und Entscheidungsgremien festgelegt. Ab 2016 soll dann das neue Verfahren greifen.

Das Jugendamt ist zudem aufgefordert, im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu ermitteln, welche Bedarfe für gesamtstädtische Angebote der Jugendförderung bestehen. Die Umstellung/Erweiterung kann nicht unabhängig von der Höhe der verfügbaren Mittel diskutiert werden. Es soll ausgeschlos-sen werden, zusätzliche Zentralmittel zulasten der stadtteilbezogenen Budgetanteile zu gewinnen.

Die Geschwindigkeit der Öffnung des Antragsrechtes auf die Controllingausschüsse aller Stadtteile hängt von der Chance der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den gesamtstädtischen Fördertopf ab 2016 ab und wird durch Beschluss des JHA festgelegt.

7.1.2 Fördermittel für dezentrale Leistungen

Für die stadtteilbezogenen Programme der Jugendarbeit werden Stadtteilbudgets gebildet. Für die Ermittlung der jeweiligen Höhe wird ein Verteilungsschlüssel durch einen Beschluss des Jugendhil-feausschusses bestimmt, der geeignet ist, zu einer größtmöglichen Verteilungsgerechtigkeit unter Berücksichtigung der jugend- und sozialpolitischen Schwerpunktsetzungen des Jugendhilfeausschus-ses zu führen.

Ausgangspunkt ist in der Fortschreibung des Konzepts für stadtteilbezogene Jugendarbeit die Pro-Kopf-Zahl der Jugendeinwohnerschaft jedes Ortsteils im Alter zwischen 6 und unter 21 Jahren. Die Jugendarbeit soll sich zwar weiterhin auf die Hauptzielgruppe der 12- bis unter 18jährigen Kinder und Jugendliche konzentrieren. Die Erweiterung der bisherigen Alterscluster um 3 Jahrgänge wird mit der ausdrücklichen Erwartung begründet, dass die offene Jugendarbeit wirksame niedrigschwellige Bei-träge für den gelingenden Übergang von Jugendlichen von der Schule in den Beruf leistet bzw. noch verstärkt leisten soll. Dass auch Kinder ab 6 Jahren bereits in der Zählung der Alterscluster mit be-rücksichtigt werden, ist dem Argument geschuldet, dass immer wieder eintretende Verschiebungen in den Jahrgangsgrößen auf diese Weise planerisch bereits abgemildert einbezogen werden können.

Damit können größere, „überraschende“ Veränderungen in der Hauptzielgruppengröße vorab be-rücksichtigt werden. Die Controllingausschüsse der Stadtteile erhalten jährlich für ihre Stadtteile vollständige jahrgangsspezifische Bevölkerungsdaten zur Nutzung für eigene weitergehende Überle-gungen.

Kinder und Jugendliche in Ortsteilen mit hohen sozialen Belastungsrisiken weisen besondere Förde-rungsbedarfe auf. Um auf diese weiterhin sachgerecht reagieren zu können, wird das Verfahren zur Gewichtung der Zielgruppe nach den jeweils aktuellen Sozialindikatoren für die bremischen Ortsteile der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales angewendet. Die Sozialindikatoren sind zweijährlich aktualisiert zu erheben. Soweit Mittelanteile gestaffelt zuwachsen sollen, sind diese Schritte im selben Zeitschritt zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Wegen der unabweisbaren besonderen Förderbedarfe für junge Menschen in benachteiligten Le-benslagen kommt ein Schlüssel zur Anwendung, bei dem die Pro-Kopf-Zahl der Zielgruppe der jungen

Menschen im Ortsteil bei entsprechenden Belastungsfaktoren erhöht, bzw. für privilegierte Ortsteile reduziert wird.

Dem Ziel folgend, möglichst viele gesellschaftliche Kräfte für die Arbeit am sozialen Zusammenhalt und im Kampf gegen Armut zu gewinnen sowie geeignete Ansätze und Instrumente zur Erhöhung gesellschaftlicher Teilhabe und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu nutzen42, soll die Gewichtung stärker als bisher bei der Bildung des Verteilerschlüssels vorgenommen werden. Der Gewichtungsfaktor wird auf R5 (bisher R4) festgelegt. Um zu der sozial gewichteten Verteilung von Budgets für die Stadtteile zu kommen, wird aus dem Wert des Sozialindex durch Anwendung zweier unterschiedlicher Formeln für jeden Ortsteil ein Gewichtungsfaktor gebildet, mit dem die tatsächli-che Größe der Bezugszielgruppe junger Menstatsächli-chen künstlich erhöht (bei relativer Benachteiligung des Ortsteils) oder künstlich verringert wird (bei relativer Privilegierung des Ortsteils).

