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MILITÄRISCH RESERVIERTE BEREICHE (I) MTMAs, MCTRs und MATZs

(1) Als solche Bereiche werden festgelegt:

1.1. Militärischer Nahkontrollbezirk Tulln-West (MTMA Tulln-West):

der seitlich gemäß Abs. 2, nach oben durch eine Horizontalfläche in einer Höhe von 4500 ft über dem mittleren Meeresspiegel und nach unten durch eine Horizontalfläche in einer Höhe von 2500 ft über dem mittleren Meeresspiegel jedoch mindestens 1000 ft über Grund begrenzte Luftraum;

1.2. Militärischer Nahkontrollbezirk Tulln-Ost (MTMA Tulln-Ost):

der seitlich gemäß Abs. 2, nach oben durch eine Horizontalfläche in einer Höhe von 3500 ft über dem mittleren Meeresspiegel und nach unten durch eine Horizontalfläche in einer Höhe von 2500 ft über dem mittleren Meeresspiegel begrenzte Luftraum;

1.3. Militärischer Nahkontrollbezirk Zeltweg (MTMA Zeltweg):

der seitlich gemäß Abs. 2, nach oben durch die Flugfläche 125 und nach unten durch eine Horizontalfläche in einer Höhe von 7500 ft über dem mittleren Meeresspiegel - soweit der Abstand zur Erdoberfläche mindestens 1000 ft beträgt, ansonsten 1000 ft über Grund – begrenzte Luftraum;

1.4. Militärische Kontrollzone Tulln (MCTR Tulln):

der seitlich gemäß Abs. 2, nach oben durch eine Horizontalfläche in einer Höhe von 2500 ft über dem mittleren Meeresspiegel, und nach unten durch die Erdoberfläche begrenzte Luftraum;

1.5. Militärische Kontrollzone Zeltweg (MCTR Zeltweg):

der seitlich gemäß Abs. 2, nach oben durch eine Horizontalfläche in einer Höhe von 8000 ft über dem mittleren Meeresspiegel und nach unten durch die Erdoberfläche begrenzte Luftraum;

1.6. Militärische Flugplatzverkehrszonen für die Militärflugplätze Aigen/Ennstal (MATZ Aigen/Ennstal) und Wiener Neustadt (MATZ Wiener Neustadt)

die seitlich gemäß Abs. 3, nach oben durch Horizontalflächen in den im Abs. 3 bezeichneten Höhen und nach unten durch die Erdoberfläche begrenzten Lufträume.

(2) Seitlich werden die im Abs. 1 Z. 1 bis 6 bezeichneten Militärisch reservierten Bereiche durch lotrechte Flächen begrenzt, deren Schnittlinien mit der Erdoberfläche wie folgt verlaufen:

2.1. beim militärischen Nahkontrollbezirk Tulln-West (MTMA Tulln-West):

vom Koordinatenpunkt 48°40´18.4362´´ Nord 16°28´24.8642´´ Ost entlang des Radials R-350 FMD zum

Koordinatenpunkt 48°27´57.6169´´ Nord 16°32´00.7257´´ Ost

und von diesem entgegen dem Uhrzeigersinn entlang des Kreisbogens D-22 FMD zum

Koordinatenpunkt 48°13´45.6702´´ Nord 16°06´49.6930´´ Ost

und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 48°08´52.5061´´ Nord 15°54´13.0630´´ Ost und von diesem entlang des Radials R-275 FMD

zum Koordinatenpunkt 48°09´44.6919´´ Nord 15°38´18.5162´´ Ost und von diesem im Uhrzeigersinn entlang des

Kreisbogens D-40 FMD zum Koordinatenpunkt 48°14´39.5926´´ Nord 15°39´21.6254´´ Ost und von diesem entlang des Radials R-280 FMD

zum Koordinatenpunkt 48°15´16.5684´´ Nord 15°34´54.0315´´ Ost und von diesem im Uhrzeigersinn entlang des

Kreisbogens D-43 FMD zum Koordinatenpunkt 48°42´11.1371´´ Nord 16°02´13.0646´´ Ost und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 48°40´18.4362´´ Nord 16°28´24.8642´´ Ost

