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13 Mehrjähriger Finanzrahmen und Aufbaupaket

Im Dokument EU Jahresvorschau 2021 (Seite 38-43)

Ziel

Die Verhandlungen zum Gesamtpaket horizontaler Rechtsgrundlagen für den

Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 (MFR) einschließlich des Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) wurden im Dezember 2020 erfolgreich abgeschlossen und die Rechtstexte formal angenommen. Damit stehen mit dem neuen, ab 1. Jänner 2021 anwendbaren, MFR insgesamt 1.074,3 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen (Preise 2018) für die Umsetzung traditioneller Politikbereiche wie Kohäsions- und Gemeinsame Agrarpolitik sowie auch neuer bzw. verstärkter Politikbereiche zur Verfügung, um neuen Herausforderungen in den Bereichen Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration, Sicherheit und Klimaschutz zu begegnen.

Sobald der neue Eigenmittelbeschluss von allen 27 Mitgliedstaaten gemäß ihren

verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert sein wird, ist die Europäische Kommission berechtigt, zusätzliche Mittel von bis zu 750 Mrd. Euro (Preise 2018) im Namen der Union am Kapitalmarkt aufnehmen, um den wirtschaftlichen Aufbau infolge der COVID-19-Pandemie im Wege der Finanzierung ausgewählter EU-Programme zu fördern. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die schuldenfinanzierten NGEU-Mittel ab Mitte 2021 zur Verfügung stehen werden.

Besonderes Augenmerk wird die Europäische Kommission auf die Umsetzung der neuen Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union legen, der zufolge Mitgliedstaaten bei Verletzung der Grundsätze der

Rechtsstaatlichkeit in Zusammenhang mit EU-Geldern mit Maßnahmen wie z. B. Kürzung oder Suspendierung von EU-Geldern rechnen müssen.

Schließlich wird der Union ab Jänner 2021 erstmals ein auf Basis nicht recycelter

Verpackungsabfälle aus Kunststoff erhobenes Eigenmittel zur Finanzierung ihrer Ausgaben zur Verfügung stehen. Ebenso werden die im Zuge eines Fahrplans vereinbarten Arbeiten zur Einführung weiterer neuer Eigenmittel beginnen: die Europäische Kommission wird bis Juni 2021 Vorschläge für die Einführung neuer Eigenmittel auf Grundlage eines CO2

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Grenzausgleichssystems, einer Digitalabgabe und Eigenmittel auf Grundlage des EU-Emissionshandelssystems vorlegen.

Aktueller Stand

Nach dreijährigen Verhandlungen – der Kommissionsvorschlag für den neuen MFR wurde am 2. Mai 2018 vorgelegt – wurden die horizontalen Rechtstexte des MFR-Gesamtpakets im Dezember 2020 angenommen. Dieses Paket umfasst:

• Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 vom 17. Dezember 2020,

• Verordnung des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie vom 14. Dezember 2020,

• Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union vom 14. Dezember 2020,

• Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union vom

16. Dezember 2020,

• Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel.

Der MFR 2021-2027 legt für diesen Zeitraum die Ausgabenobergrenze der Union mit 1.074,3 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen fest, wobei die bisher außerhalb des MFR budgetierten Ausgaben für den Europäischen Entwicklungsfonds erstmals im Rahmen des neuen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) integriert sind. Sieben statt bisher sechs

Ausgabenkategorien (Rubriken) spiegeln die zentralen Politikbereiche der Union wider:

• Rubrik 1: Binnenmarkt, Innovation und Digitales

• Rubrik 2: Zusammenhalt, Resilienz und Werte

• Rubrik 3: Natürliche Ressourcen und Umwelt

• Rubrik 4: Migration und Grenzmanagement

• Rubrik 5 Sicherheit und Verteidigung

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• Rubrik 6: Nachbarschaft und die Welt

