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Rahmenprinzipien bei interinstitutioneller curricularer Kooperation

Im Dokument KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE (Seite 23-0)

Der curriculare Rahmen wie Modulgröße, ECTS-AP-Verteilung auf die einzelnen Bildungsbereiche und Schwerpunkte wurden mit der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich akkordiert.

Durch den modularen Aufbau, die Modulgröße, das Ausmaß der Dotierung der Studienfachberei-che, die Abstimmung der Schwerpunktangebote und den Beginn der Schwerpunktmodule wird die gegenseitige Anrechenbarkeit der Studienteile gewährleistet. Der Schwerpunkt Religion wird zum Teil österreichweit ausschließlich an der Privaten Pädagogischen Hochschule Wien/Krems angeboten. Studierende anderer Hochschulen können dieses Angebot im Rahmen einer Mitbele-gung nutzen.

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LLGEMEINE

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ESTIMMUNGEN 3.1. DAUER,UMFANG UND GLIEDERUNG

Das Studium zur Erlangung eines Lehramtes für die Primarstufe gliedert sich in ein Bachelor- und Masterstudium. Gemäß § 38 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. umfasst das Bachelorstudium 240 ECTS-AP und ist gemäß § 52a Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. Zulassungsvoraussetzung zu einem Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes Primarstufe.

Gemäß § 35 Z. 4 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. dient das Masterstudium zur Erlangung eines Lehr-amtes Primarstufe der Vertiefung und Erweiterung der wissenschaftlichen Ausbildung und baut auf das Bachelorstudium als Voraussetzung für ein Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes Primarstufe auf. Der Arbeitsaufwand beträgt 60 ECTS-AP.

Für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums als Voraussetzung für ein Masterstu-dium zur Erlangung eines Lehramtes Primarstufe mit dem Schwerpunkt „Religion“ wird ein Mas-terstudium mit 90 ECTS-AP bei einer Dauer von mindestens drei Semestern eingerichtet, das es ermöglicht, insgesamt 115 ECTS-AP für Fachwissenschaft und Fachdidaktik Religion zu erwerben.

Für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums als Voraussetzung für ein Masterstu-dium zur Erlangung eines Lehramtes Primarstufe mit dem Schwerpunkt „Inklusive Bildung mit dem Fokus Behinderung“ wird ein Masterstudium im Umfang von 90 ECTS-AP bei einer Dauer von mindestens drei Semestern eingerichtet, das es ermöglicht, in Erweiterung auf den angrenzenden Altersbereich 10–15-jährige Schülerinnen und Schüler an Sonderschuloberstufen oder als Zweit- bzw. Begleitlehrkraft in Integrationsklassen der Sekundarstufe I zu unterrichten.

Um die Situation berufstätiger Studierender zu berücksichtigen, ist gemäß § 9 Abs. 9 Hochschul-gesetz 2005 i.d.g.F. geplant, für Studierende mit dem Schwerpunkt „Religion“ das Studium bei gleichbleibendem Umfang an ECTS-AP berufsbegleitend anzubieten.

Der empfohlene Studienverlauf ist aus dem Modulraster ersichtlich (siehe Seite 46).

3.1.1. GEWICHTUNG DER FACHLICHEN BILDUNGSBEREICHE

Die nachstehende Tabelle weist die Gewichtung der fachlichen Bildungsbereiche innerhalb der Primarstufenpädagogik und -didaktik explizit aus. Der Anteil der Fachdidaktik an der Primarstu-fenpädagogik und -didaktik beträgt rund 82%.

Fachlicher Bildungsbereich ECTS-AP

Deutsch 21

Mathematik 17,5

Sachunterricht 16,5

Lebende Fremdsprache Englisch 7

Bildnerische Erziehung 6

Bewegung und Sport 7

Musikerziehung (incl. Rhythmik) 9

Technisches und textiles Werken 6

Fachdidaktische Wahlangebote

Auswahl eines Angebots zu 2 ECTS Anrechnungspunkten aus allen Fachbereichen 2

Fachdidaktische Wahlangebote

Vertiefung in zwei fachlichen Bildungsbereichen zu je 5 EC aus den Fachbereichen Bewegung und Sport, Bildneri-sche Erziehung, Lebende Fremdsprache, Musikerziehung, TechniBildneri-sches Werken, Textiles Werken, Religion

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Fachdidaktische Praxisforschung 3

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3.1.2. KURZBESCHREIBUNGEN DER SCHWERPUNKTE

Gemäß § 38 Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. sieht das Bachelorstudium als Voraussetzung für ein Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes Primarstufe Schwerpunkte vor, aus welchen einer zu wählen ist.

