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Kostenvergleich Eigenreinigung/Fremdreinigung

In Eigenreinigung18 kostete die Reinigung eines m2 Reinigungsfläche durchschnitt-lich19:

Landgerichtsbezirke20 € / m² Reinigungsfläche

Halle 0,1543 Magdeburg 0,2159 Stendal 0,3756

Durchschnitt: 0,2026

Die Eigenreinigung ist durchschnittlich mehr als viermal so teuer als die Fremdreinigung nach Öffentlicher Ausschreibung.

Die wesentliche Ursache ist:

Die durchschnittliche Reinigungsleistung der landeseigenen Reinigungskräfte liegt bei 46 m²/Stunde. Laut REFA-Fachausschuss Gebäudereinigung sind 220 m²/Stunde erreichbar. Die landeseigenen Reinigungskräfte erreichen somit durchschnitt-lich nur 21 v.H. der Sollwerte in der Privatwirtschaft! Eine Leistungserhöhung auf das 4,8-fache der bisherigen Reinigungsleistung ist somit realisierbar.

4. Einsparpotentiale

Allein im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern lassen sich rechnerisch folgende jährliche Einsparungen erzielen:

Fremdreinigung

• Vergabeoptimierung bei der Gebäudeinnen- und Glasreinigung: 453.000 €

• Reduzierung des Reinigungsrhythmus: 319.000 €

Eigenreinigung

• Zugrundelegung der REFA-Werte bis zur Privatisierung: 1.356.000 €

• Vollständige Privatisierung und Vergabe zu Benchmarks: 2.025.000 €

17 RdErl. des Ministeriums der Finanzen vom 16. Juni 1998 – 22.04019-7

18 In der Region Dessau sind keine eigenen Reinigungskräfte mehr vorhanden

19 Werte sind der jeweilige Durchschnitt der Quadratmeterpreise pro m² Reinigungsfläche der einzelnen Dienststellen.

20 § 2 des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 24.08.1992 i.d.F. vom 17.05.2000

4.1 Vergabeoptimierung bei der Gebäudeinnen- und Glasreinigung

Die tatsächlich gezahlten Reinigungskosten bei der Gebäudeinnenreinigung schwankten von 0,0105 € bis 0,3012 € je m² Reinigungsfläche21.

Eine Vergabe der Gebäudeinnenreinigung zu dem günstigsten Preis in der Region (Gebiet des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt) ergibt ein jährliches Einsparpoten-tial in Höhe von rd. 422.200 €. Dies ist ein EinsparpotenEinsparpoten-tial22 von 30,2 v.H.

Die Reinigungskosten bei der Glasreinigung schwankten von 0,12 € bis 1,72 € je m² Reinigungsfläche.

Eine Vergabe der Glasreinigung zu dem günstigsten Preis in der Region23 ergibt ein jährliches Einsparpotential in Höhe von rd. 30.800 €. Dies ist ein Einsparpoten-tial24 von 32,1 v.H.

Insgesamt wären durch eine Optimierung der Vergabe jährlich rechnerisch rd. 453.000 € einzusparen.

Das Ministerium bzw. der Landesbetrieb LIMSA sollte die vom Landesrech-nungshof ermittelten Zielwerte für ein vereinfachtes Benchmarking nutzen, um Reinigungsleistungen wirtschaftlich zu beschaffen.

4.2 Reduzierung des Reinigungsrhythmus

In der Gebäudeinnenreinigung haben die Dienststellen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern bisher ihre Gebäude mit einem Kostenaufwand von ins-gesamt 736.550,39 € pro Jahr reinigen lassen.

Dabei variierte die Reinigungshäufigkeit von zwei- bis fünfmal wöchentlich. Laut KGSt ist es als Kostensenkungsmaßnahme vertretbar, die Reinigungshäufigkeit bei Büroflächen auf einmal wöchentlich zu reduzieren.

Eine Halbierung des bisherigen Reinigungsrhythmus auf einmal bis zweieinhalb-mal wöchentlich würde bei den in die Prüfung einbezogenen Flächen zu Einspa-rungen in Höhe von 37, 5 v.H.25 führen.

Im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern würden dem-entsprechend nur aus der Halbierung der Reinigungshäufigkeit rechnerische Einsparungen in Höhe von rd. 276.000 € pro Jahr realisierbar sein.

21 Bei Nr. 2.3 werden die Durchschnittspreise dargestellt.

22 bezogen auf die Vertragskosten

23 bezogen auf die Landkreise

24 bezogen auf die Vertragskosten

In der Glasreinigung haben die Dienststellen bisher folgenden Reinigungsrhyth-mus praktiziert:26

Reinigungs- Gesamt 1xjährlich 2xjährlich 3xjährlich 4xjährlich 5xjährlich 12xjährlich

häufigkeit

Eine Verringerung des Reinigungsrhythmus in der Glasreinigung auf einmal jähr-lich - wie von 42 v.H. der Dienststellen praktiziert - würde zu einem Einsparpoten-tial von rd. 43.000 €27 pro Jahr führen.