• Rubrik 7: Europäische öffentliche Verwaltung

Neue Programme/Instrumente gegenüber der vorigen Finanzperiode sind neben dem genannten NDICI ein Gesundheitsprogramm („EU4Health“), ein Digitalprogramm („Digital Europe“), ein Investitionsprogramm („InvestEU“), ein Fonds für einen gerechten Übergang („Just Transition Fund“) und ein Europäischer Verteidigungsfonds. Das Klimaausgabenziel wurde von aktuell 20% auf 30% der Gesamtausgaben des MFR 2021-2027 erhöht und gilt auch für das Aufbauinstrument NGEU. Zudem wurden die Flexibilitätsmechanismen des MFR neugestaltet sowie eine Brexit-Anpassungsreserve in Höhe von 5 Mrd. Euro

eingeführt.

Das außerordentliche und zeitlich befristete Aufbauinstrument NGEU zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie umfasst bis zu 750 Mrd. Euro (Preise 2018), welche die Europäische Kommission im Namen der Union am Kapitalmarkt aufnehmen wird, wovon bis zu 390 Mrd. Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege bestehender EU-Programme verwendet und bis zu 360 Mrd. Euro als rückzahlbare Darlehen an

Mitgliedstaaten vergeben werden können. NGEU-Gelder müssen bis spätestens Ende 2023 vertraglich gebunden und bis spätestens Ende 2026 ausbezahlt sein.

Der neue Eigenmittelbeschluss ermächtigt die Europäische Kommission zur

Schuldenaufnahme zwecks Finanzierung des Aufbauinstruments NGEU (siehe oben), wobei die Rückzahlung des Kapitalbetrags vor Ende des MFR 2021-2027 beginnen und bis spätestens Ende 2058 abgeschlossen sein muss. Außerdem wird die

Eigenmittelobergrenze für Zahlungen auf 1,40 % der Summe der BNE aller Mitgliedstaaten erhöht und zusätzlich vorübergehend um weitere 0,6 Prozentpunkte angehoben, bis alle NGEU-Verbindlichkeiten getilgt sind, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2058.

Weiters wird ein neues Eigenmittel eingeführt, das auf Grundlage des Gewichts der im jeweiligen Mitgliedstaat angefallenen nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird (Abrufsatz 0,80 Euro pro Kilogramm). Schließlich wird festgehalten, dass Österreich für den Zeitraum 2021-2027 eine Bruttoermäßigung seines jährlichen BNE-Beitrags in Höhe von 565 Mio. Euro (Preise 2020) erhalten wird. Der neue

Eigenmittelbeschluss muss noch von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren

verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden, bevor dieser in Kraft treten und rückwirkend mit 1. Jänner 2021 angewendet werden kann. Die Europäische Kommission rechnet damit, dass alle Ratifizierungen des Eigenmittelbeschlusses bis Mitte 2021 abgeschlossen und damit die Kapitalaufnahme der NGEU-Mittel möglich sein wird.

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Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union stellt erstmals sicher, dass Mitgliedstaaten bei Verletzungen der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in

Zusammenhang mit EU-Geldern mit Maßnahmen wie z. B. der Suspendierung oder Kürzung der EU-Gelder rechnen müssen. Maßnahmen werden vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Europäischen Kommission beschlossen und können Mittel aus dem MFR 2021-2027 oder NGEU-Mittel umfassen. Diese Verordnung stellte die größte Hürde im Gesamtpaket dar. Erst nach neuerlicher Befassung des Europäischen Rates am 10. Dezember 2020 und dessen interpretativer Erklärung zugunsten einer objektiven, fairen, unparteiischen und faktenbasierten Umsetzung der Verordnung konnte die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten zum MFR und Eigenmittelbeschluss erreicht werden.

Die Europäische Kommission kündigte an, die Verordnung ab 1. Jänner 2021 gewissenhaft anzuwenden und dafür Richtlinien auszuarbeiten. Sollte ein Mitgliedstaat gegen die Verordnung Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof erheben, so wird die Europäische Kommission das Urteil abwarten und dessen Schlussfolgerungen in die genannten Richtlinien integrieren. Bis zur Fertigstellung der Richtlinien wird die Europäische Kommission keine Maßnahmen gemäß der Verordnung vorschlagen.