Die KPH Wien/Krems bietet zehn Angebote an:

– Religion

– Inklusive Pädagogik – Elementarpädagogik

– Die Schule als sich selbst entwickelnde Organisation – Medienbildung im Zeitalter der Digitalisierung – Sprachliche Bildung

– Mathematik und Naturwissenschaften

– Der Mensch in Gesellschaft, Kultur, Raum und Zeit – Kunst, Werken und Gestalten

– Musik - Bewegung – Sport

Der Studienanteil der Schwerpunkte umfasst insgesamt 60 ECTS-AP, wovon 10 ECTS-AP den Päda-gogisch-praktischen Studien zugeordnet sind. Die dazugehörigen Module sind ab dem 5. Studien-semester vorgesehen.

Der Schwerpunkt „Sprachliche Bildung“ umfasst zwei Wahlangebote, die alternativ gewählt wer-den können: Deutsch – Deutsch als Zweitsprache (DaZ) oder Lebende Fremdsprache Englisch – Deutsch als Zweitsprache (DaZ).

Der Schwerpunkt Religion wird mit jeweils 60 ECTS-AP für Katholische Religion, Evangelische Reli-gion, Orthodoxe ReliReli-gion, Orientalisch-orthodoxe ReliReli-gion, Freikirchliche ReliReli-gion, Jüdische Religi-on, Islamische Religion und Alevitische Religion angeboten. Orientalisch-orthodoxe Religion kann bei Übereinstimmung des Lehrangebots gemeinsam mit Orthodoxer Religion angeboten werden.

Altkatholische Religion kann mit dem Lehrangebot der Evangelischen Religion abgedeckt werden.

So wird sichergestellt, dass grundlegende Elemente des Studiums abgestimmt angeboten werden.

Es ist vorgesehen, bei Bedarf weitere Schwerpunkte zu entwickeln.

CHRISTLICHE RELIGION BERGREIFENDES

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der österreichischen Schule.

Gemäß Art. 14 Abs. 5a des Bundes-Verfassungsgesetzes, § 2 des Schulorganisationsgesetzes und Art 2. des 1. ZProt. zur EMRK verwirklicht im Religionsunterricht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung in Form eines eigenen Unterrichtsgegen-standes.

Der Schwerpunkt „Religion“ ist einerseits eingebettet in das Gesamtcurriculum des Bachelorstu-diums als Voraussetzung für ein Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes Primarstufe, ande-rerseits kommt ihr eine Eigenheit zu, insofern der erfolgreiche Abschluss des Studiums mit dem Schwerpunkt „Religion“ entsprechend den innerkirchlichen Vorschriften Grundlage der Befähi-gung zur Ausübung des Berufes des Religionslehrers/der Religionslehrerin im Bereich der Primar-stufe in der jeweiligen Konfession sein kann.

Das erklärt die besondere Bedeutung der formalen und inhaltlichen Verzahnungen zwischen dem Gesamtcurriculum und dem Schwerpunkt „Religion“, wobei letztgenannter die theologisch-fachspezifischen Besonderheiten ausweist. Diese Verzahnungen betreffen vor allem die Module des Gesamtcurriculums, welche die „Religionspädagogik unter dem Anspruch interreligiöser

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petenz“ zum Gegenstand haben (Modul 2-03 „Professionalität, Berufsethos, Menschenbilder“;

Modul 3-01 „Religionspädagogik und inklusive Pädagogik“; Modul 4-04 „Interreligiöses und Inter-kulturelles Lernen, Sprachliche Bildung und Transkulturalität“; Modul 6-03 „Verantwortlich Leben:

Ethik, Menschenwürde, Soziales Lernen“). Darunter nehmen die Module 3-01 und 4-04 einen be-sonderen Platz ein, weil darin sowohl die religiös-konfessionelle als auch die interreligiöse Dimen-sion thematisiert wird. Der Anteil der Pädagogisch-praktischen Studien im Schwerpunkt „Religion“

ist integrierender Bestandteil der gesamten pädagogisch-praktischen Ausbildung und bietet gleichzeitig die notwendige schulpraktische Vorbereitung für den späteren Religionsunterricht in der Schule. Dies entspricht in einer beispielhaften Weise den wissenschaftlichen Anforderungen, wie sie an die Verzahnung in der Ausbildung von „allgemeiner Didaktik“ und „fachspezifischer Di-daktik“ in einem derart kombinierten Lehramtsstudium gestellt werden. Auch im Wahlpflichtmo-dul und den fachdidaktischen Wahlpflichtfächern sind die Lehrveranstaltungen so konzipiert, dass sie einerseits in das Gesamtcurriculum integriert sind und zum anderen eine sinnvolle Vertiefung für solche Studierende darstellen, welche sich für den „Schwerpunkt Religion“ entscheiden. Das Modul 6-03 „Verantwortlich Leben: Ethik, Menschenwürde, Soziales Lernen“ hat den Charakter eines klassischen Schnittstellenmoduls zwischen allgemeiner und spezieller Ausbildung zu Fragen und Positionen der Ethik, wie sie im Rahmen eines christlichen Menschenbildes vertreten werden.

Der Schwerpunkt „Religion“ wird mit jeweils 60 ECTS-AP für Katholische Religion, Evangelische Re-ligion, Orthodoxe Religion und Orientalisch-orthodoxe Religion angeboten und ist in seiner jewei-ligen konfessionellen Eigenart von den verschiedenen Kirchen der Trägerschaft der KPH Wien/Krems verantwortet. Zugleich hat er als Markenzeichen zwei Module (5-03; 8-03), die inter-konfessionellen Charakter haben und damit ein Grundanliegen der KPH Wien/Krems umsetzen. In beiden Modulen gibt es deswegen gemeinsame Lehrveranstaltungsangebote für die Studierenden aller Konfessionen, die auch von Lehrenden dieser Konfessionen gemeinsam verantwortet wer-den.

Im Zentrum des Schwerpunktes „Religion“ stehen theologisch-fachwissenschaftliche und fachdi-daktische Lehrveranstaltungen. Durch die Fachdidaktik werden die fachtheologischen Lehrveran-staltungen noch einmal an die Pädagogisch-praktischen Studien angebunden. In der Konzeption dieses Schwerpunktes kommen die wesentlichen theologischen Kernbereiche der Konfessionen auf dem Erkenntnisstand der gegenwärtigen Forschungslage zur Sprache.

KATHOLISCHE RELIGION

Der Schwerpunkt „Katholische Religion“ ist von einer doppelten Bandstruktur bestimmt. Diese beiden Bänder sind durch das Nebeneinander und Miteinander von biblischen, systematischen und praktisch-theologischen Lehrveranstaltungen gekennzeichnet. Inhaltlich geht es dabei um die biblisch begründeten, in der Lehre der Kirche entfalteten und in der Theologie aktualisierten Themen: Gottesfrage, die Gestalt Jesu Christi, Kirche und ihre Geschichte, die Gegenwart des Heils sowie Mensch und Schöpfung. Ebenfalls kommen spezifische Themen der katholischen Moralthe-ologie, der Spiritualität sowie Themen aus dem Schul- und Kirchenrecht, die den konfessionellen Religionsunterricht in der öffentlichen Schule betreffen. Neben diesen katholisch-konfessionellen Lehrveranstaltungen, die als ein herausragendes Kennzeichen das „Prinzip der Multiperspektivi-tät“ haben, finden sich aufgrund der ökumenischen Ausrichtung der Hochschule auch solche, die einen ausgesprochenen interkonfessionellen Charakter haben. In allen Modulen findet sich eine Lehrveranstaltung, die fachdidaktisch konzipiert ist. Diese inhaltliche Konzeption geht Hand in Hand mit einer Orientierung am Kompetenzstufenmodell der Hochschule einher.

