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Medizinische Versorgung und Prävention

Im Dokument TÄTIGKEITSBERICHT 2018 (Seite 24-39)

AMBULANT-STATIONÄRE VERSORGUNG Dr. Rainer Kobes, Werdau, Vorsitzender

Im Jahr 2018 trat der Ausschuss zu drei Beratungen zu-sammen, eine davon gemeinsam mit dem Ausschuss Qualitätsmanagement der Landesärztekammer . Auch diesmal bekamen wir leider vom Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheits-wesen (IQTiG), Dr . Christof Veit, aus terminlichen Grün-den eine Absage . Schwerpunktthemen waren Kran-kenhausplanung, Qualitätsindikatoren, Umsetzung des Entlassmanagements, sektorenübergreifende Versor-gung (Aspekt beider Sektoren), neue gesetzliche Anfor-derungen (Mindestmengenregelung für Krankenhäuser gem . §136 b SGB V, Bereitschaftsdienstreform, gestufte Notfallversorgung) .

In der Januarsitzung war ursprünglich mit Dr . Christof Veit eine gemeinsame Beratung der Ausschüsse Ambu-lant-stationäre Versorgung und Qualitätsmanagement über anstehende Fragen und Probleme zu planungs-relevanten Qualitätsindikatoren geplant . Aber es gab genug andere spannende Themen zu erörtern: Funk-tions- und Arbeitsweise des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (Frau Marschke), Entlassmangement (Rezepte, Betäubungsmittel, bürokratischer Aufwand), Neufassung der Mindestmengenregelung (Risiko der Leistungsausweitung), Obduktionsvereinbarung für Krankenhäuser . Aus dieser gemeinsamen Ausschuss-sitzung resultierte ein gemeinsamer Entschließungsan-trag zur Förderung der Obduktionen für den Deutschen Ärztetag in Erfurt in Sachen der Qualitätssicherung ärztlicher Tätigkeit), der dort mit großer Mehrheit an-genommen wurde und einen konkretisierten Entschlie-ßungsantrag für den Sächsischen Ärztetag auslöste, der dort ebenfalls mit großer Mehrheit angenommen wurde .

In der Maisitzung berichtete Dr . Eberhard Huschke über den Erfahrungsaustausch „Krankenhaus“ in der Bun-desärztekammer, insbesondere über die vom G-BA am 15 .12 .2016 vorgelegten planungsrelevanten Qualitäts-indikatoren, deren Umsetzbarkeit und Repräsentativität für echte Qualitätsmerkmale in Frage gestellt wurden . Des Weiteren ging es um Themen wie Sicherstellungs-zuschläge gem . § 136c Abs . 3 des SGB V als

Sicherstel-lungsinstrument für strukturschwache Regionen mit dem Ziel einer flächendeckenden Basisversorgung, die sektorenüberschreitende Notfallversorgung, das Ent-lassmanagement und die Pflegepersonaluntergrenzen .

Ein weiterer Tagesordnungspunkt behandelte die vor-läufigen Ergebnisse im Krankenhausplanungsaus-schuss des Landes Sachsen . Zentrum der Diskussion war die neue Definition des Zentrumsbegriffes durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Ver-braucherschutz, die einen Zuschlag durch die Kranken-kassen ermöglicht . Die Ärztliche Geschäftsführerin der Kammer, Dr . Patricia Klein, fasste die G-BA Vorgaben zur gestuften Notfallversorgung in den Krankenhäusern noch einmal zusammen .

Dr . Jan Kaminsky von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen berichtete weiterhin über den Sachstand der Änderung des ambulanten Bereitschaftsdienstes so-wie über Portalpraxen an Krankenhäusern, das Konzept wird zunächst über Pilotregionen erprobt . Ein flächen-deckender Einsatz ist geplant .

Anschließend wurde von Dr . Rainer Kobes und Dr . Eber-hard Huschke über Forderungen des 121 . Deutschen Ärztetag in Erfurt berichtet (unter anderem Erhöhung der Anzahl Medizinstudienplätze, Novellierung er Mus-terweiterbildungsordnung, Verbesserung der Obduk-tionsvereinbarung, Widerspruchslösung in der Organ-spende) . Diskutiert wurde die zunehmende und die ärztliche Unabhängigkeit beeinträchtigenden Ökonomi-sierung von Krankenhäusern .

