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Mitfinanzierung Brückenangebot berufsvorbereitende Schuljahre BVS durch die

1 Zusammenfassung

3.1 Mitfinanzierung Brückenangebot berufsvorbereitende Schuljahre BVS durch die

3.1.1 Ziel der Vorlage

Ziel dieser Neuregelung ist die Verlagerung von aktuell rund CHF 10 Mio. Kosten für die BVS vom kantonalen Budget der Berufsbildung zu den Gemeinden durch deren Mitbeteiligung an den Kosten der Lehrergehälter. Der Regierungsrat hat diese Massnahme vorgeschlagen, weil die berufsvorbereitenden Schuljahre Praxis und Integration (BPI; vgl. Kap. 3.1.3) heute einen Teil der Integrationsmassnahmen übernehmen, die üblicherweise von Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert werden. Die BVS bereiten Personen mit individuellen Bildungsdefiziten auf die berufliche Grundbildung vor (Art. 12 BBG4). Sie gehören zur Sekundarstufe II und werden im Kanton Bern durch das Bildungsbudget des Kantons finanziert. Für diese berufli-che Integration ist grundsätzlich ein einziges Jahr vorgesehen. Bund und Kantone haben in der Integrationsagenda5 jüngst aber festgehalten, dass es einer schulischen Vorbereitung von insgesamt zwei bis drei Jahren bedarf, bis Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene die er-forderlichen Grundkompetenzen und das Sprachniveau A2 gemäss GER6 erreicht haben. Erst dann kann von einer erfolgreichen Integration gesprochen werden. Diese zwei- oder dreijähri-ge Vorbereitung sei mit Mitteln aus dem Integrationsbereich zu finanzieren. Soweit die In-tegration nicht durch die ordentlichen Ausbildungen erreicht werden kann, wird sie im Kanton Bern üblicherweise durch den Sozialhilfebereich übernommen. Letzterer wird von Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert. Der Regierungsrat ist deshalb der Meinung, dass es sich rechtfertigt, wenn sich die Gemeinden an den Kosten für die BVS beteiligen.

2 Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11)

3 Arbeitsmarktgesetz vom 23. Juni 2003 (AMG; BSG 836.11)

4 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG; SR 412.10)

5 Integrationsagenda Schweiz, Bericht der Koordinationsgruppe vom 1.3.2018 https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-04-30.html

6 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen

Bei den berufsvorbereitenden Schuljahren Praxis und Allgemeinbildung (BPA) sind die Schul-behörden der Gemeinden direkt verantwortlich für die Anzahl Zuweisungen von Lernenden aus der Volksschule. Sie können dadurch die Anzahl der Lernenden mit beeinflussen. Die erhobenen Zahlen zeigen auf, dass Gemeinden anteilsmässig unterschiedlich viele Schulab-gängerinnen und -abgänger in ein BPA anmelden.

3.1.2 Charakteristik Brückenangebote

Der Kanton Bern führt Brückenangebote in angemessenem Umfang7: berufsvorbereitende Schuljahre, Vorlehren sowie Angebote zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit8. Zur Ziel-gruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren, denen nach der Volksschule der Direkteinstieg in die berufliche Grundbildung nicht gelungen ist, die eine Lehre abbrechen oder spät in die Schweiz eingereist sind und deswegen sprachliche und schulische Defizite aufweisen. Sie bereiten Jugendliche und junge Erwachsene spezifisch auf das für sie passende Berufsfeld vor und schliessen gleichzeitig auch allfällig vorhandene all-gemeine schulische Lücken. So kann die anschliessende berufliche Ausbildung gelingen.

Diese Angebote sind eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit, wenn für die Zielgruppe eine langfristige Integration in Berufswelt und Gesellschaft angestrebt wird und die Abschlussquote von 95 Prozent auf der Sekundarstufe II gehalten werden soll. Dies untermauern auch die Daten des Bundesamts für Statistik9. 96.5 Prozent der in der Schweiz geborenen Schweizer Lernenden haben 2015 ihre Ausbildung auf der Sekundarstufe II erfolgreich abgeschlossen.