EVANGELISCHE RELIGION

Der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums als Voraussetzung für ein Masterstudium zur Er-langung eines Lehramtes Primarstufe mit dem Schwerpunkt „Evangelische Religion“ ist entspre-chend den innerkirchlichen Vorschriften Grundlage der Befähigung zur Erteilung des evangeli-schen Religionsunterrichtes im Bereich der Primarstufe. Die einzelnen Module orientieren sich an

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den Bereichen, in denen Kinder religiös kompetent werden sollen, wie z.B. „Bibel erkunden“ (5-04), „Feste feiern“ (6-05), „Sinnfragen stellen“ (7-(5-04), „Gott und die Welt denken“ (7-05) u.a.. Sie sind einem Konzept von Religionsunterricht verpflichtet, in dem Kinder mit ihren Fragen und Vo-raussetzungen ernstgenommen und in ihrer religiösen Entwicklung begleitet werden. Die dazu nö-tigen Kompetenzen werden in biblischen, kirchengeschichtlichen, systematisch-theologischen und ethischen Lehrveranstaltungen erworben, die zum einen fachwissenschaftlich, zum anderen fach-didaktisch ausgerichtet sind. Das Modul 5-03 ermöglicht Studierenden zum Einstieg in den Schwerpunkt, ihre eigene konfessionelle Identität zu reflektieren, sie theologisch zu vertiefen und zur der Geschichte und Gegenwart des Protestantismus in Österreich in Beziehung zu setzen. Die Ausbildung bewegt sich zwischen den Polen einer reflektierten evangelischen Identität und einer ökumenischen Lern- und Dialogbereitschaft. Für die Entwicklung von ökumenischen Perspektiven, wie sie der ökumenischen Ausrichtung der KPH Wien/Krems entsprechen, sind eigene interkon-fessionelle Lehrveranstaltungen vorgesehen, die auch Kompetenzen zur koninterkon-fessionellen Koopera-tion vermitteln (in 5-03 und 8-03). Die beiden pädagogisch-praktischen Module (6-02 und 7-02) befähigen zum Beobachten, Analysieren, Planen, Gestalten und zum kriteriengeleiteten Reflektie-ren von evangelischem Religionsunterricht und ermöglichen das Einüben von RU-spezifischen Methoden (wie Erzählen, Rituale, Stilleübungen, kreativer Ausdruck u.a.).

ORTHODOXE UND ORIENTALISCH-ORTHODOXE RELIGION

Die Schwerpunkte „Orthodoxe Religion“ und „Orientalisch-orthodoxe Religion“ sind von einer doppelten Bandstruktur bestimmt. Diese beiden Bänder sind durch das Nebeneinander und Mit-einander von biblischen, systematischen und praktisch-theologischen Lehrveranstaltungen ge-kennzeichnet. Inhaltlich geht es dabei um die biblisch begründeten, in der Lehre der Kirche entfal-teten und in der Theologie aktualisierten, didaktisch aufbereientfal-teten Themen: Gottesfrage, die Ge-stalt Jesu Christi, Kirche und ihre Geschichte, die Gegenwart des Heils sowie Mensch und Schöp-fung. Ebenfalls kommen spezifische Themen der orthodoxen Liturgik, der Patristik und Religions-pädagogik sowie Themen aus dem Schulrecht, die den orthodoxen Religionsunterricht in der Pri-marstufe betreffen. Neben diesen orthodox-konfessionellen Lehrveranstaltungen, die als ein her-ausragendes Kennzeichen das „Prinzip der Multiperspektivität“ haben, finden sich aufgrund der ökumenischen Ausrichtung der Hochschule auch solche, die einen ausgesprochenen interkonfes-sionellen Charakter haben. Diese inhaltliche Konzeption geht Hand in Hand mit einer grundlegen-den Orientierung am Kompetenzstufenmodell der Hochschule einher.

