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Literaturverzeichnis

Im Dokument Altlastenstatistik 2019 (Seite 30-36)

Förderung kommunaler Altlasten aus dem Altlastenfonds

6 Literaturverzeichnis

BBodSchV (1999): Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 126 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist

BBodSchG (1998): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverände-rungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist

LBodSchAG (2004): Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutz-gesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz – LBodSchAG) vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 908), das durch Artikel 10 des Geset-zes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 815) geändert worden ist

LUBW (2020): Publikationsdienst (PUDI) der Landesanstalt für Um-welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg:

https://pudi.lubw.de/

LUBW (2018): Umweltdaten 2018 Baden-Württemberg

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/umweltdaten-umweltindi-katoren/umweltdaten

LUBW/UM (2020): Altlastenstatistik – Zahlen und Fakten https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/altlasten/altlastenstatistik

FrAL (2014): Richtlinien des Umweltministeriums über die Förderung von Maßnahmen zur Behandlung altlastverdächtiger Flächen und Alt-lasten (Förderrichtlinien AltAlt-lasten – FrAl) vom 25. März 2014 (GABl.

S. 188).

Anhang I

Altlastenstatistik – Bundesweite Definitionen und Auswertung Baden-Württemberg

Der Altlastenausschuss der Bund-/Länderarbeitsge-meinschaft Bodenschutz (LABO) hat die Bundeslän-der 2002 aufgeforBundeslän-dert, Kennzahlen für eine bundesweite Altlastenstatistik vorzulegen. Ein Gesprächskreis hat acht Kennzahlen gemäß der Begrifflichkeiten im BBodSchG benannt und definiert:

altlastverdächtige Flächen

altlastverdächtige Altablagerungen

altlastverdächtige Altstandorte

Zahl der abgeschlossenen Gefährdungsabschätzungen

Altlasten

Flächen in der Sanierung

Zahl der abgeschlossenen Sanierungen

Flächen in der Überwachung

Definitionen der Kennzahlen

Wie aus den Definitionen zu erkennen ist, kann ein und dieselbe Fläche bei mehreren Kennzahlen gezählt werden.

Die einzelnen Kennzahlen dürfen deshalb keinesfalls ad-diert werden. Lediglich die Zahl der altlastverdächtigen Flächen ist die Summe aus altlastverdächtigen Altstandor-ten und altlastverdächtigen Altablagerungen.

Altlastverdächtige Flächen

Altlastverdächtige Flächen im Sinne des §  2 Abs.  6 BBodSchG sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die All-gemeinheit besteht.

Die Kennzahl ergibt sich als Summe aus den Kennzahlen für die altlastverdächtigen Altablagerungen und die altlast-verdächtigen Altstandorte.

Altlastverdächtige Altablagerungen

Altablagerungen im Sinne des §  2 Abs.  6 BBodSchG sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Altablagerungen, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger

steht, sind altlastverdächtig. Anhaltspunkte für das Vorlie-gen einer Altlast sind gemäß § 3 Abs. 1 BBodSchV insbe-sondere dann gegeben, wenn die Art des Betriebs oder der Zeitpunkt der Stilllegung den Verdacht nahe legen, dass Abfälle nicht sachgerecht behandelt, gelagert oder abgela-gert wurden.

Ermittelt wird die Anzahl der Flächen, die als altlastver-dächtig durch die zuständige Behörde beurteilt wurden.

Altlastverdächtige Altstandorte

Altstandorte im Sinne des § 2 Abs. 6 BBodSchG sind Grund-stücke stillgelegter Anlagen und sonstige GrundGrund-stücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wor-den ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Ge-nehmigung nach dem Atomgesetz bedarf. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast bestehen gemäß § 3 Abs. 1 BBodSchV bei einem Altstandort insbesondere, wenn auf Grundstücken über einen längeren Zeitraum oder in erheb-licher Menge mit Schadstoffen umgegangen wurde und die jeweilige Betriebs-, Bewirtschaftungs- oder Verfahrensweise oder Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs nicht unerhebliche Einträge solcher Stoffe in den Boden vermu-ten lassen. Anzugeben sind die Flächen, die als altlastver-dächtig durch die zuständige Behörde beurteilt wurden.

Ausgewertet werden alle Fälle (Altstandorte oder Altabla-gerungen oder beides), die mit dem Handlungsbedarf U, HU, OU, DU oder mit Kontrolle (K) „Gefahrenlage mit angemessenen Mitteln nicht weiter erkundbar“ bewertet sind. Ebenso werden Fälle mit dem Handlungsbedarf „B – Anhaltspunkte; derzeit keine Exposition“ hinzugerechnet.

