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Mitteilungsverfahren (auf dem Markt bereitgestellte Biozidprodukte)

Mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung wird ein Mitteilungsverfahren eingeführt, wonach die jährliche Menge der in Deutschland auf dem Markt bereitgestellten oder ausgeführten Biozidprodukte mitzuteilen ist.

Mitteilungspflichtig sind Hersteller oder Einführer, die Biozidprodukte in Deutschland auf dem Markt bereitstel-len oder ausführen. Die Mitteilung erfolgt jährlich bis zum 31. März für das Vorjahr.

Übersicht

Unter „Übersicht“ sind die von Ihnen bereits durchgeführten Mengenmitteilungen aufgeführt.

Das Feld „Gesamte Liste exportieren“ ermöglicht Ihnen, eine Gesamtliste der mit Ihrem Benutzerkonto durch-geführten Mengenmitteilungen im Format „.csv“ zu exportieren.

Mitteilung Übergangsregelungen

Für Biozidprodukte, die aktuell unter den Übergangsregelungen ohne bereits notwendige bzw. erfolgte Antrag-stellung in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt werden, muss dieses Formular für die Mengenmitteilung verwendet werden.

Im ersten Schritt werden der Handelsname, die Registriernummer (N-XXXXXX) und die Produktmenge (in kg) angegeben. Über das Feld „Weiter“ wird in den zweiten Schritt gewechselt.

Durch Klicken auf das Feld „Weiter“ gelangt die Mengenmitteilung zum dritten Schritt, in dem die zugehörige/n Produktart/en ausgewählt wird/werden.

Hier erfolgt die Auswahl der Produktart/en durch Anklicken des jeweiligen Markierungsfeldes vor der Pro-duktart.

Über das Feld „Weiter“ gelangen Sie in den abschließenden bzw. erweiternden Schritt. Hier besteht die Mög-lichkeit, die eingegebenen Angaben zu überprüfen, den eingegebenen Wirkstoff zu löschen, einen weiteren Wirkstoff hinzuzufügen sowie die Meldung durch Anklicken des Feldes „Mengenmeldung abschicken“ zu be-enden.

Um einen weiteren Wirkstoff hinzuzufügen, klicken Sie bitte auf das Feld „Weiteren Wirkstoff hinzufügen“. Sie werden dann erneut die zuvor dargestellten Schritte durchlaufen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Übernahme der Meldedaten aus der Datenbank der übergangsweise verkehrsfähigen Produkte aktuell nicht möglich ist. Deshalb müssen diese Daten durch Sie in die Mengenmit-teilung übertragen werden.

Mengenmitteilung (Beantragt/Zugelassen) – Biozidprodukt

Für Biozidprodukte, die sich wegen eines bereits gestellten Zulassungsantrags in einem laufenden Entschei-dungsverfahren befinden oder für die bereits eine Zulassung erteilt wurde, stehen zwei Formulare, entweder für ein einzelnes Biozidprodukt oder für eine Biozidproduktfamilie, zur Verfügung. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf das Formular für ein Biozidprodukt.

Im ersten Schritt werden der Handelsname, die Fallnummer (R4BP Case Number), die Zulassungsnummer und die Produktmenge (in kg) angegeben. Über „Weiter“ wird in den zweiten Schritt gewechselt.

Im zweiten Schritt geben Sie die Wirkstoffkonzentration (g/kg) für den Wirkstoff an, der in diesem Schritt über die Wirkstoffsuche ausgewählt werden kann. Gegebenenfalls müssen Sie die Ihnen bekannte Konzentration zuvor in g/kg umrechnen. Den gewünschten Wirkstoff wählen Sie aus, indem Sie den zutreffenden Eintrag durch Anklicken des Kreises rechts am Ende der entsprechenden Zeile markieren.

Über das Feld „Weiter“ gelangen Sie zum dritten Schritt, in dem die zugehörige/n Produktart/en ausgewählt wird/werden.

Hier erfolgt die Auswahl der Produktart/en durch Anklicken des jeweiligen Markierungsfeldes vor der Pro-duktart.

Über „Weiter“ gelangen Sie zu dem abschließenden bzw. erweiternden Schritt. Nun besteht die Möglichkeit die eingegebenen Angaben zu überprüfen, den eingegebenen Wirkstoff zu löschen, einen weiteren Wirkstoff hinzuzufügen und die Meldung über „Mengenmeldung abschicken“ zu beenden.