FREIKIRCHLICHE RELIGION

Der Schwerpunkt „Freikirchliche Religion“ ist für solche Studierende im Rahmen des Studiums

„Lehramt Primarstufe“ eingerichtet, die später im Rahmen der kirchlichen Verantwortung den konfessionellen Unterricht „Freikirchliche Religion“ erteilen möchten. Die seit 2013 gesetzlich an-erkannten „Freikirchen in Österreich“, ein Zusammenschluss von fünf freikirchlichen Bünden (Baptisten-, Pfingst-, Mennoniten-, Elaia- und Evangelikale Gemeinden), bieten in ganz Österreich Religionsunterricht an. Auf diese Weise können Schulen in einer neuartigen Weise und im interna-tionalen Rahmen gesehen in vorbildhafter Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes gerecht werden. Dies entspricht dem Wandel in der österreichischen Gesellschaft, der sich durch eine zunehmende Differenzierung und Vielfalt auszeichnet.

Der Schwerpunkt „Freikirchliche Religion“ ist, wie die anderen Schwerpunkte der christlichen Re-ligion, einerseits in das Gesamtcurriculum des Bachelorstudiums zur Erlangung des Lehramts Pri-marstufe eingebettet und zugleich in vielfacher Weise mit einzelnen Modulen inhaltlich verzahnt.

Diese Verzahnungen betreffen vor allem die Module des Gesamtcurriculums, welche die „Religi-onspädagogik unter dem Anspruch interreligiöser Kompetenz“ zum Gegenstand haben (Modul 2-03 „Professionalität, Berufsethos, Menschenbilder“; Modul 3-01 „Religionspädagogik und inklusi-ve Pädagogik“; Modul 4-04 „Interreligiöses und Interkulturelles Lernen, Sprachliche Bildung und

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Transkulturalität“; Modul 6-03 „Verantwortlich Leben: Ethik, Menschenwürde, Soziales Lernen“).

Eine besondere Bedeutung darunter haben wiederum die Module 3-01 und 4-04, weil darin so-wohl die religiös-konfessionelle als auch die interreligiöse Dimension thematisiert wird. Der Anteil der pädagogisch-praktischen Studien im Schwerpunkt „Freikirchliche Religion“ (Module 6-02 und 7-02) ist integrierender Bestandteil der gesamten pädagogisch-praktischen Ausbildung und bietet – im gegebenen Falle einer weiteren Konsolidierung des freikirchlichen Religionsunterrichts in den Schulen – gleichzeitig die notwendige schulpraktische Vorbereitung für den späteren Religionsun-terricht in der Schule. Dies entspricht in einer beispielhaften Weise den wissenschaftlichen Anfor-derungen, die in einer solchen kombinierten Ausbildung an das Zueinander von „allgemeiner Di-daktik“ und „fachspezifischer DiDi-daktik“ gestellt werden.

Im Zentrum des Schwerpunktes „Religion“ stehen theologisch-fachwissenschaftliche und fachdi-daktische Lehrveranstaltungen. Durch die Fachdidaktik werden die fachtheologischen Lehrveran-staltungen noch einmal an die pädagogisch-praktischen Studien angebunden. Insgesamt umfasst dieser Schwerpunkt 60 ECTS-AP, wobei die Inhalte von den kirchlichen Stellen verantwortet wer-den. Deswegen kommen in der Konzeption dieses Schwerpunktes die wesentlichen freikirchlich-theologischen Kernbereiche auf dem Erkenntnisstand der gegenwärtigen Forschungslage zur Sprache.

Besonders wichtig ist dabei die Beschäftigung mit der Bibel, denn diese ist für freikirchliche Gläu-bige der Ausgangspunkt jeder theologischen Überlegung. Von der Bibel geleitet, gewinnt der zweite Bereich des Schwerpunktes eine besondere Kontur. Das sind ethische Fragestellungen.

Schließlich hat ein dritter Bereich spezifisch freikirchlichen Charakter. Das ist die dogmatische Leh-re, die sich durch ein hohes Maß an Vielfalt der Lehrmeinungen auszeichnet. In den beiden Modu-len 5-03 und 8-03 ist im Sinne der interkonfessionelModu-len Grundausrichtung der Hochschule eine grundsätzliche Durchlässigkeit zu den interkonfessionellen Lehrveranstaltungen der anderen christlichen Konfessionen gewährleistet.

JÜDISCHE RELIGION

Die Ausbildung am Institut für Jüdische Religion an der KPH Wien/Krems verfolgt das Ziel, profes-sionell agierende LehrerInnen für Jüdische Religion auszubilden.