Von den im Ausland geborenen ausländischen Lernenden waren es dagegen nur 75.6 Pro-zent. Die Volksschule vermag diese Integrationsleistung nicht allein zu leisten.

3.1.3 Angebotsentwicklung der Brückenangebote bis heute

Bis ins Jahr 2000 galt für die damaligen 10. Schuljahre (Werkjahrklassen, Integrationsklassen, Weiterbildungsklassen, Berufswahl- und Fortbildungsklassen) der gleiche Finanzierungs-schlüssel wie für die Volksschulen. Mit der Änderung vom 7. Juni 200010 des damaligen Ge-setzes über die Berufsbildung und die Berufsberatung wurden die Brückenangebote als Vor-bereitung auf die Berufsbildung der Sekundarstufe II zugeordnet und im Rahmen der Aufga-benteilung Kanton und Gemeinden wechselte die Zuständigkeit für die 10. Schuljahre von den Gemeinden zum Kanton.

Zwischen dem Inkrafttreten der neuen Zuständigkeit im Jahr 2001 und dem Inkrafttreten des neuen FILAG11 im Jahr 2002 galten die Gemeinden dem Kanton die Mehrbelastung mit einem monatlichen Wohnsitzgemeindebeitrag von 550 Franken pro Schülerin und Schüler ab (Über-gangsregelung). Dies entsprach gesamthaft in etwa CHF 16 Mio. Mit Inkrafttreten des FILAG wurden die Wohnsitzgemeindebeiträge abgelöst durch die Verschiebung von Steuersubstrat von den Gemeinden auf den Kanton (Steuerbelastungsverschiebung, vgl. Art. 40ff. FILAG).

Die Verschiebung entsprach, soweit sie die 10. Schuljahre betraf, dem genannten Betrag von CHF 16 Mio.

Seither finanziert und verantwortet der Kanton die Brückenangebote zu 100 Prozent.

Im Jahr 2000 wurden die 10. Schuljahre traditionell von Schülerinnen und Schüler besucht, welche nach der Volksschule noch ein Orientierungsjahr ansetzen wollten. So besuchten 2’394 Schülerinnen und Schüler oder 22 Prozent eines Jahrgangs ein 10. Schuljahr. In den sogenannten Integrationsklassen waren damals lediglich 170 Lernende, was 7 Prozent aller

7 Art. 9 BerG

8 Eine Übersicht über alle Brückenangebote findet sich in der Beilage 1

9 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/bildungsindikatoren/bildungssystem-schweiz/themen/abschluesse/abschlussquote-sekundarstufe.html

10 BAG 00-137

11Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1)

Schülerinnen und Schüler der 10. Schuljahre entsprach.12 Der Besuch von lediglich einem Jahr als Berufsvorbereitung war der Normalfall13.

Im Kanton Bern war denn auch der Anteil Schulabgängerinnen und -abgänger in Zwischenlö-sungen traditionell überdurchschnittlich hoch, wie schon der Bildungsbericht Schweiz 2010 aufgezeigt hat. Der Kanton hat deshalb Massnahmen getroffen, um einen Wert zu erreichen, der im Mittel der anderen Kantonswerte liegt, und um die Angebote konsequenter auf Jugend-liche und junge Erwachsene mit ausgewiesenem Bildungs- und Unterstützungsbedarf auszu-richten:

 Einführung des Case Management Berufsbildung (CM BB; angesiedelt bei den Berufsbe-ratungs- und Informationszentren, BIZ), um Jugendliche mit Mehrfachproblemen oder un-genügender Unterstützung durch das familiäre Umfeld erfolgreich in eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II zu vermitteln.