Gefährdungsabschätzung Abgeschlossen Anzugeben ist die Anzahl der Fälle, in denen die zuständi-ge Behörde nach Durchführung der notwendizuständi-gen Untersu-chungen und Bewertungen entschieden hat, dass entweder der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder eine Altlast vorliegt. Für Flächen, die im Rahmen der orientierenden oder Detailuntersuchung zunächst weiter überwacht wer-den, ist die Gefährdungsabschätzung nicht abgeschlossen.

Zur Ermittlung der Kennzahl werden alle Altstandorte

BN  2, 3 oder 4 mit dem Handlungsbedarf A, „B  – (alle Kriterien)“, „Sanierungsuntersuchung“ oder „Sanierung“

oder auf BN 5 mit A, „B – (alle Kriterien)“ oder „K – (alle Kriterien)“ bewertet sind.

Altlasten

Als Altlasten sind alle Fälle gemäß § 2 Abs. 5 BBodSchG zu zählen, bei denen nach der Bewertung durch die zuständi-ge Behörde Sanierungsmaßnahmen erforderlich, aber noch nicht abgeschlossen sind oder Schutz- und Beschränkungs-maßnahmen aufrecht erhalten werden müssen.

Ausgewertet werden Altstandorte oder Altablagerungen, die mit dem Handlungsbedarf „Sanierungsuntersuchung“

oder „Sanierung“, mit „B – Gefahrenlage derzeit hinnehm-bar“ oder mit „K – (alle Kriterien)“ auf BN 3, 4 und 5 be-wertet sind.

Altlasten in der Sanierung

Dieser Kategorie sind alle Altlasten i. S. d. §  2 Abs.  5 BBodSchG zuzuordnen, für die

eine Sanierungsuntersuchung i. S. d. §  13 BBodSchG oder

die Erstellung eines Sanierungsplans i. S. d. §§ 13 oder 14 BBodSchG oderdie Ausführungsplanung oder die Aus-führung einer Sanierung i. S. d. § 2 Abs. 7 BBodSchG

begonnen hat. Hinzuzurechnen sind weiterhin Grundstü-cke, auf denen Maßnahmen nach §  2 Abs.  7 BBodSchG durchgeführt worden sind, jedoch nach der Bewertung durch die zuständige Behörde für mindestens noch eine Teilfläche oder ein Schutzgut – bezogen auf die vorhande-ne oder planungsrechtlich zulässige Nutzung – zusätzliche Maßnahmen dieser Art erforderlich sind.

Ausgewertet werden Altstandorte oder Altablagerungen, die mit dem Handlungsbedarf „Sanierungsuntersuchung“

oder „Sanierung“ bewertet sind.

Sanierung Abgeschlossen

Dieser Kennzahl sind alle Flächen zuzuordnen, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde alle er-forderlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt sind.

Ansonsten gilt die Sanierung als nicht abgeschlossen und die betreffende Altlast bleibt der Kategorie „Altlasten in der Sanierung“ zugeordnet.

Ausgewertet werden alle Altstandorte oder Altablagerun-gen, die auf BN 5 mit dem Handlungsbedarf A, „B – (alle Kriterien)“, oder „K – (alle Kriterien)“ bewertet sind.

Altlasten in der Überwachung

Liegt eine Altlast vor, unterliegt diese, soweit erforderlich, gemäß §  15 Abs.  1 BBodSchG der Überwachung durch die zuständige Behörde; außerdem kann nach § 15 Abs. 2 BBodSchG die zuständige Behörde von den Sanierungs-pflichtigen, soweit erforderlich, die Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen, insbesondere Boden- und Was-seruntersuchungen sowie die Einrichtung und den Betrieb von Messstellen verlangen. Sie kann Eigenkontrollmaß-nahmen auch nach Durchführung von Dekontaminations-, Sicherungs- und Beschränkungsmaßnahmen anordnen.

Die Kennzahl liefert die Anzahl der Altlasten, die von der zuständigen Behörde überwacht werden oder für die sie nach Durchführung von Sanierungs- und/oder Beschrän-kungsmaßnahmen Eigenkontrollmaßnahmen nach §  15 Abs. 2 BBodSchG angeordnet hat.

Ausgewertet werden alle Altstandorte oder Altablagerun-gen, die auf BN  5 „K  – (alle Kriterien)“ bewertet sind.

Diese Interpretation beschränkt sich auf die Überwachung nach Sanierungsmaßnahmen.

Anhang II

Matrix: Beweisniveau – Handlungsbedarf – Kriterien

Die nachfolgende Matrix gibt einen Überblick über die möglichen Bewertungen eines Falles (Handlungsbedarf mit Kri-terium) auf den unterschiedlichen Bewertungsstufen (Beweisniveau).

