Allgemeine Vorbemerkungen zu Kapitel 0910 Ämter für regionale Landesentwicklung
Einzelplan 09 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kapitel 0931 Ämter für regionale Landesentwicklung - Moorverwaltung
Titel Fkt Zweckbestimmung
Erläuterung zum Kapitel verbindlich.
E I N N A H M E N
111 01-3 523 Gebühren, sonstige Entgelte 3 3 — 3
119 01-4 523 Sonstige Verwaltungseinnahmen 1 1 — 1
124 01-8 523 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung
und Nutzung 154 154 — 142
125 11-1 523 Sonstige Einnahmen aus Moorgrundstücken 25 25 — 14
126 11-8 523 Einnahmen aus verpachteten unkultivierten
Moorgrundstücken 510 480 +30 614
126 12-6 523 Einnahmen aus verpachteten kultivierten Moorgrundstücken
545 538 +7 540
132 01-0 523 Erlöse aus der Veräußerung beweglicher
Sachen 1 1 — —
334 11-0 851 Entnahme aus dem Landesliegenschaftsfonds
*** Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich.
38 38 — —
381 15-0 891 Zuführung von Einzelplan 15 504 467 +37 449
Titelgruppe(n)
TGr. 61 Gestaltungs- und Regenerationsarbeiten in landeseigenen Mooren
Vgl. K-Vermerk zu Ausgabetitelgruppe 61.
(—) (—) (—) (52)
132 61-4 523 Erlöse aus der Veräußerung beweglicher
Sachen — — — 30
281 61-0 523 Erstattungen Dritter für
Regenerationsmaß-nahmen in landeseigenen Mooren — — — 22
282 61-6 523 Zuschüsse Dritter zur Unterhaltung von
wasserwirtschaftlichen Anlagen und Wegen — — — —
TGr. 70 Zuschüsse der EU für Förderprojekte Vgl. K-Vermerk zu Ausgabetitelgruppe 70.
(—) (—) (—) (—)
282 70-5 523 Sonstige Zuschüsse von der EU — — — —
346 70-3 523 Zuschüsse für Investitionen von der EU — — — —
A U S G A B E N
422 01-9 523 Bezüge und Nebenleistungen der
Beamtin-nen, Beamten, Richterinnen und Richter — 849 820 +29 53
422 19-1 523 Altersteilzeitzuschläge — — — — —
427 01-0 523 Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und
Aushilfskräfte — 1 1 — —
428 01-7 523 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer — — — — 779
453 01-1 523 Trennungsgeld oder -entschädigung,
Umzugskostenvergütungen — 1 1 — —
Zu Kapitel 0931
Die Ausgaben der Obergruppen 51 – 54 sind kapitelübergreifend bezogen auf die Kapitel 0901, 0930, 0931, 0950 und 0961 gegenseitig de-ckungsfähig und übertragbar. Es dürfen Ausgabereste gebildet werden, die grundsätzlich zu 80 v. H. in das Folgejahr übertragen werden. Dem Deckungskreis gehören im Kapitel 0931 die folgenden Titel an: 511 01, 517 01, 525 01, 527 01, 527 02 und 547 11. Die Deckungsfähigkeit gilt auch, soweit die Ausgaben übertragen sind.
Die Flächenverwaltung wird vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems – Staatliche Moorverwaltung wahrgenommen. Die moor-fiskalische Gesamtfläche beläuft sich auf 13.502 ha, daneben werden 4.460 ha Flächen der Naturschutzverwaltung betreut.
Zu 124 01
2021
1. Amts- und Dienstwohnungen - Tsd. EUR
2. Mietwohnungen und Einzelwohnräume 4 Tsd. EUR
3. Dienst- und Werkräume, Hörsäle,Wagenhallen - Tsd. EUR 4. Pachten und Nutzungsentgelte für unbebaute Liegenschaften - Tsd. EUR 5. Sonstige Mieten und Pachten, Windenergie 150 Tsd. EUR
Zusammen 154 Tsd. EUR
Zu 126 11
2021
1. Torfheuer 350 Tsd. EUR
2. Einnahmen aus der Verpachtung unkultivierter Flächen
(einschl. Jagd- und Fischereipacht) 160 Tsd. EUR
3. Sonstige Betriebseinnahmen - Tsd. EUR
Zusammen 510 Tsd. EUR
Die veranschlagte Mehreinnahme bei der Torfheuer wurde auf Grundlage der Einnahmen 2019 prognostiziert.
