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konkrete massnah- massnah-menvorschläge für

Im Dokument Schafhaltung in Baden-Württemberg (Seite 55-58)

11� Herausforderungen für Schäfer, Verwaltung, Politik und Gesellschaft

11.1 konkrete massnah- massnah-menvorschläge für

die weiterentwicklung der förderung

vereinfachungen im verwal-tungsaufwand für schafwei-den

Die bisherige Abgrenzung der förderfä-higen Flächen stellt die Bewirtschafter von Extensivweiden sowie die Landwirt-schafts- und Naturschutzverwaltung vor große Herausforderungen� Die bestehen-den Vorgaben sind auf Extensivweideflä-chen oft nicht gut anzuwenden bzw� lassen Raum für Unsicherheiten� Auch sind auf naturschutzrelevanten Weideflächen die Übergänge von Gehölz-bestandenen zu vorwiegend offenen Flächen fließend� Ge-rade hier entstehen Abgrenzungsprobleme in der Förderung, obwohl naturschutzfach-lich gerade diese Strukturen sehr wertvoll

sind und immer schon fester Bestandteil der Landnutzung waren� Es wird daher vorge-schlagen, für naturschutzrelevante Flächen eine deutliche Vereinfachung hinsichtlich der förderfähigen Fläche vorzunehmen�

Zum einen ist denkbar, den Begriff der beihilfefähigen Fläche dahingehend abzu-stimmen, dass „jede Fläche, die landwirt-schaftlich genutzt wird, es sei denn, eine andere Nutzung macht die landwirtschaft-liche Nutzung unmöglich“ als beihilfefähig anerkannt wird� Zum anderen könnten extensiv genutzte Weiden neben Grünland und Acker als eigene Kategorie in das För-dersystem integriert werden� Die Flächen sind so zu definieren, dass es sich um mehr-heitlich beweidete Flächen handelt, die überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen und auf denen produktionstechnische Maßnah-men in den Hintergrund treten können�

Im Zusammenspiel von Verwaltung und Antragsteller sollte zudem eine praktika-ble Möglichkeit geschaffen werden, um Unklarheiten im Flächenumfang vor und während der Antragstellung verbindlich mit den Behörden zu klären oder aber auf Extensivweiden (Nutzungscodes 454, 460) den Ermessensspielraum bei der Flächener-mittlung zu erhöhen�

fortführung der erfolgrei-chen meka-massnahmen

Obgleich die LPR in den letzten Jahren für die Schäfereien an Bedeutung gewon-nen hat, ist das baden-württembergische MEKA für viele Betriebe eine wichtige Fördermaßnahme� Daher sollte dieses Pro-gramm in seinen Grundzügen beibehalten werden� Insbesondere die folgenden Maß-nahmen weisen eine hohe Relevanz für Schäfereibetriebe auf:

– Extensive Grünlandbewirtschaf-tung mit einem Viehbesatz von 0,3 – 1,4 GV/ha Hauptfutterfläche – Steillagenförderung, allerdings sind hier in der Praxis Verbes-serungen bei der Zuordnung zu den Steillagen innerhalb des Flur-stücks vorstellbar

– Biotopförderung – NATURA 2000 – Ökolandbau

vorschläge für neue mass-nahmen Bei der anstehenden weiterentwicklung des meka – Biotopverbund durch

Weidesys-teme

Haltung von Weidetieren gemäß den vorhandenen Nutzungscodes und Nachweis eines Mindestviehbesatzes in-nerhalb definierter Kulissen (NATURA 2000, Landschaftsschutzgebiet, schutzgebiet, Biosphärengebiet, Natur-park, § 32-Biotope) und als Verbund-maßnahme zwischen den Gebieten (z� B�

aufgrund einer Bescheinigung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB))�

Die Haltung von Weidetieren ist als wichtiger Faktor zur Erhaltung der Bio-diversität vielfach belegt, sei es durch die

schonende Wirkung auf Tierarten im Vergleich zur Mahd oder sei es der direk-te Biotopverbund durch den Austausch von Samen, Sporen und Tierindividuen zwischen Biotopen durch die Wander-schafe�

– Anpassung der Maßnahme Be-grünung im Ackerbau

Es wäre wünschenswert, hütetaugliche Begrünungen einzusetzen bzw� auch Ausfallgetreide und Stoppelbrachen in der Förderung für die Landwirte gleich-rangig zu behandeln� Die Nutzung durch Wanderschäfer sollte hierbei ausdrück-lich zugelassen werden� Dies würde der Unterstützung der Wanderschafhaltung als kulturhistorische Besonderheit mit hoher naturschutzfachlicher Bedeu-tung (Samentransport, Vernetzung von Lebensräumen, Pflege der Sommerwei-den) dienen�

Der Nutzen für die Schafhaltung würde durch den naturschutzfachlichen Aspekt ergänzt, dass dadurch die Nahrungs-grundlage für Ackervögel im Herbst, Winter und zeitigen Frühjahr verbessert wird�

– Bereitstellung von Winterweide-flächen

Die Bereitstellung von Herbst- und Winterweideflächen durch Landwirte bedeutet für diese einen Verzicht auf die Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf Grünland in der Zeit von etwa Mitte August bis Anfang März bzw� eine ver-bindliche Absprache mit dem Schäfer und eine Ausbringung erst nach dem Abhüten der Flächen� Diese Einschrän-kung könnte dem Landwirt finanziell honoriert werden� Dadurch werden auch die o� g� wichtigen Effekte und die langfristig verbesserte Pflege der Som-merweiden unterstützt�

anheBung und flexiBilisie-rung der weidesätze in der lpr Die bisher als Richtwerte zugrundelie-genden Hektarsätze der LPR stellen heute oftmals keine ausreichende Honorierung der Landschaftspflegeleistung mehr dar�

Sie wurden 2007 auf Basis eines Minder-ertrags und eines evtl� erhöhten Arbeits-zeitbedarfs für die Bewirtschaftung kal-kuliert� Die Marktbedingungen haben sich seither grundlegend verändert� So ist

Zukauffutter deutlich teurer geworden, und zu den Tierhaltungskosten auf Ex-tensivflächen liegen aktuellere und detail-liertere Daten vor� Die Regelsätze sollten daher überprüft und ggf� neu berechnet werden�

Steht die landschaftspflegerische Leistung im Vordergrund und bestehen klare Vor-gaben zum Weidemanagement von Seiten der Naturschutzverwaltung, wäre es emp-fehlenswert, die Ausgleichsleistung auf naturschutzrelevanten Grünlandflächen anhand des real vorhandenen Aufwands für die Pflege zu berechnen� Die Pflege-leistung wäre in diesem Fall unabhängig von einer landwirtschaftlichen Gewinner-wartung (hier Lämmerproduktion) zu honorieren�

Momentan bieten die Standardsätze der LPR nur beschränkte Möglichkeiten, die vielfältigen Aufgaben in der Landschafts-pflege angemessen vorzugeben und zu honorieren� Hier wäre ein modulares System mit Basissätzen und entsprechen-den Zuschlägen langfristig wünschens- wert�

11.2 investive förderung

Im Dokument Schafhaltung in Baden-Württemberg (Seite 55-58)