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KINDER MIT BESONDE- REN BEDÜRFNISSEN

Kinder mit besonderen Bedürfnissen

3 KINDER MIT BESONDE- REN BEDÜRFNISSEN

Jedes Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo. Einige Kinder brauchen jedoch mehr Unterstützung. Wenn ein Kind eine ganz spezielle Förderung benötigt, dann ist dies oft erst einmal ein Schock für die Eltern. Aber auch in die-sen Fällen stehen Sie als Eltern nicht allein, sondern viele Angebote bieten verschiedenste Unterstützung und Hilfe.

3.1 INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDER- UND FRÜHBERATUNGSSTELLEN (IFF)

Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früher-kennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen.

In interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften wird eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt und die Behinderung durch gezielte Förder- und Behand-lungsmaßnahmen ausgeglichen oder gemildert.

Die Leistungen im Überblick sind:

• interdisziplinär konzipierte Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik,

• heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Hilfen und

• alltagsunterstützende Beratung und die Zusammen- arbeit mit den Erziehungsberechtigten und Bezugsper- sonen der betroffenen Kinder.

Die Leistungen können – unabhängig von der Art der Be-hinderung – vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schul- eintritt gewährt werden. Grundlage dafür ist ein Förder- und Behandlungsplan.9

Frühförderung kann als Leistung der Eingliederungshilfe in Integrationskindergärten und als ambulante Förderung in einer interdisziplinären Frühförder- und Frühberatungs-stelle erbracht werden. Welche Hilfeform als notwendig erscheint, legt der Kinderarzt fest, welcher eine entspre-chende Bescheinigung erstellt, die zur Beantragung beim Sozialamt vorzulegen ist.

INTERDISZIPLINÄRE FRÜHFÖRDER- UND FRÜHBERATUNGSSTELLEN (IFF)

ORT TRÄGER ADRESSE TELEFON/FAX/E-MAIL/INTERNET

Crimmitschau Diakoniewerk Westsachsen gGmbH

Carthäuserstraße 4

08451 Crimmitschau 03762 489465

ffb@diakonie-westsachsen.de

08371 Glauchau 03763 78174

03763 710020

09212 Limbach-Oberfrohna 03722 8908614

iff@behindertenhilfe-limbach-oberfrohna.de www.behindertenhilfe-limbach-oberfrohna.de Meerane HELP ME e. V. Marienstraße 18

08393 Meerane 03764 7959588

helpme.meerane@web.de www.helpme-meerane.de Wilkau-Haßlau Lebenshilfe

Westsachen e. V. Karl-Liebknecht-Straße 53

08112 Wilkau-Haßlau 0375 21183-230 fruehfoerderstelle@

lebenshilfe-westsachsen.de www.lebenshilfe-westsachsen.de

9 Textbeitrag: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=1FD82B0B0C771FB9A65F014C1430F919.zufi2_2?action=showdetail&modul=VB&id=1419!0 28.10.2013

SOS Kinderdorf Zwickau Förderpädagogische und

Heilpädagogische Beratungsstelle SOS Mütterzentrum

Kolpingstraße 22, 08058 Zwickau Telefon: 0375 39025-19 Fax: 0375 39025-24

Internet: mz-zwickau@sos-kinderdorf.de Internet: www.sos-kd-zwickau.de

3.2 FÖRDERPÄDAGOGISCHE UND HEILPÄDA- GOGISCHE BERATUNGSSTELLEN

3.3 SOZIALPÄDIATRISCHE ZENTREN (SPZ) Sozialpädiatrische Zentren sind fachübergreifend arbei-tende Einrichtungen, die unter ständiger ärztlicher Lei-tung stehen. Die frühzeitige Erkennung, Diagnostik und Behandlung durch die SPZ ist auf Kinder ausgerichtet, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder geeigneten IFF behandelt werden können.10

SPZ SOZIALPÄDIATRISCHES ZENTRUM

TRÄGER ADRESSE TELEFON/FAX/E-MAIL/INTERNET

Helius

Klinikum Aue Gartenstraße 6

08280 Aue 03771 582496

spz-anmeldung.aue@helios-gesundheit.de www.helios-gesundheit.de

Poliklinik gGmbH Chemnitz Markersdorfer Straße 124

09122 Chemnitz 0371 33315438

0371 33315496

www.poliklinik-chemnitz.de Frühe Hilfe für

entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Leipzig e. V.

