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4. Besondere Sektoren

4.13. Landes- und Regionalplanung

4.13.1. Anpassungsziel

Die Anpassung an den Klimawandel ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Raumentwicklung und von elementarer Bedeutung für Gesellschaft, Ökonomie und Ökolo-gie. Diese Anpassung stellt eine fachübergreifende Aufgabe dar, die entsprechende Maß-nahmen in allen Fachbereichen erfordert.

Eine vorausschauende Bewältigung des Klimawandels erfordert daher Anpassungsstrate-gien aller Fachplanungen. Diese beinhalten eine konsequente planerische Unterstützung durch eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die weitere Förderung der Ge-winnung regenerativer Energien, angepasste Freiraumnutzungskonzepte sowie die Siche-rung eines übergreifenden Freiraumschutzes. Hierzu wurden im Landesentwicklungsplan 201025 Grundsätze und Ziele der Raumordnung zur Anpassung an den Klimawandel festge-legt. Neben einem gesonderten Kapitel „Klimaschutz, Klimawandel“ durchziehen Festlegun-gen zum Klimawandel alle Fachkapitel des Plans. Die Verordnung über den Landesentwick-lungsplan 2010 ist seit 12. März 2011 in Kraft.

4.13.2. Handlungsfelder

Die Regionalplanung als räumlich- und sektorübergreifende Planung erfüllt durch die Einbe-ziehung aller raumrelevanten Planungen eine steuernde und koordinierende / vermittelnde Querschnittsfunktion sowohl bei der vorausschauenden Bewältigung der Folgen des Klima-wandels als auch im Hinblick auf wirksame Vermeidungs- und Minderungsstrategien.

Durch die Regionalplanung sind die Festlegungen aus dem Landesentwicklungsplan zu übernehmen und zu konkretisieren. Dabei ist zu prüfen, ob Ergänzungen zum Klimawandel auf regionaler Sicht erforderlich sind. Die Regionalplanung hat im Rahmen ihrer Koordinie-rungsaufgabe regionale Energiekonzepte zu erarbeiten, um den Anteil der erneuerbaren Energien in ihrer Region zu erhöhen. Hierbei ist auch die bestehende Last- und Infrastruktur zu beachten. Zu den zu beteiligenden regionalen Akteuren gehören ebenfalls die regionalen Energieversorgungsunternehmen.

Zur langfristigen Sicherung der Daseinsvorsorge werden im Landesentwicklungsplan die Zentralen Orte der obersten Stufen festgelegt. Die Festlegung der Zentralen Orte der Grund-versorgung obliegt der Regionalplanung. Die Festlegung von Zentralen Orten dient der Kon-zentration von Versorgungseinrichtungen, der Verkehrsverminderung und verhindert die wei-tere Zersiedlung der Landschaft. Sie dient dabei nicht nur der Herstellung gleichwertiger Le-bensbedingungen in allen Landesteilen im Sinne einer sozial gerechten Entwicklung im Land Sachsen-Anhalt, sondern ist auch ökonomisch und ökologisch sinnvoll:

• ökonomisch sinnvoll, weil sie eine wirtschaftliche Nutzung der Infrastruktur gewähr-leistet;

• ökologisch sinnvoll, weil sie dazu beiträgt, Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schonen.

25

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=LEP+ST+Eingangsformel&psml=bssahprod.psml&max=true

4.13.3. Handlungsoptionen

Die im Rahmen des Klimawandels zu erwartenden Veränderungen wie Temperaturerhö-hung, die Zunahme von extremen Witterungsereignissen mit Überschwemmungen und Dür-re- und Hitzeperioden werden sich in Sachsen-Anhalt in unterschiedlicher Art und Bandbreite zeigen und erfordern Anpassungsstrategien insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:

• vorbeugender Hochwasserschutz in Flussgebieten,

• Schutz vor Hitzefolgen in Siedlungsbereichen (bioklimatische Belastungsgebiete),

• verstärkte Sicherung von Wasservorratsgebieten angesichts möglicher wachsender Wasserknappheiten,

• räumlichen Anpassungsmaßnahmen im Bereich des Tourismus,

klimabedingte Verschiebung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen.

Eine energie- und flächensparende Siedlungs- und Verkehrsentwicklung folgt dem raumord-nerischen Grundprinzip einer dezentralen Konzentration der Siedlungsentwicklung mit einer darauf abgestimmten Bündelung der linienförmigen Infrastruktur und beinhaltet damit eine auf den Klimawandel bezogene Minderungs- und Vermeidungsstrategie. Weitere Hand-lungsschwerpunkte der Raumordnung sind insbesondere die räumliche Vorsorge für den raumverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien unter Einbeziehung der zugehörigen Infra-struktur, die effiziente Nutzung einheimischer Energien, die Standortplanung für Anlagen zur CO2-Speicherung und die zugehörigen Leitungsnetze sowie die Erstellung/Unterstützung regionaler Energiekonzepte.