In der Sitzung im September wurde der Sachstand zur Krankenhausplanung von Dr . Eberhard Huschke kom-mentiert, der im Wesentlichen eine Fortschreibung des Landeskrankenhausplanes, den neuen Zentrumsbegriff, Modellregionen für sektorenüberschreitende Versor-gung Marienberg und Weißwasser sowie neue Berufs-fachschulen für Pflegeberufe beinhaltet . Eine ursprüng-lich geplante Bettenreduzierung erfolgte nicht .

Über erste Erfahrungen im Pilotprojekt zur Bereit-schaftsdienstreform informierte vonseiten der Kas-senärztlichen Vereinigung Sachsen der stellvertretende

Hauptgeschäftsführer, Michael Rabe . Die drei Pilotre-gionen Annaberg/Zschopau, Görlitz/Niesky und De-litzsch/Eilenburg haben ihre Tätigkeit aufgenommen, wobei sich in allen Regionen Schwierigkeiten bei der Personalakquise ergaben .

Die Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxen wur-den mit wur-den Krankenhäusern individuell abgestimmt . Für ganz Sachsen sind 23 Bereitschaftsdienstregionen mit je einem ungefähren Durchmesser von 40 – 70 km vorgesehen . Die Diskussion im Ausschuss dazu wurde teilweise kontrovers, jedoch mit konstruktiven Argu-menten geführt .

Dr . Patricia Klein berichtete weiterhin über die Kam-merversammlung vom 22 ./23 .6 .2018 und die dabei ge-fassten Beschlüsse . Dazu zählen die Forderungen nach einem gleichwertigen Abschluss von Ärzten aus Dritt-staaten durch Ablegen eines medizinischen Staatsex-amens, die Verbesserung der ärztlichen Leichenschau, aber auch deren Honorierung, die Förderung der Or-ganspende durch eine Widerspruchslösung und eine Initiative zur Sicherung beziehungsweise Gewinnung von Fachkräften im Gesundheitswesen . Zeitnahe Maß-nahmen wie zum Beispiel mehr Ausbildungsplätze für Gesundheitsfachberufe, eine Erhöhung der Zahl der Me-dizinstudienplätze sowie die Schaffung fairer Arbeits-bedingen wurden gefordert .

Ein weiterer Tagesordnungspunkt dieser Sitzung war der Bericht von Dr . Eberhard Huschke vom „Erfahrungs-austausch Krankenhaus“ der Bundesärztekammer vom 18 .6 .2018 . Hier ging es unter anderen um ärztliche Personalvorgaben in der Landeskrankenhausplanung Thüringen, eine Berliner Regelung der ärztlichen Min-destbesetzung, um leistungsorientierte Krankenhaus-investitionsfinanzierung, um aktuelle Entwicklungen der stationären Versorgung (planungsrelevante Quali-tätsindikatoren des G-BA, wobei Brandenburg und Ba-den-Württemberg diese planQI nicht in ihre Landesre-gelungen übernehmen werden) und um die Ausweisung von Zentren in der Krankenhausplanung . Die Hoffnung der Krankenhäuser, dass sich durch Zentrenbildung eine höhere Vergütung ergeben würde, hat sich leider bisher nicht erfüllt . Es werden ausschließlich zusätzliche Leis-tungen vergütet . Als wichtig wird erachtet, fachlich gut begründete Kriterienkataloge besonderer Aufgaben zu erstellen .

An dieser Stelle sei allen Ausschussmitgliedern für ihr konstruktives Engagement und ihre Diskussionsfreude ebenso wie den Mitarbeitern der Ärztekammer für ihre akkurate Zuarbeit und jederzeit bestehende Ansprech-barkeit gedankt .

