• Keine Ergebnisse gefunden

Luftreinhalteplanung

Im Dokument Sachsen-Anhalt 2005 (Seite 17-20)

1 Emissionen luftverunreinigender Stoffe

1.4 Luftreinhalteplanung

Mit der Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität und der entsprechenden Tochterricht-linien in deutsches Recht gelten verschärfte Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe, verbun-den mit der Forderung nach einer kontinuierlichen Immissionsüberwachung, der Dateninformation und -übermittlung an die EU-Kommission, einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit und dem ent-sprechenden Maßnahmenkatalog zur Luftreinhaltung bei der Überschreitung von Kriterien. So re-gelt der § 47 Abs.1 BImSchG bei der Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung von Im-missionsgrenzwerten die Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen, die verursacherbezo-gene emissionsmindernde Maßnahmen zur kurzfristigen und dauerhaften Reduzierung der Luft-schadstoffe beinhalten.

Insbesondere in Ballungsräumen und Gebieten mit hohen Verkehrsdichten erweist sich die Einhal-tung des seit dem 01.01.2005 gültigen PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ (zulässig sind 35 Überschreitungen im Jahr) als problematisch. Aktuelle Messungen und modelltechnische Immissi-onssimulationen bestätigen, dass der motorisierte Straßenverkehr als Hauptverursacher zu sehen ist. Weitere Einflüsse ergeben sich aus regionalen Emissionsquellen und Partikel PM10 -Ferntransporten.

Bei der Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen sind alle Verursachergruppen entspre-chend ihrem Anteil nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu Minderungsmaßnahmen he-ranzuziehen. Während lokale Minderungspotenziale vorrangig im Verkehrsbereich zu suchen sind, lassen sich nachhaltige Erfolge auch im Bereich der genehmigungsbedürftigen und nicht genehmi-gungsbedürftigen Anlagen erzielen. Eine wirksame Strategie gegen hohe Partikel PM10 -Belastungen erfordert auch Aktivitäten auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesregierung.

Für die Stadt Aschersleben und den Ballungsraum Halle wurde im Jahr 2005 aufgrund von Partikel PM10-Grenzwertüberschreitungen ein solcher Luftreinhalteplan mit integriertem Aktionsplan erar-beitet. Eine Berichterstattung an die EU-Kommission erfolgte dazu Ende des Jahres 2005. Für die Stadt Halle (Saale) wurde zusätzlich aufgrund der Gefahr der Grenzwertüberschreitung bereits im April des Jahres 2005 diesem Luftreinhalte- und Aktionsplanplan ein vorläufiger Aktionsplan voran-gestellt und dessen Maßnahmen kurzfristig in Kraft gesetzt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Aschersleben erfolgte vom 01.08.2005 bis 30.08.2005 mit anschließender Inkraftsetzung im Sommer 2005, für den Ballungsraum Halle vom 24.11.2005 bis 22.12.2005. Die Inkraftsetzung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes Halle erfolgte unter Be-rücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Einwendungen im Frühjahr 2006.

Die Pläne sind unter folgenden Internetadressen download- und/oder einsehbar:

Aschersleben: http://www.aschersleben.de/DownLoads/lrp05.pdf

Halle: http://www.halle.de/index.asp?MenuID=3139&SubPage=6

Zuständig für die Erstellung und Fortschreibung der Luftreinhalte- und Aktionspläne ist in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, mit fachlicher Begleitung durch das Lan-desamt für Umweltschutz und unter Mitwirkung aller potenziell betroffenen Behörden und Einrich-tungen (Kommune, Landkreis, Straßenverkehrsbehörden), die auch für die Umsetzung der Maß-nahmen zuständig sind.

1.4.1 Luftreinhalte- und Aktionspläne für Aschersleben und Halle

Die Luftreinhalte- und Aktionspläne für die Stadt Aschersleben und für den Ballungsraum Halle wurden in die folgenden Abschnitte gegliedert:

• Feststellung und Darstellung der Überschreitung von Grenzwerten

• Analyse der Ursachen für die Grenzwertüberschreitung

• Erarbeitung von Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes

• Prognose der voraussichtlichen Entwicklung der Belastung am Überschreitungsort.

Ausgangspunkt für die Erstellung der Luftreinhaltepläne mit integriertem Aktionsplan war die Grenzwertüberschreitung des Tagesmittelwertes für Partikel PM10 in Aschersleben an der Messsta-tion, Geschwister-Scholl-Straße, in den Jahren 2003 und 2005 und in Halle (Saale) an der Mess-station, Merseburger Straße in den Jahren 2003, 2004 und 2005. Der Grenzwert für den Jahresmit-telwert für Partikel PM10 (einschließlich der bis 01.01.05 festgelegten Toleranzmarge) konnte je-weils eingehalten werden.