2.2 beim militärischen Nahkontrollbezirk Tulln-Ost (MTMA Tulln-Ost):

vom Koordinatenpunkt 48°27´57.6169´´ Nord 16°32´00.7257´´ Ost entlang des Radials R-350 FMD zum

Koordinatenpunkt 48°22´03.3431´´ Nord 16°33´35.1620´´ Ost

und von diesem entgegen dem Uhrzeigersinn entlang des Kreisbogens D-16 FMD zum

Koordinatenpunkt 48°18´35.3598´´ Nord 16°22´25.8448´´ Ost

und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 48°18´38.0000´´ Nord 16°19´30.0000´´ Ost und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 48°13´45.6702´´ Nord 16°06´49.6930´´ Ost und von diesem im Uhrzeigersinn entlang des

Kreisbogens D-22 FMD zum Koordinatenpunkt 48°27´57.6169´´ Nord 16°32´00.7257´´ Ost

2.3 beim militärischen Nahkontrollbezirk Zeltweg (MTMA Zeltweg):

vom Koordinatenpunkt 47°26´30.0000´´ Nord 14°47´50.0000´´ Ost geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°19´09.0000´´ Nord 14°56´13.0000´´ Ost Von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°17´00.0000´´ Nord 14°58´40.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°10´20.0000´´ Nord 15°05´00.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°05´00.0000´´ Nord 15°10´00.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 46°58´00.0000´´ Nord 15°08´30.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 46°48´30.0000´´ Nord 14°40´00.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 46°45´00.0000´´ Nord 14°30´00.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 46°59´00.0000´´ Nord 14°12´45.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°12´00.0000´´ Nord 13°56´50.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°17´23.0000´´ Nord 14°09´41.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°26´30.0000´´ Nord 14°24´20.0000´´ Ost und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°26´30.0000´´ Nord 14°47´50.0000´´ Ost

2.4. bei der militärischen Kontrollzone Tulln (MCTR Tulln):

vom Koordinatenpunkt (Absdorf) 48°24´00.0000´´ Nord 15°59´30.0000´´ Ost geradlinig zum Koordinatenpunkt (Kreuzenstein) 48°22´00.0000´´ Nord 16°18´00.0000´´ Ost und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

(Klosterneuburg) 48°18´38.0000´´ Nord 16°19´30.0000´´ Ost

und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

(Mauerbach) 48°15´00.0000´´ Nord 16°10´00.0000´´ Ost

und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

(Perschling) 48°15´45.0000´´ Nord 15°47´45.0000´´ Ost

und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

(Traismauer) 48°21´00.0000´´ Nord 15°44´38.0000´´ Ost

und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt

(Absdorf) 48°24´00.0000´´ Nord 15°59´30.0000´´ Ost

2.5. bei der militärischen Kontrollzone Zeltweg (MCTR Zeltweg):

vom Koordinatenpunkt 47°17´00.0000´´ Nord 14°58´40.0000´´ Ost geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°10´20.0000´´ Nord 15°05´00.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°09´30.0000´´ Nord 14°44´00.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°05´45.0000´´ Nord 14°24´15.0000´´ Ost von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°13´20.0000´´ Nord 14°23´40.0000´´ Ost und von diesem geradlinig zum Koordinatenpunkt 47°17´00.0000´´ Nord 14°58´40.0000´´ Ost

(3)

3.1 Die militärische Flugplatzverkehrszone (MATZ) Aigen/Ennstal wird seitlich durch lotrechte Zylindermantelflächen begrenzt, deren Radius - bezogen auf den jeweiligen Flugplatzbezugspunkt - im folgenden bezeichnet ist , wobei der Zylinder gegebenenfalls durch lotrechte Flächen abgeschnitten ist, deren Schnittlinien mit der Erdoberfläche gleichfalls im folgenden bezeichnet ist:

5 km der Bahnlinie Selztal

– Stainach 5000 ft

Die Koordinaten des Flugplatzbezugspunktes des Militärflugplatzes Aigen, sind im österreichischen Landeskoordinatensystem (MGI) festgelegt.