ARBEITSMEDIZIN

Prof. Dr. Andreas Seidler, Dresden, Vorsitzender

Im Dienste der Zukunftssicherung der betriebsärztlichen Versorgung beschäftigte sich der Ausschuss Arbeitsme-dizin im Jahr 2018 intensiv mit der Neufassung der Zu-satzbezeichnung Betriebsmedizin . Die Ergebnisse der Diskussionen im Ausschuss Arbeitsmedizin der Säch-sischen Landesärztekammer wurden durch den Aus-schussvorsitzenden in den Arbeitskreis Arbeitsmedizin der Bundesärztekammer eingebracht . Die Neufassung der Bedingungen für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin wurde im Mai 2018 vom 121 . Deutschen Ärztetag mit der neuen Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet . Gemäß § 11 der MWBO wurde insbesondere neu aufgenommen eine Möglichkeit zur berufsbegleitenden Zusatzweiterbildung (ZWB) Be-triebsmedizin in 1 .200 Stunden betriebsärztlicher Tä-tigkeit unter Supervision eines zur Weiterbildung be-fugten Arztes beziehungsweise einer zur Weiterbildung befugten Ärztin . Diese kann wahlweise ersetzt werden durch 9 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Wei-terbildungsstätten . Sie eröffnet insbesondere solchen Ärzten, die bereits anderweitig fachärztlich tätig sind (zum Beispiel in der vertragsärztlichen Versorgung) eine Möglichkeit, sich betriebsärztlich zu qualifizieren . Der Ausschuss Arbeitsmedizin sieht die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin in ihrer Neufassung als einen Weg an, mehr betriebsärztlichen Nachwuchs zu gewinnen . Aller-dings hat es in der Vergangenheit mit einer vergleichba-ren Form der Weiterbildung unbefriedigende Erfahrun-gen gegeben, deshalb wurde diese vor circa zehn Jahren abgeschafft . Von fundamentaler Bedeutung ist für den Ausschuss Arbeitsmedizin deshalb eine hochwertige begleitende Qualitätssicherung und eine „echte“ wissen-schaftliche Evaluierung dieses neuen berufsbegleiten-den Weiterbildungswegs . Außerdem ist zur Realisierung insbesondere der „berufsbegleitenden“ Alternative eine Abstimmung mit dem autonomen Recht der gesetzli-chen Unfallversicherung als präzisierende Bestimmung des § 4 des ASiG zwingend erforderlich .

Vor dem Hintergrund des Betriebsärztemangels stimmt es den Ausschuss Arbeitsmedizin bedenklich, dass viele Absolventen der arbeitsmedizinischen Weiterbil-dungskurse offenbar nicht in der praktischen betriebs-ärztlichen Tätigkeit „ankommen“ . Hier gilt es zunächst, die Gründe für die schlussendliche Abkehr von einer betriebsärztlichen Karriere aufzuklären und auf die-ser Grundlage Maßnahmen zur Erhöhung der Attrak-tivität einer betriebsärztlichen Karriere zu entwickeln . Diesbezüglich hat das Institut und Poliklinik für Ar-beits- und Sozialmedizin (IPAS) der Technischen Univer-sität Dresden in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Landesärztekammer im Jahr 2018 eine Befragung zur Motivation und zum beruflichen Werdegang der Teil-nehmerinnen und Teilnehmer der arbeitsmedizinischen Weiterbildungskurse der Sächsischen Landesärzte-kammer gestartet . Im Rahmen von drei Nacherhebun-gen im Abstand von etwa drei Jahren soll untersucht werden, welcher Anteil der Kursteilnehmer die Fachge-bietsbezeichnung Arbeitsmedizin beziehungsweise die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erwirbt und welche Berufswege von den Kursabsolventen eingeschlagen werden . Diese Befragungsstudie wurde durch die Daten-schutzbeauftragte und die Ethikkommission der Medi-zinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden zustimmend bewertet . Wir danken dem Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer für seine Zustimmung zur Befragung der Absolventen der arbeitsmedizini-schen Weiterbildung zu ihrem beruflichen Werdegang .