Insgesamt sind durch eine Reduzierung des Reinigungsrhythmus rechne-risch jährliche Einsparungen in Höhe von rd. 319.000 € realisierbar.

4.3 Zugrundelegung der REFA-Werte bei der Eigenreinigung

Die Reinigungskosten in der Gebäudeinnenreinigung reichen bei Eigenreinigung von 0,05 €/m² bis 1,05 €/m².

Die durchschnittliche Reinigungsleistung der landeseigenen Reinigungskräfte liegt bei 46 m²/Stunde. Die Tatsache, dass einige landeseigene Reinigungskräfte die REFA-Werte (z. B. mit 235 m2) sogar überschreiten, zeigt, dass der Sollwert rea-listisch ist.

Falls noch keine Privatisierung der Reinigungsarbeiten erfolgt ist, sollten bis zur Privatisierung die Leistungsbemessungswerte der REFA eingeführt wer-den. Dies würde zu einem jährlichen Einsparpotential von rd. 1,36 Mio. € füh-ren.

4.4 Vollständige Privatisierung der Reinigung und Vergabe zu Benchmark-werten

Bei der aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten anzustrebenden vollständi-gen Fremdvergabe der Reinigungsarbeiten wären jährliche Einsparunvollständi-gen

26 geringe Glasflächen mit einer höheren Reinigungshäufigkeit im Gebäudeinnenbereich hat der Landesrechnungshof nicht mit einbezogen

27 Der Summe hat der Landesrechnungshof eine Reduzierung der tatsächlichen Kosten auf eine einmal jährliche Reini-gung zu Grunde gelegt.

von rd. 2,03 Mio. € möglich, wenn eine Vergabe zum wirtschaftlichsten Preis der Region erfolgt.

Das Ministerium des Innern hat in seiner Stellungnahme hierzu Folgendes ausge-führt:

Die Bemerkung des Landesrechnungshofes enthalte wichtige Hinweise und Anregungen für eine effizientere Gestaltung der Gebäudereinigung und zur Nutzung von Einsparpotentialen.

Insbesondere die Darstellung, dass die Wahl des Ausschreibungsver-fahrens einen maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Rei-nigungsleistung hat, überzeuge. Die Privatisierung der Gebäudereini-gung und deren Vergabe im Rahmen von Öffentlichen Ausschreibun-gen werden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten befürwortet.

Zur Höhe der Einsparsumme macht das Ministerium geltend, dass die-se auf rein rechnerischer Basis ermittelt worden die-sei und Vor-Ort-Strukturen der zu reinigenden Gebäude und Büroflächen (z. B. Größe und Zuschnitt des Gebäudes, Bauart und Gliederung der Fenster) un-berücksichtigt lasse. Diese kostenwirksamen Faktoren seien jedoch für die Ermittlung des Angebotspreises im Rahmen von Ausschreibungen von erheblicher Bedeutung. In der Praxis werden daher die vom Rech-nungshof zur Ermittlung von Einsparsummen herangezogenen Bench-markwerte aufgrund der abweichenden Gebäudestrukturen und -nutzungen nicht flächendeckend zu erzielen sein. Gleichwohl schätzt das Ministerium des Innern ein, dass diese Werte eine geeignete Hilfe zur Entscheidungsfindung bei der Vergabe von Reinigungsleistungen bieten können.

Als nutzungsabhängige Größe wird auch der Reinigungsrhythmus an-gesehen. Eine pauschale Reduzierung der Reinigungshäufigkeit werde den unterschiedlichen Erfordernissen der Einrichtungen im Geschäfts-bereich des Ministeriums des Innern nicht gerecht. Die optimale Reini-gungszahl könne in Abhängigkeit von Faktoren wie Belegung, Besu-cherverkehr, Nutzungshäufigkeit der sanitären Einrichtungen oder auch Lage der Objekte nur vor Ort entschieden werden.

Es werde nicht verkannt, dass wesentliche Einsparungen durch eine Optimierung des Reinigungsrhythmus und eine Verbesserung der Ver-gabepraxis erreicht werden können. Die Nennung absoluter Einspar-summen werde jedoch kritisch gesehen.

Der Landesrechnungshof hat dargestellt, dass es sich um rechnerische Einspar-potentiale handelt. Da zwischen dem Ministerium und dem Rechnungshof Einig-keit darüber besteht, dass und wie wesentliche Einsparungen erzielt werden kön-nen, sollten diese Einsparpotentiale angesichts der Größenordnung umgehend tatsächlich realisiert werden.