Zu 126 12
Die verpachteten moorfiskalischen Flächen betragen 1.780 ha, dabei sind im Ansatz des Titels Pachtpreisreduzierungen zur Stärkung des Naturhaushalts in Höhe von rund 513.600 EUR berücksichtigt.
Zu 334 11
Die Aufwendungen bei 711 01 werden durch Entnahme aus dem Sondervermögen Landesliegenschaftsfonds (Kap. 5132) gedeckt.
Zu 381 15
Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Einzelplan 15 (MU) für die Verwaltung von Flächen der Naturschutzverwaltung. Mehr aufgrund der Anhebung der Kostenpauschale.
Zu 132 61
Bei diesem Titel werden Verkaufserlöse von ausgesonderten Spezialfahrzeugen und -geräten, die aus Mitteln der Titelgruppe 61 beschafft wur-den, gebucht. Diese Mittel stehen im Rahmen der Korrespondenz zur Ausgabetitelgruppe 61 wieder für Ersatzbeschaffungen zur Verfügung.
Zu 422 01
Bei diesem Titel ist das Personalkostenbudget der Ämter für regionale Landesentwicklung für den Bereich Moorverwaltung veranschlagt. Die Auszahlung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten erfolgt aus dem Titel 422 01. Die Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden aus 428 01 gezahlt. Die Ansatzsteigerung beruht ausschließlich auf Besoldungs- und Tariferhöhungen.
Zu 428 01
Vgl. Erläuterung zu Titel 422 01.
Einzelplan 09 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kapitel 0931 Ämter für regionale Landesentwicklung - Moorverwaltung
Titel Fkt Zweckbestimmung
511 01-1 523 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsge-genstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
— 20 20 — 30
517 01-0 523 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude
und Räume — 324 289 +35 263
519 01-2 523 Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen Übertragbar.
— 15 15 — 14
Die Ausgaben sind einseitig deckungsfähig zugunsten 711 01.
525 01-2 523 Aus- und Fortbildung der Bediensteten — 3 3 — 9
527 01-5 523 Reisekostenvergütungen für Dienstreisen — 17 17 — 13
527 02-3 523 Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungsangelegenheiten und in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen
— 1 1 — 0
546 02-8 523 Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte
— — — — —
547 11-3 523 Nicht aufteilbare sächliche
Verwaltungsaus-gaben — — — — —
711 01-0 523 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Die Ausgaben sind einseitig deckungsfähig zulasten 519 01.
— 38 38 — 39
981 09-3 891 Abführung an 1321 - 381 09 — 492 458 +34 457
Titelgruppe(n)
TGr. 61 Gestaltungs- und Regenerationsarbeiten in den landeseigenen Mooren
Übertragbar.
Die Ausgaben der Titelgruppe dürfen überschrit-ten werden bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Einnahmetitelgruppe 61.
(—)
(350) (2.851) (2.533) (+318) (2.037)
428 61-0 523 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer — 1.433 1.419 +14 1.348
459 61-3 523 Nicht aufteilbare Fürsorgeleistungen und
personalbezogene Sachausgaben — 2 2 — 0
511 61-5 523 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsge-genstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
— 65 65 — 113
514 61-4 523 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen
und dgl. — 280 280 — 304
527 61-9 523 Reisekosten für Moorarbeiter gem.Nr.5 der
SR 2i MTL II — 17 17 — 15
547 61-0 523 Nicht aufteilbare sächliche
Verwaltungsaus-gaben — 100 90 +10 74
761 61-1 523 Landschaftsbauarbeiten —
350
525 375 +150 158
811 61-9 523 Erwerb von Nutzfahrzeugen — 354 210 +144 25
812 61-5 523 Erwerb von Geräten und sonstigen
bewegli-chen Sabewegli-chen — 75 75 — —
Zu 517 01
Aus diesem Titel werden hauptsächlich die grundstücksbezogenen Abgaben (insbesondere Wasser- und Bodenverbandsbeiträge) gezahlt.
