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Lärmaktionsplan Gotha Protokoll

Im Dokument Lärmaktionsplan für die Stadt Gotha (Seite 73-78)

Datum: 08.05.2017

Uhrzeit: 18:00 – 20:00 Uhr

Ort: Neues Rathaus

Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste

Betreff: Öffentlichkeitsveranstaltung zum Lärmaktionsplan Gotha Sachverhalt:

1) Begrüßung und kurze Einführung durch Herrn Schmitz-Gielsdorf.

2) Vorstellung des Lärmaktionsplanes durch Herrn Schönefeld (SVU) mit folgenden Themenschwerpunkten:

a. Grundlagen und Ziele der Lärmaktionsplanung b. Lärmkartierung / Konfliktschwerpunkte c. Maßnahmenstrategie zur Lärmminderung d. Fazit

3) In der anschließenden Diskussion wurden folgende Fragestellungen und Themen diskutiert:

a. Frage: Ist eine Verlagerung der Lkws auf die Autobahn machbar?

Antwort: Eine Reduzierung der Schwerverkehrsaufkommen bildet grundsätzlich eine effektive Möglichkeit zur Lärmminderung. Einschränkungen sind allerdings mit den Belangen des Kfz-Verkehrs abzuwägen. Eine Beschränkung der Durchfahrt für Lkw ist im Rahmen einer Einzelfallabwägung zu prüfen. Die Betroffenheiten müssen deutlich höher als ortsüblich sein. Des Weiteren müssen Alternativrouten zur Verfügung stehen. Entsprechend ist eine Umsetzung von Durchfahrtsverboten für den Schwerverkehr nur im Einzelfall möglich. Beispielsweise muss die Anbindung ortsansässiger Firma weiterhin erhalten bleiben.

b. Frage: Was passiert, wenn jede zweite Fahrt zukünftig über den Umweltverbund abgewickelt wird?

Antwort: Eine Halbierung der Verkehrsmenge sorgt für eine Pegelminderung von

Fax: +49 351 / 422 11 98

Mail: info@svu-dresden.de Web: www.svu-dresden.de

c. Frage: Ergeben sich durch die Wiederherstellung der zweistreifigen Befahrbarkeit des Heutalsweg nicht zusätzliche Lärmbetroffenheiten in der Gothaer Nordstadt?

Antwort: Die Wiederherstellung der zweistreifigen Befahrbarkeit des Heutalsweg dient insbesondere als Rückfallebene für den Fall, dass die Gartenstraße im Sinne der im VEP Gotha 2030+ vorgeschlagene Zukunftsvision umgestaltet wird (Reduzierung von 4 auf 2 Fahrspuren) und dass die Huttenstraße im Bereich des Arnoldiplatzes für den MIV gesperrt ist. Die Verkehrs- und Lärmzunahmen in der Hohen Straße bilden einen notwendigen Kompromiss und sind durch entsprechende Begleitmaßnahmen (Straßenraumgestaltung, Geschwindigkeitsniveau) in ihrer Wirkung zu minimieren.

d. Frage: Was passiert mit den Maßnahmen im Lärmaktionsplan?

Antwort: Die Umsetzung der Maßnahmen wird lediglich in kleinen Schritten erfolgen können. Probleme bilden insbesondere die Finanzierung der Maßnahmen, unterschiedliche Zuständigkeiten (z. B. Bundesstraße) sowie schwierige rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. Tempo 30).

Allerdings ist nicht nur die Stadt in der Pflicht, sondern auch jeder Bürger selbst. Es bedarf einer Änderung des Mobilitätsverhaltens. Statt mit dem Pkw sollten mehr Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn erledigt werden.

e. Frage: Im Zuge der B 7 in der Ortslage Siebleben würde eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu einer deutlichen Entlastung der Anwohner führen. Warum ist eine Umsetzung bisher nicht erfolgt?

Antwort: Für die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist das Straßenverkehrsrecht insbesondere § 45 StVO maßgebend. Grundlage für die ermessensgerechte Einzelfallentscheidung bilden Lärmberechnungen nach den RLS-90 sowie die Orientierungswerte der „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)“.

Die Lärmwerte im Zuge der B 7 liegen im Wesentlichen knapp unter den Orientierungswerten für die Abwägung verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Eine Überschreitung ist lediglich punktuell zu verzeichnen. Die Begründung einer Geschwindigkeitsbegrenzung wird damit wesentlich erschwert. Bisher wurde eine Umsetzung durch die im verkehrsrechtlichen Anordnungsprozess zu beteiligenden Stellen beim Land (Straßenbauamt und Landesverwaltungsamt) abgelehnt.

Von Herrn Schmitz-Gielsdorf wird betont, dass er kein Problem damit hat, eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung nochmals zu beantragen.

