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Maßnahmen zur Kompensation von Mittelkürzungen im Ausbildungs- Ausbildungs-verkehr (Vorschlag AVV GmbH)

Im Dokument Stadtrat (Seite 63-67)

Seit dem Jahre 2004 sind Landes- und Bundesmittel für den Nahverkehr bereits mehrfach deutlich gekürzt worden. Allein im Jahr 2006 werden dem Finanzierungssystem für Bus und Bahn im Bereich des AVV rund 3,8 Millionen i im Vergleich zum Jahre 2003 entzogen.

Aufgrund dieser Entwicklungen und der gleichzeitig weiter steigenden und kaum beeinflussbaren externen Kosten (wie z. B. für Treibstoffe) wurden in den zurückliegenden Jahren die Tarife bereits mehrfach angepasst. Trotz dieser Anpassungen und gleichzeitig massiver Anstrengungen der Verkehrs-unternehmen zur Aufwandsreduzierung konnten die bisherigen Mittelkür-zungen nicht vollständig kompensiert werden, was zu Erhöhungen der kommunalen Umlagen führte.

Anfang des Jahres 2006 hat nun das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich angekündigt, die Berechnungsbasis für die Ermittlung der Ausgleichs-leistungen im Ausbildungsverkehr gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz zu verändern. Diese Änderungen führen im Bereich des AVV zu einer Mittelkürzung von rund 1,8 Millionen i pro Jahr.

Im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation aller Kommunen und dem AVV kann eine weitere Mehrbelastung von den Kommunen nicht verkraftet werden. Da gleichzeitig weitere Leistungsreduzierungen vor dem Hintergrund der positiven Nachfrageentwicklung als äußerst kontraproduktiv angesehen werden, wurde vonseiten des AVV nach Lösungsansätzen gesucht, um eine möglichst verträgliche Kompensation der Mittelkürzungen zu erwirken.

In einem intensiven Diskussionsprozess mit den Verkehrsunternehmen wurden folgende drei Bausteine entwickelt:

1. Anpassung Selbstzahleranteil bei Schülertickets (Stadt und Kreis Aachen) Hinsichtlich des Preises der Schülertickets für Selbstzahler schlägt der AVV vor, die Preise ab dem Schuljahresbeginn zum 01.08.2006 über den bereits beschlossenen Preis in Höhe von 17,00 i pro Monat auf 21,00 i pro Monat anzuheben.

Im Vergleich zum Preis einer Monatskarte für Auszubildende (beispiels-weise in Aachen 34,50 i pro Monat) oder einer AVV-Gesamtnetzkarte (91,60 i pro Monat), die den Geltungsbereich des Schülertickets abdeckt, ergibt sich auch weiterhin ein erheblicher Preisvorteil gegenüber dem Regeltarif.

Die Stadt Baesweiler wäre von dieser Veränderung nicht betroffen, da im Stadtgebiet Baesweiler keine Schülertickets angeboten werden.

2. Ausweitung des Geltungsbereiches bei Schülerjahreskarten und Erhebung eines Eigenbeitrages (nur für Kommunen ohne Schülerticket relevant) Nach Auffassung des AVV können Mittelkürzungen von Bund und Land nur über eine stärkere nutzerfinanzierte Tarifstrategie aufgefangen werden. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass nicht bei den all-gemeinen Verbundtarifen, sondern nur im Tarifsegment Ausbildungs-verkehr eine Anpassung der Tarife über das bereits zum 01.04.2006 beschlossene Maß hinaus erfolgen sollte.

Angesichts der Tatsache, dass infolge der heute bereits bestehenden enormen Belastung der kommunalen Haushalte eine weitere Anhebung der Preise der Schülerjahreskarten ausscheidet, schlägt der AVV vor, den Geltungsbereich der Schülerjahreskarten auf die Start- und Zielkommune auszuweiten und entsprechend dem im Schulgesetz vorgesehenen Möglichkeiten hierfür Eigenbeiträge von den Inhabern von Schüler-jahreskarten gestaffelt nach Preisstufen zu erheben. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass diese Nutzergruppe die bisher einzige im AVV ist, die keine Finanzierungsbeiträge für den Nahverkehr leistet.

