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Problematisch wird es, wenn sich die Zusammensetzung der Mikroflora verändert und kein gesundes ökologisches Gleich-gewicht mehr besteht [4].

Die Zahl kariogener Keime wie Mutans-Streptokokken und Laktobazillen nimmt zu, und sie verdrängen andere Mikro-organismen. Das führt in Anwesenheit fermentierbarer Kohlenhydrate zu einer deutlichen Absenkung des pH-Wertes und einer schnellen Demineralisation des Zahnschmelzes.

Calcium- und Phosphationen stehen nicht ausreichend zur Verfügung, um die entstandenen Lücken im Kristallgitter des Zahnschmelzes zu besetzen. In der Folge entwickeln sich Initialläsionen, bevorzugt dort, wo der Speichel nur wenig umspült. Einen Einfluss auf das Geschehen hat eben-falls die Tragedauer der Brackets: Je länger sie sich im Mund befinden, desto höher steigen sowohl die Kariesgefahr als auch das Gingivitisrisiko. Studienergebnisse zeigen, dass die Prävalenz neuer Schmelzläsionen bei Patienten mit festsitzen-den Apparaturen trotz des Einsatzes fluoridierter Zahnpasta zwischen 13 und 75 % liegen kann [5]. Auch wenn sich Schmelz remineralisieren lässt, können weiße Flecken inak-tiver demineralisierter Stellen noch lange nach Entfernen der Brackets die Ästhetik beeinträchtigen [6].

Fluoridierung und Keimkontrolle | Eine Schlüsselrolle im Rahmen einer präventiven Behandlungsstrategie spielt Fluorid: Es hemmt die Demineralisation und fördert die Re-mineralisation. Besiedeln jedoch sehr viele kariogene Keime den Mund, kann Fluorid seine Wirkung nicht voll entfalten.

Sinkt infolge des Bakterienstoffwechsels der pH-Wert unter den kritischen Wert, können Fluoridionen die Deminerali-sation nicht mehr hemmen. Unter solchen Bedingungen ist die Keimbelastung unbedingt zu reduzieren, damit Fluorid Multibrackets erschweren die Zahnpflege und deshalb

sammelt sich an für die Zahnbürste schwer zugäng-lichen Stellen verstärkt bakterieller Biofilm an. Häufig auftretende Folgen sind eine Demineralisation des Zahnschmelzes, White-Spot Läsionen und Gingivitis [1,2]. Gegen diese Risiken können gezielte Gegen-maßnahmen während der kieferorthopädischen Be-handlung schützen.

Brackets bieten bakteriellem Biofilm ideale Retentionsnischen.

(REM-Aufnahme: Prof. Dr. S. Kneist)

Abb. 1: Brackets erschweren die Zahn- und Mundpflege.

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direkt applikationsbereit ist. Dank seines Fließ- und Benet-zungsverhaltens gelangt er auch an schwer zugängliche Stellen um die Brackets und im Approximalbereich. Die schnelle, einfache Lackapplikation integriert sich gut in die Praxisroutine und bedeutet während der regelmäßigen Kon-trolltermine im Verlauf der KFO-Behandlung wenig Aufwand.

Mithilfe biologischer Chairside-Tests lassen sich sowohl die Notwendigkeit als auch der Fortschritt keimkontrollierender Maßnahmen einfach und aussagekräftig bestimmen bzw.

verfolgen (Abb. 3) [7].

Abb. 2: Applikation eines Lacksystems mit Fluorid, Chlorhexidin und CPC zum Schutz der Zähne.

Abb. 3: Mithilfe eines biologischen Chairside-Tests lässt sich der Erfolg keimreduzierender Maßnahmen beobachten.

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Herstellerangaben zu den verwendeten Produkten sind im Beitrag integriert.

Cervitec Gel von Ivoclar Vivadent. Das bewährte Mundpflege-Gel wurde weiter optimiert und enthält neben Fluorid und Chlorhexidin zusätzlich Xylit und D-Panthenol. Xylit stört den Stoffwechsel bestimmter Bakterien und kann zur Ver-ringerung des Biofilms beitragen. Es regt den Speichelfluss an und sorgt für einen angenehm kühlenden Effekt [13].

Provitamin D-Panthenol befeuchtet das Weichgewebe, hält es geschmeidig und fördert die Regeneration [14].