Das Bachelorstudium für das Lehramt für Jüdische Religion an Primarschulen entwickelt pädagogi-sche Kompetenzen, die auf der Tradition jüdipädagogi-scher Glaubenslehre im Zusammenwirken mit aktuel-len humanwissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen.

Die komplexe Stellung des Judentums in der jüdischen wie auch nichtjüdischen Umwelt, das Be-zugsgeflecht einer nahezu 2000-jährigen Tradition in Europa und über 1000 Jahre in Österreich, gepaart mit engen historischen, glaubensbezogenen religiösen sowie heute auch familiär gebun-den Bezug zum Land und Staat Israel, der jüdischen Weltgemeinschaft und gebun-den Herausforderun-gen einer einerseits globalisierten und andererseits regional verwurzelten Welt, lassen das Studi-um und das Ziel, die Vermittlung eines pluralistischen jüdischen Wertekanons als große Heraus-forderung verstehen.

Das Studium ist unter Beachtung der gesellschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und bil-dungspolitischen Entwicklungen, wie auch den aktuellen Herausforderungen einer differenzieren-den, interreligiösen und interkulturellen Zivilgesellschaft als wissenschaftlich fundierte und be-rufsfeldbezogene Hochschulbildung gestaltet.

Das Studium befähigt Studierende zur Planung, Durchführung und Reflexion des Unterrichts in Jü-discher Religion sowie zur Übernahme von religiös fundierter Erziehungsmitverantwortung und zu forschendem Weiterentwickeln der eigenen Professionalität.

Aufbauend auf eine weltoffene und tolerante religiöse Grundeinstellung und vertieftes religiöses Wissen, sollen die AbsolventInnen ihre pädagogischen Aufgaben und Pflichten im Bewusstsein ak-tueller gesellschaftlicher Herausforderungen bestmöglich erfüllen können. Das Curriculum

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rücksichtigt einerseits die lokale Prägung des Studiums und Fachwissens, andererseits auch die angestrebte Internationalität der Studierenden, insbesondere auch durch Praktika an Schulen in-nerhalb Europas, Israels wie auch möglicherweise außerhalb Europas. Der jüdische Religionsun-terricht soll den Dialog mit der jüdischen Identität, geprägt durch Geschichte, Vergangenheit so-wie Gegenwart zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler bedienen.

Mit dem Religionsunterricht nimmt die Jüdische Gemeinschaft im klassischen Jüdischen Selbstver-ständnis Bildungsverantwortung in einer pluralen Gesellschaft am Ort Schule wahr.

Judentum wird auch als Religions- und Glaubensgemeinschaft verstanden, sieht sich jedoch im klassischen, jüdischen Selbstverständnis sowohl als Volk, Religion, Glauben, Ethnie und Kulturge-meinschaft in einer Welt von multiplen Identitäten. Somit ist das Judentum, ähnlich wie in der Zeit der Begründung des Monotheismus, Avantgarde sowie Vorreiter der pluralistischen Gesellschaft im Europa der Nationalstaaten.

Der Jüdische Religionsunterricht geschieht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule und wird von der Israelitischen Kultusgemeinde, der Israelitischen Religionsgesellschaft sowie dem Staat gemeinsam verantwortet.

Die Ausbildung strebt sowohl die Herausbildung einer reflektierten jüdischen Identität an, als auch ein gelebtes und theologisch begründetes Miteinander der monotheistischen Religionen wie auch gegenüber der Menschheit und ihren demokratischen, pluralistischen und differenzierten Ausdrucksformen an sich, sowohl aus intra- als auch aus interreligiöser Perspektive, an. Darüber hinaus geht die inhaltliche Konzeption des Schwerpunktes dahin, den Jüdischen Religionsunter-richt nicht nur theologisch-didaktisch, sondern auch gesamtgesellschaftlich zu integrieren. Ebenso befähigt dieser Schwerpunkt zum Beobachten, Analysieren, Planen, Gestalten und kriteriengelei-teten Reflektieren von Jüdischem Religionsunterricht und ermöglicht das Verstehen und Praktizie-ren von religiösen und rituellen Handlungen.