Zu 711 01
Die Ausgaben werden durch Entnahme aus dem Sondervermögen Landesliegenschaftsfonds (Kap. 5132) gedeckt (vgl. 334 11).
Zu Titelgruppe 61
Beschäftigt werden durchschnittlich 26 Arbeiter/-innen für die Verwirklichung des Moorschutzprogramms in den landeseigenen Mooren ein-schl. angrenzender Feuchtgrünlandflächen (Renaturierungs- und Pflegearbeiten), Aufforstungsmaßnahmen und die Herrichtung von Flächen als Ersatzland für flächenbeanspruchende öffentliche Planungsvorhaben.
Es befinden sich 10.462 ha moorfiskalischer Flächen und 1.755 ha Flächen der Naturschutzverwaltung in der Regeneration. Hier sind auch Unterhaltung und Ersatzbeschaffung der für die Gestaltungs- und Regenerationsarbeiten in den landeseigenen Mooren benötigten landesei-genen Maschinen und Geräte sowie Nutzfahrzeuge veranschlagt.
Zu 547 61
Ansatzerhöhung für die Genehmigungsplanung zur Sanierung eines Weges im Naturschutzgebiet „Ewiges Meer“.
Zu 761 61
Ansatzerhöhung für Planungs- und Genehmigungskosten für eine erforderliche Sanierungsmaßnahme im „Dalum-Wietmarscher Moor“.
Belastung durch VE in 1000 EUR -der
Haushalts-jahre
durch die bis 2019 in Anspruch
genommenen VE
ausgebrachte VE
Gesamt-belastung
Bestand an Dienst- und Nutzfahrzeugen Ist
LKW für Tieflader Radschlepper
Zusammen 34 35 35
Ansatzsteigerung für die erforderliche Ersatzbeschaffung eines Baggers und eines LKW mit Ladekran.
Zu 812 61
Ersatz- und Neubeschaffung diverser Spezialgeräte.
Einzelplan 09 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Kapitel 0931 Ämter für regionale Landesentwicklung - Moorverwaltung
Titel Fkt Zweckbestimmung
TGr. 70 Abwicklung von EU-Förderprojekten Übertragbar.
Ausgaben der Titelgruppe dürfen nur geleistet werden bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Einnahmetitelgruppe 70.
(—) (—) (—) (—) (136)
547 70-9 523 Nicht aufteilbare sächliche
Verwaltungsaus-gaben — — — — 3
761 70-0 523 Tiefbaumaßnahmen — — — — 133
811 70-8 523 Erwerb von Nutzfahrzeugen — — — — —
821 70-3 523 Ankauf von Grundstücken — — — — —
Abschluss Kapitel 0931
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus
Schuldendienst und dergleichen 1.239 1.202 +37
2 Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüs-sen mit Ausnahme für Investitionen — — —
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investi-tionen, besondere Finanzierungseinnahmen
542 505 +37
Summe der Einnahmen 1.781 1.707 +74
4 Personalausgaben — 2.286 2.243 +43
5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militäri-sche Beschaffungen usw. Ausgaben für den Schuldendienst
— 842 797 +45
7 Baumaßnahmen —
350 563 413 +150
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen — 429 285 +144
9 Besondere Finanzierungsausgaben — 492 458 +34
Summe der Verpflichtungserm. / Ausgaben —
350 4.612 4.196 +416
Zuschuss 2.831 2.489 +342
Zu Titelgruppe 70
Für die Moorverwaltung besteht die Möglichkeit aus dem Förderprogramm „Klimaschutz durch Moorentwicklung“, das mit den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird und dem Programm zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Ent-wicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften mit Mitteln des Europäischen Landwirtschafts-fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen zu erhalten. Für beide Programme kann ein Zuschuss von bis zu 100 v. H. gewährt werden. Eine Kofinanzierung der Maßnahmen ist daher nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.
Die Veranschlagung der Leertitelgruppe ist erforderlich, um die Voraussetzung zur Leistung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Abwicklung der geförderten Maßnahmen anfallen, zu schaffen. Die EU-Mittel werden nach dem Erstattungsprinzip bei der Einnahmetitel-gruppe 70 nach Projektfortschritt abgerufen und vereinnahmt.