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6.1 Menschen mit Behinderungen ... 82

6.2 Invalidität ... 84

6.3 Sachwalterschaft ... 8 5

6.1 Menschen mit Behinderungen

Laut Liechtensteiner Behinderten-Verband (LBV) sind 2014 42 Aktivmitglieder neu einge-treten und 7 ausgeeinge-treten, 21 sind verstorben. Im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich die Aktivmitgliedschaft auf 535, das sind 14 Mitglieder mehr als 2013. Aktivmitglied kann werden, wer geburts-, unfall-, oder krankheitsbehindert ist. Weitere Daten für Menschen mit Behinderungen werden in Liechtenstein nicht verzeichnet. Somit sind genauere Zahlen nicht bekannt.

Nimmt man die Schweiz aufgrund ähnlicher Lebensbedingungen als Vergleichsgrösse, kann man in Liechten-stein von 5’500 bis 6’500 Menschen mit Behinderungen ausgehen. In 2014 wurden 1’792 Invalidenrenten durch die AHV-IV-FAK ausbezahlt. Der Bezug der Invalidenrente setzt allerdings voraus, dass die Arbeitsunfä-higkeit während eines Jahres durchschnittlich mindestens 40 Prozent betragen hat. Ebenso entsteht der Ren-tenanspruch frühestens ab dem Zeitpunkt, in welchem die bezugsberechtigte Person das 18. Altersjahr erreicht hat. Dies erklärt die deutlich niedrigere Zahl an IV-Bezügen gegenüber der Vergleichsgrösse zur Schweiz.

Die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erfolgte in Liechtenstein durch das Behinder-tengleichstellungsgesetz (BGlG) von 2006. Das BehinderBehinder-tengleichstellungsgesetz geht generell von einem Be-hinderungskonzept aus, welches sich nicht nur an den Defiziten von Menschen mit Behinderungen orientiert, sondern auch die soziale Dimension des menschlichen Lebens umfasst. Im Unterschied zu Deutschland, Öster-reich und der Schweiz ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein nicht auf Ver-fassungsstufe geregelt. Durch das BGlG sollen Diskriminierung und Marginalisierung im Alltagsleben verhindert und somit eine weitestgehende Integration ermöglicht werden. Eine weitere rechtliche Grundlage stellt das Gesetz über die Invalidenversicherung IVG (seit 1960) dar. Als Invalidität gilt dabei eine durch einen körperli-chen oder geistigen Gesundheitsschaden als Folge von Geburtsgebrekörperli-chen, Krankheit oder Unfall verursachte, voraussichtlich bleibende oder länger dauernde Erwerbsunfähigkeit. Die Zielsetzung ist, Menschen mit Behin-derungen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können. An erster Stelle stehen Eingliederungsmassnahmen. Sie dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich zu verbessern oder zu erhalten. Erst an zweiter Stel-le steht die Invalidenrente. Rentenanspruch entsteht erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit mindestens ein Jahr angedauert hat und die Eingliederung erfolglos oder aussichtslos war.

In Liechtenstein bestehen verschiedene Institutionen, die mit der Integration von Menschen mit Behinderun-gen beauftragt sind. Hervorzuheben sind dabei das Amt für Soziale Dienste, der Liechtensteiner Behinderten-Verband, das Schulamt, der Verein für Betreutes Wohnen, der Verein für heilpädagogische Hilfe Liechtenstein sowie die Familienhilfe Liechtenstein/SPITEX. Zudem sind verschiedene weitere Organisationen und Institutio-nen mit Anliegen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen befasst, unter anderem der Gehörlosen Kulturverein Liechtenstein, die Gruppe „Trialog“, die Selbsthilfegruppe „unanders“, Special Olympics Liechten-stein, die Stabsstelle für Chancengleichheit und der Verein Albatros, der Ferien für Menschen mit besonderen Bedürfnissen organisiert, 2014 jedoch nach elfjährigem Bestehen aufgelöst und in den Behindertenverband integriert wurde. Ferner ist auch die Vernetzungsgruppe Sichtwechsel, bestehend aus Regierungs- und Nichtre-gierungsorganisationen, zu erwähnen. Mit Ende 2013 wurde durch die Vernetzungsgruppe ein Überblick über die Angebote der Amtsstellen und AHV-IV-FAK-Anstalten im Bereich „Bildung und Arbeit“ für Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf erstellt, um betroffenen Personen und ihren Angehörigen einen Leitfa-den betreffend Unterstützungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Anzahl Invalidenrentenbezieher 2010 bis 2014

357BDatenquellen 358BAHV/IV/FAK Jahresberichte. Marxer/Simon 2007. Behindertengleichstellungsgesetz und -verordnung, LGBl. 2006 Nr. 243 und Nr. 287.

359BErhebungsstellen 360BAHV/IV/FAK. Liechtensteiner Behinderten-Verband. Stabsstelle für Chancengleichheit.

