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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

II. Erbringung von Zahlungsdiensten

3. Kartengestützter Zahlungsverkehr

3.1 Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)39 - einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit

- Zusatzkarte jährlich 24,00 EUR

- Notfallkarte / Emergency Mastercard, Visa Card wird nicht mehr angeboten

- Notfallbargeld jährlich 100,00 EUR

Mastercard Gold/Visa Gold

- Hauptkarte jährlich 85,00 EUR

- Zusatzkarte jährlich 60,00 EUR

Mastercard Platinum/Visa Platinum

- Hauptkarte jährlich 200,00 EUR

- Zusatzkarte jährlich 180,00 EUR

Mastercard Business Standard/Visa Business-Card Standard 30,00 EUR

Mastercard Business Gold/Visa Business-Card Gold 76,00 EUR

Mastercard Business One/Visa Card Business One 30,00 EUR

Mastercard Business One Gold/Visa Card Business One Gold 76,00 EUR

Grüne Kreditkarte (außer Platinumkarte und Karte zum UNO-Konto) Aufpreis 5,00 EUR

Karte mit Bild (außer Visa Gold): Jahrespreis der jeweiligen Karte

zzgl. 10,00 EUR für die Bildverwaltung (fällt alle 9 Jahre an) b) Ausgabe einer Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)

Mastercard Basis/Visa Basis c) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit-oder

Debitkarte) mit Motiv als Picture-Card:

- individuelles Motiv: Private Kreditkarte 0,00 EUR BusinessCard 305,83 EUR BusinessCard One 305,83 EUR

- Logo für BusinessCard 35,70 EUR

39 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt.

40Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard und/oder Visa Kartenprodukte (Kredit- oder Debitkarten)

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d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine

Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom Kunden zu

vertretende Umstände verursacht

24,00 EUR

- wegen Namensänderung 24,00 EUR

- bei Vergessen der PIN Siehe l) Aktivierungs-PIN

- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card

0,00 EUR

e) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine

Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte)41 Portokosten

f) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung

- per Postversand

6,00 EUR zzgl. Porto + Fremdkosten

- per Elektronischem Postfach 6,00 EUR

g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden

(Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkarten-Bedingungen und eine daraufhin

erfolgte Sperre sind unentgeltlich) unentgeltlich

h) Einsatz der physischen oder digitalen Mastercard/Visa Card (Kredit- und

Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR42 unentgeltlich

i) Einsatz der physischen oder digitalen Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR43

- in EWR-Fremdwährung44

Währungsumrechnungsentgelt45 1,25 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung46

Währungsumrechnungsentgelt 1,25 % des Umsatzes

j) Einsatz der physischen oder digitalen Mastercard/Visa Card (Kredit- und

Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung47 außerhalb des EWR48 Währungsumrechnungsentgelt 1,25 % des Umsatzes k) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit- und

Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)

41 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

43 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

44 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

45 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

46 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

47 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

48 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

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l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 49

Hinweis:

Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte)

- Sparkassen-Card (Debitkarte) 10,00 EUR

b) Täglicher Verfügungsrahmen51

Sparkassen-Card je nach Einsatz (soweit die Karte für den jeweiligen Einsatz ausgestattet ist)52:

Bargeldauszahlung mit der Debitkarte

- an Geldautomaten der Sparkasse Saarbrücken bis zu 1000,00 EUR

- an fremden Geldautomaten53 im Inland bis zu 1000,00 EUR

- an fremden Geldautomaten54 im Ausland bis zu 1000,00 EUR

- Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und

Dienstleistungsunternehmen sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel)55

national international

bis zu 5.000,00 EUR bis zu 2.200,00 EUR - Aufladen der girogo-Karte/Geldkarte (Sparkassen-Card mit

Geldkartenfunktion)

bis zu 200,00 EUR - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals

der Sparkassen

Pro Transaktion bis zu 10.000,00 EUR Pro Tag bis zu 20.000.00 EUR c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine

Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch vom

Kunden zu vertretende Umstände verursacht

10,00 EUR

- wegen Namensänderung 10,00 EUR

- bei Vergessen der PIN Siehe i) Aktivierungs-PIN

- für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card

0,00 EUR

d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.

(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card [Debitkarte] und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)

49 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 e) auf Kundenwunsch beantragt wurde.

50 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte)

51 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich.

52 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts Anderes vereinbart wurde.

53 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein.

54 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein.

55 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein.

