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Leasingverhältnisse

Im Dokument 2020 GESCHÄFTSBERICHT (Seite 79-82)

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

5. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

5.3. Leasingverhältnisse

Verträge des Unternehmens werden bei Vertrags- beginn dahingehend beurteilt, ob sie ein Leasing- verhältnis begründen oder beinhalten. Ein Leasing- verhältnis ist immer dann gegeben, wenn sich aus den vertraglichen Vereinbarungen die Berech- tigung ergibt, die Nutzung eines identfizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

5.3.1. Vertragsverhältnisse als Leasingnehmer Der Grounds-Konzern ist Leasingnehmer folgen- der Kategorien von Vermögenswerten, wobei diese Leasingverhältnisse insgesamt von unter- geordneter Bedeutung sind:

• Geschäfts- und Büroräume;

• Kraftfahrzeuge;

• (sonstige) Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhält-nissen bilanziert der Grounds-Konzern für alle identifizierten Leasingverhältnisse, bei denen er

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Leasingnehmer ist, einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht an dem betreffenden Leasing-gegenstand und eine Verbindlichkeit für die ein- gegangenen Zahlungsverpflichtungen.

Das Nutzungsrecht wird im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungskosten bewertet. Diese er- geben sich aus dem Zugangswert der Leasing-verbindlichkeit sowie etwaigen Nebenkosten (vor Laufzeitbeginn geleistete Zahlungen, direkt zu- rechenbare Vertragserlangungskosten, verein-barte Rückbauverpflichtungen) und Minderungen (erhaltene Anreizleistungen). Leasing- und Nicht- leasingkomponenten in den Leasingverhältnissen werden getrennt und die ermittelten Nichtleasing- komponenten sofort aufwandswirksam erfasst.

Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich nach dem Barwert der Leasingzahlungen, die über die Lauf- zeit des Leasingverhältnisses zu leisten sind. Die Abzinsung der Zahlungsverpflichtungen erfolgt in der Regel mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, da die impliziten Zinssätze der Leasingverhält-nisse nicht verlässlich bestimmt werden können.

Der Grenzfremdkapitalzinssatz orientiert sich an dem Zinssatz, den das Unternehmen unter ver-gleichbaren wirtschaftlichen Bedingungen für eine Mittelaufnahme zahlen müsste. Für Port- folien ähnlich ausgestalteter Leasingverträge (z.B. ähnliche Vermögenswerte, ähnliche Rest- laufzeiten etc.) wird ein einheitlicher Abzinsungs- satz zugrunde gelegt.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

• feste Zahlungen einschließlich faktisch fester Zahlungen und abzüglich der vom Leasingge-ber gewährten Anreize;

• variable Zahlungen, die an einen Index oder Re- ferenzzins gekoppelt sind (erstmalig bewertet anhand des zum Bereitstellungsdatum gültigen Index- bzw. Zins-Werts;

• Beträge, die im Zusammenhang mit Restwert-garantien voraussichtlich anfallen,

• Ausübungspreise für Kauf- oder Verlängerungs- optionen, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option ausgeübt wird,

• Vertragsstrafen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn hinreichend sicher ist, dass die Kündigung erfolgt.

Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasing-verhältnisses werden neben der fixierten Grund- laufzeit auch Zeiträume berücksichtigt, die durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen und die Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen erwartungsgemäß hinzukommen.

Für Zwecke der Folgebewertung wird das Nut- zungsrecht über die Laufzeit des hältnisses linear abgeschrieben. Die Leasingver-bindlichkeit wird mittels der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung der geleisteten Lea-

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singzahlungen fortgeschrieben. Außerdem wird das Nutzungsrecht bei etwaigem Wertminde-rungsbedarf außerplanmäßig abgeschrieben und um bestimmte Neubewertungen der Leasing-verbindlichkeit fortlaufend angepasst.

Leasingverbindlichkeiten werden neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen auf- grund von Zins- oder Indexänderungen verän- dern, Schätzungen über die voraussichtlichen Zahlungen aufgrund einer Restwertgarantie an- zupassen sind, sich eine neue Einschätzung hin- sichtlich der Ausübung einer Kauf-, Verlänge-rungs- oder Kündigungsoption ergibt oder sich faktisch feste Leasingzahlungen ändern. Im Fall der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit er- folgt eine entsprechende Anpassung des Buch- werts des Nutzungsrechts. Soweit diese Anpas- sung zu einer Verringerung des Buchwerts des Nutzungsrechts unter null führen würde, wird der Anpassungsbetrag erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die aus Leasingverhältnissen anzusetzenden Nut- zungsrechte werden in der Konzernbilanz geson- dert in den langfristigen Vermögenswerten aus- gewiesen. Die korrespondierenden Leasingver-bindlichkeiten werden in der Konzernbilanz eben- falls gesondert jeweils unter den lang- und kurz- fristigen Verbindlichkeiten abgebildet.

Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen mit einer

Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten wird abwei-chend von den zuvor beschriebenen Grundsätzen kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbind-lichkeit angesetzt. Die geleisteten Leasingzah-lungen werden stattdessen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen aufwandswirksam erfasst, soweit nicht eine lineare Aufwandsver-teilung über die Vertragslaufzeit sachgerechter erscheint.

5.3.2. Vertragsverhältnisse als Leasinggeber Der Grounds-Konzern ist Leasinggeber im Rah- men der Vermietung von Immobilien. Solche Lea- singverhältnisse sind danach zu unterscheiden, ob ein Finanzierungs- oder ein Operate-Leasing vorliegt. Maßgebendes Klassifikationsmerkmal ist dabei, welcher Vertragspartner die wesent-lichen Chancen und Risiken trägt, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert des Leasing-verhältnisses verbunden sind. Für Zwecke dieser Beurteilung werden bestimmte Indikatoren heran- gezogen, bspw. ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nut- zungsdauer des Vermögenswerts umfasst. Trägt nach der Gesamtwürdigung der vertraglichen Vereinbarungen der Leasingnehmer die wesent-lichen Chancen und Risiken, liegt Finanzierungs- leasing vor, andernfalls Operate-Leasing.

Die als Leasingverhältnisse anzusehenden Ver- träge des Grounds-Konzerns mit Mietern sind durchweg als Operate-Leasing einzustufen. Sie

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betreffen überwiegend Privatisierungsprojekte des Konzerns, teilweise aber auch als Finanz-investition gehaltene Immobilien. Die daraus ver- einnahmten monatlichen Mietzahlungen werden nach Maßgabe der mietvertraglichen Regelungen ertragswirksam in den Umsatzerlösen erfasst, soweit nicht eine lineare Ertragsverteilung über die Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses sachgerechter erscheint. Soweit eine Verein- barung neben der Leasing- auch Nichtleasing- komponenten beinhaltet, erfolgt eine Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgelts gemäß den Regelungen des IFRS 15.

5.4. Als Finanzinvestition gehaltene Immo-

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