361BAktualisierungsrhythmus 362BJährlich.

1651 1615 1584 1548 1522

502 499 515 477 492

87 91 103 99 96

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800

2010 2011 2012 2013 2014

Ganze Invalidenrenten Halbe Invalidenrenten Viertel Invalidenrenten

6.2 Invalidität

Zwischen Invalidität und Herkunftsland besteht ein enger Zusammenhang.

In einer bereits weit zurückliegenden Spezialauswertung von 2005 wurden Daten zum Invaliditätsrisiko (Stand Dezember 2004) erhoben. Eine Aktualisierung ist bisher nicht erfolgt. Es wurde festgestellt, dass bei Menschen aus dem deutschsprachigen Raum ein deutlich geringeres Invaliditätsrisiko (6 bis 7 Prozent) als bei Menschen aus den Herkunftsländern Süd-, Ost- und Südosteuropa (12 bis 13 Prozent) besteht. Den höchsten Anteil an Invaliden innerhalb ihres Bevölkerungssegmentes wiesen die türkischen Staatsangehörigen in Liechtenstein auf (34 Prozent). Über die Ursachen muss spekuliert werden. Es ist denkbar, dass fremdsprachige Ausländergrup-pen stärker als andere einer belastenden körperlichen Arbeit oder bestimmten psychischen Belastungen aus-gesetzt sind.

Die Anspruchsberechtigung ist nicht an den Wohnsitz gebunden. Fast die Hälfte aller Invalidenrenten wird an Bezieher/innen mit Wohnsitz im Ausland überwiesen.

Wohnsitz der Bezüger/innen von Invalidenrenten seit 2010

2010 2011 2012 2013 2014

Wohnsitz Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl %

- Liechtenstein 1’144 51.1 1’113 50.5 1’116 50.7 1’092 51.4 1‘051 49.8

- Ausland 1’096 48.9 1’092 49.5 1’086 49.3 1’032 48.6 1‘059 50.2

Total 2’240 100 2’205 100 2’202 100 2’124 100 2‘110 100

363BDatenquellen 364BAHV-IV-FAK Jahresbericht 2014. Spezialauswertung 2004 bei Marxer 2005 (Statistische Daten zu Ras-sismus).

365BErhebungsstellen 366BAHV-IV-FAK-Anstalt.

367BAktualisierungsrhythmus 368BJährlich.

6.3 Sachwalterschaft

Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, be-nachteiligt zu werden, braucht er eine gesetzliche Vertretung und damit Sachwalterschaft.

2010 wurden ein neues Sachwalterrecht sowie das Vereinssachwaltergesetz (VSG) beschlossen. Dazu geführt hat das zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr zeitgemässe und revisionsbedürftige „Vormundschafts- und Bei-standsrecht“. Damit verbunden wurde 2011 der Sachwalterverein gegründet. Der Sachwalterverein ist somit die durch das Vereinssachwaltergesetz (VSG) legitimierte Stelle zur organisatorischen und fachlichen Über-nahme von Sachwalterschaften. Ein Sachwalter wird vom Landgericht durch Beschluss bestellt.

Zur Bewältigung der Aufgaben arbeitet der Sachwalterverein eng mit Netzwerkpartnern zusammen. Dazu zäh-len die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK), der Verein für Betreutes Wohnen (VBW), die Famili-enhilfe, die Liechtensteinischen AHV-IV-FAK, das Landgericht, das Amt für Soziale Dienste (ASD) sowie weitere soziale Institutionen.

Per 31.12.2014 hatte der Sachwalterverein in 63 Fällen die Sachwalterschaften inne, was einem Anstieg von rund 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die neu übernommenen Klienten/Klientinnen betreffen mehr Männer und tendenziell jüngere Menschen. Die Zahl der erledigten Clearingaufträge, d.h. auf Antrag vom Landgericht erstellte Abklärungsbericht ob zu einer Sachwalterschaft Alternativen bestehen, blieb mit 27 kon-stant.

Die Vermutung, dass der Grossteil des Zuwachses ältere Personen infolge von Demenz betrifft, kann nicht be-stätigt werden. Lediglich drei Personen sind 60plus. Vier Klienten/Klientinnen sind im Alter zwischen 30 und 60 Jahren. Den grössten Zuwachs mit fünf neuen Klienten/Klientinnen gab es in der Alterskategorie zwischen 18 und 30 Jahren. Dieser Trend, der bereits im Vorjahr beobachtet werden konnte, hat sich auch 2014 fortgesetzt.

Klientenanstieg des Sachwaltervereins 2014 – Nach Alterskategorie

363BDatenquellen 364BJJahresbericht 2014 des Sachwaltervereins.

365BErhebungsstellen Sachwalterverein.

367BAktualisierungsrhythmus 368BJährlich.