3.2 Die militärische Flugplatzverkehrszone Wiener Neustadt wird durch lotrechte Flächen begrenzt, deren Schnittlinien mit der Erdoberfläche wie folgt verlaufen:

von der Haltestelle Theresienfeld 47°51´37.1000´´ Nord 16°14´38.6000´´ Ost geradlinig zur Kreuzung Piesting/Badnerstraße 47°52´58.0000´´ Nord 16°11´16.2000´´ Ost und von dieser geradlinig zum Schießplatz

Hölles 47°51´02.0000´´ Nord 16°08´39.0000´´ Ost

und von diesem geradlinig zum Finkenhaus

(ehemaliges Gasthaus) 47°51´02.0000´´ Nord 16°08´39.0000´´ Ost und von diesem geradlinig zum MAGNA Werk

östlich Weikersdorf(Gewerbegebiet

Weikersdorf) 47°48´25.0000´´ Nord 16°09´49.0000´´ Ost

und von diesem geradlinig zur Kreuzung B26

mit der Südbahn im Stadtgebiet Wr. Neustadt 47°48´32.0000´´ Nord 16°14´00.5000´´ Ost und von dieser geradlinig entlang der Südbahn

zum Ausgangspunkt 48°51´37.1000´´ Nord 16°14´38.6000´´ Ost

Die MATZ Wiener Neustadt wird nach oben durch eine Horizontalfläche in einer Höhe von 4500 ft über dem mittleren Meeresspiegel (unterhalb der SRA Wien III) und durch eine Horizontalfläche in einer Höhe von 6500 ft über dem mittleren Meeresspiegel (unterhalb der SRA Wien V)begrenzt.

(4)

4.1 Die Bestimmungen dieser Verordnung sind in den Militärisch reservierten Bereichen (MTMA, MCTR, MATZ) sinngemäß und mit Bedachtnahme auf die in Abs. 5 und 6 festgelegten Zuordnungen zu den Luftraumklassen (Anhang B) anzuwenden. Soweit es aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt erforderlich ist, Aufgaben im Sinne des § 119 des Luftfahrtgesetzes in Militärisch reservierten Bereichen durchzuführen, werden diese von Militärflugleitungen besorgt.

4.2 Soweit die militärisch reservierten Bereiche MTMA, MCTR und MATZ nicht militärisch genutzt werden, stehen sie der zivilen Benutzung zur Verfügung.

4.3 Die zeitliche Nutzung der militärisch reservierten Bereiche MTMA, MCTR und MATZ, ist in der in der luftfahrtüblichen Weise zu veröffentlichen.

(5)

5.1 Den Militärisch reservierten Bereichen(MTMA, MCTR und MATZ) ist - soweit nicht die Voraussetzungen des Abs. 6 vorliegen - die Luftraumklasse D zugeordnet.

5.2 In MATZs werden während der Betriebszeiten der Militärflugleitung Sondersichtflüge sinngemäß nach den Bestimmungen des §47 LVR durchgeführt.

(6) Befindet sich die in Betracht kommende Militärflugleitung nicht im Dienst, ändert sich die Luftraumklasse:

1. bei den MTMA´s von D auf E;

2. bei den Teilen der MCTR´s, soweit sie in die MTMA´s hineinragen, von D auf E;

3. bei den Teilen der MCTR´s, welche unterhalb der MTMA´s liegen, von D auf G;

4. bei der MATZ Aigen von D auf G 5. bei der MATZ Wiener Neustadt:

bei den Teilen der MATZ, soweit sie in die TMA Wien hineinragen, von D auf E, bei den Teilen der MATZ, welche unterhalb der TMA Wien liegen, von D auf G.

(7)

7.1 Der Ein-, Aus-, oder Durchflug mit Zivilluftfahrzeugen ist in einer militärischen Flugplatzverkehrszone (MATZ) während der Betriebszeiten der Militärflugleitung nur nach Freigabe der Militärflugleitung zulässig.

7.2 Ausnahmen hiervon können mittels Vereinbarung mit anderen Flugverkehrsdienststellen von der Militärflugleitung genehmigt werden.