 Schaffung regionaler Triagestellen (angegliedert an CM BB), um möglichst alle Jugendli-chen und jungen Erwachsenen zu erfassen, die keine an die obligatorische Schule an-schliessende Ausbildung finden oder die ihre Lehre wieder abbrechen. Sie werden für den Direkteinstieg weiter unterstützt oder dem passenden Brückenangebot zugewiesen.

 Steuerung der Brückenangebote aus einer Hand durch Koordination über die Direktionen hinweg durch eine Fachstelle Brückenangebote im Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA).

 Einführung neuer Lehrplan für die BVS mit verstärkter Ausrichtung auf Jugendliche mit Mehrfachproblemen, was zu den folgenden BVS-Angeboten führte:

 Praxis und Allgemeinbildung (BPA)

 Praxis und Integration 1 (BPI 1)

 Praxis und Integration 2 (BPI 2)

 BVS Plus.

 Kommunikationsmassnahme an Gemeinden, dem Direkteinstieg in die Berufsbildung ver-stärkte Beachtung zu schenken.

 Webbasierte Anmeldeplattform für alle Anmeldungen in ein Brückenangebot, um damit (auch) erhöhtes Steuerungswissen zu erlangen.

Diese Massnahmen haben sich bewährt und zusammen mit der stabilen Lehrstellensituation sowie der demographischen Entwicklung dazu geführt, dass sich der Direkteinstieg von der Volksschule in die Berufsbildung von 42 Prozent im Jahre 2007 auf 51 Prozent im Jahre 2018 gesteigert hat.

In der Zwischenzeit hat sich die Ausrichtung der BVS geändert. Heute werden die BVS haupt-sächlich noch von Jugendlichen besucht, welche sonst den Einstieg in eine Berufsbildung verpassen würden. Sei dies, weil sie einen Migrationshintergrund haben oder weil sie die Grundkompetenzen für eine Berufslehre noch nicht vorweisen können oder unrealistische Berufswünsche haben. So beträgt der Anteil Lernender mit Migrationshintergrund mittlerweile nahezu 50 Prozent (vgl. Kap. 3.1.5). Die Flüchtlingskrise von 2015 hat dazu geführt, dass das BVS-Angebot im Bereich der BPI stark ausgebaut werden musste. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Neustrukturierung des Asylbereichs auf Bundesebene ab 2019 ist zwar wieder mit einer Reduktion der BPI zu rechnen. Der Kanton hat aber bewiesen, dass er bei den Brückenangeboten flexibel reagieren kann. Wie sich die geopolitische Lage entwickelt und welche Auswirkungen sich daraus auf die Zahl der Asylsuchenden ergeben, ist schwer vorauszusagen. Würden diese Leistungen (BPI) aber nicht erbracht, wäre die Integration in eine Berufslehre in Frage gestellt. Damit bestünde ein hohes Risiko, dass der öffentlichen Hand, insbesondere den Gemeinden, letztlich die sozialen Kosten zur Last fallen.

12vgl. Vortrag des Regierungsrates vom 27. Oktober 1999 an den Grossen Rat zur Änderung des Gesetzes vom 21. Januar 1998 über die Berufsbildung und die Berufsberatung (BerG) (Tagblatt 2000, Beilage 4)

13JungeFlüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene bedürfen einer schulischen Vorbereitung von zwei bis drei Jahren bis zur beruflichen Integrationsmöglichkeit (vgl. Ziffer 3.1.1)

3.1.4 Steuerung der Brückenangebote und insbesondere der BVS

Seit 2014 koordiniert, steuert und entwickelt die Fachstelle Brückenangebote des MBA im Auftrag der Steuergruppe Interinstitutionelle Zusammenarbeit des Kantons (IIZ)14 die kantona-len Brückenangebote von Erziehungsdirektion, Volkswirtschaftsdirektion und Gesundheits- und Fürsorgedirektion für Jugendliche von 15 bis 25 Jahren. Finanziert werden die Angebote unterschiedlich: Die vorrangig auf Bildung ausgerichteten Massnahmen werden durch den Kanton finanziert. Die vorrangig arbeitsmarktlich ausgerichteten Massnahmen werden durch die Arbeitslosenversicherung und die vorrangig auf Sozialhilfe ausgerichteten Massnahmen durch den Kanton und die Gemeinden (Lastenausgleich Sozialhilfe) finanziert. Der Bedarf an Brückenangeboten und weiteren Angeboten für Volksschulabgängerinnen und -abgänger so-wie für junge Erwachsene zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung wird jährlich er-hoben. Das Angebot wird im Rahmen der IIZ zwischen den betroffenen Direktionen koordiniert und die Mittel für die einzelnen Angebote werden eingeplant und bereitgestellt.

