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 Neue Bundesregierung

Am 14. März wurde Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt. Am gleichen Tag wurden auch die Bundesminister_innen vereidigt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird von Horst Seehofer geleitet. Stephan Mayer, Marco Wanderwitz und Dr. Günter Krings sind die parlamentarischen Staatssekretäre. Als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde Dr. Franziska Giffey (zuletzt Bezirksbürgermeiste-rin von Berlin-Neukölln) vereidigt. Caren Marks und Stefan Zierke sind dort die Parlamentarischen Staatssekretäre.

Hubertus Heil ist neuer Bundesminister für Arbeit und Soziales. Annette Kramme und Kerstin Griese übernehmen die Funktion der Parlamentarischen Staatssekretärinnen.

 Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik durch die neue Koalition

Nach dem Votum der SPD-Mitglieder wurde der Koalitionsvertrag „Ein Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ unterzeichnet. Der Vertrag enthält weitreichende Änderun-gen in der Flüchtlingspolitik, bei denen die Integrationsfähigkeit Deutschlands zum Maßstab für die Aufnahme von Flüchtlingen gemacht wird. Auch wenn das Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden soll und die Regierung sich zur Genfer Flüchtlingskonvention bekennt, so soll die Zuwanderung von Flüchtlingen die „Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen“. Erreicht werden soll dies durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Flucht-ursachen, aber auch durch die Durchsetzung der Dublin-Verordnungen und die Beschränkung des Familiennachzu-ges.

Durch effizientere Verfahren, das heißt durch die Unterbringung und Bearbeitung der Asylanträge in zentralen Auf-nahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnKER), sollen die Asylverfahren beschleunigt, die Rück-führung abgelehnter Asylbewerber_innen gewährleistet und die Kommunen entlastet werden. Die Unterbringung in AnKER hat weitreichende negative Folgen für die Asylsuchenden, die von der Residenzpflicht über die mangelnde Integration bis hin zu einem Beschäftigungsverbot reichen.

Eher positiv zu bewerten sind die Vereinbarungen zum Spracherwerb und zur Beschäftigung für Geduldete, wie auch das Ziel, die stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelungen der §§ 25 a und b AufenthG zu verbessern.1 Be-züglich der Harmonisierung der „3+2 Regelung“ für den Ausbildungszugang von Geduldeten bleibt weiterhin zu fordern, dass auch in der Zeit der Anbahnung einer Ausbildung keine Abschiebungen vorgenommen werden dür-fen.

 Nettozuwanderung lag in 2016 bei 500.000 Personen

Im Jahr 2016 kamen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 500.000 Personen mehr nach Deutschland als aus Deutschland fortzogen.2 Ein Jahr zuvor lag die Nettozuwanderung noch bei 1,14 Millionen Menschen. In 2016 zogen insgesamt 1.865.000 Personen zu und 1.365.000 Personen fort. Rund 92 Prozent der Zugezogenen und knapp 79,5 Prozent der fortgezogenen Personen hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Rund 51 Pro-zent der Zugewanderten hatten eine EU-Staatsangehörigkeit.

Im ersten Halbjahr 2017 wanderten rund 560.000 ausländische Staatsangehörige zu, davon 307.465 EU-Bürger, und rund 306.527 ausländische Staatsangehörige ab.

 Nichtlegale Einreise von Flüchtlingen in die EU ging in 2017 stark zurück.

Nach einem Bericht der Grenzschutzagentur Frontex reisten in 2017 rund 205.000 Personen ohne legalen Aufent-halt in die EU ein.3 Im Vorjahr waren es noch 511.000 Personen. Insbesondere auf der östlichen Mittelmeerroute,

1 https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2018/03/SVR_Stellungnahme_KoaVertrag_2018.pdf

2 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2018/03/PD18_088_127.html

3 http://frontex.europa.eu/assets/Publications/Risk_Analysis/Risk_Analysis_for_2018.pdf

aber auch auf der zentralen Route über Libyen ist die Zahl stark gesunken; demgegenüber stieg die Zahl der ent-deckten Migranten, die über das westliche Mittelmeer nach Spanien kamen, von 9.900 auf 23.100 an.

 Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen

Der Deutsche Bundestag hatte in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion am 1. Februar 2018, den seit zwei Jahren ausgesetzten Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flücht-lingen, bis zu einer Neuregelung, „längstens jedoch bis zum 31. Juli 2018“ verabschiedet. 376 Abgeordnete stimmten für den geänderten Gesetzentwurf, 298 dagegen. Vier Abgeordnete hatten sich enthalten. Der Bundesrat hat am 2. März 2018 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzuges zuge-stimmt.

Der Gesetzesbeschluss enthält Bestimmungen, die ab dem 1. August 2018 gelten. Aus humanitären Gründen kann Ehegatten oder minderjährigen Kindern ein Familiennachzug erteilt werden, „bis die Anzahl der nach dieser Vor-schrift erteilten Aufenthaltserlaubnisse die Höhe von monatlich 1.000 erreicht hat“. Völlig offen sind die Kriterien für die Definition der humanitären Gründe. Sie sollen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt wer-den. Hinweise darauf geben die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages.