Mit Hilfe eines komplexen Maßnahmenkatalogs, der neben mittel- und langfristigen Maßnahmen und im Rahmen des Aktionsplanes auch kurzfristige Minderungsmaßnahmen enthält, soll die Parti-kel PM10-Belastung deutlich gesenkt und die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub sicherge-stellt werden. Wesentliche Grundlage der Maßnahmenfestlegung bildete eine umfassende Ursa-chenermittlung für die Grenzwertüberschreitung des Tagesmittelwertes für Partikel PM10 im Jahr 2003 mittels Modellrechnungen unter Berücksichtigung lokaler Emissionsbeiträge, meteorologi-scher und orographimeteorologi-scher Aspekte und der Bebauungsstruktur. Die Immissionsanteile für Partikel PM10 des Jahres 2003 konnten für die Stadt Aschersleben und den Ballungsraum Halle wie folgt analysiert werden:

Abbildung 1.4.1 Immissionsanteile für Partikel PM10 des Jahres 2003 (bezogen auf den Jahres-mittelwert)

Sowohl in Aschersleben als auch in Halle wird die Partikel PM10-Immissionssituation insbesondere durch den regionalen Hintergrund und den Straßenverkehr bestimmt. Der Beitrag aus dem Stra-ßenverkehr entsteht dabei vor allem aus den motorbedingten Emissionen im Abgas (Dieselruß), den nicht motorbedingten Emissionen wie Abrieb (Bremsen-, Reifen- und Straßenabrieb) und den

0%

20%

40%

60%

80%

Aschersleben 59% 7% 34%

Halle 62% 16% 22%

Regionaler Hintergrund

Städtischer

Hintergrund Straßenbereich

Wiederaufwirbelungen. Lokale Minderungspotenziale sind somit vorrangig im Verkehrsbereich zu suchen.

Maßnahmenkatalog

Tabelle 1.4.1: Maßnahmen des Luftreinhalteplanes

Aschersleben Ballungsraum Halle

Verkehrsmaßnahmen

Neubau der Bundesstraße B 6n

Neubau der Umgehungsstraße B 180n

Neubau der Stadtkerntangente

Umbau der Magdeburger Kreuzung und des Jo-hannisplatzes

Ausbau des Autobahnrings A 143

Ausbau der Haupterschließungsstraße Gewerbe-gebiet Halle-Ost (HES)

Ausbau der Voßstraße

Umbau des Riebeckplatzes

Führung der B6

Sukzessive Einrichtung verkehrsabhängiger Licht-signalanlagen-Steuerungen im Zuge der B 91

Oberflächensanierung in der Raffineriestraße

Sanierung und Umbau der Turmstraße Weitere Maßnahmen

Stadtumbaukonzept der Stadt Aschersleben

Änderung der Gartenabfallverbrennung im Land-kreis Aschersleben-Staßfurt ab 2004

Einrichtung eines City-Logistik-Systems

Aus- und Umbau des Schienennetzes für Stra-ßenbahn und S-Bahn

Generelles Verbrennungsverbot für Gartenabfall in der Stadt Halle (Saale)

Maßnahmen aus Industrie und Gewerbe

Regelmäßige Anlagenkontrolle

Überprüfung der Anlagenkonformität mit den strengen Anforderungen der seit 2002 gültigen TA Luft

Nachträgliche Anordnung zur Anlagenertüchtigung

Nationale und Europäische Maßnahmen

Gesetzliche Vorgaben für Kraftfahrzeuge und Kraftstoffe (z.B. neue Abgasgrenzwerte – Euro 5)

Entwurf der Kraftfahrzeug-Kennzeichenverordnung zur Durchführung des BImSchG

Nationale Emissionshöchstmengen für SO2, NOx, NH3 und VOC insbesondere zur Begrenzung von sekun-dären Partikeln

Strategiepapier zum Umweltprogramm der Europäischen Union „Clean Air for Europe!“

Tabelle 1.4.2: Maßnahmen des Aktionsplanes

Aschersleben Ballungsraum Halle

Verkehrsmaßnahmen

Umfahrung der Stadt Aschersleben für Lkw über die neue B 6n

Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts für Kraft-fahrzeuge auf 30 km/h

Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Merseburger Straße, Bereich Messstation - Aufhebung der Tempo 30 zw. Mai-August unter Voraussetzung reduzierter Feinstaubbelastung Weitere Maßnahmen

Intensivierung der Nassstraßenreinigung

Nutzung der vier Dynamischen Informationstafeln des Parkleitsystems als Information bei erhöhter Feinstaubbelastung

Überprüfung der geltenden Regelungen zu Brauchtums- und Kleinfeuer

Empfehlungen für Feinstaubreduzierungen in Baustellenbereichen

In Aschersleben gehen weiterführende Prognoserechnungen mit Hilfe von Ausbreitungsrechnun-gen zu den Planungshorizonten bis zum Jahr 2007 bereits mit dem Neubau der Bundesstraße B 6n als nördliche Ortsumgehung von einer spürbaren Entlastung der städtischen Hauptstraßen vom Durchgangsverkehr und deutliche Reduzierungen der Feinstaub-Belastungen aus.

In Halle (Saale) sollten Prognoserechnungen auf der Basis von Verkehrsmodellierungen und –umlegungen aus Szenarien und Planungshorizonten (für die Jahre 2010 und 2015) zusätzlich die Effektivität der Maßnahmen abschätzen. Es zeigt sich, dass nach Realisierung der langfristigen

Maßnahmen die Partikel PM10-Immissionsbelastung deutlich vermindert und der Grenzwert ein-gehalten werden kann. In meteorologisch ungünstigen Jahren wird jedoch auch zukünftig in Halle (Saale) die Gefahr der Grenzwertüberschreitung bestehen.

Im Dokument Sachsen-Anhalt 2005 (Seite 17-20)