Aus Sicht von Herrn Schönefeld wird leider auf Landesebene nicht nur in Thüringen, der Gesundheitsschutz im Rahmen der Abwägung noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die bestehenden Spielräume werden bisher unzureichend genutzt.

f. Frage: Warum stehen die Tempo 30-Regelung im Maßnahmenranking an erster Stelle?

Fax: +49 351 / 422 11 98

Mail: info@svu-dresden.de Web: www.svu-dresden.de

Antwort: Ausschlaggebend ist, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen viel bringen und wenig kosten. Generell ist das Maßnahmenranking jedoch nicht als Dogma zu verstehen. Es bildet vielmehr eine Übersicht zu den Potenzialen. Ein weiteres wesentliches Kriterium für die Umsetzungsreihenfolge werden die Finanzierbarkeit sowie die Fördermittelverfügbarkeiten bilden.

g. Frage: Sind im Lärmaktionsplan die Straßen benannt, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 vorgeschlagen wird?

Antwort: Die entsprechenden Straßenabschnitte sind im Lärmaktionsplan benannt und auch im Verkehrsentwicklungsplan verankert. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um die Straßenabschnitte handelt, für die aus planerischer Sicht die Notwendigkeit einer Detailprüfung besteht. Die abschließende Entscheidung für die Umsetzung ist im Anordnungsverfahren durch die zuständige Verkehrsbehörde nach einer ermessensgerechten Einzelfallabwägung zu treffen.

h. Frage: In welcher Form sollen Planung und Bau der Ortsumfahrung Siebleben stattfinden? Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?

Antwort: Die Planung wird für den gesamten Trassenverlauf der Ortsumfahrung zwischen dem Anschluss nach Tüttleben und der Tallage erfolgen. Zuständig hierfür ist die DEGES. Hinsichtlich der Realisierung wird eine Unterteilung in zwei Teilabschnitte diskutiert. Für den Abschnitt zwischen Ortseingang und Gleichenstraße wird eine vorgezogene Realisierung angestrebt, da hier die Rahmenbedingungen weniger komplex sind.

Die Ortsumfahrung Siebleben ist Bestandteil des vordringlichen Bedarfes im Bundesverkehrswegeplan. Dennoch ist für die Planung und Realisierung noch mit einem Zeitbedarf von mindestens 5 bis 10 Jahren zu rechnen.

i. Frage: Warum beteiligt sich die Stadt Gotha nicht am Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr?

Antwort: Der Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr zielt auf modellhafte investive Maßnahmen. Die geförderten Projekte aus der letzten Förderperiode zeigen, dass nur Städte die besonders innovative Maßnahmen möglichst mit einer Vernetzung verschiedener Akteure eingereicht haben, eine Chance auf eine Förderung hatten. Daher kommt dieses Förderprogramm aus Sicht von Herrn Schönefeld zum aktuellen Zeitpunkt für die Stadt Gotha nicht in Frage.

j. Frage: Welcher weitere Prozess ist für den Lärmaktionsplan vorgesehen?

Antwort: Die heutige Veranstaltung bildet den Auftakt für eine 4-wöchige Auslegung des Lärmaktionsplans. Das Dokument kann im Stadtplanungsamt eingesehen werden, parallel erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Anregungen und Hinweise können gerne an die Stadt gesendet bzw. bei Stadtplanungsamt zu Protokoll gegeben werden.

Fax: +49 351 / 422 11 98

Mail: info@svu-dresden.de Web: www.svu-dresden.de

4) Verabschiedung durch Herrn Schmitz-Gielsdorf.

Aufgestellt: Dresden, den 31.05.2017

Dipl.-Ing. Tobias Schönefeld

Anlage 5 Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

Abwägung der Stellungnahmen und Hinweise zum Abschlussberichtentwurf „Lärmaktionsplan für die Stadt Gotha - Fortschreibung einschließlich 2. Stufe, Straßennetz > 8.200 Kfz/24h“ vom 16. März 2017

Nr. Name Thema Anmerkung / Bedenken Fachliche Bewertung / Stellungnahme Abwägung

1. Anwohner Wei-marer Straße, 29.05.2017

Weimarer

Straße Im Zuge der Weimarer Straße im Straßenabschnitt zwischen Mönchsallee und Bertha-Schneyer- Straße ergeben sich durch den Straßenverkehrs unerträgliche Lärmbelastungen. Dieser Streckenabschnitt ist mit Kopf-steinpflaster ausgelegt und für das Befahren von LKW, Landwirtschafts-fahrzeugen und selbst PKW, absolut ungeeignet. Teilweise wird zu schnell gefahren. Trotz Durchfahrtsverbot wird der entsprechende Ab-schnitt durch Lkw befahren. Die Strecke wird statt der Salzgitterstraße als Abkürzung zur Gleichenstraße genutzt. Entsprechende Nutzungen finden auch nachts statt. Besondere Belastungen ergeben sich durch leere Con-tainerfahrzeuge.