Es wurden bereits erfolgversprechende Gespräche von Mitgliedern des Ausschusses Arbeitsmedizin mit dem Ziel geführt, die Befragung zu einem späteren Zeitpunkt auf alle arbeitsmedizinischen Weiterbildungsakademien auszudehnen .

Ein wesentliches Thema des Ausschusses Arbeitsmedi-zin stellte (auch) im Jahr 2018 die Umsetzung der neuen präventiven Möglichkeiten des Präventionsgesetzes dar . Unter anderem beinhaltet das Präventionsgesetz die Möglichkeit, dass Betriebsärzte auf Kosten der Ge-setzlichen Krankenkassen allgemeine Schutzimpfungen durchführen können . Außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung sind die Schutzimpfungen auf der Grundlage von Selektivverträgen durchzuführen . Dabei können die leistungserbringenden Betriebsärzte ihre Leistungen ausschließlich mit den einzelnen Krankenkassen ab-rechnen . Gegen Ende des Jahres 2018 hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) bundesweit die ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte abgeschlossen . Damit ist es erstmals möglich, dass Be-triebsärzte Impfungen im Betrieb durchführen und ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können . Es ist zu wünschen, dass schnellstmöglich kassenübergrei-fende Wege der Abrechnung von Impfleistungen durch die Betriebsärzteschaft gefunden und etabliert werden . Allerdings greift eine Verkürzung auf Impfleistungen hin-sichtlich der Intentionen des Gesetzes eindeutig zu kurz . Daher müssen die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich intensiv beobachtet werden .

Das vom Ausschuss Arbeitsmedizin in den Grundzü-gen formulierte Diskussionspapier zum „Einsatz von Schwangeren im OP“ wurde unter Beteiligung namhaf-ter „exnamhaf-terner“ Autorinnen und Autoren weinamhaf-terentwickelt und im Jahr 2018 – „pünktlich“ zum Inkrafttreten des novellierten Mutterschutzgesetzes zum 1 .1 .2018 – in der Druckausgabe des „Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie“ veröffentlicht . Die Um-setzung des Mutterschutzgesetzes und insbesondere auch dessen Konsequenzen für schwangere Ärztinnen werden den Ausschuss Arbeitsmedizin auch weiterhin beschäftigen: geplant ist diesbezüglich eine Befragung sächsischer Ärztinnen zu ihren konkreten Erfahrungen im Hinblick auf den Arbeitsschutz bei operativen Tätig-Das Präventionsgesetz sieht vor, dass Betriebsärzte

auf Kosten der Gesetzlichen Krankenkassen allgemeine Schutzimpfungen durchführen können .

keiten in der Schwangerschaft . Diese Befragung soll im Jahr 2019 durchgeführt werden – wir möchten die säch-sischen Ärztinnen schon jetzt herzlich um eine rege Be-teiligung an dieser Befragung bitten!

Für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenar-beit im Jahr 2018 möchten wir dem Vorstand der Säch-sischen Landesärztekammer und den Mitgliedern der anderen Ausschüsse ebenso wie den Herausgebern des

„Ärzteblatt Sachsen“ herzlich danken!

DIABETES

Priv.-Doz. Dr. Ulrike Rothe, Dresden, Vorsitzende

Die Fachkommission Diabetes kam im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen zusammen: am 5 .2 .2018 und am 17 .9 .2018 . Das vergangene Jahr der Arbeit der Fachkom-mission war auch wieder ein Ergebnis der guten Zusam-menarbeit von Klinik und Praxis sowie von Diabetologen und Hausärzten in enger Kooperation mit den Patien-tenverbänden .

Update der Praxisempfehlungen der Sächsischen Landesärztekammer „Metabolisch-Vaskuläres Syndrom“

Die Überarbeitung der Praxis-Empfehlung „Metabo-lisch-Vaskuläres Syndrom (MVS)“ ist weitestgehend abgeschlossen, die deutschsprachige Publikation wird 2019 erfolgen (www .ag-sachsen .de) .