(II) Militärische Übungsräume:

(1) Militärische Übungsräume sind Lufträume, welche zeitweilig zu militärischen Zwecken verwendet werden (§ 121 LFG).

(2) Die Luftraumklassifizierung innerhalb der Militärischen Übungsräume bleibt auch während der militärischen Nutzung unverändert.

(3) Soweit die militärischen Übungsräume nicht militärisch genutzt werden, stehen sie der zivilen Benutzung zur Verfügung.

(4) Die zeitliche Nutzung der militärischen Übungsräume ist in der in der luftfahrtüblichen Weise zu veröffentlichen.

(5) Soweit es aus Gründen der Sicherheit der Luftfahrt erforderlich ist, Aufgaben im Sinne des § 119 des Luftfahrtgesetzes in Militärischen Übungsräumen durchzuführen, werden diese von Militärflugleitungen besorgt.

(6) Folgende Gebiete sind als militärische Übungsräume definiert:

DOA (DONAU A)

Vom Koordinatenpunkt N483158.0000 E0144831.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N483112.0000 E0152621.0000

geradlinig zum Koordinatenpunk N481939.0000 E0152448.0000

geradlinig zum Koordinatenpunk N482025.5000 E0144609.0700

geradlinig zum Koordinatenpunk N483158.0000 E0144831.0000

Obergrenze: FL125 Untergrenze: FL 055 DOB (DONAU B)

Vom Koordinatenpunkt N482025.5000 E0144609.0700

geradlinig zum Koordinatenpunkt N481939.0000 E0152448.0000

geradlinig zum Koordinatenpunk N475933.0000 E0152207.0000

geradlinig zum Koordinatenpunk N475931.6000 E0144154.7800

geradlinig zum Koordinatenpunkt N482025.5000 E0144609.0700

Obergrenze: FL 125 Untergrenze: FL 055 DOC (DONAU C)

Vom Koordinatenpunkt N475931.6000 E0144154.7800

geradlinig zum Koordinatenpunkt N475933.0000 E0152207.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N475002.0000 E0152050.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N475000.0000 E0144000.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N475931.6000 E0144154.7800

Obergrenze: FL 125 Untergrenze: FL 055 DON (DONAU)

Vom Koordinatenpunkt N483158.0000 E0144831.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N483112.0000 E0152621.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N475002.0000 E0152050.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N475000.0000 E0144000.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N483158.0000 E0144831.0000

Obergrenze: FL 125 Untergrenze: FL 055 LEO (LEOBEN)

Vom Koordinatenpunkt N473811.4375 E0143527.7680

geradlinig zum Koordinatenpunkt N473837.7776 E0145300.7652

geradlinig zum Koordinatenpunkt N473230.0000 E0150000.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N472452.0000 E0150749.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N471600.0000 E0151700.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N471300.0000 E0152000.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N470500.0000 E0151000.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N471020.0189 E0150500.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N471700.0000 E0145840.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N471909.0000 E0145613.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N472630.0000 E0144750.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N473000.0000 E0144400.0000

geradlinig zum Koordinatenpunkt N473811.4375 E0143527.7680

Obergrenze: FL125

Untergrenze: 7.000FT MSL /7.500FT MSL /9.500FT MSL jedoch mindestens 1000 FT WWA (Wienerwaldarea)

Vom Koordinatenpunkt N474028,1398 E0161506,9270

im Uhrzeigersinn entlang des 30DME ARC FMD

zum Schnittpunkt mit dem FMD275° Radial N480856,1436 E0155308,0693

geradlinig zum Koordinatenpunkt N480852,5061 E0155413,0630

geradlinig zum Koordinatenpunkt N481345,6702 E0160649,6930

geradlinig zum Schnittpunkt mit dem FMD275°

Radial N480744,6559 E0161358,0138

Entgegen dem Uhrzeigersinn entlang des 16DME ARC FMD zum Schnittpunkt mit dem FMD210°

Radial N475232,1829 E0162538,0666

Entlang des FMD210° Radials zum Ausgangspunkt N474028,1398 E0161506,9270 Obergrenze: nördlich FMD275°RAD 3500ft MSL

Südlich FMD275°RAD 4500ft MSL Untergrenze: GND