Die Anzahl der Plätze in den BVS ist beschränkt. Aufgenommen wird, wer im Kanton Bern wohnt und zwischen 15 und 25 Jahre alt ist, über keine Anschlusslösung (Lehrstelle, weiter-führende Schule) verfügt, keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II hat, von der Klassen-lehrkraft, der Triagestelle oder einem Sozialdienst empfohlen wird, sich aktiv am Berufswahl-prozess beteiligt hat, motiviert ist, ein weiteres Schuljahr zu besuchen, sowie Bildungs- und Förderbedarf aufweist.

Wer von der Klassenlehrkraft bzw. von der zuständigen Schulleitung nicht für ein BVS emp-fohlen wird, kann von der gesetzlichen Vertretung bei der Triagestelle angemeldet werden und den Entscheid überprüfen lassen. Alle Schulabgängerinnen und –abgänger ohne An-schlusslösung haben zudem die Möglichkeit, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen, indem sie das Motivationssemester (SEMO) besuchen. Der Zugang dazu erfolgt im Kanton Bern nicht über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), sondern über die Triagestelle. Dies auch deshalb, weil so sichergestellt ist, dass nochmals ein passendes Brü-ckenangebot geprüft wird. Wenn also im schlechtesten Fall keine Zuweisung zum BVS mög-lich wäre, stünde den Schulabgängerinnen und –abgänger noch das SEMO zur Verfügung oder sie hätten die Möglichkeit, eine Vorlehre zu absolvieren. Der Kanton Bern verfügt über ein vergleichsweise breites, auf die verschiedenen Zielgruppen ausgerichtetes Brückenange-bot und stellt mit der Triagestelle die individuelle Abklärung und Zuweisung sicher.

Bei einer Übernachfrage besteht die Möglichkeit der Priorisierung im Rahmen des Aufnahme-verfahrens. Es besteht jedoch keine Begrenzung je Gemeinde oder Klasse. Dank des Nach-fragerückgangs für ein BPA in den letzten zehn Jahren konnte bis anhin auf die Anwendung des Numerus Clausus verzichtet werden. Hingegen muss seit dem Schuljahr 2015/16 bei der Aufnahme in ein BPI priorisiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass bei der Aufnahme für das Schuljahr 2015/16, also während des Höhepunkts der Flüchtlingskrise, bis zu 400 Kandidatinnen und Kandidaten abgewiesen werden mussten. Die genaue Anzahl ist nicht bekannt, weil die Sozialdienste in Kenntnis der vollen Klassen keine Anmeldungen mehr vor-genommen haben.

Ausserkantonale Schüler und Schülerinnen können nur mit einer Kostengutsprache ihres Wohnsitzkantons aufgenommen werden.

Die Lernenden entrichten Schulgebühren von CHF 1000 pro Jahr. Dazu kommen maximal CHF 1100 für Lehrmittel, Exkursionen und Projektwochen. Die Lernenden können Stipendien beanspruchen, sofern sie die stipendienrechtlichen Anforderungen erfüllen. Den Lernenden im BPI wurde bis anhin die Schulgebühr mehrheitlich erlassen, weil sie Bedürftigkeit nachwei-sen können.

