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21.1 Die Austro Control richtete infolge der steigenden Bedeutung der Drohnen im Jahr 2017 einen Kompetenzcluster Drohnen ein. Der Kompetenzcluster hatte folgende Aufgaben:

• Befassung mit Änderungen des Luftfahrtgesetzes und des Lufttüchtigkeits– und Betriebstüchtigkeitshinweises,

• Erfassung und Bewertung möglicher Kooperationen und Projektideen,

• Beurteilung von Projektideen, die von außen an die Austro Control herangetragen werden,

• Koordination über die Teilnahme an Projekten sowie

• Erstellung von Entscheidungsgrundlagen über die Teilnahme an Projekten für den Lenkungskreis als entscheidungsbefugtes Gremium.

Der Kompetenzcluster agierte primär als Plattform zum Informationsaustausch innerhalb der Austro Control, nahm eine zentrale Koordinierungsfunktion ein und stimmte abteilungsübergreifende Drohnenprojekte sowie strategische Fragestellun-gen miteinander ab. BesprechunFragestellun-gen innerhalb des Kompetenzclusters Drohnen fanden in der Regel zweimal im Monat statt, die thematisch relevanten Fachberei-che hatten anwesend zu sein, weitere FachbereiFachberei-che konnten teilnehmen. Rein abtei-lungsinterne oder über die Tochtergesellschaft Austro Control GmbH international abgewickelte Drohnenprojekte behandelte der Kompetenzcluster nicht.

Der Kompetenzcluster verfügte selbst über keine Entscheidungsbefugnis, er gab Empfehlungen – bspw. über die Teilnahme an einem Projekt – an den für die Entscheidung zuständigen Lenkungskreis ab. Es gehörte nicht zu den Aufgaben des Kompetenzclusters Drohnen, eigene Projekte zu initiieren.

Die Austro Control arbeitete zur Zeit der Gebarungsüberprüfung an der Erstellung einer neuen Drohnenstrategie, die u.a. Empfehlungen für die zukünftige Organisa-tion innerhalb der Austro Control beinhalten soll.

21.2 Der RH kritisierte, dass weder der Kompetenzcluster Drohnen noch eine andere Stelle innerhalb der Austro Control einen Gesamtüberblick über alle Projekte im Zusammenhang mit Drohnen hatte. Dies betraf insbesondere Projekte, die von einzelnen Abteilungen alleine abgewickelt wurden, sowie Projekte, bei welchen die Austro Control GmbH international als Auftragnehmer mitarbeitete.

Der RH empfahl der Austro Control, im Rahmen der Erarbeitung einer neuen Droh-nenstrategie die Kompetenzen des Kompetenzclusters Drohnen um alle Drohnenak-tivitäten innerhalb der Austro Control inklusive ihrer Tochtergesellschaften zu erweitern, um ihre Drohnentätigkeiten systematisch, umfassend und zentral zu erfassen, zu bearbeiten und zu bewerten.

21.3 Laut Stellungnahme der Austro Control habe sie mit 1. Juli 2019 die Stabsabteilung Drone Competence Center direkt bei der Geschäftsführung implementiert. Damit seien alle Drohnenaktivitäten gebündelt und zentral koordiniert.

Projektabwicklung

22.1 (1) Die Abteilungen der Austro Control wickelten die ihnen im Rahmen von Drohnen-projekten übertragenen Aufgaben selbstständig ab. Soweit Projekte die Thematik Drohnen abteilungsübergreifend berührten, wurden Details im Kompetenzcluster Drohnen besprochen und das weitere Vorgehen – insbesondere die direkte Teil-nahme bzw. Mitarbeit an einem Projekt – festgelegt. Bei den meisten Projekten, an denen sich die Austro Control beteiligte, handelte es sich um Forschungsprojekte.

Die Austro Control übernahm bei keinem der Projekte die Projektleitung, sondern hatte eine Expertenrolle inne.