Der AVV schlägt in Abstimmung mit dem Unternehmensbeirat folgende gestaffelten Eigenbeiträge vor:

Preisstufe 1. Kind 2. Kind 3. Kind

1 A 3,00 i 3,00 i 0 i

1 B 5,00 i 5,00 i 0 i

2 7,00 i 6,00 i 0 i

3 9,00 i 6,00 i 0 i

4 12,00 i 6,00 i 0 i

Der AVV weist darauf hin, dass das Gelingen der aufgezeigten Lösung einen einvernehmlichen Verfahrensansatz voraussetzt und über eine Rahmenvereinbarung entsprechende Verträge mit den jeweiligen Schulträgern abgeschlossen werden.

Die beschriebene Maßnahme soll ab dem Schuljahresbeginn zum 01.08.2006 umgesetzt werden.

Für Baesweiler ergäbe sich folgende Situation:

Von den 465 betroffenen Schülerjahreskarten-Inhabern fallen 202 in die Preisstufe 1 A, 1 Schüler in die Preisstufe 1 B und 262 Schüler in die Preisstufe 2.

Der Vorschlag des AVV beinhaltet, dass die Schülerjahresfahrkarte in der jeweiligen Preisstufe volle Netzgültigkeit erhält, d. h. die Schulwegbin-dung und Sperrzeit entfallen, sodass die in der Preisstufe 1 A betroffenen Schüler im gesamten Stadtgebiet Baesweiler den ÖPNV unabhängig von Schulzeiten nutzen können. Die Schülerjahreskarten-Inhaber der Preisstufe 2, die in der Regel außerhalb Baesweilers wohnen, haben in und zu den Nachbarstädten freie Fahrt.

Für das 1. Kind ergäben sich damit 36,00 i pro Jahr an Eigenbeteiligung.

Bei den Jahreskarteninhabern der Preisstufe 2 wäre ein Eigenanteil von 84,00 i pro Jahr zu zahlen.

3. Ausschöpfung der 25-%-Regelung bei der Fahrzeugförderung

Die nach § 13 ÖPNV-Gesetz NW zur Verfügung stehenden Fördermittel dürfen voraussichtlich ab dem Jahr 2006 zu 25 % pauschaliert an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet und können dann zur Finanzierung des laufenden Defizits eingesetzt werden. Dies verbessert die Ergebnisse der Unternehmen und führt zu einer Entlastung der kommunalen Haushalte. Die Quote von 25 % sollte daher so der Vorschlag des AVV -voll ausgeschöpft werden.

Aufgrund der Tatsache, dass die Mittelkürzungen bereits für das Wirtschafts-jahr 2006 voll greifen, die Tarifmaßnahme allerdings frühestens zum 01.08.2006 wirksam wird, ist eine Erhöhung des Fehlbetrages für 2006 unvermeidbar. Darüber hinaus ist auch durch die Überlagerung der drei vorgeschlagenen Maßnahmen nach derzeitiger Übersicht eine vollständige Kompensation der Mittelkürzungen nicht zu erwarten. Nach vorsichtiger Schätzung verbleibt eine Finanzierungslücke von 200.000 bis 300.000 i pro Jahr nach Wirksamwerden der Tarifmaßnahmen.

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen hat den für die Stadt relevanten Maß-nahmen bereits zugestimmt. Bei einer uneinheitlichen Vorgehensweise in Stadt und Kreis Aachen kann sich gegebenenfalls das Erfordernis einer Sonderumlage im Rahmen der Zweckverbandsumlagen ergeben. Dies würde zwangsläufig zu einer Erhöhung der differenzierten Kreisumlagen führen.

Die Stadt Baesweiler wäre bei Einführung einer Sonderumlage mit ca.