Die BVS werden regional an Berufsfachschulen (BFS) geführt. Die Zuteilung der Lernenden erfolgt nach der Wohnsitzgemeinde der Eltern, des eigenen Wohnsitzes bei über 18-Jährigen oder des Ortes des Asylzentrums15. Zur Optimierung der Klassengrössen kann die

verantwort-14 vgl. www.iiz.sites.be.ch

15 Liste der BFS mit BVS und die Zuteilung der Gemeinden: www.erz.be.ch/bvs.

liche Fachstelle Brückenangebote im MBA Umteilungen vornehmen. Die Lehrkräfte sind nach der Gesetzgebung über die Anstellung der Lehrkräfte angestellt und gleich wie die Lehrkräfte der Sekundarstufe I in der Gehaltsklasse 10 eingereiht.

Seit Beginn des Monitorings vor zirka zehn Jahren zeigt sich, dass die einzelnen Gemeinden grosse Unterschiede bezüglich der Übertrittsquoten ausweisen. Mit der Einführung der web-basierten Anmeldung 2009, welche die Verantwortung für die Anmeldung den Klassenlehr-kräften zuweist, die Unterschrift der Schulleitung verlangt und die Anzahl Angemeldeter je Klasse aufzeigt, haben sich die Anmeldungen in vielen Gemeinden reduziert. In einzelnen Gemeinden bleibt jedoch die Übertrittsquote in ein BPA überdurchschnittlich hoch.

3.1.5 Wichtige Kennzahlen

Quelle: Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern (MBA)

Weil der Direkteinstieg von der Volksschule in die Berufsbildung gefördert wurde, nahm die Anzahl der Lernenden im BPA in den letzten zehn Jahren praktisch um die Hälfte ab. Gleich-zeitig relativiert sich aber diese Abnahme durch die wachsende Anzahl Lernender im BPI auf-grund der weltpolitischen Lage und der Migration. Ab Schuljahr 2019/20 wird mit einer Ab-nahme der BVS Klassen gerechnet, primär aufgrund sinkender Asylzahlen.

Entwicklung Nettokosten berufsvorbereitende Schuljahre (Saldo), in Mio. CHF

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 VA

2018*

BVS 40.4 38.2 38.1 35.7 34.7 33.6 34.4 38.8 42.7 43.0

Quelle: Jahresrechnung MBA, bzw. Budget 2018 (*)

Förderung des Direkteinstiegs in die Berufsbildung

Quelle: Schulaustretendenbefragung BIZ 2018 für den deutschsprachigen Kantonsteil

Dass der Direkteinstieg gefördert wurde und damit die Zahl der Lernenden in den BPA rück-läufig war, zeigt die obige Grafik: Seit 2007 steigt der Anteil Jugendlicher mit Direkteinstieg nach der Volksschule von 42 Prozent auf 53 Prozent im Jahre 2017, aktuell liegt er bei 51 Prozent.

Im französischsprachigen Kantonsteil hat eine ähnliche Entwicklung stattgefunden. Der Anteil der Direkteinsteiger in eine berufliche Grundbildung stieg weiter an auf 51,6 Prozent; auch der Übertritt ins Gymnasium nahm leicht zu (21,3 Prozent, Vorjahr 19,9 Prozent). Im Gegenzug ist auch hier der Anteil der Jugendlichen, die sich für eine Zwischenlösung entschieden haben, rückläufig (18,7 Prozent, Vorjahr 20,8 Prozent).

3.1.6 Exkurs: Finanzierung Lehrergehälter Volkschule

Die Volksschule ist eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Die Infrastruktur- und Betriebskosten tragen die Gemeinden. Der Kanton trägt 70 Prozent der Lehrergehaltskosten (Gehälter, Zulagen, Vergünstigungen und Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen). 30 Prozent der Lehrergehaltskosten tragen die Gemeinden. Im Resultat ergibt sich eine Kosten-aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden von je ungefähr 50 Prozent.