34Altlastenstatistik 2019

BN 1 BN 2 BN 3 BN 4 BN 5

Handlungsbedarf Kriterium GW OG M P DG SG GW OG M P DG SG GW OG M P DG SG GW OG M P DG SG GW OG M P DG SG Kürzel

A ohne x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x A

A nach Kontrolle ohne x x x x x x x x x x x x x A n K

A nach Sanierung ohne x x x x x x A n S

B Anhaltspunkte; derzeit keine Exposition x x x x x x B Aex

B Entsorgungsrelevanz x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x B Ent

B Neubewertung bei Nutzungsänderung x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x B Neu

B Neubewertung bei Änderung der Exposition x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x B Nex

B Empfehlung zu Nutzungsbeschränkungen x x x x B EN

B Empfehlung zu Bewirtschaftungsauflagen x x x x B EB

B Gefahrenlage hinnehmbar x x B Gh

B nach Kontrolle Entsorgungsrelevanz x x x x x x x x x x x x x B Ent

B nach Kontrolle Neubewertung bei Nutzungsänderung x x x x x x x x x x x x x B Neu

B nach Kontrolle Neubewertung bei Änderung der Exposition x x x x x x x x x x x x x B Nex

B nach Kontrolle Empfehlung zu Nutzungsbeschränkungen x x x B EN

B nach Kontrolle Empfehlung zu Bewirtschaftungsauflagen x x x B EB

B nach Kontrolle Gefahrenlage hinnehmbar x x B Gh

B nach Sanierung Entsorgungsrelevanz x x x x x x B Ent

B nach Sanierung Neubewertung bei Nutzungsänderung x x x x x x B Neu

B nach Sanierung Neubewertung bei Änderung der Exposition x x x x x x B Nex

B nach Sanierung Empfehlung zu Nutzungsbeschränkungen x B EN

B nach Sanierung Empfehlung zu Bewirtschaftungsauflagen x B EB

B nach Sanierung Gefahrenlage hinnehmbar x B Gh

K Gefahrenlage derzeit hinnehmbar x x x x x x x x x x x x x x x x x x K Gdh

K Überwachung des hinzunehmenden Schadens x x K Schaden

K Prüfung Wirksamkeit von Bewirtschaftungsauflagen x x x x K B

K Prüfung Wirksamkeit von Sicherungsmaßnahmen x x x x x x K S

K Gefahrenlage angemessenen nicht weiter erkundbar x x x x x x x x x x x x K ne

K nach Sanierung Überwachung des hinzunehmenden Schadens x K Schaden

K nach Sanierung Prüfung Wirksamkeit von Bewirtschaftungsauflagen x K B

K nach Sanierung Prüfung Wirksamkeit von Sicherungsmaßnahmen x x x x x x K S

Fall wird eigenüberwacht Gefahrenlage derzeit hinnehmbar x x x x x x x x x x x x x x x x x x K Gdh

Fall wird eigenüberwacht Überwachung des hinzunehmenden Schadens x x K Schaden

Fall wird eigenüberwacht Prüfung Wirksamkeit von Bewirtschaftungsauflagen x x x x K B

Fall wird eigenüberwacht Prüfung Wirksamkeit von Sicherungsmaßnahmen x x x x x x K S

Fall wird eigenüberwacht Gefahrenlage angemessenen nicht weiter erkundbar x x x x x x K ne

OU ohne x x x x x x OU

DU ohne x x x x x x DU

DU Sanierungsbeginn sehr wahrscheinlich x x x x x x DU S

SU Sanierungsuntersuchung x x x x x x SU

S Sicherungsmaßnahme x x x x x x x x x x x x x x x x x x S S

S Dekontaminationsmaßnahme x x x x x x x x x x x x x x x x x x S D

S Beschränkungsmaßnahme x x x S B

Abkürzungen / Begriffe

A Ausscheiden

B Belassen

BAK Bodenschutz- und Altlastenkataster BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz

BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

BN Beweisniveau

DG Gefahren durch Deponiegas

DU Detailuntersuchung

FrAl Förderrichtlinien Altlasten

GW Wirkungspfad Boden-Grundwasser

HB Handlungsbedarf

HU Historische Untersuchung

K Kontrolle

LABO Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz LBodSchAG Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz

M Wirkungspfad Boden-Mensch

OG Wirkungspfad Boden-Oberflächengewässer OU Orientierende Untersuchung

P Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze PUDI Publikationsdienst der LUBW

SU Sanierungsuntersuchung

S Sanierung

SG Sonstige Gefahren

U Untersuchung

WAABIS Informationssystem Wasser, Abfall, Altlasten, Boden im Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS-BW)

WIBAS Informationssystem Wasser, Immissionsschutz, Boden, Abfall, Arbeitsschutz

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