ISLAMISCHE RELIGION

Der Schwerpunkt „Islamische Religion“ wird geprägt durch die Ausrichtung auf die islamischen Quellen einerseits sowie ihre Umsetzung im praktischen Sinne andererseits. Daher werden im Rahmen dieses Studiums sowohl die klassisch theologischen Fragestellungen behandelt, die Di-mensionen der islamischen Geschichte, Kunst und Kultur wie auch der islamischen Mystik, Philo-sophie und Musik betrachtet als auch die praktischen Erfordernisse des islamischen Religionsun-terrichts verbunden mit fachspezifischen und fachdidaktischen Herangehensweisen. Thematisiert wird auch die historisch gewachsene Verortung von MuslimInnen in Österreich und Europa. Die Ausbildung strebt sowohl die Herausbildung einer reflektierten österreichisch-islamischen Identi-tät an als auch ein gelebtes und theologisch begründetes Miteinander der monotheistischen Reli-gionen, sowohl aus intra- als auch aus interreligiöser Perspektive. Darüber hinaus geht die inhalt-liche Konzeption des Schwerpunktes dahin, den islamischen Religionsunterricht nicht nur theolo-gisch-didaktisch, sondern auch gesamtgesellschaftlich zu integrieren. Auch befähigt dieser Schwerpunkt zum Beobachten, Analysieren, Planen, Gestalten und kriteriengeleiteten Reflektie-ren von islamischem Religionsunterricht und ermöglicht das Verstehen und PraktizieReflektie-ren von reli-giösen und rituellen Handlungen.

ALEVITISCHE RELIGION

Der Schwerpunkt „Alevitische Religion“ ist einerseits durch die schriftlichen Quellen und anderer-seits durch mündliche Überlieferungen der alevitischen Geistlichen bzw. Deyis (religiöse Lieder) bestimmt. Diese beiden Grundlagen sind durch das Nebeneinander und Miteinander von histori-schen, systematischen und praktisch-theologischen Lehrveranstaltungen gekennzeichnet. Inhalt-lich geht es dabei um die alevitisch begründeten, in der Lehre der alevitischen GeistInhalt-lichen und in der Theologie aktualisierten Themen: Gottesfrage, Hak-Muhammed-Ali, Koran und seine Ge-schichte, die Gegenwart des Glaubens im Alltag sowie Mensch und Schöpfung. Ebenfalls kommen

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spezifische Themen der alevitischen Moraltheologie, der Spiritualität sowie Themen aus dem Schulrecht sowie den alevitischen Lehrplänen, die den konfessionellen Religionsunterricht in der öffentlichen Schule betreffen. Neben diesen spezifischen Lehrveranstaltungen, die als ein heraus-ragendes Kennzeichen das „Prinzip der Multiperspektivität“ haben, finden sich aufgrund der öku-menischen Ausrichtung der Hochschule auch solche, die einen ausgesprochenen interkonfessio-nellen Charakter haben. In allen Modulen findet sich eine Lehrveranstaltung, die fachdidaktisch konzipiert ist. Diese inhaltliche Konzeption geht Hand in Hand mit einer Orientierung am Kompe-tenzstufenmodell der Hochschule einher.

INKLUSIVE PÄDAGOGIK MIT FOKUS BEHINDERUNG

Ausgehend vom Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Be-hinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) und dem „Nationalen Aktionsplan Behinde-rung 2012-2020“ der österreichischen BundesregieBehinde-rung sowie einer gemeinsamen Grundannah-me der Diversität haben Pädagoginnen und Pädagogen mit dem Schwerpunkt „Inklusive Pädago-gik mit Fokus Behinderung“ spezifische Kompetenzen zu erwerben.

Der Begriff der „Behinderung“ wird nicht als individuelles Merkmal, sondern als systemisches, so-ziales Konstrukt im Sinne der UN-Konvention und der ICF verstanden.

Absolventinnen und Absolventen des Schwerpunkts „Inklusive Pädagogik“ sollen fähig sein, Kinder

Absolventinnen und Absolventen des Schwerpunkts „Inklusive Pädagogik“ sollen fähig sein, Kinder

Im Dokument KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE (Seite 23-0)