• Keine Ergebnisse gefunden

Kartengestützter Zahlungsverkehr

B. Girokonto und Zahlungsverkehr

II. Erbringung von Zahlungsdiensten

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr

a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,50

b) Sammelauftrag 0,00

- zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,50

2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren

a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,50

b) Sammelauftrag 0,00

- zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,50

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr

3.1. Mastercard Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)61

a) Ausgabe einer Mastercard (Kreditkarte) Mastercard Standard

- Hauptkarte jährlich 36,00

- Zusatzkarte jährlich 36,00

Mastercard Gold

- Hauptkarte 18. bis 25. Geburtstag - Hauptkarte ab dem 25. Geburtstag

jährlich jährlich

0,00 84,00

- Zusatzkarte jährlich 84,00

Mastercard Business Standard jährlich 30,00

Mastercard Business Gold jährlich 60,00

b) Ausgabe einer Mastercard Basis (Debitkarte)

Mastercard Basis jährlich 36,00

- Auslandsreisekrankenversicherung (optional) jährlich zzgl. 5,00

c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard soweit durch vom Kunden zu

vertretende Umstände verursacht

0,00

- wegen Namensänderung 0,00

60 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben.

61 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 c) bis k) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt.

21

- bei Vergessen der PIN 0,00

- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard

0,00

d) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Mastercard (Kredit- und Debitkarte)62

Portokosten

e) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der

Kartenabrechnung für eine Mastercard (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden

5,00

(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung f) Sperren einer Mastercard (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im

Interesse des Kunden

0,00 (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin

erfolgte Sperre sind unentgeltlich)

g) Einsatz der Mastercard (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR63 unentgeltlich h) Einsatz der Mastercard (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in

Fremdwährungim EWR64

- in EWR-Fremdwährung65

Währungsumrechnungsentgelt66 2,00 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung67 2,00 % des Umsatzes

i) Einsatz der Mastercard (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung68außerhalb des EWR69

2,00 % des Umsatzes

j) Bargeldauszahlung mit der Mastercard (Kredit- und Debitkarte)

(siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) entfällt

k) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 70 Hinweis:

Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich.

0,00

3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte)

a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) jährlich 5,00

b) Täglicher Verfügungsrahmen71 Sparkassen-Card je nach Einsatz72:

- Bargeldauszahlung mit der Debitkarte

bis zu 2.000 EUR

62 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

63 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

64 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

65 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

66 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

67 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

68 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

69 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

70 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 e) auf Kundenwunsch beantragt wurde.

71 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte.Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich.

72 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts Anderes vereinbart wurde.

22 - an Geldautomaten der Sparkasse Schwäbisch

Hall-Crailsheim

- an fremden Geldautomaten73 im Inland - an fremden Geldautomaten74 im Ausland

bis zu 1.000 EUR bis zu 500 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und

Dienstleistungsunternehmen sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel)75

bis zu 5.000 EUR

- Aufladen der girogo-Karte/GeldKarte (Sparkassen-Card mit Geldkartenfunktion)

bis zu 200 EUR

c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch vom Kunden zu

vertretende Umstände verursacht

10,00

- wegen Namensänderung 0,00

- bei Vergessen der PIN nicht angeboten

- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card

10,00 d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse

des Kunden.

0,00 (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine

daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)

e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR76

unentgeltlich

f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR77

- in EWR-Fremdwährung78 1,00 % des Umsatzes /

mind. 2,00 EUR

zzgl. Währungsumrechnungsentgelt79 1,00 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung80 1,00 % des Umsatzes /

mind. 2,00 EUR g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in

Fremdwährung81 außerhalb des EWR82

1,00 % des Umsatzes mind. 2,00 h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte)

(siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)

73 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein.

74 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein.

75 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein

76 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

77 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

78 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

79 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

80 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

81 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

82 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern

23 i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer

Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 83 Hinweis:

Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich.

0,00

3.3. GeldKarte

Aufladung unserer GeldKarte

- an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) 0,00

- an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,51

- an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,02

- an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder

dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich

3.4. Bargeldauszahlung84

a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) unentgeltlich unentgeltlich - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR - mit unserer Mastercard Basis (Debitkarte) entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card

(Debitkarte) bei fremden Zahlungs-dienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR85)

am Schalter am Geldautomaten

- bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen

entfällt unentgeltlich

- bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt86 erheben:

- Verfügungen im girocard-System in Euro

entfällt unentgeltlich

- Verfügungen im Maestro/Cirrus- oder V PAY/Plus-System in Euro

entfällt 1,00 % mind. 4,00 EUR

- bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt87 erheben:

- Verfügungen in Maestro/Cirrus- oder V PAY/Plus-System in Euro

entfällt 1,00 % mind. 4,00 EUR - bei ZD im EWRim Maestro/Cirrus- oder V

PAY/Plus-System in Fremdwährung

- in EWR-Fremdwährung88 entfällt 1,50 % des Umsatzes /

mind. 4,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt89 entfällt 1,00 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung90 entfällt 1,50 % des Umsatzes /

mind. 4,00 EUR

83 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde.

84Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde

85 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

86 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.

87 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.

88 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

89 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

90 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

24 - bei ZD außerhalb des EWRin

Fremdwährung91 im Maestro/Cirrus-oder V PAY/Plus-System

entfällt 1,50 % des Umsatzes / mind. 4,00 EUR

c) Bargeldauszahlung mit Mastercard Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR)92

am Schalter am Geldautomaten

- mit unserer Mastercard (Kreditkarte)

- in Euro entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR

- im EWR in EWR-Fremdwährung93 entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt94 entfällt 2,00 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung95 entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR - außerhalb des EWR in Fremdwährung96 entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR - mit unserer Mastercard Gold (Kreditkarte) entfällt

- mit unserer Mastercard Basis (Debitkarte)

- in Euro entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR

- im EWR in EWR-Fremdwährung97 entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt98 entfällt 2,00 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung99 Entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR - außerhalb des EWR in Fremdwährung100 entfällt 2,00 % des Umsatzes

mind. 5,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.

3.5. Ausführungsfrist

Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:

Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag

Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung101 als Euro

max. 4 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von

der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.

91 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II.6 dieses Kapitels.

92 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

93 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

94 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

95 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

96Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

97 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

98 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

99 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

100Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

101 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

25