Die Formel ist für alle Ortsteile mit negativem Indexwert folgendermaßen aufgebaut, dabei wird als Bezugsgröße jeweils der Wert der größten Abweichung von Null gewählt (-132,6):

Gewichtungsfaktor R5 = (132,6 3* Sozialindikator)/132,6).

Für alle Ortsteile mit positivem Indexwert ist die Formel folgendermaßen aufgebaut, die Bezugsgrö-ße bleibt gleich, anders als in der obigen Formel wird hier nicht linear verringert, sondern in einer

Kurve auf einen Sockelwert von 1/5 reduziert:

Gewichtungsfaktor R5 =132,6/(3*Sozialindikator +132,6).

Aus der Multiplikation der für die jeweiligen Ortsteile ermittelten Gewichtungsfaktoren mit den tat-sächlichen Pro-Kopf-Zahlen ergibt sich eine gewichtete Jugendeinwohnerzahl für jeden Ortsteil. Dar-aus wird ein Mittelanteil (in %) ermittelt (=Verteilungsschlüssel). Dieser Betrag wird für mehrere Ort-steile jeweils in einem Stadtteil zusammengefasst 43. Von den insgesamt für die offene Jugendarbeit im Haushalt bereitgestellten Mitteln werden zunächst die für die Sockelbeträge und für die stadt-zentralen Angebote bestimmten Beträge abgezogen. Vom „Rest“ wird der gewichtet ermittelte An-teil (%) dem jeweiligen StadtAn-teilbudget zugewiesen.

Die Kombination von demografischen und sozialen Faktoren kann in den Ortsteilen zu erhebliche Veränderungen für die Ermittlung des zustehenden Anteils führen.

Grundsätzlich gilt, dass die Kinder- und Jugendförderung für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt angeboten werden soll. Um eine Sockelversorgung jedes Stadtteils sicherzustellen, wird daher zu-nächst jedem Stadtteil unabhängig von der Zielgruppengröße ein Ressourcensockel von 60 T€ (zuvor 40 T€) zuerkannt. Die Festlegung dieses Sockels basiert auf der Grundlage, wonach der kleinste Stadtteil zusammen mit seinen sozial gewichteten Mittelanteilen ausreichend Fördermittel verfügbar haben muss, um eine kleine Jugendeinrichtung (Finanzbedarf ca. mindestens 80 T€ p.a.) betreiben zu können. Bei 19 Stadtteilen kommen damit für den Sockelbetrag insgesamt 1.140 T€ zur Ausschüttung.

(Tabelle zur Ermittlung des „eigentlich zustehenden“ Anteils (Anlage 4 ))

Da der insgesamt zu verteilende Fördermittelansatz nicht aus einer quantifizierbaren Darstellung von Bedarfslagen abgeleitet ist, bedeutet der Verteilungsschlüssel lediglich, wie hoch der Anteil aus den haushalterisch begrenzten Mitteln sein sollte. Er gibt nicht einen objektiv Wert für eine bedarfsge-rechte Finanzierung wieder: aus ihm kann weder ausgeschlossen werden, dass einem Stadtteil

42 Siehe Bündnis für sozialen Zusammenhalt und Ausschuss zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spal-tung

43 In der Anlage "Entwicklung der gewichteten Zielgruppenanteile" wird dargestellt, wie sich diese prozentualen Anteile der

Zielgruppe im bisherigen und im neuen Verteilerschlüssel auswirken.

gentlich noch höhere Zuwendungen als auch reduzierte Werte zukommen müssten. Der Verteilungs-schlüssel formuliert ein Gerechtigkeitsprinzip quer zu allen Interessenlagen für den Umgang mit dem Mangel.

Durch politische Setzung wurde entschieden, dass die für bestimmte Stadtteile auf der Grundlage des aktualisierten Verteilungsschlüssels eigentlich ableitbare Anhebung der finanziellen Ausstattung nicht durch Umverteilung zulasten solcher Stadtteile realisiert werden soll, deren gegenwärtige Hö-he des Budgets höHö-her liegt als sich im Verteilungsschlüssel ergibt.