Die Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) enthält als Novum einen Fahrplan im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel. Damit wird einer langjährigen Forderung des Europäischen Parlaments Rechnung getragen, das die EU-Finanzierung diversifizieren und die Abhängigkeit von BNE-Beiträgen der Mitgliedstaaten reduzieren will. Gemäß dem Fahrplan soll die Europäische Kommission in Etappen neue Eigenmittelvorschläge vorlegen. So werden bis Juni 2021 Vorschläge für Eigenmittel auf Grundlage eines CO2 -Grenzausgleichssystems, einer Digitalabgabe und Eigenmittel auf Grundlage des EU-Emissionshandelssystems erwartet mit dem Ziel, diese neuen Eigenmittel zum 1. Jänner 2023 einzuführen. Bis Juni 2024 werden Kommissionsvorschläge für zusätzliche neue Eigenmittel auf Basis einer Finanztransaktionssteuer, im Zusammenhang mit dem Unternehmenssektor oder einer neuen gemeinsamen

Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage erwartet. Dies mit dem Ziel, diese neuen Eigenmittel zum 1. Jänner 2026 einzuführen.

Österreichische Position

Österreich hat sich in die Verhandlungen in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Mitgliedstaaten wie Dänemark, den Niederlanden und Schweden eingebracht, was zu einem für Österreich erfolgreichen Ergebnis führte. Das Ziel der Stabilisierung des

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österreichischen EU-Beitrags aus Verantwortung gegenüber den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern konnte vor allem durch eine deutlich höhere und den gesamten Zeitraum 2021-2027 umfassende Bruttoermäßigung seines jährlichen BNE-Beitrags in Höhe von 565 Mio. Euro (Preise 2020) erreicht werden.

Ein bedeutender Verhandlungserfolg Österreichs gemeinsam mit gleichgesinnten Mitgliedstaaten in Bezug auf das Aufbauinstrument NGEU bestand darin, dass dessen Mittel zeitlich befristet und ausschließlich zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie insbesondere in den Bereichen Ökologisierung und Digitalisierung eingesetzt werden. Zuschüsse des Aufbauinstruments konnten von ursprünglich 500 Mrd. Euro auf 390 Mrd. Euro reduziert und dafür der Anteil der Darlehen von 250 Mrd. Euro auf 360 Mrd. Euro erhöht werden. Zentral war für Österreich und die gleichgesinnten

Mitgliedstaaten, dass keine „Schuldenunion durch die Hintertüre“ eingeführt werde.

Dabei galt es zu vermeiden, dass die EU-Mitgliedstaaten solidarisch für die Schulden zur Finanzierung des Aufbauinstruments NGEU haften. Dies konnte durch die Verankerung der lediglich anteilsmäßigen („pro rata“) Haftung der EU-Mitgliedstaaten im

Eigenmittelbeschluss erreicht werden.

Besonderen Wert legte Österreich zudem auf die Ländliche Entwicklung, dafür konnte für Österreich eine Sondermittelzuweisung in Höhe von 250 Mio. Euro erwirkt werden. Auch setzte sich Österreich stets für eine erhöhte Klimaausgabenquote ein, was mit 30% der Gesamtausgaben aus MFR und NGEU erreicht werden konnte. In diesem Zusammenhang vertrat Österreich konsequent die Position, dass Ausgaben im Bereich Kernenergie nicht als klimarelevante Ausgaben angerechnet werden. Bei der Annahme der MFR-Verordnung gab Österreich eine Protokollerklärung zur Nichtanrechnung der Ausgaben für ITER

(„International Thermonuclear Experimental Reactor“) auf das 30-prozentige

Klimaausgabenziel ab. Schließlich setzte sich Österreich stets für einen effektiven Schutz der EU-Mittel bei Verletzung der Rechtsstaatlichkeitsgrundsätze ein.

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