Überarbeitung stationärer Aufnahmeindikatio-nen/Überweisungskriterien ambulant-stationär entsprechend der Praxisempfehlungen DMT2

Hintergrund für diese Initiative ist die häufige Ableh-nung der Kostenübernahme durch Krankenkassen mit der Begründung des Medizinischen Dienstes der Kran-kenkassen, es wäre auch eine ambulante Behandlung möglich gewesen . Die Klagen von Krankenhäusern füh-ren nur in etwa der Hälfte der Fälle zum Erfolg . Oft wer-den die akuten stationären Diabetes-Patienten durch Mischfinanzierung oder Nebendiagnosen „mitfinan-ziert“ . Problematisch ist auch, dass ab Freitagnachmit-tag über das gesamte Wochenende die Schwerpunkt-praxen für Akut-Patienten nicht erreichbar sind . Um die stationären Behandlungs- und Überweisungskriterien konkreter zu definieren hat Prof . Gerhard Scholz ein

Punktesystem in Abstimmung mit einem kleinen Ar-beitskreis als Vorschlag erarbeitet . Dieses Punktesys-tem soll 2019 mit Kassenvertretern und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen diskutiert und abgestimmt werden .

Intensivierung der interdisziplinären Zusammenarbeit durch Optimierung der Kommunikation zwischen Fach- und Berufsverbänden (einschließlich Zusammenarbeit mit dem Deutschen Diabetiker Bund [DDB] und diabe-tesDE) mit folgenden Handlungsschwerpunkten:

• Diabeteskommission der Kassenärztlichen Verei-nigung Sachsen (Zulassungen, DMP-Probleme, Re-gresse, Schnittstelle mit der Fachkommission Diabe-tes: Diabetesschulungsprogramme)

• Sächsische Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien e .V . (SGSE) (Schirmherrin des Sächsischen Kinder-Diabetes-Registers, Prävention, Multiplikator wissenschaftlicher Ergebnisse zur klini-schen Anwendung)

• Berufsverband der niedergelassenen Diabetologen Sachsen (BVNDS – vertritt Interessen der niederge-lassenen Diabetologen/Endokrinologen gegenüber dem Gesetzgeber, den Krankenkassen, der Kassen-ärztlichen Vereinigung Sachsen und der Sächsischen Landesärztekammer)

• Sächsischer Hausärzteverband

• Ziel ist eine regelmäßige und intensive Kommunika-tion und KooperaKommunika-tion der Verbände untereinander .

Weltdiabetestag 2018 in Dresden mit blau illuminierter „Zitro-nenpresse“ (Bild: diabetesDE)

Unterstützung eines Nationalen Diabetesplans (NDP) beziehungsweise einer Nationalen Diabetesstrategie und von EU-Initiativen (zum Beispiel Joint Action CHRO-DIS PLUS)

Aktivitäten und Projekte entsprechend der fünf Handlungsfelder eines NDP

Die Mitglieder der Fachkommission bringen sich ent-sprechend der fünf Handlungsfelder eines NDP in fol-gende Programme/Projekte/Verträge in Sachsen ein:

• Prävention:

• Im Rahmen der Umsetzung des Präventionsgesetzes sollte ein Programm zur Früherkennung eines Typ-1-Diabetes und zur Prävention diabetischer Ketoazi-dosen bei Diabetes-Manifestation (betrifft nahezu jedes 2 . Kind in Sachsen, das an Typ-1-Diabetes er-krankt) eingeführt und gefördert werden .

• Früherkennung/ Screening: zum Beispiel CheckUpP-lus der AOKpCheckUpP-lus, Kaskaden-Screening auf familiäre Hypercholesterinämie, Screening auf Gestationsdia-betes:

• Der „CheckUpPlus“ ist in der Bevölkerung noch zu we-nig bekannt, die Aufklärungsarbeit sollte intensiviert werden, das Screening auf Gestationsdiabetes sollte immer im Mutterpass vermerkt werden .