Tabelle 7: Drohnenprojekte der Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung

AMBOS Abwehr von unbemannten Flugobjekten für Behörden und Organisationen mit

Sicherheitsaufgaben 56.348 30.991 22.863

AREAS Aereal search & Rescue support and

supErvision of inAccessible terrainS 42.538 23.396 0

DEMONA Demonstration of Unmanned Aircraft Systems Integration for Very Low Level

Airspace Operations2 103.898 57.144 46.534

DroNet Netzwerkstruktur und

Netzwerkinfra-struktur für den Einsatz von Flugdrohnen 45.038 offen 0

LOTUS Kollaborative Unmanned Aircraft Systems zur taktischen echtzeitnahen

Einsatzun-terstützung bei Katastrophenszenarien 49.625 abgelehnt

SILBOS Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum für Behörden und

Organisationen mit Sicherheitsaufgaben 16.548 5.792 0

1 Die in der Tabelle angeführten Beträge betreffen die Anteile der Austro Control (Stand Mitte September 2018).

2 Integration eines unbemannten Luftfahrzeugs in den zivil genutzten Luftraum unter einer Flughöhe von 150 m über Grund

Quellen: Austro Control; BMVIT

(2) Die Abteilung Austro Control Engineering Services initiierte zwei interne Droh-nenprojekte, „Temporäre Drohnenpeilerinstallation zur Technologieevaluierung“

sowie „Temporäre Radarinstallation zur Technologieevaluierung“. Beide Projekte standen im Zusammenhang mit der Detektion von Drohnen und der Intention, Betriebsrisiken bei Flughäfen und –plätzen zu minimieren. Sie waren bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung an Ort und Stelle noch nicht abgeschlossen. Die Austro Control veranschlagte für beide Projekte je einen Betriebsaufwand von maximal 95.000 EUR exkl. USt.

(3) Die Austro Control war über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Austro Control GmbH international in zwei weiteren Projekten tätig, die an den Projekten teilnehmenden Partner kamen alle aus Österreich. Die Austro Control GmbH inter-national agierte als Auftragnehmer. Ihre Projektaufgaben lagen insbesondere in der Erörterung und Darstellung der rechtlichen Situation von Drohnen in Österreich sowie speziell der rechtlichen Situation von Drohnen beim Einsatz von Behörden und Blaulichtorganisationen.

Tabelle 8: Drohnenprojekte Austro Control GmbH international

Projekt Projekttitel/Projektinhalt Auftragssumme abgerechnete Summe (September 2018) in EUR inkl. USt

Drone Zone Austria Design of a web portal for safe

drone mission planning in Austria 22.000 0 

rescUAV Planung und Durchführung von Drohneneinsätzen von Blaulicht­

organisationen 14.400 0

Quelle: Austro Control

22.2 Der RH vermerkte kritisch, dass die Austro Control sowie deren Tochtergesellschaft Austro Control GmbH international zum Themenkreis Drohnen an keinen internati-onalen Projekten bzw. solchen Projekten teilnahm, an welchen auch Unternehmen oder Einrichtungen anderer Nationen vertreten waren, weil die Einbindung der Drohnen in den Luftraum eine über die nationalen Grenzen hinausgehende Thema-tik darstellte.

Der RH empfahl der Austro Control, verstärkt Anstrengungen zur Beteiligung an oder Initiierung von europaweiten Projekten mit internationaler Beteiligung zur Drohnen-nutzung und deren Auswirkungen auf die Luftverkehrskontrolleinrichtungen zu unternehmen.

22.3 Laut Stellungnahme der Austro Control seien die Auswirkungen der Drohnennut-zung und neuer Technologien auf die Luftverkehrskontrolleinrichtungen ein Arbeits-schwerpunkt der neuen Arbeitsstruktur mit dem Drone Competence Center. Dabei würden sowohl nationale als auch internationale Projekte verfolgt.