Individuell passende Hilfsmittel | Zu den wichtigen Hilfsmitteln zum Aufbringen des Mundpflege-Gels gehören neben der gewohnten Zahnbürste Einbüschelzahnbürsten oder Interdentalbürsten (Abb. 5). Sie sind passend zur indi-viduellen Situation auszuwählen und die richtige Handha-bung zu schulen und zu üben. Da sich Lücken während der KFO-Behandlung verändern, ist regelmäßig zu prüfen, ob die Hilfsmittel hinsichtlich Typ, Form oder Größe den neuen Gegebenheiten anzupassen sind oder noch weiterhin im Einsatz bleiben können.

Literaturliste unter www.zmk-aktuell.de/literaturlisten

Korrespondenzadresse:

Dr. Gabriele David Ivoclar Vivadent AG Bendererstraße 2

FL-9494 Schaan/Liechtenstein www.ivoclarvivadent.com

Abb. 5: Ein geschmeidiges Mundpflege-Gel lässt sich mit der Inter-dentalbürste einfach verteilen.

Unterstützende Mundpflege zu Hause | Als Folge der Akkumulation des bakteriellen Biofilms tritt während der KFO-Behandlung sehr häufig eine Gingivitis auf. Die damit verbundene Blutungstendenz und Schmerzen beim Zähne-putzen wirken auf die meisten Patienten demotivierend. Es fällt Ihnen schwer, die notwendige Zahnpflege zu intensi-vieren, was eine Verschlechterung der Situation zur Folge hat.

Um dieser Entwicklung vorzubeugen und kritische Phasen zu überbrücken, empfehlen sich ergänzend zur professionellen Behandlung Spezialpräparate für die Anwendung zu Hause [9,10].

Im Falle einer Gingivitis kann der Einsatz eines chlorhexidin-haltigen Mundpflege-Gels das Abheilen entzündlicher Pro-zesse unterstützen. Untersuchungen zeigen, dass der Gin-gival Bleeding Index (GBI) deutlich zurückgeht (Abb. 4) [11,12]. Auch bei sehr hoher Mutans-Streptokokken-Belas-tung kann die Gel-Applikation angezeigt sein, um den Effekt der professionellen Behandlung zu verstärken [9].

Das Präparat der Wahl sollte mild schmecken, da Patienten einen scharfen Geschmack normalerweise als unangenehm empfinden und die Anwendung entsprechender Produkte vermeiden. Darüber hinaus sollte das MundpfleGel ge-schmeidig sein, ein gutes Benetzungsverhalten aufweisen und sich bei Multibrackets einfach verteilen lassen. Dies fördert genauso wie ein milder Geschmack die Compliance und kommt damit dem Behandlungserfolg zu Gute.

Diese speziellen Bedürfnisse erfüllt zum Beispiel das neue

Abb. 4: Der Effekt der einmaligen Cervitec Gel-Anwendung pro Tag auf den GBI (Gingival Bleeding Index) über einen Zeitraum von drei Monaten; n = 30 KFO-Patienten im Alter von 12–16 Jahren [12].

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Das Landgericht Traunstein hat nun entschieden, dass lediglich die Angabe eines Postfaches jedenfalls nicht ausreichend ist (Urteil vom 21. Juli 2016, Az. 1 HK O 168/16).

Der konkrete Hintergrund der Entscheidung war, dass ein Verein im Impressum auf seiner Internetseite nur ein Postfach angab. Eine konkrete Adresse war dabei nicht zu finden. Daraufhin wurde der Verein mit dem Vorwurf abgemahnt, dass die Impressumspflicht aus dem Telemediengesetz keine Postfächer erlaube.

In der sogennannten Impressumspflicht im Telemediengesetz steht, dass Dienst-anbieter in ihrem Impressum u.a. die „Anschrift, unter der sie niedergelassen sind“, angeben müssen. Dabei stellt sich die Frage, ob Webseitenbetreiber eine konkrete Adresse mit Straße und Postleitzahl angeben müssen oder, ob auch die bloße An-gabe eines Postfaches ausreicht.

Das Landgericht Traunstein gab in seiner Entscheidung dem Abmahner recht, ein Postfach im Impressum reichte also nicht aus. Der Begriff „Adresse“ im Telemedien-gesetz meint nämlich eine ladungsfähige Adresse. Darunter fallen nur solche Adressen, unter denen Webseitenbetreiber auch wirklich angetroffen werden können. Bei einem Postfach ist das aber gerade nicht der Fall. Nötig ist eine voll-ständige Postadresse. Im Fall des Landgerichts hätte der Verein also die Adresse angeben müssen, unter der er im Vereinsregister eingetragen war. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, sollten Webseitenbetreiber Fehler im Impressum daher un-bedingt vermeiden.