• Diabetes-Management/ Strukturverträge/ Ver-sorgungsforschung: zum Beispiel CardioIntegral, Versorgungslandschaften, Düsseldorfer Resolution, Diabetischer Fuß, CHRODIS-PLUS-EU .:

Die Herzinfarktmortalität in Sachsen ist deutsch-landweit mit am höchsten und dies bei niedriger Inzidenz . Eine Klärung dieser Befundkonstellation so-wie ein sich anschließendes Interventionsprogramm erscheinen indiziert . Eine mögliche Ursache könnte die hohe Diabetesprävalenz in Sachsen sein . Weitere Risikofaktoren, die mit Interventionen beeinflussbar sind, sollten eruiert werden .

• Epidemiologie, insbesondere Diabetes-Register/

-Surveillance:

Das Kinderdiabetesregister wird nunmehr über das Wissenschaftsministerium gefördert und ist bis Ende 2019 finanziell abgesichert .

• Schulung/Empowerment/Rehabilitation, unter ande-rem dementer Diabetiker

Unterstützung des Weltdiabetestages in Dresden 2018 und der Jahrestagung „Diabetes in Sachsen“

Der Weltdiabetestag wurde am 14 .11 .2018 durch www .diabetes .de gemeinsam mit der Fachkommission Diabetes, der Sächsische Gesellschaft für Stoffwech-selkrankheiten und Endokrinopathien e .V . und dem Deutschen Hausärzteverband unter der Schirmherr-schaft von Sozialministerin für Soziales und Verbrau-cherschutz, Barbara Klepsch, in Dresden organisiert . Nach einem Lauf gegen den Diabetes für jedermann an der Elbe wurde abends die „Zitronenpresse“ blau illumi-niert und mit einem Meeting mit Politikern, Ärzten und Betroffenen in der Frauenkirche musikalisch umrahmt vom „Tanz der Zuckerfee“ durch Matthias Eisenberg an der Orgel . Der Focus der Veranstaltung lag auf der Dia-betesbekämpfung und der Prävention .

Darstellung, Begründung und Maßnahmen für unge-löste Probleme:

1 . Zurzeit drei verschiedene Formen der Zertifizierung von Diabetologen:

Diabetologe DDG – Diabetologe der Landesärz-tekammer – Facharzt für Innere Medizin mit SP Endokrinologie und Diabetologie . Ziel: Nur noch

„Diabetologie“ als Zusatzbezeichnung für verschie-dene Fachärzte mit Prüfung durch die Landesärzte-kammer .

2 . Qualifizierung lipidologisch interessierter Ärzte . Maß-nahmen: Zurzeit kein konkreter Lösungsvorschlag, Li-pidologe der Sächsischen Landesärztekammer wäre eine denkbare Alternative, solang keine bundesein-heitliche Regelung existiert, zurzeit nur zertifizierte Fortbildung zum Lipidologen DGFF (Lipid-Liga) e .V . möglich .

Ausblick auf künftige Vorhaben

• Publikation der 3 . Auflage der deutsch- sowie eng-lischsprachigen Praxis-Empfehlungen MVS als fachli-che Basis für EU-Projekte wie zum Beispiel CHRODIS-PLUS

• Realisierung des Internetauftrittes der Praxisemp-fehlungen der Sächsischen Landesärztekammer (www .ag-sachsen .de) und interaktive Fortbildung in Sachsen auf deren Basis

• Konsentierung der stationären Aufnahmeindikatio-nen/ Überweisungskriterien ambulant-stationär ent-sprechend unserer Praxisempfehlungen DMT2

• Fortsetzung der Kommunikation mit anderen auf Dia-betes/Dyslipidämie orientierten Fachorganisationen, Berufsverbänden, den Hausärzten und der Diabetes-kommission der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

• Unterstützung einer Nationalen Diabetesstrategie einschließlich eines nationalen Diabetesregisters

• Start eines Präventionsprogrammes „Prävention von Ke-toazidosen bei Manifestation eines DMT1“ in Sachsen

• Start einer Interventionsstudie zur Reduktion der ho-hen Herzinfarktmortalitätsrate in Sachsen

• Weitere Erarbeitung fachlicher und gesundheitspoliti-scher Statements in bewährter Form von Publikationen .