40.000 i (Schätzung AVV GmbH) betroffen.

Bürgermeister Dr. Linkens stellte nochmals die in der Verwaltungsvorlage ausführlich beschriebene Situation des AVV dar und teilte weiter mit, dass mittlerweile viele Versuche unternommen worden seien, diesen Kürzungen bei den ÖPNV-Mitteln des Bundes und des Landes entgegen zu steuern. Die Verwaltung schlage nunmehr vor, den in der Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt aufgeführten Beschlussvorschlag nicht zu unterstützen.

Bürgermeister Dr. Linkens schlug vor, einen Beschluss dergestalt zu fassen, dass die Stadt Baesweiler sich den Aktionen gegen eine Kürzung der ÖPNV-Mittel des Bundes und des Landes anschließe und die entsprechenden Körperschaften Bund und Land auffordere, von diesen Kürzungen Abstand zu nehmen, um nicht die Fahrgäste, insbesondere die Schüler, höher zu belasten.

SPD-Fraktionsvorsitzender Pehle signalisierte für seine Fraktion die Zustimmung zum von Bürgermeister Dr. Linkens mündlich formulierten Beschlussvorschlag. Er bemerkte zu dem in der Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ursprünglich aufgeführten Beschlussvorschlag, dass er vonseiten der CDU-Fraktion bereits viel früher erwartet habe, dass diese in der Öffentlichkeit massiv gegen die Kürzungen im Landesbereich gegen-steuere.

Gerade während der Landtagswahl im vergangenen Jahr wären die Streichungen der Landesmittel beim ÖPNV eines der Themen auf der Ebene des Rates der Stadt Baesweiler gewesen, die heftig diskutiert worden seien.

Der damaligen Landesregierung sei vorgeworfen worden, an der falschen Stelle Mittelkürzungen vorzunehmen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Puhl führte an, dass er mit der Situation, dass die Eltern der Fahrschüler mit höheren Fahrpreisen belastet würden, nicht glücklich sei. Leider habe die CDU-geführte Landesregierung nach der Landtagswahl einen großen Schuldenberg und finanzielle Verhältnisse vorgefunden, die nahezu keinen Handlungsspielraum zulassen.

GRÜNE-Fraktionsvorsitzender Beckers erklärte, dass sich die SPD- und die CDU-Fraktion solidarisieren sollten. Der Weg, Mittelkürzungen im ÖPNV vorzunehmen, sei zu Zeiten der rot-grünen Landesregierung in Düsseldorf vorgegeben worden. Diese Vorgabe werde jetzt von der neuen Bundes-regierung umgesetzt und natürlich auch über die LandesBundes-regierung wei-tergereicht.

Die amtierende Landesregierung belaste durch die Mittelkürzungen den Schülerverkehr noch intensiver, was der falsche Weg sei. Verkehrsverbünde, Kommunen und die Region haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, den ÖPNV zu stärken, was durchaus Sinn mache, da es auf einigen Strecken sehr wohl zur Entlastung des Individual-verkehrs beitrage.

Andererseits treffen die drastischen Fahrpreiserhöhungen diejenigen, die sie sich am wenigsten leisten können. Daher unterstütze er den Vorschlag des Bürgermeisters, den Beschlussvorschlag auszusetzen und stattdessen eine Resolution an Bund und Land zu verfassen, die zum Inhalt habe, diese Mittelkürzungen nochmals zu überdenken.

Sodann stimmte der Rat der Stadt Baesweiler einstimmig dem von Bürgermeis-ter Dr. Linkens mündlich vorgetragenen Beschlussvorschlag zu, dass die Stadt Baesweiler sich den Aktionen gegen eine Kürzung der ÖPNV-Mittel des Bundes und des Landes anschließe und Bundes- und Landesregierung auffordert, von diesen Kürzungen Abstand zu nehmen.

41. Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Baesweiler

Im Dokument Stadtrat (Seite 63-67)