B. Girokonto und Zahlungsverkehr
II. Erbringung von Zahlungsdiensten
3. Kartengestützter Zahlungsverkehr
3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)122
Hinweis: Das nachstehende Entgelt wird berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte)
Mastercard Standard Karte/Visa Card Standard (Hauptkarte) jährlich 30,00 Mastercard Standard /Visa Standard (Altverträge – Abschluss
bis 18.09.2020)
Sparkassen-Komfort-Paket-Silber (inkl. Shoppingpaket)
jährlich 30,00
Mastercard Gold Karte/Visa Card Gold (Hauptkarte) jährlich 96,00
Mastercard Gold /Visa Gold (Altverträge – Abschluss bis 18.09.2020)
Sparkassen-Komfort-Paket-Gold123 (inkl. Shopping- und Reisepaket)
jährlich 96,00
Platinum MasterCard/Platinum Visa wird nicht angeboten
Mastercard Business One/Visa Card Business One jährlich 30,00
Mastercard Business One Gold/Visa Card Business One Gold jährlich 84,00
121Dies sind derzeit Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
122Die nachfolgendenEntgelte unter Nr. 3.1 e) bis n) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt.
123 Sparkassen-Komfort-Paket-Gold bereits Bestandteil im Kontomodell GiroPremium – erste Kreditkarte Gold im Kontoführungspreis enthalten
36 b) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten
(Kredit- oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card:
- aus Galerie 0,00
c) Mehrwertleistungen für Kredit- oder Debitkarte
- Miles & More wird nicht angeboten
d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden
- für eine beschädigte Mastercard/Visa Card Karte soweit durch
vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 14,50
- wegen Namensänderung 14,50
- bei Vergessen der PIN 14,50
- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card
Kreditkarte124 9,50
e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen
für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte)125 Portokosten f) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der
Kreditkartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung
- per Postversand 5,00
g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden
(Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine
daraufhin erfolgt Sperre ist unentgeltlich) 0,00
h) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte)
zum Bezahlen in Euro im EWR126 unentgeltlich
i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte)
zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR127
- in EWR-Fremdwährung128
Währungsumrechnungsentgelt129 1 % des Umsatzes
- in Drittstaatenwährung130 1 % des Umsatzes
j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte)
zum Bezahlen in Fremdwährung131 außerhalb des EWR132 1,00 % des Umsatzes
124Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist.
125 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.
126 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
127 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
128 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
129 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
130 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
131 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
132 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
37 k) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit-
und Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)
l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende
Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)133 Hinweis:
Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich.
3,00
m) Löschung einer Dauerabbuchung (Internetabonnement) Fremdkosten
3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) und Sparkassen-Kundenkarte (Debitkarte) Debitkarten
a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) SparkassenCard (Debitkarte)
Altverträge – Abschluss bis 18.09.2020
Hinweis: Das nachstehende Entgelt wird berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.2 nichts Abweichendes vereinbart wurde.
pro Jahr 6,50 pro Jahr 8,00
SparkassenCard Plus 0,00
HBCI-Wertkarte (einmalig) 15,00
b) Täglicher Verfügungsrahmen134
Sparkassen-Card je nach Einsatz (soweit die Karte für den jeweiligen Einsatz ausgestattet ist) 135:
• Bargeldauszahlung mit der Debitkarte
o an Geldautomaten der Sparkasse o an fremden Geldautomaten136 im Inland o an fremden Geldautomaten im Ausland137
bis zu bis zu bis zu
2.000,00 EUR 500,00 EUR 500,00 EUR
• Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und
Dienstleistungsunternehmen138 bis zu
2.200,00 EUR
• Aufladen der girogo-Karte/Geldkarte (Sparkassen-Card mit Geldkartenfunktion) bis zu
- max. 200,00 EUR pro Ladevorgang bis zu 500,00 EUR
• Eingabe von Überweisungen an
Selbstbedienungsterminals der Sparkassen bis zu 12.500,00 EUR
Sparkassen-Kundenkarte:
• Abhebung von Bargeld an eigenem Geldautomaten 0,00
o
• Eingabe von Überweisungen an
Selbstbedienungsterminals der Sparkassen
c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch vom Kunden zu
vertretende Umstände verursacht 6,90
- wegen Namensänderung 6,90
- bei Vergessen der PIN 6,90
- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder
sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card 6,90
133 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 d) auf Kundenwunsch beantragt wurde.