Das Finanzierungsmodell gemäss FILAG enthält sowohl solidarische als auch verursacherbe-zogene Elemente. Verursacherbezogen heisst, die Gemeinde hat die Möglichkeit, die Kosten der Volksschule direkt zu beeinflussen, z. B. durch eine optimale Klassenorganisation. Die solidarischen Elemente der Finanzierung berücksichtigen geografisch-topografische und sozi-odemografische Aspekte. Diesbezüglich belastete Gemeinden zahlen deshalb etwas weniger als 30 Prozent an die Lehrergehaltskosten, wenig belastete Gemeinden etwas mehr. Dies wird mit einem angepassten Rückvergütungssystem gemäss Anzahl Schülerinnen und Schü-ler einer Gemeinde realisiert.

Auf der Sekundarstufe II gilt das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs als Bestandteil der Volksschule und wird deshalb gleich finanziert.

Im Gegensatz zu Kindergarten und Volksschule haben die Gemeinden bei den BVS keinen Einfluss auf die Klassen- und Unterrichtsorganisation. Der Kanton macht die Klassenplanung.

Zudem trägt er alleine die Betriebs- und Infrastrukturkosten und er verwendet ein anderes Informatiksystem zur Abrechnung als die Volksschule.

Der Lastenausgleich Lehrergehälter Volksschule, konzipiert für eine Verbundaufgabe, die die Kostenverantwortung der einzelnen Gemeinde berücksichtigt, erweist sich für die Verteilung für die Lehrergehaltskosten der BVS nicht geeignet.

3.1.7 Integrationspauschale

Der Bund bezahlt den Kantonen aktuell für jede Person mit Bleiberecht (Asyl und vorläufige Aufnahme) eine einmalige Integrationspauschale von CHF 6’000. Diese ist zweckgebunden für die spezifische Integrationsförderung einzusetzen. Zur Umsetzung der Integrationsagenda will der Bund die Integrationspauschale auf CHF 18‘000 erhöhen. Dazu müssen die Kantone in einem Umsetzungskonzept aufzeigen, wie sie die Vorgaben der Integrationsagenda umset-zen werden. Auch die erhöhte Pauschale ist zweckgebunden für die spezifische Integrations-förderung zu verwenden. Der Regierungsrat prüft zurzeit, wieweit ein Teil der künftigen, zu-sätzlichen Bundesgelder für spezifische Massnahmen der Vorbereitung auf die Berufsbildung (Brückenangebote) und der Arbeitsintegration junger Menschen eingesetzt werden könnten.

3.1.8 Vorschlag für die Neuregelung der Finanzierung BVS

Die Lehrergehälter der BVS (2017: 33.5 Mio. CHF; Gehälter, Zulagen, Vergünstigungen und Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen, die auf Grund der Bestimmungen des LAG16 an den BVS anfallen) werden in einem ersten Schritt im Verhältnis 70 Prozent zu Las-ten Kanton und 30 Prozent zu LasLas-ten der Gemeinden aufgeteilt.

Der Gehaltskostenanteil der Gemeinden (2017: CHF 10 Mio.) soll solidarisch und verursa-cherbezogen verrechnet werden.

 Der Gehaltskostenanteil für die Lernenden in einem BVS mit Ausweisen N und F (2017:

896 Lernende) soll von den Gemeinden solidarisch, gemessen an ihrer Wohnbevölkerung, getragen werden. Diese Lernenden werden vom Kanton den einzelnen Gemeinden zuge-teilt und leben meist in Asylzentren.

 Der Gehaltskostenanteil für die übrigen Lernenden in einem BVS (2017:1252 Lernende) werden deren Wohnsitzgemeinden in Rechnung gestellt, entsprechend der Anzahl der entsendeten Lernenden. Mit diesem verursacherbezogenen Teil der Finanzierung wird der Anreiz für den Direkteinstieg in die berufliche Grundbildung erhöht, da die Schulbehörden einer Gemeinde einen grossen Einfluss auf die Anmeldungen in die BVS nehmen können.

Für die Berechnung der Kostenanteile wird zuerst die Pauschale pro Lernende/r festgelegt.