Delitzscher Straße 141, Haus 51

04129 Leipzig 0341 984690

0341 9800645 spz@fhle.de www.fhle.de Universitätsklinikum Leipzig

Sozialpädiatrisches Zentrum Liebigstraße 20a, Haus 6

04103 Leipzig 0341 972 6869

10 Textbeitrag: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=1FD82B0B0C771FB9A65F014C1430F919.zufi2_2? action=showdetail&modul=VB&id=1419!0 28.10.2013

11 Pädaudiologie: Bereich in der Medizin, der sich mit Hörstörungen bei Kindern befasst / Phoniatrie: Medizinischer Bereich, der sich mit Störungen der Stimme, des Schluckens, der Sprache und des Sprechens beschäftigt

12 Textbeitrag: http://www.poliklinik-chemnitz.de/aerzte/hno-heilkunde/audiologisch-phoniatrisches-zentrum-apz.html 28.10.2013

3.4 AUDIOLOGISCH-PHONIATRISCHES11 ZENTRUM (APZ)

Die Pädaudiologie bildet zusammen mit der Phoniatrie die medizinische Grundlage zur Untersuchung und Be-handlung von Störungen der menschlichen Kommunika-tion und des Schluckens. Das APZ Chemnitz ist als über-regionales und interdisziplinäres Zentrum im Großraum Chemnitz mit langjähriger Erfahrung für Patienten mit un-terschiedlichen Krankheitsbildern wie Hör-, Sprech- und Sprachproblemen, Störungen der Kau- und Schluckvor-gänge sowie bei organischen und funktionellen Auffällig-keiten der Singstimme für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene tätig. Je nach Fragestellung erfolgt die Untersuchung und Behandlung durch ein interdiszipli-näres Team.12

Poliklinik gGmbH Chemnitz

APZ Audiologisch-Phoniatrisches Zentrum Markersdorfer Straße 124, 09122 Chemnitz Telefon: 0371 33315458

Internet: www.poliklinik-chemnitz.de

Landkreis Zwickau, Jugendamt

Sachgebiet Allgemeiner Sozialdienst - Sonstige Hilfen Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche

nach § 35a SGB VIII

Verwaltungszentrum Werdau, Haus A Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-23211 Fax: 0375 4402-23240

E-Mail: AllgSozialdienst@landkreis-zwickau.de Internet: www.landkreis-zwickau.de 3.5 EINGLIEDERUNGSHILFE

Die Eingliederungshilfe ist ein Angebot für Familien mit behinderten Kindern bzw. von Behinderung bedrohten Kindern.

Kinder gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funkti-on, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn die Aussicht besteht, dass die Aufgaben der Eingliede-rungshilfe erfüllt werden können.

Kinder gelten als von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesell-schaft zu erwarten ist. In dieser Situation kann das Kind ggf. Eingliederungshilfe erhalten, wenn durch diese Hilfe die Teilhabeeinschränkung abgewendet werden kann.

Die Eingliederungshilfe wird entweder von Jugendamt oder durch das Sozialamt erbracht.

Das Jugendamt ist in der Regel zuständig, wenn bei Kin-dern eine seelische Behinderung droht oder bereits vor-liegt.

Für Kinder, die eine geistige oder körperliche Behinde-rung aufweisen oder von solch einer BehindeBehinde-rung bedroht sind, ist in der Regel das Sozialamt zuständig. Darüber hinaus ist das Sozialamt auch dann zuständig, wenn eine seelische Behinderung besteht und diese mit einem Intel-ligenzquotienten unter 70 % verbunden ist.

3.5.1 EINGLIEDERUNGSHILFE ÜBER DAS JUGENDAMT

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch be-hinderte Kinder ist im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) § 35a fortfolgende festgelegt. Grundlegend gelten auch die Bestimmungen nach SGB IX und SGB XII.

Zur Abklärung des Anspruchs auf Eingliederungshilfe ist eine Stellungnahme durch medizinische Fachräfte der Kinder- und Jugendpsychatrie bzw. psychologischen Psychotherapeuten erforderlich.

Das Jugendamt prüft die sich aus der abweichenden see-lischen Gesundheit ggf. entwickelte Teilhabebeeinträchti-gung und entscheidet damit über die Anerkennung einer drohenden seelischen Behinderung.

Die Hilfe kann nach Bedarf im Einzelfall in ambulanter Form (z. B. ADHS-Förderung), in Tageseinrichtungen für Kinder (z. B. integrative/heilpädagogische Kindertagesein-richtungen) oder in anderen teilstationären Einrichtungen (z. B. Erziehung in einer Tagesgruppe), durch geeignete Fachkräfte und in Einrichtungen über Tag und Nacht (z. B.

Heimerziehung) sowie sonstigen Wohnformen (z. B. be-treute Wohngruppe) geleistet werden.

3.5.2 EINGLIEDERUNGSHILFE ÜBER DAS SOZIALAMT

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind im § 54 Sozi-algesetzbuch SGB XII und im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) festgelegt. Außerdem ist geregelt, welcher Leistungsträger die Kosten für die ver-schiedenen Formen der Eingliederungshilfe trägt. Jedoch sind die Zuständigkeiten für die verschiedenen Formen der Eingliederungshilfe sehr unterschiedlich und komplex.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach 54 SGB XII sind insbesondere:

• Hilfen zur angemessenen Schulbildung

• Hilfen (zur schulischen) Ausbildung für eine angemes- sene Tätigkeit, Beruf oder Besuch einer Hochschule

• Hilfe in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen

• Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe der behinderten Menschen, Leistungen am Arbeitsleben sowie die Leistungen nach §§ 26, 33, 41 und 55 SGB IX

Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX sind:

• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, im Arbeitsbereich

• Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Zu den Leistungen für Kinder/Vorschulkinder gehören ins-besondere der Leistungsbereich zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die medizinische Rehabilitation.