134 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich.
135 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts Anderes vereinbart wurde.
136 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
137 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
138 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein
38 d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im
Interesse des Kunden
0,00 (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card
(Debitkarte)/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)
e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in
Euro im EWR139 unentgeltlich
f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in
Fremdwährung im EWR140
- in EWR-Fremdwährung141
Währungsumrechnungsentgelt142 1 % des Umsatzes
- in Drittstaatenwährung143 unentgeltlich
g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in
Fremdwährung144, außerhalb des EWR145 0,00
h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)
i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer
Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.
B. Vergessen der PIN)146 Hinweis:
Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbanken ist unentgeltlich.
3,00
3.3. GeldKarte
Aufladung unserer GeldKarten
an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)
0,00 an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,00
an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00
an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder
dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich
139 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
140EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
141 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
142 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
143 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels
144Zur Umrechnung siehe Nr. II. 6.1. dieses Kapitels.
145EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
146Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde.
39 3.4. Bargeldauszahlungen147
a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten
• mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) siehe Preismodelle Kapitel B I.1, 2
siehe Preismodelle Kapitel B I.1, 2
• mit unserer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte)
wird nicht angeboten 2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR
• mit unserer Mastercard Basis/Visa Card Basis (Debitkarte)
wird nicht angeboten wird nicht angeboten
b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) bei fremden
Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR148)
am Schalter am Geldautomaten
• bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen
entfällt unentgeltlich
• bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt149 erheben:
- Verfügungen im girocard-System in Euro
entfällt unentgeltlich
- Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro
entfällt 1 % vom Auszahlungsbetrag mind. 6,00 EUR
• bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt150 erheben:
- Verfügungen in den Zahlungs-systemen EAPS, Maestro/Cirrus in Euro
entfällt 1 % vom Auszahlungsbetrag mind. 6,00 EUR
• bei ZD im EWR im Maestro/Cirrus in Fremdwährung
- in EWR-Fremdwährung151 1 % des Umsatzes
mind. 6,00 EUR
zzgl. Währungsumrechnungsentgelt152 entfällt 1 % des Umsatzes
- in Drittstaatenwährung153 entfällt 1 % des Umsatzes
mind. 6,00 EUR
• bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung154 im Maestro/Cirrus
entfällt 1 % vom Auszahlungsbetrag mind. 6,00 EUR
147Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
148 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
149 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.
150 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.
151 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
152 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
153 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.
154Zur Umrechnung siehe Nr. II. 6.1. dieses Kapitels.
40 c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa
Card Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremdem ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR155)
am Schalter am Geldautomaten
- mit unserer Mastercard (Kreditkarte)
- in Euro 3 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR
- im EWR in EWR-Fremdwährung156 3 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt157 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes
- in Drittstaatenwährung158 3 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
3 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR - außerhalb des EWR in Fremdwährung159 3 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
3 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR - mit unserer Visa Card (Kreditkarte)
- in Euro 3 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR
- im EWR in EWR-Fremdwährung160 3 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt161 1 % des Umsatzes 1 % des Umsatzes
- in Drittstaatenwährung162 3 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
3 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR - außerhalb des EWR in Fremdwährung163 3 % des Umsatzes
mind. 5,00 EUR
3 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR - mit unserer Mastercard Basis/ Visa Card
Basis (Debitkarte)
wird nicht angeboten wird nicht angeboten
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
3.5. Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:
Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung164 als Euro max. 4 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird
bald-möglichst bewirkt.
Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.