Parallel wird der Straßenzug zum Abstellen von Lkw genutzt. Belästigun-gen ergeben sich auch durch das warmlaufenlassen von Motoren.

Es sollten weitere Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor dem Lärm in der Weimarer Straße umgesetzt werden. In anderen Bereichen z. B. in Sundhausen sind bereits die Durchfahrtsmöglichkeiten gesperrt worden.

Die Probleme aufgrund der schlechten Fahrbahnoberflächen im betreffenden Abschnitt der Weimarer Straße sind bekannt.

Unter anderem um diesen entgegenzuwirken wurde ein Durchfahrverbot für den Schwerverkehr sowie eine Geschwin-digkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Lkw umgesetzt. Zur Si-cherung der Erschließung der angrenzenden Gewerbebe-triebe ist jedoch eine Freigabe für Anlieger notwendig.

Im Rahmen der Verkehrserhebungen im Jahr 2014 wurden im Zählzeitraum von 6 Stunden 35 Lkw erfasst, welche den Pflasterabschnitt befahren haben. Der Eckverkehr zwischen Weimarer Straße Ost und Mönchallee umfasst im gleichen Zeitraum 233 Lkw. Eine überproportionale Fehlnutzung kann entsprechend nicht festgestellt werden.

Die Hinweise zum Lkw-Parken werden zwecks Prüfung an die zuständigen Stellen bei der Stadtverwaltung weitergeleitet.

Eine generelle Sperrung der Durchfahrtsmöglichkeiten ist aus Gründen der Erschließung sowie wegen der Nutzung durch den Stadtbusverkehr nicht möglich.

Weitere Entlastungswirkung auch für diesen Abschnitt der Weimarer Straße ist perspektivisch durch die Ortsumfahrung Siebleben, insbesondere hinsichtlich des Lkw-Verkehrs, zu er-warten.

Straße Die Ohrdurfer Straße als eine der am stärksten befahrenen Straße der Stadt mit mittlerweile geschätzten 30.000 Fahrzeugen am Tag wurde in der Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt. Der Lärmaktionsplan sieht langfristig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Hausnummer 2 bis zum Steinkreuz vor. Dies bedeutet, dass von bzw. bis zur Ampelkreuzung noch einmal beschleunigt werden kann.

- Die Begrenzung sollte deshalb bis zur Ampel ausgedehnt werden.

Im Rahmen der Verkehrserhebung 2014 wurden für den ent-sprechenden Teilabschnitt der Ohrdrufer Straße ca. 19.000 Kfz/24h erfasst.

Bevor eine Umsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen erfolgen kann, sind weiterführende Untersuchungen und Ab-stimmungen sowie eine Einzelfallabwägung durch die zustän-dige Verkehrsbehörde vorzunehmen. Eine sofortige

Umset-keine Ände-rung

Nr. Name Thema Anmerkung / Bedenken Fachliche Bewertung / Stellungnahme Abwägung - Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten sofort eingerichtet werden.

- Zur Einhaltung der geforderten Geschwindigkeit könnten weitere statio-näre Messstellen in Richtung Stadtausgang aufgestellt werden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen ist im Rahmen des Anord-nungsverfahrens zu prüfen und festzulegen.

Die Verstärkung von Verkehrskontrollen ist Bestandteil des Maßnahmenkonzeptes des Lärmaktionsplanes.

3. Anwohnerin

West-häuser Straße Pfullendorfer

Straße Für das dichtbesiedelte Wohngebiet entlang der Pfullendorfer Straße existiert keine Ruhezone. Es sollte geprüft werden, ob im Bereich des Stadions eine weitere Ruhezone für die Stadt geschaffen werden kann.

Dies könnte ggf. durch eine Einbahnstraßenlösung im nördlichen Teil der Pfullendorfer Straße erreicht werden.

Im Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplanes sowie des Verkehrsentwicklungsplanes Gotha 2030+ sind verschiedene Maßnahmen zu Verkehrsentlastung im Bereich Gotha-Ost vorgesehen. Die Pfullendorfer Straße wird auch zukünftig Er-schließungsfunktionen für die angrenzenden Wohngebiete ha-ben. Eine Einbahnstraßenlösung für den nördlichen Teil ist daher aus verkehrsplanerischer Sicht nicht zielführend.

Ruhige Gebiete, wie sie im Lärmaktionsplan definiert sind, sind größere zusammenhängende Gebiete von mindestens 1 ha, die vor Zunahme des Lärms zu schützen sind. Dichtbesie-delte Wohngebiete kommen daher für die Festlegung als ruhi-ges Gebiet im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht in Frage.

keine Ände-rung

Im Dokument Lärmaktionsplan für die Stadt Gotha (Seite 73-78)