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1/5*MAK n-Hexan, 1/2*MAK n-Hexan, 2*MAK n-Hexan, 3*MAK 2-Butanon, 5*MAK 2-Butanon, 7*MAK 2-Butanon

Probe Hemmung d

t = 5 min

er Leuchtini t

tensität in % t = 30 min

1/5*MAK n-Hexan 59,39 50,22 48,74

1/5*MAK n-Hexan 61,25 52,04 48,53

1/5*MAK n-Hexan 60,13 54,88 51,59

1/5*MAK n-Hexan 48,85 39,24 31,98

1/2*MAK n-Hexan 67,22 57,99 53,55

1/2*MAK n-Hexan 79,16 74,48 73,14

1/2*MAK n-Hexan 76,57 71,18 69,13

1/2*MAK n-Hexan 63,35 55,34 53,41

2*MAK n-Hexan 61,66 52,25 46,31

2*MAK n-Hexan 68,99 60,42 56,31

2*MAK n-Hexan 60,53 51,47 44,75

2*MAK n-Hexan 66,06 59,44 58,10

3*MAK 2-Butanon 4,04 -0,42 -2,81

3*MAK 2-Butanon 8,53 3,84 -0,30

3*MAK 2-Butanon 5,62 0,97 -3,35

3*MAK 2-Butanon 10,78 10,20 12,19

5*MAK 2-Butanon 15,99 16,92 23,12

5*MAK 2-Butanon 19,90 18,08 16,80

5*MAK 2-Butanon 16,03 12,28 10,00

5*MAK 2-Butanon 22,91 17,43 15,06

7*MAK 2-Butanon 22,68 17,56 15,01

7*MAK 2-Butanon 22,34 19,78 18,92

7*MAK 2-Butanon 31,55 30,04 33,45

7*MAK 2-Butanon -2,38 18,21 17,29

Messergebnisse aus den Messungen von:

5*MAK 2-Butanon, 1/10*MAK n-Hexan

Probe Hemmung

t = 5 min

der Leuchti t =

15 min

ntensität in % t = 30 min

5*MAK 2-Butanon 14,74 11,65 4,73

5*MAK 2-Butanon 15,88 15,65 15,95

5*MAK 2-Butanon 15,80 16,06 12,81

5*MAK 2-Butanon 20,76 19,57 20,54

5*MAK 2-Butanon 15,70 10,84 2,65

5*MAK 2-Butanon 14,29 11,42 6,43

5*MAK 2-Butanon 17,03 11,57 6,62

5*MAK 2-Butanon 13,50 9,93 3,77

5*MAK 2-Butanon 16,50 10,44 6,34

5*MAK 2-Butanon 17,18 13,57 9,49

1/1 0*M AK n-Hexan 25,33 15,64 2,88

1/10*MAK n-Hexan 20,94 11,66 3,14

1/1 0*M AK n-Hexan 20,43 10,40 0,76

1/1 0*M AK n-Hexan 33,57 22,03 12,50

1/1 0*M AK n-Hexan 35,04 23,75 12,69

1/10*MAK n-Hexan 26,84 16,84 8,94

1/1 0*M AK n-Hexan 20,78 7,05 -3,94

1/1 0*M AK n-Hexan 13,42 1,47 -8,52

1/10*MAK n-Hexan 22,45 12,00 1,75

1/1 0*M AK n-Hexan 19,51 7,78 2,76

45

Messergebnisse aus den Messungen der Lösungsmittelmischungen von:

Butanon:n-Hexan 1:1, Butanon:n-Hexan 2:1, Butanon:n-Hexan1:2, 2-Butanon:n-Hexan 5:1, 2-2-Butanon:n-Hexan1:5, 2-2-Butanon:n-Hexan1:10