Um einen weiteren Wirkstoff hinzuzufügen, klicken Sie bitte auf das Feld „Weiteren Wirkstoff hinzufügen“. Sie werden dann erneut die zuvor dargestellten Schritte durchlaufen.

Mengenmitteilung (Beantragt/Zugelassen) - Biozidproduktfamilie

Für Biozidprodukte, die sich wegen eines bereits gestellten Zulassungsantrags in einem laufenden Entschei-dungsverfahren befinden oder für die bereits eine Zulassung erteilt wurde, stehen zwei Formulare, entweder für ein einzelnes Biozidprodukt oder für eine Biozidproduktfamilie, zur Verfügung. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf das Formular für eine Biozidproduktfamilie.

Im ersten Schritt werden der Handelsname, die Fallnummer (R4BP Case Number), die Zulassungsnummer und die Produktmenge (in kg) angegeben. Über das Feld „Weiter“ wird in den zweiten Schritt gewechselt.

Im zweiten Schritt geben Sie die Gesamtmenge des Wirkstoffs (in kg) für den Wirkstoff an, der in diesem Schritt über die Wirkstoffsuche ausgewählt werden kann. Durch Anklicken des Markierungsfeldes am Ende der Zeile, in der der gewünschte Wirkstoff aufgeführt ist, wird die Auswahl des Eintrags gekennzeichnet.

Über das Feld „Weiter“ gelangen Sie zum dritten Schritt, in dem die zugehörige/n Produktart/en ausgewählt wird/werden.

Hier erfolgt die Auswahl der Produktart/en durch Anklicken des jeweiligen Markierungsfeldes vor der Pro-duktart.

Über „Weiter“ gelangen Sie zu dem abschließenden bzw. erweiternden Schritt. Nun besteht die Möglichkeit die eingegebenen Angaben zu überprüfen, den eingegebenen Wirkstoff zu löschen, einen weiteren Wirkstoff hinzuzufügen und die Meldung über „Meldung abschicken“ zu beenden.

Um einen weiteren Wirkstoff hinzuzufügen, klicken Sie bitte auf das Feld „Weiteren Wirkstoff hinzufügen“. Sie werden dann erneut die zuvor dargestellten Schritte durchlaufen.

Mengenmitteilung (Export)

Für Biozidprodukte, die exportiert werden, steht ein eigenes Formular zur Verfügung.

Im ersten Schritt werden der Handelsname, die Registriernummer, die Fallnummer (R4BP Case Number), die Zulassungsnummer und die Produktmenge (in kg) angegeben. Über „Weiter“ wird in den zweiten Schritt ge-wechselt.

Im zweiten Schritt geben Sie die Wirkstoffkonzentration (g/kg) für den Wirkstoff an, der über die Wirkstoffsuche ausgewählt werden kann. Durch Anklicken des Markierungsfeldes am Ende der Zeile, in der der gewünschte Wirkstoff aufgeführt ist, wird die Auswahl des Eintrags gekennzeichnet.

In diesem Formular besteht die Möglichkeit, Angaben zu einem benutzerdefinierten Wirkstoff zu hinterlegen.

So können Sie Wirkstoffe in dem Mitteilungsverfahren nennen, die nicht im Rahmen der Biozidverordnung genehmigt wurden oder werden und daher nicht in der eigentlichen Auswahlliste zur Verfügung stehen.

Über das Feld „Weiter“ gelangen Sie zum nächsten Schritt, in dem die zugehörige/n Produktart/en ausgewählt wird/werden.

Hier erfolgt die Auswahl der Produktart/en durch Anklicken des jeweiligen Markierungsfeldes vor der Pro-duktart.

Über das Feld „Weiter“ gelangen Sie zu dem abschließenden bzw. erweiternden Schritt. Nun besteht die Mög-lichkeit die eingegebenen Angaben zu überprüfen, den eingegebenen Wirkstoff zu löschen, einen weiteren Wirkstoff hinzuzufügen und die Meldung über das das Feld „Meldung abschicken“ zu beenden.

Um einen weiteren Wirkstoff hinzuzufügen, klicken Sie bitte auf das Feld „Weiteren Wirkstoff hinzufügen“. Sie werden dann erneut die zuvor dargestellten Schritte durchlaufen.