LEBENDSPENDE GEM. § 8 ABS. 3 TPG

Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdiger Kern, Leipzig, Vorsitzender

§ 8 des Transplantationsgesetzes (TPG) regelt die Zu-lässigkeit der Entnahme von Organen bei lebenden Or-ganspendern . § 8 Abs . 3 S . 2 TPG fordert als zwingende Voraussetzung für die Organspende bei Lebenden, dass die nach dem Landesrecht zuständige Kommission vor der Organspende gutachtlich dazu Stellung nimmt, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handels-treibens nach § 17 TPG ist .

Im 19 . Jahr des Bestehens der Kommission ist mit 30 Anträgen der Arbeitsanfall im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich angestiegen . Die Zahl der Anträge für eine Leberspende reduzierte sich auf einen, der zudem noch zurückgenommen wurde .

Insgesamt hat die Kommission in unterschiedlicher Be-setzung elf Anhörungstermine wahrgenommen . Bei den Spendern handelte es sich überwiegend um enge Fami-lienangehörige oder Lebenspartner . Achtmal wollte ein Elternteil für sein Kind und zwölfmal ein Ehegatte für den anderen spenden . Hinzu kommen fünf Spenden für ein Geschwister und zwei für den Vater . Konstant ge-blieben ist die Gruppe der „anderen Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit of-fenkundig nahe stehen“ . Hierzu gab es drei Anträge, ei-nen bezüglich eines Lebenspartners, eiei-nen für die Frau seines Freundes sowie einen für ein „Patenkind“ .

Wie in den vorangegangenen Jahren wurden auch die Vertreter der Mitglieder der Kommission in die Kommis-sionsarbeit einbezogen . Damit wurde die Praxis beibe-halten, dass die Sächsische Landesärztekammer drei Besetzungen von Lebendspendekommissionen vorhält, was der Entwicklung in den übrigen Bundesländern entspricht . Die Kommissionsmitglieder werden dabei je nach Termin auch untereinander ausgewechselt . Diese Praxis fand Eingang in § 3 Abs . 1 der Geschäftsordnung der Kommission „Lebendspende“ der Sächsischen Lan-desärztekammer .

Einige interessante statistische Fakten seien noch mit-geteilt . Das Geschlechterverhältnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr stark verändert . War im Vorjahr das Ver-hältnis zwischen den Geschlechtern nahezu ausgegli-chen, überwog die Anzahl der spendenden Frauen deut-lich die der Männer: 21 Frauen wurden der Kommission als Spender gemeldet und zehn Männer (Vorjahr: 14 zu 13) . Ähnlich ist das Zahlenverhältnis bei den Empfän-gern . 20 Männer waren als Empfänger vorgesehen und 11 Frauen (Vorjahr: 15 Männer zu 12 Frauen) .

Bei der Verteilung der gestellten Anträge zeigte sich – wie im Vorjahr – eine gleichmäßige Verteilung . 17 Leip-ziger Anträgen standen 14 Dresdner gegenüber (Vorjahr:

14 (Universitätsklinikum Leipzig zu 13 Universitätsklini-kum Dresden) . Damit hat sich die Bilanz für Leipzig ge-festigt .

Im Berichtsjahr wurde wie üblich eine außerordentli-che Sitzung der Lebendspendekommission abgehalten . An ihr nahmen die Mitglieder, deren Stellvertreter so-wie Vertreter der Zentren und des Sozialministeriums teil . In dieser Sitzung wurden grundsätzliche Probleme besprochen, um eine einheitliche Vorgehensweise der unterschiedlich besetzten Kommissionen zu gewähr-leisten .

Die seit mehreren Jahren etablierte Evaluation der Ar-beit der Lebendspendekommission wurde fortgesetzt . Dabei wurden sowohl Spender als auch Empfänger zur Evaluation aufgefordert . Der Rücklauf der

Die seit mehreren Jahren etablierte Evaluation der Ar-beit der Lebendspendekommission wurde fortgesetzt . Dabei wurden sowohl Spender als auch Empfänger zur Evaluation aufgefordert . Der Rücklauf der

Im Dokument TÄTIGKEITSBERICHT 2018 (Seite 24-39)