Probe Hemr

nung der

euchtinten s

t = 15 min jität in % t

2-Butanon:n-Hexan 1:1 14,62 7,79 5,18

2-Butanon:n-Hexan 1:1 19,51 16,14 12,22

2-Butanon:n-Hexan 1:1 24,10 17,22 12,42

2-Butanon:n-Hexan 1:1 29,50 20,90 16,14

2-Butanon:n-Hexan 2:1 18,36 12,27 7,59

2-Butanon:n-Hexan 2:1 16,80 10,85 8,34

2-Butanon:n-Hexan 2:1 24,00 18,30 20,49

2-Butanon:n-Hexan 2:1 15,29 10,04 8,20

2-Butanon:n-Hexan1 :2 33,92 26,89 19,85

2-Butanon:n-Hexan1 :2 24,99 19,12 19,68

2-Butanon:n-Hexan1 :2 31,88 23,12 19,42

2-Butanon:n-Hexan1 :2 18,93 11,98 7,45

2-Butanon:n-Hexan 5:1 9,38 6,56 5,87

2-Butanon:n-Hexan 5:1 20,74 14,06 11,66

2-Butanon:n-Hexan 5:1 15,47 10,27 7,21

2-Butanon:n-Hexan 5:1 15,01 9,95 6,32

2-Butanon:n-Hexan1 :5 18,72 11,58 5,36

2-Butanon:n-Hexan1 :5 16,35 8,12 3,56

2-Butanon:n-Hexan1 :5 17,59 11,93 12,98

2-Butanon:n-Hexan1 :5 23,49 16,34 11,31

2-Butanon:n-Hexan1:10 16,09 14,45 14,36

2-Butanon:n-Hexan1:10 15,39 11,20 10,29

2-Butanon:n-Hexan1:10 17,78 12,95 12,84

2-Butanon:n-Hexan1:10 12,82 7,56 5,87

9. 1 Verzeichnis der R-Sätze

R-Sätze - Hinweise auf besondere Gefahren

R l In trockenem Zustand explosionsgefährlich

R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich

R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich R 4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen

R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig R 7 Kann Brand verursachen

R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen R10 Entzündlich

R 11 Leichtentzündlich R12 Hochentzündlich

R 14 Reagiert heftig mit Wasser

R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfordernden Stoffen R 17 Selbstentzündlich an der Luft

R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 23 Giftig beim Einatmen

R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut R 25 Giftig beim Verschlucken

R 26 Sehr giftig beim Einatmen

R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut R 28 Sehr giftig beim Verschlucken

R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen

R 34 Verursacht Verätzungen

R 35 Verursacht schwere Verätzungen R 36 Reizt die Augen

R 37 Reizt die Atmungsorgane R 38 Reizt die Haut

R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 41 Gefahr ernster Augenschäden

R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss R 45 Kann Krebs erzeugen

R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen

R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen

47

R 51 Giftig für Wasserorganismen R 52 Schädlich für Wasserorganismen

R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 54 Giftig für Pflanzen

R 55 Giftig für Tiere

R 56 Giftig für Bodenorganismen R 57 Giftig für Bienen

R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben R 59 Gefährlich für die Ozonschicht

R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen

R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen

R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen

R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen R 68 Irreversibler Schaden möglich

Kombinationen der R-Sätze

R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken

R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken

R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken

R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane

R 36/38 Reizt die Augen und die Haut

R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut

R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch

Verschlucken

R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch

Verschlucken

R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich

R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut

R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch

Berührung mit der Haut

R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristige schädliche Wirkungen haben

R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

haben

R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

49

10 Literatur

1. Krebs, F.: Der Leuchtbakterientest für die Wassergesetzgebung,

Schriftenreihe des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Gustav- Fischer Verlag, Stuttgart 1992

2. Klein, B.: Umweltmonitoring mit dem Leuchtbakterientest: das Problem falsch negativer Befunde - Kurzmitteilung -. Schriftenreihe des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Gustav-Fischer Verlag, Stuttgart 1992

3. Kalnowski, G., Kaufmann, M., Vietzen, W., Zettler, B., Ziesmann, A.:

Lumineszenz, Wachstum und Atmung als Endprodukte toxischer Wirkungen bei Photobacterium phoshoreum - Kurzmitteilung -. Schriftenreihe des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Gustav-Fischer Verlag, Stuttgart 1992 4. Link, M.: Zum physiologischen Hintergrund des Leuchtbakterientests.

Schriftenreihe des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Gustav- Fischer Verlag, Stuttgart 1992

5. Steinhäuser, K. G.: Der Leuchtbakterientest mit selbstgezogenen und

flüssiggetrockneten Bakterien. Schriftenreihe des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Gustav-Fischer Verlag, Stuttgart 1992

6. Brüggemann-Prieshoff, H., Gehrke, Th., Pflaumbaum, W., Nies, E.:

Beurteilung der Toxizität luftgetragener Stoffe am Arbeitsplatz mittels

Leuchtbakterien, Teil 1: Verfahrensentwicklung, Gefahrstoffe-Reinhaltung der Luft 62 (2002) Nr.5 - Mai, Seiten: 191-196.

7. Römpp Chemie Lexikon, Thieme Verlag, 10. Auflage Version 2.0

8. Gestis Stoffdatenbank: Gefahrstoffdatenbank des Berufsgenossenschaftlichen Institutes für Arbeitssicherheit (BIA) im HVBG

http://www.hvbg.de/d/ziguv/hvbgdb/gestis.htm

9. BIA-Report, Gefahrstoffliste 2002, Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, HVBG 10. TRGS403

11. ILJCLID-Database im Umweltbundesamt

http://www.ubavie.gv.dt/umweltregister/chemi/chem/HPVC 210800.xls 12. MAK- und BAT-Werte-Liste 2002, Deutsche Forschungsgemeinschaft