 Bundesländer wollen schnellere gerichtliche Klärung in Asylverfahren

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 2. März 2018 einen Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Berlin, Branden-burg und Bremen an die Ausschüsse überwiesen.4 Ziel ist die Beschleunigung der Gerichtsverfahren zu Asylent-scheiden. Erreicht werden soll dies durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln. Damit wird eine obergerichtliche Klärung fallübergreifender Tatsachen- und Rechtsfragen erleichtert.

 Die Aufnahme von Asylbewerbern führt – mit Ausnahme migrationsspezifischer Vergehen – nicht zu mehr Krimina-lität.5

Die im Februar 2018 veröffentlichte Studie des RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung hat die Kriminali-tätsentwicklung unterschiedlicher Gruppen von Flüchtlingen untersucht. Festgestellt wird, dass die Aufnahme von Asylbewerbern nicht zu einer Erhöhung der Kriminalität geführt hat. Bei der Gruppe der anerkannten Flüchtlinge ist eine Erhöhung von Delikten, wie Diebstahl und Betrug, festzustellen, nicht aber bei den Gewalttaten.

 Ausländerbehörden für die Aufhebung der Einreiseverbote zuständig6

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25. Januar 2018 die Frage der Zuständigkeit für die Aufhebung eines vom BAMF erteilten Einreiseverbotes geklärt. Zuvor hatten sowohl das BAMF als auch die Ausländerbehörde eine Ent-scheidung zur Aufhebung wegen Unzuständigkeit abgelehnt. Der 1. Revisionssenat des BVG hat nun entschieden, dass das in diesem Fall betroffene Land Berlin über den Aufhebungsantrag des Klägers zu entscheiden hat.

 Stadt Freiberg will Zuzugsstopp für Flüchtlinge7

Der Stadtrat der sächsischen Kleinstadt Freiberg, in der rund fünf Prozent der Bevölkerung Flüchtlinge sind, will ei-nen Zuzugsstopp für vier Jahre durchsetzen. Der Stadtrat hatte am 1. Februar 2018 eine entsprechende Vorlage des Oberbürgermeisters Sven Krüger (SPD) beschlossen. Offen ist, wie die Stadt den Zuzugsstopp durchsetzen will, denn für die Verteilung innerhalb eines Landkreises ist das Landratsamt zuständig.

Schon zuvor hatten Städte, wie Salzgitter, Delmenhorst, Wilhelmshaven in Niedersachsen und Cottbus in Branden-burg entsprechende Entscheidungen getroffen.

 Abschiebungen auf hohem Niveau

Im Jahr 2017 wurden nach Angaben der Bundesregierung (Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE;

Bundestagsdrucksache 19/800) insgesamt 21.904 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen. Zielländer der

4 https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0001-0100/51-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1

5 http://www.rwi-essen.de/media/content/pages/publikationen/impact-notes/rwi_impact-note_fluechtlinge_kriminalitaet.pdf

6 Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 3/2018 vom 25.01.2018

7 http://www.freiberg.de/freiberg/content.nsf/docname/Webseite_4934C8B01A0E8287C12582270065047F?OpenDocument

ten Abschiebungen waren Albanien (3.429), Kosovo (2.721, Serbien (2.359) und Italien (2.321). Albanische Staatsangehörige (3.445) waren am häufigsten von Abschiebungen auf dem Luftweg betroffen. Auf dem Land- und Seeweg wurden in 2017 insgesamt 2.062 Abschiebungen vorgenommen.

Im Rahmen der Dublin-Verordnung fanden in 2017 insgesamt 7.102 Überstellungen statt, davon 2.110 nach Ita-lien.

 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe – Was wird gebraucht, was ankommt8

Unter dem o. g. Titel hat die Bertelsmann-Stiftung eine Studie des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung veröffentlicht. Befragt wurden Organisationen, die sich in der Flüchtlingshilfe vor allem für die Integration engagieren. Zu den Empfehlungen für die „Geldgeber“ gehören die Schaffung von Informations- und Unterstützungsangeboten für die Antragstellung genauso wie die stärkere Identifizierung lokaler Bedarfe, bevor neue Förderprogramme aufgelegt werden.

 Schule als Sackgasse?

Wenn Flüchtlinge eine segregierte Schule besuchen, zeigen sie nicht automatisch schlechtere Leistungen als in an-deren Schulen“, so ein Ergebnis der vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration veröffentlichten Studie „Schule als Sackgasse? Jugendliche Flüchtlinge in segregierten Schulen“9. Die Studie wurde Anfang März 2018 veröffentlicht.

 Knapp 10.000 Azubis aus den Hauptherkunftsländern10

Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags waren Ende 2017 bei den Industrie- und Han-delskammern 9.306 Verträge mit Auszubildenden aus den Hauptherkunftsländern von Geflüchteten registriert.

8 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/90_Synergien_vor_Ort/Foerdermittel_in_der_Fluechtlingshilfe_web.pdf

9 https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2018/02/SVR-FB_Bildungsintegration.pdf

10 https://www.dihk.de/presse/meldungen/2018-03-14-dercks-gefluechtete

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