Dazu ist der Gehaltskostenanteil der Gemeinden (also die 30 Prozent der Lehrergehälter) durch die Anzahl Lernender zu teilen. Der Pro-Kopf-Betrag beträgt aktuell rund CHF 4’700.

Sollte sich die Anzahl Asylsuchender verringern, hat dies vorweg Einfluss auf den Anteil der Kosten, die solidarisch verlegt werden. Hingegen wird es den Pro-Kopf-Betrag pro Lernen-de/n, der den Gemeinden nach dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt wird, kaum ver-ändern. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr, ohne dass Vorauszahlungen gemacht werden. Die massgebende Anzahl Lernender und deren Aufenthaltsstatus wird jeweils am 15.

September erhoben, dem für Bildungsstatistiken üblichen Stichtag.

Die vorgeschlagene Mischvariante belastet die Gemeinden je nach ihrer Anzahl Lernender in einem BVS unterschiedlich stark. Sie schafft für die Gemeinden einen Anreiz, dem Direktein-stieg von der Volksschule in die Berufsbildung verstärkt Gewicht beizumessen, beispielsweise mit einer durchlässigen Oberstufe und einer engagierten Umsetzung des Konzepts für die Berufswahlvorbereitung. 125 Gemeinden haben aktuell keine Lernenden in einem BVS, trotz-dem müssten sie Lernende mit Ausweisen N und F aktuell mit CHF 317'000 solidarisch mitfi-nanzieren.

16Gesetz vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG; BSG 430.250)

Die Belastungen für die einzelnen Gemeinden sind aus der Tabelle in Beilage 2 ersichtlich.

Die Anzahl der Lernenden in einem BVS werden bereits heute im Rahmen der jährlichen Da-tenlieferung für die Statistik der Lernenden gemeldet. Allerdings hatten diese Zahlen bis anhin keine finanzielle Relevanz und wurden durch die Wohnsitzgemeinden auch nicht geprüft, weswegen Unschärfen in der Tabelle nicht ausgeschlossen werden können.

3.1.9 Verworfene Varianten für eine Neuregelung

 Die Variante, die Kosten für die BPA verursacherbezogen und diejenigen für die BPI soli-darisch aufzuteilen, wurde verworfen. Mit einer solchen Regelung könnte die Zuweisung, welche nach pädagogischen Aspekten erfolgen soll, durch finanzielle Überlegungen über-lagert werden. Zudem sollen die Bildungsinhalte und -angebote der BVS sich verändern-den Bedürfnissen angepasst werverändern-den können, was mit einer auf die Angebote abgestützten Lösung nur noch eingeschränkt möglich wäre.

 Die vollständig verursacherbezogene Finanzierung wurde verworfen, weil die Gemeinden nur teilweise über den Übertritt ihrer Schülerinnen und Schüler in die BVS entscheiden können. Insbesondere haben die Gemeinden kaum Einfluss auf die Anzahl Lernender mit Ausweis F und N. Die Lösung erweist sich somit als wenig sachgerecht.

 Die Finanzierung nach dem Modell der Volksschule wurde ebenfalls verworfen (vgl. Kap.

3.1.6). Würde als weitere Variante der Gemeindeanteil von CHF 10 Mio. zur Mitfinanzie-rung der BVS einfach der Gesamtsumme der Volksschule zugeschlagen und mit dem un-veränderten Informatiksystem im Zuge der Abrechnung der Volksschule auf die Gemein-den verteilt, würGemein-den die Kosten der BVS nach dem Schlüssel der Lektionen der

3.1.6). Würde als weitere Variante der Gemeindeanteil von CHF 10 Mio. zur Mitfinanzie-rung der BVS einfach der Gesamtsumme der Volksschule zugeschlagen und mit dem un-veränderten Informatiksystem im Zuge der Abrechnung der Volksschule auf die Gemein-den verteilt, würGemein-den die Kosten der BVS nach dem Schlüssel der Lektionen der