Die Leistungen der Teilhabe am Leben in der Gemein-schaft sollen dem behinderten Kind die Teilhabe am ge-sellschaftlichen Leben ermöglichen, sichern oder es so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Hierzu gehören die Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln, der Besuch einer heilpädagogischen/integrativen Kinderta-geseinrichtung, spezielle Mutter-Kind-Gruppen oder die Teilnahme am kulturellen Leben.

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation richten sich nach dem § 26 ff SGB IX und umfassen zum Beispiel die Behandlung durch Ärzte, die Früherkennung und Früh-förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel einschließ-lich physikalischer Sprach- und Beschäftigungstherapie, Hilfsmittel usw.

3.6 KINDER MIT AD(H)S UND HYPERKINETI- SCHEM SYNDROM

Landkreis Zwickau, Sozialamt

Sachgebiet Hilfe für besondere Lebenslagen, Eingliederungshilfe

Verwaltungszentrum Zwickau, Haus 1 Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-23220

E-Mail: Sozialamt@landkreis-zwickau.de Internet: www.landkreis-zwickau.de

Lernwerkstatt Zwickau e. V.

Elternarbeit und individuelle Förderung von Kindern mit AD(H)S

“Netzwerk AD(H)S”

Wostokweg 33, 08066 Zwickau Telefon: 0375 476916

E-Mail: post@lernwerkstatt-zwickau.de Internet: www.lernwerkstatt-zwickau.de Hauptstelle Chemnitz, Ebertstraße 10

09126 Chemnitz

Telefon: 0371 530079-11/-19 Internet: www.izh-chemnitz.de

Integratives Zentrum zur Förderung hyperkinetischer Kinder (IZH)

Das Integrative Zentrum zur Förderung hyperkinetischer Kinder GbR (IZH) unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. habil. Kabat vel Job hat sich in den vergangenen Jahren der Herausforderung gestellt ein umfassendes multimodales Hilfeangebot für Kinder und Jugendliche mit AD(H)S zu entwickeln.

Die Einrichtungen bieten Familien von Kindern und Ju-gendlichen mit einem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperak-tivitätssyndrom [AD(H)S] und deren sozialem Umfeld eine umfassende Entwicklungsförderung und Begleitung (u.a.

nach § 27 Abs. 2 und § 35a SGB VIII).

Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung und Stärkung der individuellen Fähigkeiten und sozialen Ressourcen Betroffener und ihrer Bezugspersonen sowie die Bewälti-gung der AD(H)S im Alltag.

Vor dem Hintergrund individueller Problemlagen und vorhandener Ressourcen werden speziell auf das Kind zugeschnittene Schwerpunkte entwickelt, die den Rah-men der anschließenden Förderung bilden. Diese zielen u. a. auf die Regulation der Verhaltensauffälligkeiten und auf eine Verbesserung der Interaktionsbedingungen in den sozialen Systemen (z. B. Elternhaus, Schule) ab.

Sie werden in einem multimodalen Förderkonzept umge-setzt. Resultierend daraus erfolgt eine enge Zusammen-arbeit mit dem Elternhaus in Form von Elternberatungen, Elterntrainings sowie familienunterstützende Hilfen.

Die Schule bzw. die Kindertagesstätte wird durch diffe-renzierte Beratung und Lehrer-/Erziehertraining unter-stützt. Des Weiteren erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kinderarzt sowie dem Kostenträger.

3.7 LERNTHERAPIE UND LERNFÖRDERUNG

LERNTHERAPIE UND -FÖRDERUNG

TRÄGER ANGEBOT ADRESSE TELEFON/E-MAIL/INTERNET

Lernwerkstatt Zwickau e. V. Integrative Lerntherapie

und Lernförderung Wostokweg 33

08066 Zwickau 0375 476916

post@lernwerkstatt-zwickau.de www.lernwerkstatt-zwickau.de Pädagogisch Therapeutische

Einrichtung (PTE) Zwickau Hilfen für Kinder mit

Teilleistungsstörungen Bosestraße 32

08056 Zwickau 0375 2714960 PTE-Zwickau@pte.de www.pte-zwickau.de 3.8 FAMILIENENTLASTENDER DIENST

Familienentlastende Dienste organisieren und koordinie-ren Angebote für Familien in besonders schwierigen Le-benssituationen, wie z. B. bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung eines Kindes oder Pflegebedürftigkeit in der Familie. Der Dienst betreut stundenweise Menschen mit

Behinderungen und pflegebedürftige Angehörige, um Fa-milien, in deren Haushalt Angehörige mit Behinderungen und pflegebedürftige Angehörige leben, befristet Freiräu-me zu schaffen.13

FAMILIENENTLASTENDER DIENST

ORT TRÄGER/ANGEBOT ADRESSE TELEFON/FAX/

E-MAIL/INTERNET