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e) Einsatz der physischen oder digitalen Sparkassen-Card

(Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR56 unentgeltlich f) Einsatz der physischen oder digitalen Sparkassen-Card

(Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR57

- in EWR-Fremdwährung58

Währungsumrechnungsentgelt59 1,90 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung60

Währungsumrechnungsentgelt 1,90 % des Umsatzes

g) Einsatz der physischen oder digitalen Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung61 außerhalb des EWR62

Währungsumrechnungsentgelt 1,90 % des Umsatzes

h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)

i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 63 Hinweis:

Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbanken ist unentgeltlich.

3.3. GeldKarte

Aufladung unserer GeldKarte

an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)

0,40 EUR an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,40 EUR

an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 0,40 EUR

an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind

unentgeltlich

Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute

Ob und ggf. in welcher Höhe Ihr kartenausgebendes Institut von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort.

56 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern

57 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

58 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

59 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

60 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

61 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

62 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

63 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

3.4. Bargeldauszahlung 64

a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten

- mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) Dienst nicht verfügbar unentgeltlich - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) Dienst nicht verfügbar 2 % des Umsatzes

mind. 5,50 EUR - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) Dienst nicht verfügbar 2 % des Umsatzes

mind. 5,50 EUR - mit unserer Mastercard/Visa Card Basis (Debitkarte) Dienst nicht verfügbar 2 % des Umsatzes

mind. 5,50 EUR

Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/ Landesbank

Institut von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort.

b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR65)

am Schalter am Geldautomaten

- bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen

entfällt unentgeltlich*

- bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt66 erheben:

- Verfügungen im girocard-System in Euro entfällt unentgeltlich*

- Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro entfällt 6,00 EUR*

- Verfügungen in V PAY/Plus-System in Euro Dienst nicht verfügbar Dienst nicht verfügbar - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt67

erheben:

- Verfügungen im Maestro/Cirrus -System in Euro entfällt 6,00 EUR*

- Verfügungen im V PAY/Plus-System in Euro entfällt Dienst nicht verfügbar

- bei ZD im EWR in Fremdwährung o im Maestro/Cirrus-System

- in EWR-Fremdwährung68 entfällt 6,00 EUR*

64 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

65 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

66 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.

67 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.

68 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

- in Drittstaatenwährung69 entfällt 6,00 EUR*

o Im V PAY/Plus-System

Dienst nicht verfügbar Dienst nicht verfügbar - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung70

o im Maestro/Cirrus-System entfällt 6,00 EUR*

o Im V PAY/Plus-System Dienst nicht verfügbar Dienst nicht verfügbar c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card

Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR71)

am Schalter am Geldautomaten

- mit unserer Mastercard (Kreditkarte)

- in Euro 3 % des Umsatzes zzgl. Währungsumrechnungsentgelt73 1,25 % des Umsatzes 1,25 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung74 3 % des Umsatzes

mind. 5,50 EUR

2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,25 % des Umsatzes 1,25 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in Fremdwährung75 3 % des Umsatzes

mind. 5,50 EUR

2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,25 % des Umsatzes 1,25 % des Umsatzes

- mit unserer Visa Card (Kreditkarte)

- in Euro 3 % des Umsatzes zzgl. Währungsumrechnungsentgelt77 1,25 % des Umsatzes 1,25 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung78 3 % des Umsatzes

mind. 5,50 EUR

2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,25 % des Umsatzes 1,25 % des Umsatzes

69 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

70 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

71 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

72 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

73 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

74 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

75 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

76 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

77 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

78 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr

- außerhalb des EWR in Fremdwährung79 3 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR

2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,25 % des Umsatzes 1,25 % des Umsatzes

- mit unserer Mastercard Basis/Visa Card Basis (Debitkarte) zzgl. Währungsumrechnungsentgelt81 1,25 % des Umsatzes 1,25 % des Umsatzes

- in Drittstaatenwährung82 3 % des Umsatzes

mind. 5,50 EUR

2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,25 % des Umsatzes 1,25 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in Fremdwährung83 3 % des Umsatzes

mind. 5,50 EUR

2 % des Umsatzes mind. 5,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,25 % des Umsatzes 1,25 % des Umsatzes

*Bei einzelnen Sparkassen können für die Kontoverbuchung der Bargeldauszahlung Entgelte anfallen.

Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Sparkasse.

Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.

3.5. Ausführungsfrist

Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:

Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag

Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung84 als Euro

max. 4 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR

unabhängig von der Währung

Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.

79 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

80 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

81 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

82 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

83 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels.

84 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

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