4.13.4. Untersuchungs- und Forschungsbedarf

• Weiterentwicklung der Landes- und Regionalplanung im Hinblick auf den Klimawandel im engen Dialog mit Kommunen, Fachplanungen und Wissenschaft.

• Fortschreibung des Handlungskonzeptes auf der Grundlage einer Evaluierung des for-mellen und inforfor-mellen raumplanerischen Instrumentariums in der Planungspraxis unter Auswertung von Modellprojekten.

• Modellvorhaben zu Kaltluftzonen im Zusammenhang mit Hitzestaus in den Städten auf Bundesebene.

4.13.5. (Mögliche) Indikatoren/ Monitoringsysteme

Das Monitoring von Auswirkungen der Raumordnungspläne auf die Umwelt wird in den zu erstellenden Strategischen Umweltprüfungen (SUP) festgelegt und erfolgt in der Zuständig-keit des jeweiligen Planungsträgers, insbesondere der Regionalen Planungsgemeinschaften bei den Regionalen Entwicklungsplänen.

4.13.6. Maßnahmen zur Anpassung

Bezeichnung

der Maßnahme Inhalt der Maßnahme Beginn/

Zeitraum

Die Entwicklung u. die Sicherung von Zentralen Orten im Land Sachsen-Anhalt dienen der Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie sind als Mittelpunkte des gesellschaftli-chen Lebens im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung zu stärken.

Z 25

Die Zentralen Orte sind so zu entwickeln, dass sie ihre

überörtli-2011/

langfristig

Bezeichnung

der Maßnahme Inhalt der Maßnahme Beginn/

Zeitraum len können. Zentrale Einrichtungen der Versorgungsinfrastruktur

sind entsprechend der jeweiligen zentralörtlichen Funktionen zu sichern.

Z 26

In den übrigen Orten ist die städtebauliche Entwicklung auf die Eigenentwicklung auszurichten. Dabei sind die Versorgungsein-richtungen dieser Orte unter Beachtung der Bevölkerungsent-wicklung und ihrer Lage im Raum den örtlichen Bedürfnisse an-zupassen.

G 14

Die Erreichbarkeit der Zentralen Orte für die Bevölkerung ihrer jeweiligen Verflechtungsbereiche ist von besonderer Bedeu-tung. Darüber hinaus ist anzustreben, dass die Zentralen Orte untereinander, mit den Verdichtungsräumen und den überregi-onalen Verkehrswegen gut verbunden sind.

Z 27

Durch die Festlegung von Zentralen Orten ist zu gewährleis-ten, dass in allen Teilen des Landes ein räumlich ausgegliche-nes und gestuftes Netz an Ober-, Mittel- und Grundzentren entsteht bzw. erhalten bleibt, welches durch leistungsfähige Verkehrs- und Kommunikationsstrukturen mit- und untereinan-der verflochten ist. Dieses raumstrukturelle Netz soll untereinan-der Be-völkerung, der Wirtschaft und den öffentlichen und privaten Trägern der Daseinsvorsorge verlässliche Rahmenbedingun-gen für ihre Standort- und InvestitionsentscheidunRahmenbedingun-gen bieten Festlegung von

Durch die Konzentration von Versorgungseinrichtungen auf die Zentralen Orte soll einer Zersiedlung der Landschaft entge-gengewirkt und Verkehr vermieden werden.

G 100

Auf eine energiesparende, integrierte Siedlungs- und Ver-kehrsflächenentwicklung ist hinzuwirken.

G 101

Für die Gewinnung regenerativer Energien sollen Flächen gesichert und freigehalten werden. Ziel ist es dabei, den Au-ßenbereich in seiner Funktion vor allem für die Landwirtschaft, zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und die Erholung zu erhalten und das Landschaftsbild zu schonen.

G 102

Zum Schutz vor zunehmenden Hochwasserrisiken sind neben technischen Hochwasserschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, wie z.B. die Freihaltung gefährdeter Bereiche von Neubebauung und Maßnahmen zur Stärkung des natürlichen Hochwasserrückhaltes in der Fläche erforder-lich.

Eine vorausschauende Bewältigung des Klimawandels erfor-dert Anpassungsstrategien aller Fachplanungen. Diese behalten eine konsequente planerische Unterstützung einer in-tegrierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die weitere Förderung der Gewinnung regenerativer Energien, angepasste Freiraumnutzungskonzepte sowie die Sicherung eines über-greifenden Freiraumschutzes.

2011/

langfristig